Messerangriff auf Richter - Landgericht Hildesheim

LANDGERICHT HILDESHEIM
DIE PRÄSIDENTIN
14.11.2016
Urteil im Verfahren „Messerangriff auf Richter“ Unterbringung des Beschuldigten in Psychiatrie
angeordnet
HILDESHEIM. Die 3. Strafkammer - große Jugendkammer - des Landgerichts
Hildesheim hat in dem Strafverfahren „Messerangriff auf Richter“ mit Urteil vom
14.11.2016 die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen
Krankenhaus angeordnet (Az. 14 KLs 17 Js 14464/16).
Dem heute 20 Jahre alten Beschuldigten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen
worden, einen ihm völlig unbekannten Richter des Landgerichts Hildesheim auf dessen
Heimweg grundlos mit einem Dolch mit 20cm Klingenlänge angegriffen zu haben, um
ihn zu töten. Hierzu soll er seinem nichtsahnenden Opfer, das mit dem Fahrrad
unterwegs war, von hinten nachgesprungen und ihm den Dolch mit voller Wucht bis
zum Heft in den Rücken gestoßen haben, so dass er stecken blieb. Das Opfer erlitt
infolge des Stiches lebensbedrohliche Verletzungen, es gelang ihm jedoch, telefonisch
Hilfe zu rufen, so dass eine rettende Notoperation vorgenommen werden konnte.
Verhandelt wurde im sog. Sicherungsverfahren, weil Anhaltspunkte dafür bestanden,
dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Zeitpunkt der Tat
schuldunfähig war.
Die 4tägige Hauptverhandlung vor der großen Jugendkammer des Landgerichts hat
den Tatvorwurf bestätigt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war der
Beschuldigte, der sich geständig gezeigt hat, im Zeitpunkt der Tat aufgrund einer
schweren psychischen Erkrankung mit paranoider Ausprägung schuldunfähig.
Wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit hat die Kammer auf übereinstimmenden
Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Unterbringung des Beschuldigten
in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Dauer der Unterbringung ist
zunächst unbefristet. Sie richtet sich nach dem Therapiefortschritt und wird regelmäßig
gerichtlich überwacht.
Nr. 35/2016 / Felix Muntschick
Pressestelle
Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
Tel.: (05121) 968-472
Fax: (05121) 968-218
www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de
E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@
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Die Beweisaufnahme hat damit bestätigt, dass kein dienstlicher Bezug der Tat zur
richterlichen Tätigkeit des Geschädigten bestand. Vielmehr war er ein wahllos
ausgesuchtes Zufallsopfer.
Diese Erkenntnis und die zügige Identifizierung des Beschuldigten waren nur durch die
direkt nach der Tat mit großem Engagement und hohem personellen Einsatz
geführten Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft Hildesheim möglich,
für die an dieser Stelle im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts
ausdrücklich gedankt werden soll.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision gegen
das Urteil zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Der Beschuldigte ist bis zu einer
etwaigen Rechtskraft des Urteils vorläufig untergebracht.
Felix Muntschick
Pressesprecher
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„Aktuelles\Presseinformationen“.
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