HolzBrief AUSGABE 2/2015 MARKTSEGMENTE IM TREND Foto: ©Thinkstock FUSSBODEN WANDVERKLEIDUNG HOLZDECKEN präsentiert von Ihrem Fachhandel für Tischler + Schreiner 2 Die neuen Fußböden Legen Sie Ihren Kunden Qualität zu Füßen! Gerade beim Thema Fußboden sind viele Kunden einer Beratung durch den Tischler sehr aufgeschlossen. Denn die Wahl des richtigen Bodens ist entscheidend für ein stimmiges Einrichtungskonzept. Und sie ist nicht so einfach rückgängig zu machen. Natürlich ist Holz dabei im wahrsten Wortsinne naheliegend. Holz ist ein facettenreiches Material, das allen Ansprüchen gerecht wird. Es ist robust und pflegeleicht, fühlt sich angenehm an und wirkt sich positiv auf das Raumklima aus. Rustikale Landhausdielen oder edles Intarsienparkett, helles und geseiftes Kiefernholz oder dunkle geräucherte Eiche – die Gestaltungs möglichkeiten mit Böden aus Holz sind vielfältig. Allen gemeinsam ist die warme Wirkung des natürlichen Materials, zudem sind Böden aus Massivholz besonders langlebig. Fugen gehören bei einem Holzboden naturgemäß dazu und sollten in die Planung mit einbezogen werden. Relativ neu sind Furnierböden, die als echte Holzböden vor allem aus Umweltgründen eine gute Wahl sind. Aber auch die Alternativen zu Holz können sich sehen lassen: Laminat-, Linoleum-, Vinylund Korkböden punkten dabei auch in Sachen Belastbarkeit, Beanspruchung und Allergieverträglichkeit. Wichtige Kriterien für die richtige Fußbodenberatung: • Handelt es sich um Wohn- und/oder Nassräume? • Welchen Architekturstil weist das Gebäude auf? • Wie sind die Räume eingerichtet? • Gibt es eine Fußbodenheizung? • Ist eine Schalldämmung nach unten besonders wichtig? 3 Die wichtigsten Fußbodenarten für Ihre Kunden: Dielen Kunden, die das einzigartige Altbau-Feeling selbst in neuen Häusern schätzen, greifen zu Massivholzdielen. Hier bieten wir Ihnen als Fachhändler die unterschiedlichsten Holzsorten und Oberflächen, auch große Längen und verschiedene Breiten führen wir. Und auch für die Aufarbeitung von alten Dielen finden Sie bei uns alles, was sie dazu benötigen. Parkett Bei Parkettböden können Sie Ihr handwerkliches Geschick und Ihre Kreativität besonders ausspielen. Beim Parkett werden kleinere Massivholzstücke zu einer Fläche verlegt und auf eine Unterkonstruktion verleimt. Mehrschichtparkett besteht aus einer Echtholzschicht, die auf eine Trägerschicht aus Holzwerkstoff verleimt ist. Diese Parkettart wird mit Nut und Feder verbunden. Welche Verlegeart Sie Ihren Kunden auch empfehlen, das Resultat ist immer ein Unikat. Laminat Holzboden ohne Holz – geht auch. Laminat besteht aus Dekorpapier auf Trägerplatten aus Holzwerkstoff. Laminat ist „wartungsfrei“ und ähnlich robust wie Echtholz, dabei ideal für Ihre preisbewussten Kunden. Neben Holznachbildungen gibt es Laminat auch im Fliesen-Look oder mit Fantasiemustern. Der Designboden ist eine Weiterentwicklung von Laminat, dabei wird auch die Haptik, also die Oberflächenstruktur des Holzes nachempfunden. Linoleum Linoleumböden von heute haben mit dem Erscheinungsbild, das man aus den 60ern kennt, nichts mehr gemein. Sie bestechen durch Farbvielfalt, Wohnlichkeit und Eleganz. Dabei vertragen sie selbst stärkste Beanspruchung und lassen sich einfach reinigen. Dank ihrer natürlichen, teils antibakteriellen Inhaltsstoffe bieten sie auch Allergikern viele Vorteile. Als Nut-Feder-Paneel ist Linoleum auch im Wohnbereich einfach und leimlos zu verlegen – dank praktischer Click-Verbindung. Vinylboden Authentische Holzdekore werden mit modernen Druck- und Prägetechniken erzeugt. Auch Fliesenund Natursteinoptiken wirken natürlich. Gerade für Allergiker haben sich diese Bodenbeläge als besonders vorteilhaft erwiesen. Ein Vinylboden eignet sich für nahezu alle Räume. Er ist sehr pflegeleicht, weist beste Kratzfestigkeit auf, hat eine hohe Wärmeleitfähigkeit, ist für Fußbodenheizung geeignet und ist gelenkschonend mit jedem Schritt. Korkboden Bodenbeläge aus dem nachwachsenden Naturbaustoff Kork bieten einen hohen Wohnkomfort. Seine Wärme erlebt man besonders barfuß, was in Schlafzimmern ganz besonders geschätzt wird. Im Kinderzimmer sind Korkfußböden der ideale Bodenbelag zum Spielen, Hüpfen, Hämmern und Lärmen. Ein Korkboden ist darauf eingerichtet, denn er ist warm, weich sowie wärme- und schalldämmend wie kein anderer Bodenbelag. 4 Übertragung von Betriebsvermögen: Welche Neuerung gilt im Erb- und Schenkungsrecht? Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Verfassungsgericht entschieden, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht verfassungsgemäß ist. Die beanstandeten Regelungen betreffen die Privilegierung des Betriebsvermögens (§§ 13a und 13b ErbStG) und die derzeitige Ausgestaltung der Steuersätze/ Steuerklassen gemäß § 19 ErbStG. Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum bei der Begünstigung von der Übertragung von Betriebsvermögen eingeräumt, wenn dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Solche sind z. B. der Erhalt von Arbeitsplätzen. Zu welchen Punkten das Verfassungsgericht noch Stellung genommen hat und welche Auswirkungen dies hat, lesen Sie hier. Lohnsummenprüfung Um die für das Betriebsvermögen vorgesehene Regelverschonung (Bewertungsabschlag von 85 Prozent bei Einhaltung der Vorgaben) in Anspruch nehmen zu können, müssen Betriebe über einen Zeitraum von 5 Jahren 400 Prozent der Ausgangslohnsumme erreichen. Dies bedeutet im Durchschnitt eine Lohnsumme von 80 Prozent, bezogen auf den Ausgangswert. Bei der Optionsverschonung (Bewertungsabschlag von 100 Prozent bei Einhaltung der Vorgaben) beträgt die Lohnsumme 700 Prozent über einen Zeitraum von 7 Jahren, mithin 100 Prozent durchschnittlich pro Jahr, bezogen auf die Ausgangssumme. Dies gilt jedoch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sowie zum Schutz von kleinen Unternehmen erst ab einer Anzahl von mehr als 20 Mitarbeitern. Nach Feststellung des Gerichts werden ca. 95 Prozent aller Betriebe von der Verpflichtung entbunden, da diese weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigen. Somit verkehrt sich das Verhältnis von Ausnahme und Regel. Hier fordert das Gericht, dass die Ausnahme von der Verpflichtung der Lohnsummenregelung auf Betriebe mit einigen wenigen Mitarbeitern beschränkt werden soll, sodass nicht die Mehrheit der Betriebe von dieser Verpflichtung entbunden wird. Welche genaue Grenze hier zu ziehen ist, bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten, allerdings nach der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßgabe. Eine weitere Vorsetzung für die Regelverschonung ist, dass der Anteil des sogenannten Verwaltungsvermögens nicht mehr als 50 Prozent des Betriebsvermögens beträgt. Bei der Optionsverschonung darf es nicht mehr als 15 Prozent des Betriebsvermögens betragen. Hier moniert das Gericht die starren Grenzen, die der Gesetzgeber normiert hat, da der absolute Wert mit der Größe des Betriebs nicht im Einklang steht. Zudem dient dieses Vermögen nicht dem eigentlichen Betriebszweck, sodass es an einem sachlichen Grund für eine entsprechende Begünstigung fehlt. Exzessive Gestaltungen Hierzu hat das Gericht in der Begründung die Betriebsaufspaltung bei Lohnsummenregelung und Konzernstrukturen hinsichtlich des Verwaltungsvermögens („Kaskadeneffekt“) genannt. Bei der Betriebsaufspaltung werden Mitarbeiter in dem nicht so „wertvollen“ Betrieb beschäftigt. Der „wertvolle“ Betrieb hingegen beschäftigt keine oder nur weniger als 20 Mitarbeiter. Somit kann durch die gewählte Gestaltung insgesamt mehr Betriebsvermögen steuerlich begünstigt übertragen werden. Diese Konstruktion laufe nach Auffassung des Gerichts jedoch dem eigentlichen Zweck, der Begünstigung von Betriebsvermögen, entgegen. Gleiches gilt für die Behandlung von schädlichen Verwaltungsvermögen in Konzernstrukturen. Da die Regelung nur auf jeder Stufe der Beteiligung geprüft wird, kann durch entsprechende Umschichtungen jede Stufe der Beteiligung unter der Grenze von 50 Prozent liegen, insgesamt aber einen Wert erreichen, der ohne das Ausnutzen von Beteiligungsketten nicht unter die Begünstigung fallen würde. Bedürftigkeitsprüfung Nach Auffassung des Gerichts bedarf es bei der Übertragung von sogenannten großen Unternehmen weiteren Voraussetzungen, um eine entsprechende Begünstigung bei der Übertragung zu gewähren. Hauptziel der gewährten Begünstigung ist, dass die Investitionskraft dieser Betriebe bei der Übertragung nicht durch anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern gehemmt wird oder der Erwerber zu Betriebsverkauf- oder auflösung gezwungen wird. Hier fordert das Gericht eine „Bedürfnisprüfung“, anhand der festzustellen ist, dass auch diese Unternehmen einen Anspruch auf die vom Gesetzgeber vorgesehenen Verschonungsregeln haben. Mit dem Tag der Verkündung des Urteils wurde vom Gericht die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz festgestellt. Gleichzeitig hat es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 17. Juni 2016 eingeräumt, um für die beanstandeten Regelungen eine Neuregelung zu treffen. Es wurde angeordnet, bis dahin das alte Gesetz weiterhin anzuwenden. Allerdings unter der einschränkenden Vorgabe, dass durch den Steuerpflichtigen keine exzessive Gestaltung begünstigt wird. Für die Praxis bedeutet dies, dass alle Vorgänge bis zu einer Neuregelung mit einer Widerrufsklausel zu versehen sind, damit eine Rückabwicklung nach Inkrafttreten der Neuregelung möglich ist. Vermutlich wird die Übertragung von Betriebsvermögen, zumindest bei der Inanspruchnahme von Begünstigungen, in Zukunft erschwert werden und damit ggf. eine höhere Steuerbelastung auf die Erwerber zukommen. 5 Wie aus zufriedenen Kunden Stammkunden werden Bei der Planung ihrer Marketing- und Vertriebsaktivitäten beschäftigen sich viele Unternehmen mit Maßnahmen, um Neukunden zu gewinnen. Doch ist es viel effektiver, aus einem zufriedenen Kunden einen Stammkunden zu machen. Die Wirtschaftsweisheit „Qualität ist, wenn der Kunde zurückkommt und nicht das Produkt“ bringt es auf den Punkt. Stimmen Angebot, Preis-/ Leistungsverhältnis und Service, hat ein Kunde eigentlich keinen Grund, woanders zu kaufen beziehungsweise einen anderen Handwerker zu beauftragen. Im Gegenteil: Überzeugte Kunden sind in der Regel treu und kehren immer wieder dorthin zurück, wo sie positive Erfahrungen gemacht haben. Zudem kennen Handwerker die Gegebenheiten vor Ort und haben Erfahrungen, wie dort etwas umzusetzen ist. Positive Empfehlungen von Kunden sind unbezahlbar Stammkunden sind Wiederholungstäter, das heißt, sie kaufen mehrmals oder vergeben mehrfach Aufträge an einen Handwerker. Oft kaufen sie auch mehr und häufiger als Lauf- oder Wechselkunden oder folgen den Empfehlungen des Profis, um eventuell eine größere Investition zu machen, wenn es sinnvoll ist. Sind Kunden zufrieden, empfehlen sie ein Produkt, eine Dienstleistung oder einen Service auch gerne weiter. Unbezahlbar ist daher ihre Funktion als Multiplikatoren, denn sie sind absolut glaubwürdig. Über Mundpropaganda oder durch Empfehlungen in sozialen Netzwerken lassen sich zusätzlich Kunden gewinnen. Gerade im Handwerk erfolgen 70-80 Prozent der Neukundengewinnung über persönliche Empfehlungen. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten: Unzufriedene Kunden bewerten Produkte im Internet oft entsprechend negativ. Ein gutes Beziehungsmanagement sollte allen Mitarbeitern im Umgang mit Kunden daher selbstverständlich sein und bestmöglich durch Schulungen unterstützt werden. Die kundenorientierte Arbeit, eine offene Kommunikation mit dem Kunden und ein guter Service sind die Schlüssel für den Aufbau einer erfolgreichen, langfristigen Kundenbeziehung. Kunde ist nicht gleich Kunde und Werbung nicht gleich Werbung Die Arbeit mit dem Kunden ist ein kontinuierlicher Prozess und nicht die Planung einzelner Aktionen. Ein erfolgreiches Beziehungsmanagement beschäftigt sich permanent mit dem Status des einzelnen Kunden, denn jede Phase der Kundenbeziehung bietet Chancen für ganz konkrete Angebote oder Incentives. Diese Phasen beziehen sich auf den Wert, den ein Kunde für ein Unternehmen hat. Ein objektiver Faktor ist die Kategorisierung von Kunden beispielsweise nach deren Umsätzen und kann im Rahmen einer Kundenanalyse erstellt werden. A-Kunden sollten anders angesprochen werden als Gelegenheits-C-Kunden. Diese Maßnahmen müssen budgetiert als Vertriebs- und Werbeaktionen geplant werden. Diese Maßnahmen müssen von einer Person geführt werden, das heißt, diese Aufgaben sind in der Jobbeschreibung als Teil der Arbeit definiert und auch der wöchentliche Zeitaufwand dafür. Selbst banale Grüße zum Geburtstag muss jemand nachhalten und schreiben. Den Kunden ernst nehmen, auf seine Emails reagieren, auf Anfragen antworten oder ihn einfach mal „anstupsen“ – wie es bei facebook heißt – dafür muss man Personal einplanen und entsprechend schulen, damit sie in der Lage sind, aus Anfragen oder Telefonaten Verkaufsgespräche zu machen. Der erfolgreiche Umgang mit dem Kunden Drei wesentliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um aus einem Kunden einen Stammkunden zu machen: 1. Die Anforderungen und Erwartungen des Kunden müssen erfüllt sein = Preis-/Leistungsverhältnis und Service stimmen Was denken Ihre Kunden über Ihren Betrieb? Selbst bei größtmöglichen Anstrengungen bleibt im Arbeitsablauf oft die eine oder andere Schwachstelle im eigenen Betrieb. Wie zufrieden war denn der Kunde mit Ihnen und Ihrer Arbeit? Beim Online-shoppen bekommen Sie in der Regel nach 2 Tagen eine Feedback-Aufforderung per Email, Sie können im Online-Shop Produkte und Services „liken“ und bewerten und bekommen dafür wohlmöglich noch Treuepunkte gutgeschrieben. Machen Sie so etwas auch! Erfolgskontrolle, Nachfragen, ob der Kunde mit Ihrer Dienstleistung oder seiner Kaufentscheidung zufrieden ist, Feedback bekommen. Da sehen Sie schnell, wo bei Ihnen die Knackpunkte sind, an denen Sie noch arbeiten müssen. Rufen Sie an oder schicken Sie dem Kunden einen Fragebogen, mit der Bitte um die Beantwortung von maximal 5-6 Fragen. Gerade für Handwerksbetriebe ist dieser persönliche Kontakt und das Nachfragen, ob alles in Ordnung ist ganz wesentlich. Denn (siehe oben!): zufriedene Kunden kommen immer wieder Praxisbeispiele Unternehmer berichten durchweg positiv von ihren Erfahrungen mit Kundenzufriedenheitsabfragen: „Einigen Mitarbeitern fiel es schwer, die Kritikpunkte anzunehmen, sie schoben Probleme gerne auf die „schwierigen“ Kunden ab. Durch gezielte Schulungen arbeiten wir an einer langfristigen Einstellungsänderung unserer Mitarbeiter .” „Die Kundenzufriedenheitsanalyse ist für uns so wichtig, weil wir im Handwerk 70 - 80 Prozent der Neuaufträge über Kundenempfehlungen erhalten.” Mögliche Fragen (im Notenprinzip) 1. Wie kompetent war die Beratung? 2. Wie waren Sie mit der Angebotserstellung zufrieden? 2. Eine gewisse Verbindlichkeit schafft für beide Seiten Vertrauen: nach einem Angebot erfolgt eine Beauftragung oder es wird ein Vertrag abgeschlossen, den beide Seiten fair finden = Klare Vereinbarungen geben beiden Seiten ein gutes Gefühl 3. Wie gefiel Ihnen die Planung/Präsentation? 4. Wie gut sind wir auf Ihre Wünsche eingegangen? 5. Wie zufrieden waren Sie mit der Montage? 6. Wie freundlich waren unsere Mitarbeiter? 7. Wie zufrieden sind Sie mit den von uns gelieferten Produkten? 8. Wie beurteilen Sie unsere Leistung gemessen am 3. Wertschätzung! Der einfache Grundsatz „Behandle andere so, wie du selber behandelt werden willst!“ sollte im Kundenverhältnis stets präsent sein und das eigene Handeln leiten. Wertschätzung ist die Basis, auf der eine Kundenbeziehung wachsen kann. Dazu gehört auch eine offene Kommunikation: Nachfragen bei Missverständnissen; Entschuldigen, wenn etwas schief gelaufen ist; Danke sagen, nach einem Kaufoder Vertragsabschluss. Das alles sind Dinge, die nichts kosten, aber viel bringen. Preis? 9. Wie sauber wurde der Arbeitsplatz verlassen? 10. Wie sind Sie mit dem Gesamtergebnis zufrieden? Als offene Fragen: 11. Was hat Ihnen weniger/besonders gut gefallen? 12. Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden? 13. Gibt es etwas, was Sie bei uns verändern würden? Bitte wählen Sie maximal 6 Fragen aus, um den Kunden nicht zu überfordern. 6 Wand und Decke Belegen Sie ganz neue Marktsegmente! Hierzulande verbringen die Menschen die meiste Zeit in geschlossenen Räumen und haben dabei nur begrenzte Möglichkeiten, neben der Temperatur auch das Raumklima zu beeinflussen. Möbel und Fußböden aus Holz sind daher nicht nur aus ästhetischen Gründen sehr beliebt, denn sie unterstützen aktiv die Wohngesundheit. Jetzt rücken verstärkt auch wieder Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz in den Trend- Fokus, denn in diesem Marktsegment hat sich in punkto Design und Verarbeitung in den letzten Jahren eine Menge getan. Ein guter Anlass also, um Ihnen einen Überblick über Ihre neuen Einsatzgebiete an Wand und Decke zu verschaffen. Tipp: Wand- und Deckenbekleidungen aus Echtholz unterstützen ein gesundes Raumklima: • Die Oberflächen laden sich elektrostatisch kaum auf und ziehen weniger Staubpartikel „magnetisch“ an. • Profile aus Holz helfen im Winter, Heizwärme im Haus zu behalten und schützen im Sommer vor Hitze von draußen. So entsteht bei Ihren Kunden ganzjährig ein angenehmes Raumklima. • Holz reguliert die Luftfeuchte im Raum und verhindert auf diese Weise, dass sich Schimmelpilz, Milbe & Co. ansiedeln. 7 Holzverkleidung Kundenprojekte, die Sie mit uns besser erschließen können: Massivholzbekleidungen an Wand oder Decke gestalten Räume natürlich und gemütlich, sind pflegeleicht und wartungsarm – wenn man die Oberfläche ein wenig schützt. Holzdecken Holz macht warm. Nicht nur im Kamin, auch an der Decke, denn warme Holztöne erhöhen die visuell empfundene Temperatur auf ein angenehmes Wohnklima. Wandvertäfelung Eine Holzbekleidung kommt nie aus der Mode. Andere Materialien nutzen sich ab und müssen ersetzt werden – Holz altert mit Würde, ohne seinen Charme einzubüßen. Oberflächen-Finish Öl, Wachs und Lasuren lassen die Holzoberfläche offenporig. Lack bildet auf der Holzoberfläche einen geschlossenen Film. Es gibt farblose und farbig deckende Lacke. Deckenverkleidungen Unansehnlich gewordenes Bauholz lässt sich neu verkleiden – mit Trockenbauplatten oder schönen neuen Holzleisten. Sichtbalken IMPRESSUM: Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau, der holzbrief erscheint 4 x jährlich, Ausgabe 2/2015 Verantwortlicher Redakteur: Annika Röhrs, Tel. 05191 802-0; Verantwortlich für Anzeigen: Annika Röhrs, Tel. 05191 802-0 Realisation: abeler bollmann werbeagentur GmbH, Hofaue 39, 42103 Wuppertal, Tel. 0202 2996842-0 Alle Angaben ohne Gewähr. Abweichungen/Änderungen der Produkte durch die Lieferanten vorbehalten. © hagebau Vorhandene Deckenbalken aufarbeiten, freilegen, oder verkleiden – so entsteht ein spannender Kontrast zwischen rustikalem Bau und moderner Einrichtung. Unsere Maßnahmen für Ihren Erfolg HolzFibel Fachwissen für Tischler + Schreiner DekorFinder online Mit der DekorFinder-App alles auf einen Blick Ausgabe 2015 HolzFibel Fachwissen für TISCHLER + SCHREINER Neu in der Ausgabe 2015/2016: Sonderkapitel Brandschutz Normenglossar für TISCHLER + SCHREINER + + + + + + + + + über 270 Seiten fundiertes Fachwissen inklusive 50-seitigem Parketthandbuch DekorFinder mit den Dekoren der wichtigsten Holzwerkstoffhersteller HolzFibel – exklusiv bei Ihrem FACHHANDEL FÜR TISCHLER + SCHREINER Sonderkapitel Brandschutz Normenglossar für Tischler + Schreiner präsentiert von Ihrem Fachhandel für TISCHLER + SCHREINER über 4.500 Dekore in einer Datenbank Dekore einfach suchen, finden und vergleichen Einblicke in das Lagerprogamm Ihres Fachhändlers
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