Personengesellschaft - Steuer

Steuer-Training
Steuer-Rechtsprechung
2016/1
Inhaltsverzeichnis

Betriebsaufspaltung

Mitunternehmerschaft

Realteilung

Ausscheiden von Mitunternehmern

Teilentgeltliche Übertragung

Einbringung von Privatvermögen

Vermögensverwaltende Personengesellschaft

Beispiel

Entschädigung

Grenzpendler
Betriebsaufspaltung
Betriebsaufspaltung

Der beherrschende Gesellschafter (51 %)
überläßt seiner GmbH
1 wesentliche Betriebsgrundlage.
Betriebsaufspaltung setzt voraus

Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille
und

Überlassung 1 wesentlichen
Betriebsgrundlage
Betriebsaufspaltung setzt voraus

Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille
in Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH

Der beherrschende Gesellschafter
überläßt der GmbH
1 wesentliche Betriebsgrundlage
Folgen der Betriebsaufspaltung

Besitzunternehmen ist ein
Verpachtungs-Gewerbebetrieb

Notwendiges Betriebsvermögen
des Besitzunternehmens sind
- Grundstück
- GmbH-Anteil und
- Darlehensforderung
Einheitlicher Betätigungswille

Wer ist Doppelgesellschafter?
Der Doppelgesellschafter ist beteiligt
an Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH.

Beherrschen die Doppelgesellschafter
Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH?
Wer beherrscht die Betriebs-GmbH?

mit 51 %
Wer beherrscht das Besitzunternehmen?

Wer bestimmt die täglichen Geschäfte?

Bruchteilsgemeinschaft mit 51 %
 Mehrheitsprinzip

GbR mit 100 %
 Einstimmigkeitsprinzip
Besitz-Bruchteilsgemeinschaft

Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft
ohne Gesellschaftsvertrag
ohne Sogwirkung

Die Bruchteilsgemeinschaft kann willküren
Besitz-Personengesellschaft

Das Gesamthandsvermögen
ist notwendiges Betriebsvermögen
 Sogwirkung

Die Personengesellschaft
kann nicht willküren
Betriebsaufspaltung endet

Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens

Gewinnrealisierung
- im Grundstück und
- in der GmbH-Beteiligung

Organschaft endet

Pflichtige oder befreite
Grundstücksvermietung
Einlage und Entnahme der Beteiligung

Einlage der wesentlichen Beteiligung
mit den Anschaffungskosten

Entnahme mit dem gemeinen Wert

Hinein mit den Anschaffungskosten

Heraus mit dem gemeinen Wert
Besitz-GmbH & Co KG

Besitz-GmbH & Co KG
vermeidet die Gewinnrealisierung
Mitunternehmerschaft
Mitunternehmer

Der Mitunternehmer ist ein Gesellschafter
mit Mitunternehmerinitiative und
Mitunternehmerrisiko
2 Mitunternehmerschaften

Personengesellschaft
mit Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft
ohne Gesellschaftsvertrag
3 gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaften

Erbengemeinschaft

Gütergemeinschaft

Bruchteilsgemeinschaft
z. B. Besitzunternehmen
mit Grundstück im Miteigentum.
Gewerbliche Einkünfte färben ab

bei der Personengesellschaft, nicht bei der
gesellschaftsähnlichen Mitunternehmerschaft

Personengesellschaft mit Sogwirkung

Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft
ohne Sogwirkung
Wer kann willküren?

Personengesellschaft kann nicht willküren
im Gesamthandsvermögen.

Gesellschafter kann willküren
im Sonderbetriebsvermögen.

Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft
kann willküren
Realteilung
Realteilung

Die Personengesellschaft
wird liquidiert

Die Gesellschafter
teilen das Gesamthandsvermögen

Das zugeteilte Wirtschaftsgut
bleibt Betriebsvermögen beim Realteiler

Der Realteiler
führt die Buchwerte fort
Behaltefrist bei der Realteilung

Zuteilung von Teilbetrieben
ohne Behaltefrist

Zuteilung von Einzel-Wirtschaftsgütern
mit 3 Jahren Behaltefrist
Realteilung oder Sachabfindung

Realteilung
Die Personengesellschaft wird liquidiert

Sachabfindung
Die Personengesellschaft wird fortgeführt
Ausscheiden von Mitunternehmern
Ausscheiden von Mitunternehmern

Der ausscheidende Mitunternehmer
versteuert den Veräußerungsgewinn:
Abfindung / Kaufpreis
./. Buchkapital
= Veräußerungsgewinn

Der Erwerber stockt die Buchwerte auf
auf die Abfindung / den Kaufpreis.
Sachabfindung ins Betriebsvermögen

mit dem Buchwert
ohne Veräußerungsgewinn
Sachabfindung ins Privatvermögen

Die stillen Reserven im Abfindungsgut
werden aufgedeckt

Veräußerungsgewinn
beim ausscheidenden Mitunternehmer

Laufender Gewinn
bei den anderen Gesellschaftern
Teilentgeltliche Übertragung
Teilentgeltliche Übertragung
von Betriebsgrundstücken

mit den Grundstücksschulden oder

gegen Darlehensforderung
Strenge Trennungstheorie

Anteilige Gewinnrealisierung
in % der entgeltlichen Übertragung

Stille Reserven
in % von Teilentgelt/Verkehrswert
= laufender Gewinn
Milde/modifizierte Trennungstheorie

Gewinnrealisierung
wenn das Teilentgelt den Buchwert übersteigt.

Teilentgelt
./. Buchwert
= laufender Gewinn
Keine Gewinnrealisierung

Gutschrift auf dem Kapitalkonto

Grundstück ins Gesamthandsvermögen
Schulden bleiben Sonderbetriebsvermögen

§6b-Modell
Das anteilige Grundstück ist
Veräußerungsobjekt und Reinvestitionsgut
Einbringung von Privatvermögen
Einbringung von Privatvermögen
in die Personengesellschaft

Tausch mit dem gemeinen Wert

Veräußerungsgewinn nach §§ 17, 23 EStG
Kein Veräußerungsgewinn

Zurückbehaltung im Sonderbetriebsvermögen

Verdeckte Einlage
mit Gutschrift auf dem Rücklagenkonto
für die Gesamthand
Vermögensverwaltende
Personengesellschaft
Vermögensverwaltende
Personengesellschaft

Die vermögensverwaltende
Personengesellschaft
ist nicht gewerblich tätig

Gesamthandsvermögen im Privatvermögen

Der Gesellschafter erzielt Mieteinkünfte
Beispiel

Grundstücks-GbR oder KG

Nicht gewerblich geprägte GmbH & Co KG

Immobilien-Fonds
Bruchteilsbetrachtung

als ob die vermögensverwaltende
Personengesellschaft nicht existiert
 Durchgriff

Das Grundstück im Gesamthandsvermögen
wird dem Gesellschafter zugerechnet
mit seiner Kapitalquote/Eigentumsquote
Grundstück wird übertragen

Das Grundstück wird übertragen
durch Änderung der Kapitalquote

Die Grundstücksübertragung ist
– entgeltlich
– unentgeltlich oder
– teilentgeltlich

Die Grundstücksübertragung mit den Schulden
ist teilentgeltlich
Zebragesellschaft

Die vermögensverwaltende
Personengesellschaft
mit gewerblichen und nichtgewerblichen
Gesellschaftern ist eine Zebragesellschaft

Der gewerbliche Gesellschafter erzielt Einkünfte
aus Gewerbebetrieb mit Grundstücksanteil
im Betriebsvermögen

Der nichtgewerbliche Gesellschafter
erzielt Mieteinkünfte mit Grundstücksanteil
im Privatvermögen
Nichtgewerblich geprägte GmbH & Co KG

Eine natürliche Person
ist zweiter Komplementär oder

Mitgeschäftsführung für den Kommanditist
Entschädigung
Entschädigung

Schaden

neuer Rechtsgrund

Zwangslage

Zusammenballung
Grenzpendler
Grenzpendler

Der Grenzpendler ist beschränkt steuerpflichtig

Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

Der Grenzpendler versteuert
90 % der Welteinkünfte in Deutschland oder
ausländische Einkünfte bis zum
Grundfreibetrag mit 8.652/17.304 €
Grenzpendler wird zusammenveranlagt

mit dem Ehegatten in der EU

Der Ehegatte in der EU
gilt als unbeschränkt steuerpflichtig