Betriebsvermögen ja oder nein? - Haufe Shop - Haufe

Betriebsvermögen
ja oder nein?
Wirtschaftsgüter richtig ins
Unternehmen einbringen
Betriebsvermögen
ja oder nein?
Welche Gegenstände, Fahrzeuge und Räumlichkeiten zählen eigentlich
zum Betriebsvermögen? Und welche steuerlichen Konsequenzen hat das
für mich? Das Betriebsvermögen ist für Unternehmen eine wichtige Größe,
um den Gewinn zu ermitteln. Dabei ist darauf zu achten, was überhaupt in
die betriebliche Sphäre gehört, welche Kosten dadurch entstehen – und
welche Folgen eine mögliche private Nutzung hat.
Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen können steuerliche Vorteile bringen,
zum Beispiel, wenn die laufenden Kosten oder die Abschreibung den
Gewinn senken. Aber der private Nutzungsanteil kann umgekehrt den
Gewinn erhöhen. Und bei bestimmten Wirtschaftsgütern haben Unternehmer zu lange nicht im Blick, dass sie zwingender Bestandteil des
Betriebsvermögens sind. Wir erklären, worauf Sie achten müssen und
was regelmäßig zu überprüfen ist.
2Betriebsvermögen | www.lexware.de
Betriebsvermögen:
Was ist das
eigentlich?
PRAXIS – TIPP
Geleaste Wirtschaftsgüter zählen
nicht zu Ihrem Betriebsvermögen,
weil sie nicht Ihnen gehören.
Zumindest können Sie die
laufenden Leasingzahlungen
und andere damit zusammenhängende Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.
PRAXIS – TIPP
Ob Sie in solchen Fällen die
betrieblichen Fahrten mit der
Reisekostenpauschale von 0,30
Euro pro gefahrenen Kilometer
ansetzen dürfen, ist umstritten.
Die Finanzverwaltung geht davon
aus, dass Unternehmer nur Kosten
abziehen dürfen, die ihnen auch
tatsächlich entstanden sind.
Auch der Bundesfinanzhof hat
sich in einem aktuellen Urteil
ähnlich geäußert (Az. X R 24/12).
Steuerlich können Sie Probleme
vermeiden, indem Sie eine
Nutzungsvereinbarung schließen
und dem Ehepartner oder der
Freundin tatsächlich Kosten
erstatten.
Betriebsvermögen: Das klingt nach großen Werten, teuren Gütern, umfangreichen Lagerbeständen. Dabei ist das Betriebsvermögen schlicht ein
Begriff aus dem Einkommensteuerrecht – ein Begriff, der zwar nicht im
Gesetzestext selbst steht, aber sich über die Jahre aus Rechtsprechung
und Verwaltungspraxis entwickelt hat. Mit dem Wort „Betriebsvermögen“
werden alle Gegenstände bezeichnet, die nach ihrer Art und Funktion in
einem betrieblichen Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen. Es
gehören also sämtliche Wirtschaftsgüter, die in irgendeiner Weise dem
Betrieb dienen, zum Betriebsvermögen.
Aus steuerrechtlicher Sicht ist es wichtig, zwischen Betriebs- und
Privatvermögen zu unterscheiden. Denn alle Ausgaben, die im
Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern im Betriebsvermögen stehen,
werden als Betriebsausgaben gewertet.
Was Betriebsvermögen und was Privatvermögen ist, spielt sowohl bei der
Gewinnermittlung per Bilanzierung als auch bei der Einnahmen-ÜberschussRechnung eine Rolle. Allerdings spricht man nur bei den Gewinneinkünften
von Betriebsvermögen, also bei
»
Einkünften aus selbstständiger Arbeit
»
Einkünften aus Gewerbebetrieb
»
Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.
Ein Wirtschaftsgut kann nur dann zum Betriebsvermögen gehören, wenn
Sie als Unternehmer tatsächlich zivilrechtlicher Eigentümer sind.
Ein Beispiel: Eine Kosmetikerin bietet unter anderem mobile Pediküre an,
aufgrund der zahlreichen Anschaffungen für ihr neues Studio fehlt ihr aber
derzeit das Geld für einen eigenen Firmenwagen. Daher leiht sie sich für die
Fahrten zu Kunden und zu ihrem Studio das Auto ihrer Freundin. Der Wagen
kann nicht zum Betriebsvermögen zugeordnet werden, weil der Pkw der
Kosmetikerin nicht gehört.
3Betriebsvermögen | www.lexware.de
Darf‘s ein
bisschen
mehr sein?
Bei manchen Wirtschaftsgütern ist es klar, dass sie ausschließlich für
betriebliche Zwecke dienen – bestimmte Werkzeuge zum Beispiel, die Sie
täglich im Unternehmen gebrauchen. Andere wiederum nutzen Sie ab und
zu auch privat – zum Beispiel den Computer oder das Handy. Wo aber
verläuft die Grenze? Die Finanzverwaltung hat drei Bereiche eingeteilt, die
für die Einordnung von Betriebs- und Privatvermögen entscheidend sind:
1. Nutzen Sie ein Wirtschaftsgut – beispielsweise Ihr Auto – zu mehr als
50 Prozent betrieblich, müssen Sie den Gegenstand ins Unternehmen
einbringen. Das Wirtschaftsgut ist notwendiges Betriebsvermögen.
2. Unterschreitet die betriebliche Nutzung zehn Prozent, hat das Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen nichts zu suchen. Es ist notwendiges
Privatvermögen. Alle Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 90 Prozent
privat genutzt werden, gehören in die (steuerliche) Privatsphäre.
3. Bewegt sich die betriebliche Nutzung zwischen zehn und 50 Prozent,
dürfen Sie sich aussuchen, ob das betreffende Wirtschaftsgut zu
Ihrem Betriebsvermögen zählt oder im Privatvermögen bleibt. Der
Steuerfachmann nennt dies gewillkürtes Betriebsvermögen. Was
steuerlich die günstigere Variante ist, müssen Sie in jedem Einzelfall
neu entscheiden.
PRAXIS – TIPP
Ob es steuerlich günstig ist,
beispielsweise das private Auto
in das so genannte gewillkürte
Betriebsvermögen einzubringen,
ist von vielen Faktoren abhängig
– etwa von der Höhe des betrieblichen Nutzungsanteils
und damit von der Höhe der
Ausgaben, die Sie steuerlich
ansetzen können. Es spielt
aber auch eine Rolle, ob Sie in
nächster Zeit planen, ein neues
Auto zu kaufen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter – betrieblich oder privat?
Wie hoch ist
die betriebliche
Nutzung?
Haben Sie ein
Wahlrecht?
Damit ist es…
Unter 10 Prozent
Nein
Privatvermögen
Zwischen 10
und 50 Prozent
Ja: Sie können das
Wirtschaftsgut dem
Betriebsvermögen oder
dem Privatvermögen
zuordnen
Gewillkürtes
Betriebsvermögen oder
Mehr als 50 Prozent Nein
4Betriebsvermögen | www.lexware.de
Notwendiges
Betriebsvermögen
Achtung: Gleich, ob Sie offiziell ein Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen
einstufen oder nicht – die Nutzungsart macht das Ganze zwingend zum
Betriebsvermögen. Beispiele für notwendiges Betriebsvermögen sind etwa
»
Geschäftsräume, Lager, Werkstatt oder die Praxis,
»
Waren und Vorräte,
»
Büromöbel oder
»
betriebliche Fahrzeuge.
Umgekehrt gilt: Selbst wenn Sie Wirtschaftsgüter, die aufgrund ihrer
Nutzung zum Privatvermögen zählen, im Anlageverzeichnis oder der Bilanz
ausweisen – das Private bleibt privat. Klassiker im Privatvermögen sind
etwa
»
Kleidung,
»
Haushaltsgegenstände,
»
die Privatwohnung.
5Betriebsvermögen | www.lexware.de
Nutzungsdauer:
Was überwiegt?
Damit Sie ein Wirtschaftsgut überhaupt zum gewillkürten Betriebsver-
mögen machen können, müssen Sie die jeweilige Nutzung feststellen.
Der bekannteste Fall dafür ist das Auto, bei dem Sie sich überlegen, ob
ein Wechsel sinnvoll ist.
Zu den betrieblichen Fahrten zählen alle Wege, die durch Ihre
unternehmerische Tätigkeit veranlasst werden, also zum Beispiel
»
Fahrten zu Kunden und Geschäftspartnern,
»
Fahrten zum Großmarkt und zur Bank,
»
Fahrten zur Kammer oder zum Berufsverband,
»
Fahrten zu Seminaren und Messen,
»
Fahrten zur Tankstelle und zur Werkstatt.
Wenn Sie sämtliche betrieblich gefahrenen Kilometer durch die
Jahresfahrleistung teilen und dann mit 100 multiplizieren, haben Sie den
Wert für den prozentualen betrieblichen Nutzungsanteil.
Ein Beispiel: Ihre jährlichen, betrieblich veranlassten Fahrten belaufen sich
auf insgesamt 3.000 Kilometer. Über das Jahr sind Sie mit dem Auto 15.000
Kilometer gefahren:
3.000 Kilometer : 15.000 Kilometer = 0,2
0,2 x 100 = 20 Prozent betrieblicher Nutzungsanteil
➡ Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen möglich.
PRAXIS – TIPP
Für den Nachweis der
betrieblichen Nutzung ist kein
Fahrtenbuch notwendig. Hier ist
es ausreichend, repräsentativ
über drei Monate alle Fahrten
aufzuzeichnen. Das dürfen Sie
auch am Jahresende erledigen –
anhand von Kalendereinträgen,
Reisekostenaufstellungen oder
anderen Unterlagen. Am Ergebnis
sehen Sie, wie Sie Ihr Fahrzeug
einstufen können.
Für diese formlosen Aufzeichnungen sollten Sie
»
zu Beginn und zum Ende des Zeitraums den Kilometerstand notieren;
»
alle beruflichen Fahrten aufschreiben – mit Datum, Ziel, Zweck und
zurückgelegter Strecke;
»
die betrieblich gefahrenen Kilometer zur Gesamtfahrleistung im
Aufzeichnungszeitraum ins Verhältnis setzen.
Den Prozentsatz, den Sie auf diese Weise ermittelt haben, dürfen Sie aus
Vereinfachungsgründen über die kommenden Jahre beibehalten. Achtung:
Dies gilt nur dann, solange sich nichts Wesentliches an Ihrem Fahrverhalten,
Ihrer Tätigkeit oder Ihrem Umfeld ändert.
6Betriebsvermögen | www.lexware.de
Gewillkürtes
Betriebsvermögen:
Wie geht das?
PRAXIS – TIPP
Für Freiberufler hat der
Bundesfinanzhof noch engere
Grenzen gesteckt. Demnach wird
gewillkürtes Betriebsvermögen bei
Freiberuflern nur anerkannt, wenn
es auf das freiberufliche Leitbild
beschränkt ist. Beteiligungen
oder spekulative Geldanlagen
zählen nicht dazu. Damit sind
auch Verlustverrechnungen
ausgeschlossen, wie verschiedene Finanzgerichte in
jüngster Vergangenheit bestätigt
haben (FG Baden-Württemberg,
Az. 4 K 281/04; FG Köln, Az. 15 K
1235/04).
Nutzen Sie ein Wirtschaftsgut zu mehr als zehn Prozent (und weniger als 50
Prozent) betrieblich, haben Sie die Wahl: Sie dürfen den Gegenstand oder das
Fahrzeug dem Unternehmen zuweisen. Das hat Vorteile. Denn auf diese Weise
dürfen Sie Ausgaben für das betreffende Wirtschaftsgut steuerlich geltend
machen.
Aber Vorsicht: Das Wirtschaftsgut muss tatsächlich betrieblichen
Zwecken dienen. Im Zweifel müssen Sie dem Finanzamt erklären,
welche wirtschaftlichen Überlegungen Sie dazu bewogen haben, das
Wirtschaftsgut ins Betriebsvermögen zu übernehmen.
Wenn das Finanzamt ein Wirtschaftsgut als gewillkürtes Betriebsvermögen
anerkennen soll, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
» Sie müssen die Zuordnung klar und zeitnah dokumentieren.
»
Als Nachweis zählt zum Beispiel die kurzfristige Aufnahme in ein
Bestandsverzeichnis.
»
Anschaffung (oder Einlage) müssen im Anlageverzeichnis sofort
erfasst werden.
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit nutzen viele Existenzgründer
private Wirtschaftsgüter für ihr Unternehmen. Das können beispielsweise
die Büroeinrichtung und das Notebook sein. Später dreht es sich oft um die
Frage, ob das private Auto zum Betriebsvermögen gehören sollte. Wenn
Sie ein Auto, eine Telefonanlage oder eine Regalwand vom privaten in den
betrieblichen Bereich überführen wollen, müssen Sie dies ebenfalls schriftlich
festhalten.
7Betriebsvermögen | www.lexware.de
Betriebsvermögen
und Steuern
PRAXIS – TIPP
Falls Sie in den nächsten Jahren
planen, in Ihr Unternehmen zu
investieren, können Sie für diese
Käufe bis zu drei Jahre im Voraus
den Investitionsabzugsbetrag
in Anspruch nehmen. Damit
dürfen Sie eine vorgezogene
Abschreibung in Höhe von
40 Prozent geltend machen.
Allerdings ist dies an einige
Voraussetzungen gekoppelt.
Mehr Informationen finden
Sie in unserem E-Book zum
Investitionsabzugsbetrag.
PRAXIS – TIPP
Das Thema Abschreibungen
ist höchst komplex und
birgt Stolperfallen für den
Steuerlaien. Lassen Sie sich bei
Unsicherheiten vom Fachmann
helfen.
Wenn Sie ein Wirtschaftsgut in Ihr Betriebsvermögen aufgenommen haben,
spielt es keine Rolle mehr, ob es notwendig oder gewillkürt ist. Die steuerlichen
Folgen sind (fast) dieselben.
Allerdings unterscheidet das Finanzamt, ob Sie ein Wirtschaftsgut gekauft
oder aus dem Privatvermögen eingelegt haben. Bei der Investition in ein neues
Wirtschaftsgut fürs Betriebsvermögen ist die Sache recht einfach: Sie buchen
die Anschaffungskosten auf das entsprechende Konto. Falls Sie ein Darlehen
aufgenommen haben, sind die Zinsen dafür betrieblich veranlasst – und damit
Betriebsausgaben.
Handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, das zuvor Teil Ihres Privatvermögens
war, ist es wichtig, den Wert zu ermitteln, den der Gegenstand zum Zeitpunkt
der Einlage hat. Denn diese Privateinlage ist im Grunde genommen nichts
anderes als ein Kauf aus zweiter Hand. Und die „Kosten“ dafür dürfen Sie
entweder direkt als Betriebsausgabe absetzen oder über die Nutzungsdauer
abschreiben. Welchen Wert Sie ansetzen dürfen, hängt davon ab, wie alt der
Gegenstand ist. Liegt der tatsächliche Kauf weniger als drei Jahre zurück,
können Sie den Einlagewert ermitteln, indem Sie die anteilige Abschreibung
von den Anschaffungskosten abziehen. Ist der Kauf länger her, ist der
sogenannte Teilwert entscheidend. Damit ist der aktuelle Marktwert des
Wirtschaftsguts gemeint, den Sie schätzen müssen.
Laufende Kosten, die Ihnen durch das Betriebsvermögen entstehen, dürfen
Sie in voller Höhe als Betriebsausgaben ansetzen. Umgekehrt gilt: Wenn Sie
laufende Erträge aus der Nutzung des Wirtschaftsguts haben, müssen Sie
diese als Betriebseinnahmen versteuern.
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, dürfen Sie die Vorsteuer aus allen
Rechnungen rund um das betreffende Wirtschaftsgut als Vorsteuer geltend
machen. Das greift sowohl bei den laufenden Ausgaben als auch bei den
Anschaffungskosten.
Verkaufen Sie ein Wirtschaftsgut aus Ihrem Betriebsvermögen, müssen Sie den
Erlös versteuern. Gleiches gilt für die Entnahme ins Privatvermögen. Außerdem
müssen Sie auf stille Reserven achten. Im Klartext: Ist der Marktwert des
Wirtschaftsgutes höher als der Restbuchwert im Anlageverzeichnis, muss dies
besteuert werden. Bei einer Betriebsaufgabe oder einem Unternehmensverkauf
müssen alle stillen Reserven der Wirtschaftsgüter versteuert werden.
8Betriebsvermögen | www.lexware.de
Privatnutzung –
steuerlich relevant
Nutzen Sie Wirtschaftsgüter aus Ihrem Betrieb auch privat, müssen Sie
sich gefallen lassen, dass das Finanzamt diesen Anteil als fiktive Einnahme
betrachtet. Die Konsequenz: Sie müssen diese private Nutzung versteuern.
Dies trifft vor allem die Fahrten mit dem Auto, das zum Betriebsvermögen
gehört. Ihre privaten Fahrten müssen Sie versteuern. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Entweder wenden Sie die pauschale Variante
der 1-Prozent-Methode an – oder Sie führen ein Fahrtenbuch.
Bei der 1-Prozent-Methode versteuern Sie ein Prozent des inländischen
Brutto-Neuwagen-Listenpreises monatlich als Einnahme. Der Brutto-
Neuwagen-Listenpreis gilt unabhängig vom Fahrzeug, also auch für
Gebrauchtwagen. Diese pauschale Methode dürfen Unternehmer aber nur
anwenden, wenn das Auto Teil des notwendigen Betriebsvermögen ist.
Außerdem deckt die 1-Prozent-Methode nur die reinen Privatfahrten ab.
PRAXIS – TIPP
Für die Fahrten zwischen
Wohnung und Betrieb dürfen
Sie die Entfernungspauschale
von 0,30 Euro pro Kilometer
für die einfache Entfernung als
Betriebsausgabe ansetzen.
Die täglichen Fahrten von der Wohnung in den Betrieb müssen Sie zusätzlich
berechnen. Dafür multiplizieren Sie 0,03 Prozent des Listenpreises pauschal
mit den Kilometern der einfachen Strecke zum Betrieb. Die Summe, die sich
hierfür pro Jahr ergibt, zählt zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben und
muss dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden.
Alternativ dürfen Sie für ein Auto im notwendigen Betriebsvermögen ein
Fahrtenbuch führen. Das Finanzamt macht hierfür klare Vorgaben: In ein
Fahrtengbuch gehören das Kennzeichen, der Kilometerstand am 1. Januar
und am 31. Dezember eines Jahres, die betrieblichen Autofahrten, Fahrten
zwischen Wohnung und Betrieb sowie die Privatfahrten.
Das Fahrtenbuch muss zeitnah geführt werden und lückenlos in seinen
Aufzeichnungen sein. Das gilt vor allem für die betrieblichen Fahrten, bei
denen Datum, Fahrtziel, Kunde und Tätigkeit genannt werden sollten. Bei den
Privatfahrten sind die Kilometerangaben jeweils ausreichend. Außerdem muss
das Fahrtenbuch in »geschlossener Form« geführt werden – also zum Beispiel
in einer nicht veränderbaren Datei. Damit sollen nachträgliche Änderungen
ausgeschlossen sein.
Bei Autos, die sich aufgrund der Nutzung im gewillkürten Betriebsvermögen
befinden, sind die Vorgaben nicht ganz so streng. Hier genügt es, den
betrieblichen Anteil nachzuweisen. Das Finanzamt lässt auch formlose
Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten zu.
9Betriebsvermögen | www.lexware.de
Kein Stillstand:
Wenn sich die
betriebliche
Nutzung ändert
So wie sich das Unternehmen und der laufende Betrieb verändern,
ändert sich auch die Nutzung von Wirtschaftsgütern. Ob der betriebliche
Nutzungsanteil steigt oder sinkt, wird häufig erst bei einer Betriebsprüfung
festgestellt – mit entsprechenden Folgen:
➡ Ein Wirtschaftsgut befindet sich im Betriebsvermögen.
Die betriebliche Nutzung sinkt unter 10 Prozent.
Folge: Das Wirtschaftsgut scheidet zwangsläufig aus dem
Betriebsvermögen aus und wird zum Privatvermögen.
Achtung: Überprüfen Sie Art und Umfang der Nutzung immer
zum Jahresende!
➡ Ein Wirtschaftsgut ist bislang notwendiges Betriebsvermögen.
Die betriebliche Nutzung sinkt allerdings von mehr als 50 Prozent
auf (mindestens) 10 Prozent.
Folge: Das Wirtschaftsgut bleibt im (gewillkürten) Betriebsvermögen.
Bei Fahrzeugen ist die 1-Prozent-Methode dann nicht mehr erlaubt.
Achtung: Wenn Sie wollen, dass das Wirtschaftsgut Privatvermögen
wird, müssen Sie dies durch eine Erklärung oder Entnahmebuchung
dokumentieren.
➡ Ein Wirtschaftsgut gehört zum Privatvermögen.
Die betriebliche Nutzung steigt auf über 50 Prozent.
Folge: Das Wirtschaftsgut wird automatisch dem
Betriebsvermögen zugeordnet.
Achtung: Solche Zwangseinlagen treffen vor allem Fahrzeuge,
die der Unternehmer absichtlich aus steuerlichen Gründen im
Privatvermögen belassen hat.
10Betriebsvermögen | www.lexware.de
Besonderheiten
bei Immobilien
Bei Gebäuden gelten eigene Regeln, was das Betriebsvermögen betrifft.
Entscheidend für die Einstufung sind die Eigentumsverhältnisse und die
Art der Nutzung. Werden Grundstücke oder Gebäude gemischt genutzt,
können die einzelnen Teile in eigenständige Wirtschaftsgüter aufgespalten
werden. Diese können dann notwendiges Privatvermögen, gewillkürtes
Betriebsvermögen oder notwendiges Betriebsvermögen sein. Die Konsequenz: In ein und demselben Gebäude kann es Räume geben, die
notwendiges Privatvermögen sind und betrieblich genutzte Räume, die
zwingend zum notwendigen Betriebsvermögen gehören.
Übrigens: Wenn Sie Miteigentümer eines Gebäudes sind, können vermietete
PRAXIS – TIPP
Wollen Sie in ähnlichen Fällen das
Wirtschaftsgut nicht Ihrem Betrieb
zuordnen, lässt sich dies wohl
nur vermeiden, indem ein Dritter
Eigentümer wird. Dies könnte zum
Beispiel der Ehepartner sein.
Räume auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen werden, wenn Sie
das nicht wollen. So musste es ein Apotheker erfahren, der im Erdgeschoss
eines Gebäudes seine Apotheke betrieb. In den oberen Stockwerken waren
Räume an Ärzte vermietet – der Apotheker war Miteigentümer dieser Räume.
Der Bundesfinanzhof erklärte in seinem Urteil, dass zwischen der Apotheke
und dem Eigentumsanteil an den Arztpraxen ein bestimmungsmäßiger
Funktionszusammenhang bestehe (A7. X B 129/11). Dem Apotheker brächten
die Arztpraxen erhebliche Vorteile, sodass der Eigentumsanteil zwingend
Betriebsvermögen der Apotheke darstelle.
11Betriebsvermögen | www.lexware.de
Impressum
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Small Business & Consumer – M. Reinert
Munzinger Straße 9
79111 Freiburg
E-Mail: [email protected]
Web: www.lexware.de
verantwortlich für den redaktionellen Inhalt:
CONTENTmanufaktur GmbH, München
Elisabeth Matejka, Eric Kubitz
E-Mail: [email protected]
Web: www.contentmanufaktur.net
Autorin:
Constanze Elter
Disclaimer:
Die Autorin hat die Inhalte dieses Beitrags mit größtmöglicher Sorgfalt
recherchiert. Trotzdem können sie und Haufe-Lexware GmbH & Co.
KG keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität
der bereit gestellten Informationen übernehmen. Insbesondere sind
die Informationen allgemeiner Art und stellen keine Steuer- oder
Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
12Betriebsvermögen | www.lexware.de