Terminvorschau Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Die folgende Zusammenstellung enthält - vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen - eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts, die in der Zeit vom 1. April 2016 bis 15. April 2016 vorgesehen sind. Nr. 7 vom 04.04.2016 Termine April/1. Hälfte (Stand: 4. April 2016) 11.04.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 2 D 30/15.NE E. e. V. ./. Stadt Bielefeld Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 "Olper Straße“ in Bielefeld. Antragsteller ist ein Moscheeverein, der für ein von der Veränderungssperre erfasstes Grundstück den Bau eine Moschee mit Gebets-, Aufenthalts- und Unterrichtsräumen plant. Eine entsprechende Bauvoranfrage hat die Antragsgegnerin unter Hinweis auf die Veränderungssperre abgelehnt. Das hierauf bezogene Klageverfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. 11.04.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 11.30 Uhr Aktenzeichen: 2 A 2176/14 (VG Minden, 1 K 2703/13) R. GmbH & Co. KG ./. Stadt Bünde Die Klägerin wendet sich gegen eine Anordnung der Beklagten, mit der sie verpflichtet wurde, für ihren Betrieb, in dem bis zu 60 Pkw eingelagert und eine Werkstatt mit sechs Hebebühnen z. T. in Selbsthilfe genutzt werden, eine flächendeckende Brandmeldeanlage bei der örtlichen Feuerwehr aufzuschalten. Sie hält eine Aufschaltung bei einem privaten Sicherheitsunternehmen mit Sitz in Sachsen für ausreichend. Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255 Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected] 2 12.04.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 10 D 69/14.NE Eheleute R. ./. Stadt Werne Normenkontrolle (Baurecht) - Bebauungsplan Nr. 22 n - Ronnenheide -: Das Wohngrundstück der Antragsteller grenzt an das im nördlichen Stadtgebiet gelegene Plangebiet. Dort ist ein Industriegebiet festgesetzt, das u.a. die Existenz zweier Betriebe absichern soll, und ein kleineres Gewerbegebiet für Neuansiedlungen. Die Antragsteller rügen u.a. Lärmimmissionen, eine unzureichende Erschließung und eine Unterschreitung der Abstände nach dem sog. Abstandserlass. 12.04.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 11.45 Uhr Aktenzeichen: 10 D 44/14.NE P. ./. Stadt Kempen Normenkontrolle (Baurecht) - Bebauungsplan Nr. 148 "Am Beyertzhof": Der Bebauungsplan ermöglicht den Bau eines Pflegeheims in Kempen. Der Antragsteller ist Eigentümer eines im angrenzenden reinen Wohngebiet gelegenen Grundstücks. Er rügt insbesondere, dass die verkehrliche Erschließung des Pflegeheims durch das Wohngebiet verlaufe, wodurch unzumutbare Lärmbelästigungen entstünden und dort spielende Kinder gefährdet würden. 12.04.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 13.30 Uhr Aktenzeichen: 10 D 58/14.NE D. ./. Stadt Castrop-Rauxel Der Antragsteller ist Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 225 "Kleine Lönsstraße" der Stadt Castrop-Rauxel, der insbesondere zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel im Plangebiet ausschließt. Nachdem die Antragsgegnerin sich in einem vorangegangenen Verfahren verpflichtet hatte, einen Vorbescheid für einen kleinflächigen Lebensmittelmarkt zu erteilen, beabsichtigt der Antragsteller nunmehr, auf dem Grundstück einen großflächigen Lebensmittel-Discountmarkt zu errichten. Diesbezüglich ist ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängig. Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255 Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected] 3 13.04.2016 Sitzungssaal I Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 14 A 1728/15 (VG Gelsenkirchen, 2 K 626/15) M. UG & Co. KG ./. Stadt Dortmund Kommunale Steuer (Wettbürosteuer). Die Klägerin, die ein Wettbüro in Dortmund betreibt, wendet sich gegen die Veranlagung zu dieser in Nordrhein-Westfalen erstmals 2014 eingeführten Steuer, weil sie sie für mit höherrangigem Recht unvereinbar hält. 13.04.2016 Sitzungssaal I Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 14 A 1599/15 (VG Gelsenkirchen, 2 K 5800/14), 14 A 1648/15 (VG Gelsenkirchen, 2 K 280/15), 14 A 1728/15 (VG Gelsenkirchen, 2 K 626/15) K. u.a. ./. Stadt Dortmund Kommunale Steuer (Wettbürosteuer). Die Kläger, die jeweils Wettbüros in Dortmund betreiben, wenden sich gegen die Veranlagung zu dieser in Nordrhein-Westfalen erstmals 2014 eingeführten Steuer, weil sie sie für unvereinbar mit höherrangigem Recht halten. 14.04.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 7 A 708/14 (VG Aachen, 6 K 2339/12) Stadt Erkelenz ./. Stadt Wegberg beigeladen: T. Die Klägerin wendet sich als Nachbarkommune der Stadt Wegberg gegen den dem Beigeladenen erteilten Bauvorbescheid zum Neubau eines Drogeriemarktes in Wegberg Rath-Anhoven. 14.04.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 7 A 707/14 (VG Aachen, 6 K 2338/12) Stadt Erkelenz ./. Stadt Wegberg beigeladen: T. Die Klägerin wendet sich als Nachbarkommune der Stadt Wegberg gegen den dem Beigeladenen erteilten Bauvorbescheid zum Neubau eines Tiernahrungsmarktes in Wegberg Rath-Anhoven. Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255 Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected] 4 14.04.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 7 A 706/14 (VG Aachen, 6 K 2116/12) Stadt Erkelenz ./. Stadt Wegberg beigeladen: T. Die Klägerin wendet sich als Nachbarkommune der Stadt Wegberg gegen den dem Beigeladenen erteilten Bauvorbescheid zum Neubau eines Getränkemarktes in Wegberg Rath-Anhoven. 14.04.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 11.30 Uhr Aktenzeichen: 7 A 1833/13 (VG Köln, 11 K 3726/10) A. GmbH & Co. KG ./. Rheinisch-Bergischen Kreis beigeladen: Stadt Burscheid Die Klägerin hat erstinstanzlich die Verpflichtung des Rheinisch-Bergischen Kreises erstritten, einen positiven bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für einen Einzelhandelsbetrieb in Burscheid zu erteilen. Der Betrieb soll neben einem großflächigen Aldi-Markt der Klägerin errichtet werden. Der beklagte Rheinisch-Bergische Kreis und die beigeladene Stadt Burscheid wenden sich mit ihren vom Senat zugelassenen Berufungen gegen das erstinstanzliche Urteil. Sie machen - nachdem der Senat die Sache in der mündlichen Verhandlung vom 21.8.2015 vertagt hatte - nunmehr im Wesentlichen geltend, das Vorhaben der Klägerin sei auch dann unzulässig, wenn man von der Unwirksamkeit entgegen stehenden kommunalen Planungsrechts ausgehe, da es zu schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB führe. Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255 Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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