8. Stunde, 13.4.2015 Themen: Betriebsvermögen(smehrung), § 4 Abs. 1 (Tipke/Lang, § 9 Rz. 120; 210; Schmidt, EStG, § 4 Rz. 100 ff.; Jakob, EStR, § 715 ff.) Betriebsvermögen aus Wirtschaftsgütern gebildet (Schmidt, EStG, § 5 Rz. 93 ff.) Wirtschaftsgut „Zweckschöpfung des Steuerrechts“ (so GrS BStBl II 2000, 632, Rz. 44 f.) die Rechtsprechung (BStBl II 2005, 431) unterscheidet dreigeteilt zwischen notwendigem Betriebsvermögen gewillkürtem Betriebsvermögen sowie Privatvermögen Beispielsfälle: Grundstück: BStBl II 1976, 179; BStBl II 2005, 431, Belegschaftsheim“ Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft: BStBl II 2005, 694 Erwerbsaufwendungen Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4) und Werbungskosten (§ 9), Grundsatz: Bezug zu einkommensteuerrechtlich relevanten Einnahmen z.B.: Renovierung eines Hauses vor Verkauf, BFH/NV 2009, 1414; BStBl II 2005, 343 Sonderregelungen, § 4 Abs. 5 sowie § 9 Abs. 1 S. 3 Nrn. 1 bis 7 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 – 7 EStG … Nr. 4 (Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (früher: regelmäßige Arbeitsstätte) mit Abs. 2 und Def. der ersten Tätigkeitsstätte in Abs. 4 Nr. 4a: andere beruflich veranlassten Fahrten Nr. 5: notwendige Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Nr. 5a: notwendige Mehraufwendungen für andere beruflich veranlasste Übernachtungen Nr. 6: Arbeitsmittel/Berufskleidung Nr. 7: Verweis auf AfA-Grundsätze § 9 Abs. 3: Werbungskosten bei allen Überschusseinkünften § 9 Abs. 4: Definition der ersten Tätigkeitsstätte § 9 Abs. 4a: Verpflegungsmehraufwand § 9 Abs. 5: entsprechend Anwendung der Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs bei den Werbungskosten § 9 Abs. 6: Einschränkung des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten § 9a EStG Werbungskostenpauschalen Betriebsausgaben, nicht oder nur eingeschränkt abzugsfähige in: § 4 Abs.5 Nrn. 1-13, Insbesondere § 4 Abs.5 Nr. 5, entsprechend Anwendung der Regelung des Verpflegungsmehraufwands (§ 9 Abs. 4a); BFH, BStBl II 2011, 32 § 4 Abs. 5 Nr. 6, entsprechende Anwendung der Regelungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Rechtsgrundlage der 1% Regelung § 4 Abs. 5 Nr. 6a, entsprechende Anwendung der Regelungen für die doppelte Haushaltsführung auf die betrieblich veranlasste doppelte Haushaltsführung § 4 Abs. 5 Nr. 6b, Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, BVerfG BFH/NV 2010, 1767; BFH, BStBl II 2000, 162; BFH/NV 2012, 510; BStBl II 2012, 127 § 4 Abs. 9, Aufwendungen für die Berufsausbildung
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