LANDGERICHT HILDESHEIM DIE PRÄSIDENTIN 31. März 2016 Urteil gegen Auto-Brandstifter von Sarstedt durch Bundesgerichtshof bestätigt HILDESHEIM. In dem Verfahren gegen den Auto-Brandstifter von Sarstedt hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung des damals 21 Jahre alten Angeklagten durch die 9. große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 21.09.2015 (Az. 20 KLs 26 Js 4868/15) bestätigt. Der Angeklagte soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim zwei Kraftfahrzeuge in der Nähe seiner Wohnung, vermutlich durch den Einsatz von Brandbeschleuniger oder Feuerwerkskörpern in Brand gesetzt haben, was zu einem Sachschaden von rund 90.000,- € geführt habe. Die Anklage stützte sich auf Ermittlungen, die von der Polizei anlässlich einer Brandserie ab Anfang 2014 in Sarstedt durchgeführt worden waren. Dem Angeklagten wurden jedoch lediglich zwei Fälle dieser Brandserie vorgeworfen. Nach drei Verhandlungstagen hatte die 9. große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim den Angeklagten am 21.09.2015 wegen Brandstiftung in zwei Fällen (sowie auf Grundlage einer zweiten Anklage: wegen versuchten Diebstahls) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte den Vorwurf der Brandstiftung bestritten. Zur Überzeugung der Kammer stand seine Täterschaft aufgrund der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise (Zeugen, Gutachten eines Brandsachverständigen, Videoaufzeichnungen der Polizei u.a.) jedoch fest. Die gegen die Verurteilung eingelegte Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof am 08.03.2016 durch einstimmigen Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Felix Muntschick Pressesprecher Nr. 09/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 2 Die Presseinformationen des Landgerichts Hildesheim finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hildesheim unter der Rubrik „Aktuelles\Presseinformationen“. Nr. 09/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de
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