LANDGERICHT HILDESHEIM DIE PRÄSIDENTIN 14.11.2016 Urteil im Verfahren „Messerangriff auf Richter“ Unterbringung des Beschuldigten in Psychiatrie angeordnet HILDESHEIM. Die 3. Strafkammer - große Jugendkammer - des Landgerichts Hildesheim hat in dem Strafverfahren „Messerangriff auf Richter“ mit Urteil vom 14.11.2016 die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (Az. 14 KLs 17 Js 14464/16). Dem heute 20 Jahre alten Beschuldigten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, einen ihm völlig unbekannten Richter des Landgerichts Hildesheim auf dessen Heimweg grundlos mit einem Dolch mit 20cm Klingenlänge angegriffen zu haben, um ihn zu töten. Hierzu soll er seinem nichtsahnenden Opfer, das mit dem Fahrrad unterwegs war, von hinten nachgesprungen und ihm den Dolch mit voller Wucht bis zum Heft in den Rücken gestoßen haben, so dass er stecken blieb. Das Opfer erlitt infolge des Stiches lebensbedrohliche Verletzungen, es gelang ihm jedoch, telefonisch Hilfe zu rufen, so dass eine rettende Notoperation vorgenommen werden konnte. Verhandelt wurde im sog. Sicherungsverfahren, weil Anhaltspunkte dafür bestanden, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Die 4tägige Hauptverhandlung vor der großen Jugendkammer des Landgerichts hat den Tatvorwurf bestätigt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war der Beschuldigte, der sich geständig gezeigt hat, im Zeitpunkt der Tat aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung mit paranoider Ausprägung schuldunfähig. Wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit hat die Kammer auf übereinstimmenden Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Dauer der Unterbringung ist zunächst unbefristet. Sie richtet sich nach dem Therapiefortschritt und wird regelmäßig gerichtlich überwacht. Nr. 35/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 2 Die Beweisaufnahme hat damit bestätigt, dass kein dienstlicher Bezug der Tat zur richterlichen Tätigkeit des Geschädigten bestand. Vielmehr war er ein wahllos ausgesuchtes Zufallsopfer. Diese Erkenntnis und die zügige Identifizierung des Beschuldigten waren nur durch die direkt nach der Tat mit großem Engagement und hohem personellen Einsatz geführten Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft Hildesheim möglich, für die an dieser Stelle im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts ausdrücklich gedankt werden soll. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision gegen das Urteil zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Der Beschuldigte ist bis zu einer etwaigen Rechtskraft des Urteils vorläufig untergebracht. Felix Muntschick Pressesprecher Die Presseinformationen des Landgerichts Hildesheim finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hildesheim unter der Rubrik „Aktuelles\Presseinformationen“. Nr. 35/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de
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