Ausschreibung - NRW-Justiz

Ausschreibung
mehrerer Stellen für eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter
bzw. eine Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen
auch aus Anlass des Projektes „Prävention von Radikalisierung
in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten“
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist auch aus Anlass des Projektes „Prävention von
Radikalisierung
in
nordrhein-westfälischen
Justizvollzugsanstalten“
bei
der
Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf (Jugendvollzug Männer) eine Stelle für
eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter
oder eine
Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen
zu besetzen.
Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt mit der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit in der
Justizvollzugsanstalt Remscheid (Kompetenzzentrum Islam und Justiz).
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Länder (TV-L) und der ihn ergänzenden Tarifverträge. Die Eingruppierung erfolgt in
Entgeltgruppe (EG) 10 TV-L. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist
Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen möglich (Besoldungsgruppe A
gehobener Dienst - BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW).
der
die
bei
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Die Tätigkeit richtet sich nach den Richtlinien für die Fachdienste bei den
Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18.
Dezember 2015 – 2400 - IV. 54).
Aufgabenschwerpunkt
Die Sozialarbeiterin/Der Sozialarbeiter oder die Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge
unterstützt die Anstalten im Umgang mit Gefangenen aus muslimisch geprägten
Kulturkreisen. Gerade „junge“ Untersuchungs- und (Jugend-) Strafgefangene aus diesem
Kulturkreis sind aufgrund von Identitätsproblemen, fehlender Orientierung, persönlicher
Krisen, Perspektivlosigkeit, sozialer Randständigkeit und/oder dem Gefangensein in
traditionellen familiären Strukturen anfällig für islamistische Propaganda und
Radikalisierung. Die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter oder die Sozialpädagogin/der
Sozialpädagoge soll deshalb zur Vermeidung und zum Abbau von kulturbedingten
Verständigungsschwierigkeiten im vollzuglichen Alltag beitragen. Sie unterstützen im
Rahmen des Projektes, „Prävention von Radikalisierung in nordrhein-westfälischen
Justizvollzugsanstalten“ die Islamwissenschaftlerin bzw. den Islamwissenschaftler bei der
Entwicklung von Handlungskonzepten im Zusammenhang mit Islamismus und
extremistischem Salafismus und tragen maßgebend zur Umsetzung diesbezüglich
entwickelter Strategien für die Präventions- und De-Radikalisierungs-arbeit im
Vollzugsalltag bei.
Zu den Aufgaben gehören deshalb insbesondere,
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die Entwicklung und Umsetzung präventiver Angebote zur Verhinderung des
Einstiegs in islamistische Gruppierungen,
der Aufbau eines Netzwerkes zur Prävention des Einstiegs in extremistische
Gruppierungen,
die Kooperation mit den
o Islamwissenschaftlerinnen und Islamwissenschaftlern bei der JVA
Remscheid,
o Beratungsstellen „Wegweiser“ des Ministeriums für Inneres und
Kommunales,
o Migrationsfachdiensten der freien Wohlfahrtsverbände,
o Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) und anderen externen Behörden und Einrichtungen,
die Unterstützung und Beratung von Bediensteten bei interkulturellen Fragen,
die Psychosoziale Krisenintervention,
die Mediation bei kultur- und sprachbedingten Konflikten,
die Unterstützung bei der Entwicklung niedrigschwelliger, sprachungebundener
Betreuungs-, Beschäftigungs- und Freizeitangebote,
die Konzipierung eines sozialen Kompetenzkurses,
die Beratung in ausländerrechtlichen, asylrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen
und Vermittlung entsprechender Hilfen,
die Einzelberatung einstiegsgefährdeter und ausstiegwilliger Gefangener und deren
Angehörige,
die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und mit
muslimischen Geistlichen sowie die Kontaktpflege zu muslimischen Gemeinden
und Vereinen.
Anforderungsprofil
Die Bewerberin/Der Bewerber ist staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin
oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge.
Es ist unabdingbar, dass vertiefte Kenntnisse über den Islam und die Ausprägungen des
Islamismus sowie des Salafismus vorhanden sind. Gleiches gilt für Kenntnisse um die
kulturellen Gegebenheiten in Ländern des muslimischen Kulturkreises. Zudem werden
eine hohe Affinität zur Präventionsarbeit im Themenkomplex Islamismus/Salafismus
vorausgesetzt. Ferner sollte die Fähigkeit zur sicheren Anwendung der Methoden der
Sozialarbeit gegeben sein. Die Fähigkeit zu einem situationsangemessenen Umgang mit
Nähe und Distanz ist obligatorisch.
Darüber hinaus sind folgende Kompetenzen und Erfahrungen wünschenswert:
Hinsichtlich der Fachkompetenzen Kenntnisse und Erfahrungen
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aus der Migrationsforschung,
in Projekten zur Prävention von Radikalisierung,
im Bereich der Migrationsarbeit und/oder Straffälligenhilfe,
im Asyl-, Ausländer- und Sozialrecht,
aus dem Sozial- und Case Management,
in der Sucht- und Migrationsberatung sowie in der Krisenintervention,
in der Beratung von und Arbeit mit Jugendlichen und jungen Heranwachsenden,
über sozialpolitische Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den
Justizvollzug und
in der modernen Informationstechnik.
Bezüglich der persönlichen Kompetenzen
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ein sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
Fremdsprachenkenntnisse in arabischer (bevorzugt), französischer und türkischer
Sprache jeweils in Wort und Schrift,
eine gute psychische Belastbarkeit,
die Fähigkeit und Bereitschaft zur Fortbildung, Selbstreflexion und Super-vision,
Kritikfähigkeit,
Fähigkeit zur Empathie,
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
sicheres und angemessenes Auftreten,
Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit,
die Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit sowie sich selbstständig und zielorientiert in
unbekannte Sachverhalte einzuarbeiten,
ein offener, flexibler und transparenter Arbeitsstil und
in besonderem Maße die Fähigkeit und Bereitschaft in einem interdisziplinären
Team zu arbeiten.
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zur Mobilität. Der Besitz der Fahrerlaubnis der
Klasse B ist daher unerlässlich.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen
sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert
sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe
des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person
des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von
schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen
und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind
ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich vorrangig an Menschen mit Migrationshintergrund.
Entsprechende Bewerbungen sind ausdrücklich erwünscht.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 15.05.2016 an
die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf, Am Schmalenhof 6, 42369
Wuppertal.