FUSSBODEN WANDVERKLEIDUNG HOLZDECKEN

HolzBrief
AUSGABE 2/2015
MARKTSEGMENTE IM TREND
Foto: ©Thinkstock
FUSSBODEN
WANDVERKLEIDUNG
HOLZDECKEN
präsentiert von Ihrem Fachhandel für
Tischler + Schreiner
2
Die neuen Fußböden
Legen Sie Ihren Kunden
Qualität zu Füßen!
Gerade beim Thema Fußboden sind viele Kunden einer Beratung durch den Tischler sehr
aufgeschlossen. Denn die Wahl des richtigen
Bodens ist entscheidend für ein stimmiges
Einrichtungskonzept. Und sie ist nicht so einfach rückgängig zu machen.
Natürlich ist Holz dabei im wahrsten Wortsinne naheliegend. Holz ist ein facettenreiches Material, das allen Ansprüchen gerecht
wird. Es ist robust und pflegeleicht, fühlt sich
angenehm an und wirkt sich positiv auf das
Raumklima aus.
Rustikale Landhausdielen oder edles Intarsienparkett, helles und geseiftes Kiefernholz oder dunkle geräucherte Eiche – die
Gestaltungs­
möglichkeiten mit Böden aus
Holz sind vielfältig. Allen gemeinsam ist die
warme Wirkung des natürlichen Materials,
zudem sind Böden aus Massivholz besonders
langlebig. Fugen gehören bei einem Holzboden naturgemäß dazu und sollten in die
Planung mit einbezogen werden.
Relativ neu sind Furnierböden, die als echte
Holzböden vor allem aus Umweltgründen eine
gute Wahl sind.
Aber auch die Alternativen zu Holz können
sich sehen lassen: Laminat-, Linoleum-, Vinylund Korkböden punkten dabei auch in Sachen
Belastbarkeit, Beanspruchung und Allergieverträglichkeit.
Wichtige Kriterien für die richtige Fußbodenberatung:
• Handelt es sich um Wohn- und/oder Nassräume?
• Welchen Architekturstil weist das Gebäude auf?
• Wie sind die Räume eingerichtet?
• Gibt es eine Fußbodenheizung?
• Ist eine Schalldämmung nach unten besonders wichtig?
3
Die wichtigsten
Fußbodenarten
für Ihre Kunden:
Dielen
Kunden, die das einzigartige Altbau-Feeling selbst
in neuen Häusern schätzen, greifen zu Massivholzdielen. Hier bieten wir Ihnen als Fachhändler die unterschiedlichsten Holzsorten und Oberflächen, auch
große Längen und verschiedene Breiten führen wir.
Und auch für die Aufarbeitung von alten Dielen finden
Sie bei uns alles, was sie dazu benötigen.
Parkett
Bei Parkettböden können Sie Ihr handwerkliches
Geschick und Ihre Kreativität besonders ausspielen.
Beim Parkett werden kleinere Massivholzstücke zu
einer Fläche verlegt und auf eine Unterkonstruktion
verleimt. Mehrschichtparkett besteht aus einer Echtholzschicht, die auf eine Trägerschicht aus Holzwerkstoff verleimt ist. Diese Parkettart wird mit Nut und Feder verbunden. Welche Verlegeart Sie Ihren Kunden
auch empfehlen, das Resultat ist immer ein Unikat.
Laminat
Holzboden ohne Holz – geht auch. Laminat besteht
aus Dekorpapier auf Trägerplatten aus Holzwerkstoff.
Laminat ist „wartungsfrei“ und ähnlich robust wie
Echtholz, dabei ideal für Ihre preisbewussten Kunden.
Neben Holznachbildungen gibt es Laminat auch im
Fliesen-Look oder mit Fantasiemustern. Der Designboden ist eine Weiterentwicklung von Laminat, dabei
wird auch die Haptik, also die Oberflächenstruktur
des Holzes nachempfunden.
Linoleum
Linoleumböden von heute haben mit dem Erscheinungsbild, das man aus den 60ern kennt, nichts
mehr gemein. Sie bestechen durch Farbvielfalt,
Wohnlichkeit und Eleganz. Dabei vertragen sie selbst
stärkste Beanspruchung und lassen sich einfach
reinigen. Dank ihrer natürlichen, teils antibakteriellen
Inhaltsstoffe bieten sie auch Allergikern viele Vorteile.
Als Nut-Feder-Paneel ist Linoleum auch im Wohnbereich einfach und leimlos zu verlegen – dank
praktischer Click-Verbindung.
Vinylboden
Authentische Holzdekore werden mit modernen
Druck- und Prägetechniken erzeugt. Auch Fliesenund Natursteinoptiken wirken natürlich. Gerade für
Allergiker haben sich diese Bodenbeläge als besonders vorteilhaft erwiesen. Ein Vinylboden eignet sich
für nahezu alle Räume. Er ist sehr pflegeleicht, weist
beste Kratzfestigkeit auf, hat eine hohe Wärmeleitfähigkeit, ist für Fußbodenheizung geeignet und ist
gelenkschonend mit jedem Schritt.
Korkboden
Bodenbeläge aus dem nachwachsenden Naturbaustoff Kork bieten einen hohen Wohnkomfort. Seine
Wärme erlebt man besonders barfuß, was in Schlafzimmern ganz besonders geschätzt wird. Im Kinderzimmer sind Korkfußböden der ideale Bodenbelag
zum Spielen, Hüpfen, Hämmern und Lärmen. Ein
Korkboden ist darauf eingerichtet, denn er ist warm,
weich sowie wärme- und schalldämmend wie kein
anderer Bodenbelag.
4
Übertragung von Betriebsvermögen:
Welche Neuerung gilt im
Erb- und Schenkungsrecht?
Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Verfassungsgericht entschieden, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in seiner
jetzigen Ausgestaltung nicht verfassungsgemäß ist. Die beanstandeten Regelungen
betreffen die Privilegierung des Betriebsvermögens (§§ 13a und 13b ErbStG) und die
derzeitige Ausgestaltung der Steuersätze/
Steuerklassen gemäß § 19 ErbStG. Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen
weiten Spielraum bei der Begünstigung von
der Übertragung von Betriebsvermögen eingeräumt, wenn dies durch sachliche Gründe
gerechtfertigt ist. Solche sind z. B. der Erhalt
von Arbeitsplätzen. Zu welchen Punkten das
Verfassungsgericht noch Stellung genommen
hat und welche Auswirkungen dies hat, lesen
Sie hier.
Lohnsummenprüfung
Um die für das Betriebsvermögen vorgesehene
Regelverschonung (Bewertungsabschlag von
85 Prozent bei Einhaltung der Vorgaben) in Anspruch nehmen zu können, müssen Betriebe
über einen Zeitraum von 5 Jahren 400 Prozent
der Ausgangslohnsumme erreichen. Dies bedeutet im Durchschnitt eine Lohnsumme von
80 Prozent, bezogen auf den Ausgangswert. Bei
der Optionsverschonung (Bewertungsabschlag
von 100 Prozent bei Einhaltung der Vorgaben)
beträgt die Lohnsumme 700 Prozent über
einen Zeitraum von 7 Jahren, mithin 100 Prozent
durchschnittlich pro Jahr, bezogen auf die Ausgangssumme. Dies gilt jedoch aus Gründen der
Verwaltungsvereinfachung sowie zum Schutz von
kleinen Unternehmen erst ab einer Anzahl von
mehr als 20 Mitarbeitern. Nach Feststellung des
Gerichts werden ca. 95 Prozent aller Betriebe von
der Verpflichtung entbunden, da diese weniger als
20 Mitarbeiter beschäftigen. Somit verkehrt sich
das Verhältnis von Ausnahme und Regel. Hier
fordert das Gericht, dass die Ausnahme von
der Verpflichtung der Lohnsummenregelung auf
Betriebe mit einigen wenigen Mitarbeitern beschränkt werden soll, sodass nicht die Mehrheit
der Betriebe von dieser Verpflichtung entbunden
wird. Welche genaue Grenze hier zu ziehen ist,
bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten, allerdings
nach der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßgabe. Eine weitere Vorsetzung für die
Regelverschonung ist, dass
der Anteil des sogenannten
Verwaltungsvermögens nicht mehr
als 50 Prozent des Betriebsvermögens beträgt. Bei der Optionsverschonung darf es nicht mehr als 15 Prozent des
Betriebsvermögens betragen. Hier moniert das
Gericht die starren Grenzen, die der Gesetzgeber
normiert hat, da der absolute Wert mit der Größe
des Betriebs nicht im Einklang steht. Zudem dient
dieses Vermögen nicht dem eigentlichen Betriebszweck, sodass es an einem sachlichen Grund für
eine entsprechende Begünstigung fehlt.
Exzessive Gestaltungen
Hierzu hat das Gericht in der Begründung die Betriebsaufspaltung bei Lohnsummenregelung und
Konzernstrukturen hinsichtlich des Verwaltungsvermögens („Kaskadeneffekt“) genannt. Bei der
Betriebsaufspaltung werden Mitarbeiter in dem
nicht so „wertvollen“ Betrieb beschäftigt. Der
„wertvolle“ Betrieb hingegen beschäftigt keine
oder nur weniger als 20 Mitarbeiter. Somit kann
durch die gewählte Gestaltung insgesamt mehr
Betriebsvermögen steuerlich begünstigt übertragen werden. Diese Konstruktion laufe nach
Auffassung des Gerichts jedoch dem eigentlichen Zweck, der Begünstigung von Betriebsvermögen, entgegen. Gleiches gilt für die Behandlung von schädlichen Verwaltungsvermögen
in Konzernstrukturen. Da die Regelung nur auf
jeder Stufe der Beteiligung geprüft wird, kann
durch entsprechende Umschichtungen jede Stufe
der Beteiligung unter der Grenze von 50 Prozent
liegen, insgesamt aber einen Wert erreichen, der
ohne das Ausnutzen von Beteiligungsketten nicht
unter die Begünstigung fallen würde.
Bedürftigkeitsprüfung
Nach Auffassung des Gerichts bedarf es bei der
Übertragung von sogenannten großen Unternehmen weiteren Voraussetzungen, um eine entsprechende Begünstigung bei der Übertragung
zu gewähren. Hauptziel der gewährten Begünstigung ist, dass die Investitionskraft dieser Betriebe bei der Übertragung nicht durch anfallende
Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern gehemmt
wird oder der Erwerber zu Betriebsverkauf- oder
auflösung gezwungen wird. Hier fordert das
Gericht eine „Bedürfnisprüfung“, anhand der festzustellen ist, dass auch diese Unternehmen
einen Anspruch auf die vom Gesetzgeber vorgesehenen Verschonungsregeln haben. Mit dem
Tag der Verkündung des Urteils wurde vom
Gericht die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem
Grundgesetz festgestellt. Gleichzeitig hat es dem
Gesetzgeber eine Frist bis zum 17. Juni 2016 eingeräumt, um für die beanstandeten Regelungen
eine Neuregelung zu treffen. Es wurde angeordnet,
bis dahin das alte Gesetz weiterhin anzuwenden.
Allerdings unter der einschränkenden Vorgabe,
dass durch den Steuerpflichtigen keine exzessive
Gestaltung begünstigt wird. Für die Praxis bedeutet dies, dass alle Vorgänge bis zu einer Neuregelung mit einer Widerrufsklausel zu versehen sind, damit eine Rückabwicklung nach
Inkrafttreten der Neuregelung möglich ist. Vermutlich wird die Übertragung von Betriebsvermögen, zumindest bei der Inanspruchnahme
von Begünstigungen, in Zukunft erschwert
werden und damit ggf. eine höhere Steuerbelastung auf die Erwerber zukommen.
5
Wie aus zufriedenen Kunden
Stammkunden werden
Bei der Planung ihrer Marketing- und Vertriebsaktivitäten beschäftigen sich viele Unternehmen mit Maßnahmen, um Neukunden
zu gewinnen. Doch ist es viel effektiver, aus einem zufriedenen Kunden einen Stammkunden
zu machen. Die Wirtschaftsweisheit „Qualität
ist, wenn der Kunde zurückkommt und nicht
das Produkt“ bringt es auf den Punkt. Stimmen Angebot, Preis-/ Leistungsverhältnis
und Service, hat ein Kunde eigentlich keinen
Grund, woanders zu kaufen beziehungsweise
einen anderen Handwerker zu beauftragen.
Im Gegenteil: Überzeugte Kunden sind in der
Regel treu und kehren immer wieder dorthin
zurück, wo sie positive Erfahrungen gemacht
haben. Zudem kennen Handwerker die Gegebenheiten vor Ort und haben Erfahrungen, wie
dort etwas umzusetzen ist.
Positive Empfehlungen von Kunden
sind unbezahlbar
Stammkunden sind Wiederholungstäter, das
heißt, sie kaufen mehrmals oder vergeben mehrfach Aufträge an einen Handwerker. Oft kaufen sie
auch mehr und häufiger als Lauf- oder Wechselkunden oder folgen den Empfehlungen des Profis,
um eventuell eine größere Investition zu machen,
wenn es sinnvoll ist. Sind Kunden zufrieden, empfehlen sie ein Produkt, eine Dienstleistung oder
einen Service auch gerne weiter. Unbezahlbar ist
daher ihre Funktion als Multiplikatoren, denn sie
sind absolut glaubwürdig. Über Mundpropaganda
oder durch Empfehlungen in sozialen Netzwerken
lassen sich zusätzlich Kunden gewinnen. Gerade
im Handwerk erfolgen 70-80 Prozent der Neukundengewinnung über persönliche Empfehlungen.
Aber wo Licht ist, ist auch Schatten: Unzufriedene Kunden bewerten Produkte im Internet oft
entsprechend negativ. Ein gutes Beziehungsmanagement sollte allen Mitarbeitern im Umgang mit
Kunden daher selbstverständlich sein und bestmöglich durch Schulungen unterstützt werden.
Die kundenorientierte Arbeit, eine offene Kommunikation mit dem Kunden und ein guter Service
sind die Schlüssel für den Aufbau einer erfolgreichen, langfristigen Kundenbeziehung.
Kunde ist nicht gleich Kunde und
Werbung nicht gleich Werbung
Die Arbeit mit dem Kunden ist ein kontinuierlicher
Prozess und nicht die Planung einzelner Aktionen. Ein erfolgreiches Beziehungsmanagement
beschäftigt sich permanent mit dem Status des
einzelnen Kunden, denn jede Phase der Kundenbeziehung bietet Chancen für ganz konkrete Angebote oder Incentives.
Diese Phasen beziehen sich auf den Wert, den
ein Kunde für ein Unternehmen hat. Ein objektiver Faktor ist die Kategorisierung von Kunden
beispielsweise nach deren Umsätzen und kann
im Rahmen einer Kundenanalyse erstellt werden.
A-Kunden sollten anders angesprochen werden
als Gelegenheits-C-Kunden. Diese Maßnahmen
müssen budgetiert als Vertriebs- und Werbeaktionen geplant werden. Diese Maßnahmen müssen von einer Person geführt werden, das heißt,
diese Aufgaben sind in der Jobbeschreibung als
Teil der Arbeit definiert und auch der wöchentliche
Zeitaufwand dafür. Selbst banale Grüße zum Geburtstag muss jemand nachhalten und schreiben.
Den Kunden ernst nehmen, auf seine Emails
reagieren, auf Anfragen antworten oder ihn
einfach mal „anstupsen“ – wie es bei facebook
heißt – dafür muss man Personal einplanen und
entsprechend schulen, damit sie in der Lage
sind, aus Anfragen oder Telefonaten Verkaufsgespräche zu machen.
Der erfolgreiche Umgang mit dem
Kunden
Drei wesentliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um aus einem Kunden einen Stammkunden zu machen:
1. Die Anforderungen und Erwartungen des Kunden müssen erfüllt sein = Preis-/Leistungsverhältnis und Service stimmen
Was denken Ihre Kunden über Ihren
Betrieb?
Selbst bei größtmöglichen Anstrengungen bleibt
im Arbeitsablauf oft die eine oder andere
Schwachstelle im eigenen Betrieb. Wie zufrieden
war denn der Kunde mit Ihnen und Ihrer Arbeit?
Beim Online-shoppen bekommen Sie in der Regel
nach 2 Tagen eine Feedback-Aufforderung per
Email, Sie können im Online-Shop Produkte und
Services „liken“ und bewerten und bekommen
dafür wohlmöglich noch Treuepunkte gutgeschrieben. Machen Sie so etwas auch! Erfolgskontrolle,
Nachfragen, ob der Kunde mit Ihrer Dienstleistung
oder seiner Kaufentscheidung zufrieden ist, Feedback bekommen. Da sehen Sie schnell, wo bei
Ihnen die Knackpunkte sind, an denen Sie noch
arbeiten müssen. Rufen Sie an oder schicken Sie
dem Kunden einen Fragebogen, mit der Bitte um
die Beantwortung von maximal 5-6 Fragen. Gerade für Handwerksbetriebe ist dieser persönliche
Kontakt und das Nachfragen, ob alles in Ordnung
ist ganz wesentlich. Denn (siehe oben!): zufriedene Kunden kommen immer wieder
Praxisbeispiele
Unternehmer berichten durchweg positiv von ihren
Erfahrungen mit Kundenzufriedenheitsabfragen:
„Einigen Mitarbeitern fiel es schwer, die Kritikpunkte
anzunehmen, sie schoben Probleme gerne auf die
„schwierigen“ Kunden ab. Durch gezielte Schulungen
arbeiten wir an einer langfristigen Einstellungsänderung unserer Mitarbeiter .”
„Die Kundenzufriedenheitsanalyse ist für uns so wichtig, weil wir im Handwerk 70 - 80 Prozent der Neuaufträge über Kundenempfehlungen erhalten.”
Mögliche Fragen (im Notenprinzip)
1. Wie kompetent war die Beratung?
2. Wie waren Sie mit der Angebotserstellung zufrieden?
2. Eine gewisse Verbindlichkeit schafft für beide
Seiten Vertrauen: nach einem Angebot erfolgt
eine Beauftragung oder es wird ein Vertrag abgeschlossen, den beide Seiten fair finden = Klare
Vereinbarungen geben beiden Seiten ein gutes
Gefühl
3. Wie gefiel Ihnen die Planung/Präsentation?
4. Wie gut sind wir auf Ihre Wünsche eingegangen?
5. Wie zufrieden waren Sie mit der Montage?
6. Wie freundlich waren unsere Mitarbeiter?
7. Wie zufrieden sind Sie mit den von uns gelieferten
Produkten?
8. Wie beurteilen Sie unsere Leistung gemessen am
3. Wertschätzung! Der einfache Grundsatz
„Behandle andere so, wie du selber behandelt
werden willst!“ sollte im Kundenverhältnis stets
präsent sein und das eigene Handeln leiten. Wertschätzung ist die Basis, auf der eine Kundenbeziehung wachsen kann. Dazu gehört auch eine
offene Kommunikation: Nachfragen bei Missverständnissen; Entschuldigen, wenn etwas schief
gelaufen ist; Danke sagen, nach einem Kaufoder Vertragsabschluss. Das alles sind Dinge, die
nichts kosten, aber viel bringen.
Preis?
9. Wie sauber wurde der Arbeitsplatz verlassen?
10. Wie sind Sie mit dem Gesamtergebnis zufrieden?
Als offene Fragen:
11. Was hat Ihnen weniger/besonders gut gefallen?
12. Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?
13. Gibt es etwas, was Sie bei uns verändern würden?
Bitte wählen Sie maximal 6 Fragen aus, um den
Kunden nicht zu überfordern.
6
Wand und Decke
Belegen Sie ganz
neue Marktsegmente!
Hierzulande verbringen die Menschen die
meiste Zeit in geschlossenen Räumen und
haben dabei nur begrenzte Möglichkeiten, neben der Temperatur auch das Raumklima zu
beeinflussen. Möbel und Fußböden aus Holz
sind daher nicht nur aus ästhetischen Gründen sehr beliebt, denn sie unterstützen aktiv
die Wohngesundheit.
Jetzt rücken verstärkt auch wieder Wand- und
Deckenbekleidungen aus Holz in den Trend-­
Fokus, denn in diesem Marktsegment hat
sich in punkto Design und Verarbeitung in den
letzten Jahren eine Menge getan.
Ein guter Anlass also, um Ihnen einen Überblick über Ihre neuen Einsatzgebiete an Wand
und Decke zu verschaffen.
Tipp:
Wand- und Deckenbekleidungen
aus Echtholz unterstützen ein
gesundes Raumklima:
• Die Oberflächen laden sich
elektrostatisch kaum auf und
ziehen weniger Staubpartikel
„magnetisch“ an.
• Profile aus Holz helfen im Winter,
Heizwärme im Haus zu behalten
und schützen im Sommer vor
Hitze von draußen. So entsteht
bei Ihren Kunden ganzjährig ein
angenehmes Raumklima.
• Holz reguliert die Luftfeuchte im
Raum und verhindert auf diese
Weise, dass sich Schimmelpilz,
Milbe & Co. ansiedeln.
7
Holzverkleidung
Kundenprojekte,
die Sie mit uns besser
erschließen können:
Massivholzbekleidungen an
Wand oder Decke gestalten
Räume natürlich und gemütlich, sind pflegeleicht und
wartungsarm – wenn man
die Oberfläche ein wenig
schützt.
Holzdecken
Holz macht warm. Nicht
nur im Kamin, auch an der
Decke, denn warme Holztöne erhöhen die visuell
empfundene Temperatur auf
ein angenehmes Wohnklima.
Wandvertäfelung
Eine Holzbekleidung kommt
nie aus der Mode. Andere
Materialien nutzen sich ab
und müssen ersetzt werden –
Holz altert mit Würde, ohne
seinen Charme einzubüßen.
Oberflächen-Finish
Öl, Wachs und Lasuren
lassen die Holzoberfläche
offenporig. Lack bildet auf
der Holzober­fläche einen
geschlossenen Film. Es
gibt farblose und farbig
deckende Lacke.
Deckenverkleidungen
Unansehnlich gewordenes
Bauholz lässt sich neu
verkleiden – mit Trockenbauplatten oder schönen
neuen Holzleisten.
Sichtbalken
IMPRESSUM:
Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für
Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau,
der holzbrief erscheint 4 x jährlich, Ausgabe 2/2015
Verantwortlicher Redakteur: Annika Röhrs, Tel. 05191 802-0;
Verantwortlich für Anzeigen: Annika Röhrs, Tel. 05191 802-0
Realisation: abeler bollmann werbeagentur GmbH,
Hofaue 39, 42103 Wuppertal, Tel. 0202 2996842-0
Alle Angaben ohne Gewähr. Abweichungen/Änderungen der
Produkte durch die Lieferanten vorbehalten. © hagebau
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aufarbeiten, freilegen, oder
verkleiden – so entsteht
ein spannender Kontrast
zwischen rustikalem Bau
und moderner Einrichtung.
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Fachwissen für Tischler + Schreiner
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Ausgabe 2015
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