Detaillierte Stellenbeschreibung nebst - NRW-Justiz

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist auch aus Anlass des Projektes „Prävention von Radikalisierung in
nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten“ bei den Justizvollzugsanstalten Köln und Aachen
eine Stelle für,
eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter ( Diplom bzw. BA )
oder eine
Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen ( Diplom bzw. BA )
zu besetzen.
Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt jeweils mit der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit in der
Justizvollzugsanstalt Köln ( weiblicher Jugendvollzug ) sowie in der JVA Aachen ( Jungtäterabteilung
/ männlich ).
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
und der ihn ergänzenden Tarifverträge. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe (EG) 10 TV-L.
Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen
Voraussetzungen möglich (Besoldungsgruppe A 9 - gehobener Dienst - BBesO in der Fassung des
ÜBesG NRW).
Die Tätigkeit richtet sich nach den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen
des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18. Dezember 2015 – 2400 - IV. 54).
Aufgabenschwerpunkt
Die Sozialarbeiterin/Der Sozialarbeiter oder die Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge unterstützt die
Anstalten im Umgang mit Gefangenen aus muslimisch geprägten Kulturkreisen. Gerade „junge“
Untersuchungs- und (Jugend-) Strafgefangene aus diesem Kulturkreis sind aufgrund von
Identitätsproblemen, fehlender Orientierung, persönlicher Krisen, Perspektivlosigkeit, sozialer
Randständigkeit und/oder dem Gefangensein in traditionellen familiären Strukturen anfällig für
islamistische Propaganda und Radikalisierung. Die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter oder die
Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge soll deshalb zur Vermeidung und zum Abbau von
kulturbedingten Verständigungsschwierigkeiten im vollzuglichen Alltag beitragen. Sie unterstützen im
Rahmen des Projektes, „Prävention von Radikalisierung in nordrhein-westfälischen
Justizvollzugsanstalten“ die Islamwissenschaftlerin bzw. den Islamwissenschaftler bei der Entwicklung
von Handlungskonzepten im Zusammenhang mit Islamismus und extremistischem Salafismus und
tragen maßgebend zur Umsetzung diesbezüglich entwickelter Strategien für die Präventions- und DeRadikalisierungs-arbeit im Vollzugsalltag bei.
Zu den Aufgaben gehören deshalb insbesondere,

die Entwicklung und Umsetzung präventiver Angebote zur Verhinderung des Einstiegs in
islamistische Gruppierungen,

der Aufbau eines Netzwerkes zur Prävention des Einstiegs in extremistische Gruppierungen,

die Kooperation mit den
o
Islamwissenschaftlerinnen und Islamwissenschaftlern bei der JVA Remscheid,
o
Beratungsstellen „Wegweiser“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales,
o
Migrationsfachdiensten der freien Wohlfahrtsverbände,
o
Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und
anderen externen Behörden und Einrichtungen,

die Unterstützung und Beratung von Bediensteten bei interkulturellen Fragen,

die Psychosoziale Krisenintervention,

die Mediation bei kultur- und sprachbedingten Konflikten,

die Unterstützung bei der Entwicklung niedrigschwelliger, sprachungebundener Betreuungs-,
Beschäftigungs- und Freizeitangebote,

die Konzipierung eines sozialen Kompetenzkurses,

die Beratung in ausländerrechtlichen, asylrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen und
Vermittlung entsprechender Hilfen,

die Einzelberatung einstiegsgefährdeter und ausstiegwilliger Gefangener und deren
Angehörige,

die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und mit muslimischen
Geistlichen sowie die Kontaktpflege zu muslimischen Gemeinden und Vereinen.
Anforderungsprofil
Die Bewerberin/Der Bewerber ist staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin oder staatlich
anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge.
Es ist unabdingbar, dass vertiefte Kenntnisse über den Islam und die Ausprägungen des Islamismus
sowie des Salafismus vorhanden sind. Gleiches gilt für Kenntnisse um die kulturellen Gegebenheiten
in Ländern des muslimischen Kulturkreises. Zudem werden eine hohe Affinität zur Präventionsarbeit
im Themenkomplex Islamismus/Salafismus vorausgesetzt. Ferner sollte die Fähigkeit zur sicheren
Anwendung der Methoden der Sozialarbeit gegeben sein. Die Fähigkeit zu einem
situationsangemessenen Umgang mit Nähe und Distanz ist obligatorisch.
Darüber hinaus sind folgende Kompetenzen und Erfahrungen wünschenswert:
Hinsichtlich der Fachkompetenzen Kenntnisse und Erfahrungen

aus der Migrationsforschung,

in Projekten zur Prävention von Radikalisierung,

im Bereich der Migrationsarbeit und/oder Straffälligenhilfe,

im Asyl-, Ausländer- und Sozialrecht,

aus dem Sozial- und Case Management,

in der Sucht- und Migrationsberatung sowie in der Krisenintervention,

in der Beratung von und Arbeit mit Jugendlichen und jungen Heranwachsenden,

über sozialpolitische Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Justizvollzug und

in der modernen Informationstechnik.
Bezüglich der persönlichen Kompetenzen

ein sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift,

Fremdsprachenkenntnisse in arabischer (bevorzugt), französischer und türkischer Sprache
jeweils in Wort und Schrift,

eine gute psychische Belastbarkeit,

die Fähigkeit und Bereitschaft zur Fortbildung, Selbstreflexion und Super-vision,

Kritikfähigkeit,

Fähigkeit zur Empathie,

Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,

sicheres und angemessenes Auftreten,

Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit,

die Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit sowie sich selbstständig und zielorientiert in
unbekannte Sachverhalte einzuarbeiten,

ein offener, flexibler und transparenter Arbeitsstil und

in besonderem Maße die Fähigkeit und Bereitschaft in einem interdisziplinären Team zu
arbeiten.
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zur Mobilität. Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist
daher unerlässlich.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind
ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie
bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des
Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers
liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten
Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter
Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich vorrangig an Menschen mit Migrationshintergrund. Entsprechende
Bewerbungen sind ausdrücklich erwünscht.