Ausschreibung - NRW-Justiz

Ausschreibung
einer halben Stelle für eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter
bzw. eine Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen
auch aus Anlass des Projektes „Prävention von Radikalisierung
in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten“
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist auch aus Anlass des Projektes „Prävention
von Radikalisierung in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten“
bei der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen eine halbe unbefristete Stelle
(19,92 Wochenstunden) für
eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter
oder eine
Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen
zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L) und der ihn ergänzenden Tarifverträge. Die Eingruppierung erfolgt
in die Entgeltgruppe (EG) 10 TV-L.
Die Tätigkeit richtet sich nach den Richtlinien für die Fachdienste bei den
Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18.
Dezember 2015 – 2400 - IV. 54).
Aufgabenschwerpunkt
Die Sozialarbeiterin/Der Sozialarbeiter oder die Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge
unterstützt die Anstalten im Umgang mit Gefangenen aus muslimisch geprägten
Kulturkreisen. Gerade „junge“ Untersuchungs- und (Jugend-) Strafgefangene aus
diesem Kulturkreis sind aufgrund von Identitätsproblemen, fehlender Orientierung,
persönlicher Krisen, Perspektivlosigkeit, sozialer Randständigkeit und/oder dem
Gefangensein in traditionellen familiären Strukturen anfällig für islamistische
Propaganda und Radikalisierung. Die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter oder die
Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge soll deshalb zur Vermeidung und zum Abbau
von kulturbedingten Verständigungsschwierigkeiten im vollzuglichen Alltag beitragen.
Sie unterstützen im Rahmen des Projektes, „Prävention von Radikalisierung in
nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten“ die Islamwissenschaftlerin bzw. den
Islamwissenschaftler bei der Entwicklung von Handlungskonzepten im
Zusammenhang mit Islamismus und extremistischem Salafismus und tragen
maßgebend zur Umsetzung diesbezüglich entwickelter Strategien für die
Präventions- und De-Radikalisierungs-arbeit im Vollzugsalltag bei.
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Zu den Aufgaben gehören deshalb insbesondere,
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die Entwicklung und Umsetzung präventiver Angebote zur Verhinderung des
Einstiegs in islamistische Gruppierungen,
der Aufbau eines Netzwerkes zur Prävention des Einstiegs in extremistische
Gruppierungen,
die Kooperation mit den
o Islamwissenschaftlerinnen und Islamwissenschaftlern bei der JVA
Remscheid,
o Beratungsstellen „Wegweiser“ des Ministeriums für Inneres und
Kommunales,
o Migrationsfachdiensten der freien Wohlfahrtsverbände,
o Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) und anderen externen Behörden und Einrichtungen,
die Unterstützung und Beratung von Bediensteten bei interkulturellen Fragen,
die Psychosoziale Krisenintervention,
die Mediation bei kultur- und sprachbedingten Konflikten,
die
Unterstützung
bei
der
Entwicklung
niedrigschwelliger,
sprachungebundener Betreuungs-, Beschäftigungs- und Freizeitangebote,
die Konzipierung eines sozialen Kompetenzkurses,
die Beratung in ausländerrechtlichen, asylrechtlichen und sozialrechtlichen
Fragen und Vermittlung entsprechender Hilfen,
die Einzelberatung einstiegsgefährdeter und ausstiegwilliger Gefangener und
deren Angehörige,
die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und mit
muslimischen Geistlichen sowie die Kontaktpflege zu muslimischen
Gemeinden und Vereinen.
Anforderungsprofil
Die
Bewerberin/Der
Bewerber
Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin
oder
Sozialarbeiter/Sozialpädagoge.
ist
staatlich
staatlich
anerkannte
anerkannter
Es ist unabdingbar, dass vertiefte Kenntnisse über den Islam und die Ausprägungen
des Islamismus sowie des Salafismus vorhanden sind. Gleiches gilt für Kenntnisse
um die kulturellen Gegebenheiten in Ländern des muslimischen Kulturkreises.
Zudem wird eine hohe Affinität zur Präventionsarbeit im Themenkomplex
Islamismus/Salafismus vorausgesetzt. Ferner sollte die Fähigkeit zur sicheren
Anwendung der Methoden der Sozialarbeit gegeben sein. Die Fähigkeit zu einem
situationsangemessenen Umgang mit Nähe und Distanz ist obligatorisch.
Darüber hinaus sind folgende Kompetenzen und Erfahrungen wünschenswert:
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Hinsichtlich der Fachkompetenzen Kenntnisse und Erfahrungen
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aus der Migrationsforschung,
in Projekten zur Prävention von Radikalisierung,
im Bereich der Migrationsarbeit und/oder Straffälligenhilfe,
im Asyl-, Ausländer- und Sozialrecht,
aus dem Sozial- und Case Management,
in der Sucht- und Migrationsberatung sowie in der Krisenintervention,
in der Beratung von und Arbeit mit Jugendlichen und jungen
Heranwachsenden,
über sozialpolitische Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den
Justizvollzug und
in der modernen Informationstechnik.
Bezüglich der persönlichen Kompetenzen
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ein sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
Fremdsprachenkenntnisse in arabischer (bevorzugt), französischer und
türkischer Sprache jeweils in Wort und Schrift,
eine gute psychische Belastbarkeit,
die Fähigkeit und Bereitschaft zur Fortbildung, Selbstreflexion und Supervision,
Kritikfähigkeit,
Fähigkeit zur Empathie,
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
sicheres und angemessenes Auftreten,
Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit,
die Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit sowie sich selbstständig und
zielorientiert in unbekannte Sachverhalte einzuarbeiten,
ein offener, flexibler und transparenter Arbeitsstil und
in besonderem Maße die Fähigkeit und Bereitschaft in einem interdisziplinären
Team zu arbeiten.
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zur Mobilität. Der Besitz der Fahrerlaubnis der
Klasse B ist daher unerlässlich.
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von
Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch
unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung
nach
Maßgabe
des
Landesgleichstellungsgesetzes
bevorzugt
berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe
überwiegen.
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Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von
schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter
Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB
IX sind ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich vorrangig an Menschen mit Migrationshintergrund.
Entsprechende Bewerbungen sind ausdrücklich erwünscht.
Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sind zu senden an die
Leiterin der
Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen
Aldenhofstr. 99-101
45883 Gelsenkirchen
E-Mail: [email protected] 4