Ausschreibung einer halben Stelle für eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter bzw. eine Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen auch aus Anlass des Projektes „Prävention von Radikalisierung in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten“ Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist auch aus Anlass des Projektes „Prävention von Radikalisierung in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten“ bei der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen eine halbe unbefristete Stelle (19,92 Wochenstunden) für eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter oder eine Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der ihn ergänzenden Tarifverträge. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe (EG) 10 TV-L. Die Tätigkeit richtet sich nach den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18. Dezember 2015 – 2400 - IV. 54). Aufgabenschwerpunkt Die Sozialarbeiterin/Der Sozialarbeiter oder die Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge unterstützt die Anstalten im Umgang mit Gefangenen aus muslimisch geprägten Kulturkreisen. Gerade „junge“ Untersuchungs- und (Jugend-) Strafgefangene aus diesem Kulturkreis sind aufgrund von Identitätsproblemen, fehlender Orientierung, persönlicher Krisen, Perspektivlosigkeit, sozialer Randständigkeit und/oder dem Gefangensein in traditionellen familiären Strukturen anfällig für islamistische Propaganda und Radikalisierung. Die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter oder die Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge soll deshalb zur Vermeidung und zum Abbau von kulturbedingten Verständigungsschwierigkeiten im vollzuglichen Alltag beitragen. Sie unterstützen im Rahmen des Projektes, „Prävention von Radikalisierung in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten“ die Islamwissenschaftlerin bzw. den Islamwissenschaftler bei der Entwicklung von Handlungskonzepten im Zusammenhang mit Islamismus und extremistischem Salafismus und tragen maßgebend zur Umsetzung diesbezüglich entwickelter Strategien für die Präventions- und De-Radikalisierungs-arbeit im Vollzugsalltag bei. 1 Zu den Aufgaben gehören deshalb insbesondere, die Entwicklung und Umsetzung präventiver Angebote zur Verhinderung des Einstiegs in islamistische Gruppierungen, der Aufbau eines Netzwerkes zur Prävention des Einstiegs in extremistische Gruppierungen, die Kooperation mit den o Islamwissenschaftlerinnen und Islamwissenschaftlern bei der JVA Remscheid, o Beratungsstellen „Wegweiser“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales, o Migrationsfachdiensten der freien Wohlfahrtsverbände, o Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und anderen externen Behörden und Einrichtungen, die Unterstützung und Beratung von Bediensteten bei interkulturellen Fragen, die Psychosoziale Krisenintervention, die Mediation bei kultur- und sprachbedingten Konflikten, die Unterstützung bei der Entwicklung niedrigschwelliger, sprachungebundener Betreuungs-, Beschäftigungs- und Freizeitangebote, die Konzipierung eines sozialen Kompetenzkurses, die Beratung in ausländerrechtlichen, asylrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen und Vermittlung entsprechender Hilfen, die Einzelberatung einstiegsgefährdeter und ausstiegwilliger Gefangener und deren Angehörige, die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und mit muslimischen Geistlichen sowie die Kontaktpflege zu muslimischen Gemeinden und Vereinen. Anforderungsprofil Die Bewerberin/Der Bewerber Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin oder Sozialarbeiter/Sozialpädagoge. ist staatlich staatlich anerkannte anerkannter Es ist unabdingbar, dass vertiefte Kenntnisse über den Islam und die Ausprägungen des Islamismus sowie des Salafismus vorhanden sind. Gleiches gilt für Kenntnisse um die kulturellen Gegebenheiten in Ländern des muslimischen Kulturkreises. Zudem wird eine hohe Affinität zur Präventionsarbeit im Themenkomplex Islamismus/Salafismus vorausgesetzt. Ferner sollte die Fähigkeit zur sicheren Anwendung der Methoden der Sozialarbeit gegeben sein. Die Fähigkeit zu einem situationsangemessenen Umgang mit Nähe und Distanz ist obligatorisch. Darüber hinaus sind folgende Kompetenzen und Erfahrungen wünschenswert: 2 Hinsichtlich der Fachkompetenzen Kenntnisse und Erfahrungen aus der Migrationsforschung, in Projekten zur Prävention von Radikalisierung, im Bereich der Migrationsarbeit und/oder Straffälligenhilfe, im Asyl-, Ausländer- und Sozialrecht, aus dem Sozial- und Case Management, in der Sucht- und Migrationsberatung sowie in der Krisenintervention, in der Beratung von und Arbeit mit Jugendlichen und jungen Heranwachsenden, über sozialpolitische Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Justizvollzug und in der modernen Informationstechnik. Bezüglich der persönlichen Kompetenzen ein sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Fremdsprachenkenntnisse in arabischer (bevorzugt), französischer und türkischer Sprache jeweils in Wort und Schrift, eine gute psychische Belastbarkeit, die Fähigkeit und Bereitschaft zur Fortbildung, Selbstreflexion und Supervision, Kritikfähigkeit, Fähigkeit zur Empathie, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, sicheres und angemessenes Auftreten, Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit, die Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit sowie sich selbstständig und zielorientiert in unbekannte Sachverhalte einzuarbeiten, ein offener, flexibler und transparenter Arbeitsstil und in besonderem Maße die Fähigkeit und Bereitschaft in einem interdisziplinären Team zu arbeiten. Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zur Mobilität. Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist daher unerlässlich. Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. 3 Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich vorrangig an Menschen mit Migrationshintergrund. Entsprechende Bewerbungen sind ausdrücklich erwünscht. Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sind zu senden an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen Aldenhofstr. 99-101 45883 Gelsenkirchen E-Mail: [email protected] 4
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