Urteil im Verfahren um Auto-Brandstifter von Sarstedt durch BGH

LANDGERICHT HILDESHEIM
DIE PRÄSIDENTIN
31. März 2016
Urteil gegen Auto-Brandstifter von Sarstedt durch
Bundesgerichtshof bestätigt
HILDESHEIM. In dem Verfahren gegen den Auto-Brandstifter von Sarstedt hat der
Bundesgerichtshof die Verurteilung des damals 21 Jahre alten Angeklagten durch die 9.
große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 21.09.2015 (Az. 20 KLs 26 Js
4868/15) bestätigt.
Der Angeklagte soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim zwei
Kraftfahrzeuge in der Nähe seiner Wohnung, vermutlich durch den Einsatz von
Brandbeschleuniger oder Feuerwerkskörpern in Brand gesetzt haben, was zu einem
Sachschaden von rund 90.000,- € geführt habe. Die Anklage stützte sich auf
Ermittlungen, die von der Polizei anlässlich einer Brandserie ab Anfang 2014 in
Sarstedt durchgeführt worden waren. Dem Angeklagten wurden jedoch lediglich zwei
Fälle dieser Brandserie vorgeworfen.
Nach drei Verhandlungstagen hatte die 9. große Strafkammer des Landgerichts
Hildesheim den Angeklagten am 21.09.2015 wegen Brandstiftung in zwei Fällen (sowie
auf Grundlage einer zweiten Anklage: wegen versuchten Diebstahls) zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte den Vorwurf der
Brandstiftung bestritten. Zur Überzeugung der Kammer stand seine Täterschaft
aufgrund der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise (Zeugen, Gutachten eines
Brandsachverständigen, Videoaufzeichnungen der Polizei u.a.) jedoch fest.
Die gegen die Verurteilung eingelegte Revision des Angeklagten hat der
Bundesgerichtshof am 08.03.2016 durch einstimmigen Beschluss als unbegründet
verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Felix Muntschick
Pressesprecher
Nr. 09/2016 / Felix Muntschick
Pressestelle
Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
Tel.: (05121) 968-472
Fax: (05121) 968-218
www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de
E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@
justiz.niedersachsen.de
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