Steuer-Training Steuer-Rechtsprechung 2016/1 Inhaltsverzeichnis Betriebsaufspaltung Mitunternehmerschaft Realteilung Ausscheiden von Mitunternehmern Teilentgeltliche Übertragung Einbringung von Privatvermögen Vermögensverwaltende Personengesellschaft Beispiel Entschädigung Grenzpendler Betriebsaufspaltung Betriebsaufspaltung Der beherrschende Gesellschafter (51 %) überläßt seiner GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage. Betriebsaufspaltung setzt voraus Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille und Überlassung 1 wesentlichen Betriebsgrundlage Betriebsaufspaltung setzt voraus Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille in Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH Der beherrschende Gesellschafter überläßt der GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage Folgen der Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen ist ein Verpachtungs-Gewerbebetrieb Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens sind - Grundstück - GmbH-Anteil und - Darlehensforderung Einheitlicher Betätigungswille Wer ist Doppelgesellschafter? Der Doppelgesellschafter ist beteiligt an Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH. Beherrschen die Doppelgesellschafter Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH? Wer beherrscht die Betriebs-GmbH? mit 51 % Wer beherrscht das Besitzunternehmen? Wer bestimmt die täglichen Geschäfte? Bruchteilsgemeinschaft mit 51 % Mehrheitsprinzip GbR mit 100 % Einstimmigkeitsprinzip Besitz-Bruchteilsgemeinschaft Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsvertrag ohne Sogwirkung Die Bruchteilsgemeinschaft kann willküren Besitz-Personengesellschaft Das Gesamthandsvermögen ist notwendiges Betriebsvermögen Sogwirkung Die Personengesellschaft kann nicht willküren Betriebsaufspaltung endet Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens Gewinnrealisierung - im Grundstück und - in der GmbH-Beteiligung Organschaft endet Pflichtige oder befreite Grundstücksvermietung Einlage und Entnahme der Beteiligung Einlage der wesentlichen Beteiligung mit den Anschaffungskosten Entnahme mit dem gemeinen Wert Hinein mit den Anschaffungskosten Heraus mit dem gemeinen Wert Besitz-GmbH & Co KG Besitz-GmbH & Co KG vermeidet die Gewinnrealisierung Mitunternehmerschaft Mitunternehmer Der Mitunternehmer ist ein Gesellschafter mit Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko 2 Mitunternehmerschaften Personengesellschaft mit Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsvertrag 3 gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaften Erbengemeinschaft Gütergemeinschaft Bruchteilsgemeinschaft z. B. Besitzunternehmen mit Grundstück im Miteigentum. Gewerbliche Einkünfte färben ab bei der Personengesellschaft, nicht bei der gesellschaftsähnlichen Mitunternehmerschaft Personengesellschaft mit Sogwirkung Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft ohne Sogwirkung Wer kann willküren? Personengesellschaft kann nicht willküren im Gesamthandsvermögen. Gesellschafter kann willküren im Sonderbetriebsvermögen. Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft kann willküren Realteilung Realteilung Die Personengesellschaft wird liquidiert Die Gesellschafter teilen das Gesamthandsvermögen Das zugeteilte Wirtschaftsgut bleibt Betriebsvermögen beim Realteiler Der Realteiler führt die Buchwerte fort Behaltefrist bei der Realteilung Zuteilung von Teilbetrieben ohne Behaltefrist Zuteilung von Einzel-Wirtschaftsgütern mit 3 Jahren Behaltefrist Realteilung oder Sachabfindung Realteilung Die Personengesellschaft wird liquidiert Sachabfindung Die Personengesellschaft wird fortgeführt Ausscheiden von Mitunternehmern Ausscheiden von Mitunternehmern Der ausscheidende Mitunternehmer versteuert den Veräußerungsgewinn: Abfindung / Kaufpreis ./. Buchkapital = Veräußerungsgewinn Der Erwerber stockt die Buchwerte auf auf die Abfindung / den Kaufpreis. Sachabfindung ins Betriebsvermögen mit dem Buchwert ohne Veräußerungsgewinn Sachabfindung ins Privatvermögen Die stillen Reserven im Abfindungsgut werden aufgedeckt Veräußerungsgewinn beim ausscheidenden Mitunternehmer Laufender Gewinn bei den anderen Gesellschaftern Teilentgeltliche Übertragung Teilentgeltliche Übertragung von Betriebsgrundstücken mit den Grundstücksschulden oder gegen Darlehensforderung Strenge Trennungstheorie Anteilige Gewinnrealisierung in % der entgeltlichen Übertragung Stille Reserven in % von Teilentgelt/Verkehrswert = laufender Gewinn Milde/modifizierte Trennungstheorie Gewinnrealisierung wenn das Teilentgelt den Buchwert übersteigt. Teilentgelt ./. Buchwert = laufender Gewinn Keine Gewinnrealisierung Gutschrift auf dem Kapitalkonto Grundstück ins Gesamthandsvermögen Schulden bleiben Sonderbetriebsvermögen §6b-Modell Das anteilige Grundstück ist Veräußerungsobjekt und Reinvestitionsgut Einbringung von Privatvermögen Einbringung von Privatvermögen in die Personengesellschaft Tausch mit dem gemeinen Wert Veräußerungsgewinn nach §§ 17, 23 EStG Kein Veräußerungsgewinn Zurückbehaltung im Sonderbetriebsvermögen Verdeckte Einlage mit Gutschrift auf dem Rücklagenkonto für die Gesamthand Vermögensverwaltende Personengesellschaft Vermögensverwaltende Personengesellschaft Die vermögensverwaltende Personengesellschaft ist nicht gewerblich tätig Gesamthandsvermögen im Privatvermögen Der Gesellschafter erzielt Mieteinkünfte Beispiel Grundstücks-GbR oder KG Nicht gewerblich geprägte GmbH & Co KG Immobilien-Fonds Bruchteilsbetrachtung als ob die vermögensverwaltende Personengesellschaft nicht existiert Durchgriff Das Grundstück im Gesamthandsvermögen wird dem Gesellschafter zugerechnet mit seiner Kapitalquote/Eigentumsquote Grundstück wird übertragen Das Grundstück wird übertragen durch Änderung der Kapitalquote Die Grundstücksübertragung ist – entgeltlich – unentgeltlich oder – teilentgeltlich Die Grundstücksübertragung mit den Schulden ist teilentgeltlich Zebragesellschaft Die vermögensverwaltende Personengesellschaft mit gewerblichen und nichtgewerblichen Gesellschaftern ist eine Zebragesellschaft Der gewerbliche Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Grundstücksanteil im Betriebsvermögen Der nichtgewerbliche Gesellschafter erzielt Mieteinkünfte mit Grundstücksanteil im Privatvermögen Nichtgewerblich geprägte GmbH & Co KG Eine natürliche Person ist zweiter Komplementär oder Mitgeschäftsführung für den Kommanditist Entschädigung Entschädigung Schaden neuer Rechtsgrund Zwangslage Zusammenballung Grenzpendler Grenzpendler Der Grenzpendler ist beschränkt steuerpflichtig Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag Der Grenzpendler versteuert 90 % der Welteinkünfte in Deutschland oder ausländische Einkünfte bis zum Grundfreibetrag mit 8.652/17.304 € Grenzpendler wird zusammenveranlagt mit dem Ehegatten in der EU Der Ehegatte in der EU gilt als unbeschränkt steuerpflichtig
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