8. Stunde 13.04.2015

8. Stunde, 13.4.2015
Themen:
Betriebsvermögen(smehrung), § 4 Abs. 1
(Tipke/Lang, § 9 Rz. 120; 210; Schmidt, EStG, § 4 Rz. 100 ff.; Jakob, EStR, § 715 ff.)
Betriebsvermögen aus Wirtschaftsgütern gebildet (Schmidt, EStG, § 5 Rz.
93 ff.)
Wirtschaftsgut „Zweckschöpfung des Steuerrechts“ (so GrS BStBl II 2000,
632, Rz. 44 f.)
die Rechtsprechung (BStBl II 2005, 431) unterscheidet dreigeteilt zwischen
notwendigem Betriebsvermögen
gewillkürtem Betriebsvermögen sowie
Privatvermögen
Beispielsfälle:
Grundstück: BStBl II 1976, 179; BStBl II 2005, 431, Belegschaftsheim“
Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft: BStBl II 2005, 694
Erwerbsaufwendungen
Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4) und
Werbungskosten (§ 9),
Grundsatz: Bezug zu einkommensteuerrechtlich relevanten Einnahmen
z.B.: Renovierung eines Hauses vor Verkauf, BFH/NV 2009, 1414; BStBl II
2005, 343
Sonderregelungen, § 4 Abs. 5 sowie § 9 Abs. 1 S. 3 Nrn. 1 bis 7
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 – 7 EStG …

Nr. 4 (Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (früher:
regelmäßige Arbeitsstätte) mit Abs. 2 und Def. der ersten Tätigkeitsstätte in
Abs. 4

Nr. 4a: andere beruflich veranlassten Fahrten

Nr. 5: notwendige Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Nr. 5a: notwendige Mehraufwendungen für andere beruflich veranlasste
Übernachtungen

Nr. 6: Arbeitsmittel/Berufskleidung

Nr. 7: Verweis auf AfA-Grundsätze
§ 9 Abs. 3: Werbungskosten bei allen Überschusseinkünften
§ 9 Abs. 4: Definition der ersten Tätigkeitsstätte
§ 9 Abs. 4a: Verpflegungsmehraufwand
§ 9 Abs. 5: entsprechend Anwendung der Beschränkung des
Betriebsausgabenabzugs bei den Werbungskosten
§ 9 Abs. 6: Einschränkung des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten
§ 9a EStG Werbungskostenpauschalen
Betriebsausgaben, nicht oder nur eingeschränkt abzugsfähige in:
§ 4 Abs.5 Nrn. 1-13,
Insbesondere
§ 4 Abs.5 Nr. 5, entsprechend Anwendung der Regelung des
Verpflegungsmehraufwands (§ 9 Abs. 4a); BFH, BStBl II 2011, 32
§ 4 Abs. 5 Nr. 6, entsprechende Anwendung der Regelungen für die Fahrten
zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf die Fahrten zwischen Wohnung
und Betriebsstätte sowie Rechtsgrundlage der 1% Regelung
§ 4 Abs. 5 Nr. 6a, entsprechende Anwendung der Regelungen für die doppelte
Haushaltsführung auf die betrieblich veranlasste doppelte Haushaltsführung
§ 4 Abs. 5 Nr. 6b, Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, BVerfG BFH/NV
2010, 1767; BFH, BStBl II 2000, 162; BFH/NV 2012, 510; BStBl II 2012, 127
§ 4 Abs. 9, Aufwendungen für die Berufsausbildung