Pressemitteilung Deutsche Telekom will sich von Regulierung freikaufen BREKO: Regulierungsentscheidungen müssen unabhängig von Investitions- ankündigungen bleiben Bonn/Berlin, 28.08.2015 Der Bundesverband Breitbandkommunikation warnt im Vorfeld des in Kürze erwarteten Entscheidungsentwurfs der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen rund um die bundesweit knapp 8.000 Hauptverteiler (HVt) vor einer Re-Monopolisierung zugunsten der Deutschen Telekom. Diese will sich ganz offensichtlich das exklusive Ausbaurecht im so genannten HVt-Nahbereich (ein Gebiet in einem Radius von etwa 550 Meter um den jeweiligen Hauptverteiler) durch die Abgabe einer Investitionszusage erkaufen. Diese Investitionszusage könnte die Deutsche Telekom im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der BNetzA fixieren. Der Bonner Ex-Monopolist hatte Ende Februar einen entsprechenden Antrag bei der Bundesnetzagentur 1 (BNetzA) eingereicht und öffentlich angekündigt , er könne „weitere 5,9 Millionen Haushalte mit superschnel2 len Internetanschlüssen“ versorgen und wolle „rund eine weitere Milliarde Euro“ investieren. Aktuell versorgt die Deutsche Telekom an den mit VDSL2 erschlossenen Hauptverteilern allerdings nur 6,4 Prozent der von 2 ihr proklamierten, maximal erreichbaren „weiteren 5,9 Millionen Haushalte“ – nämlich gut 376.000 Kunden . Hinzu kommt: Nach Recherchen des BREKO können schon heute rund 70 Prozent der von der Deutschen Telekom genannten 5,9 Millionen maximal erreichbaren Haushalte, die in einem mit VDSL2 erschlossenen HVt-Nahbereich liegen, einen Breitbandanschluss mit mindestens 40 MBit/s – in der Mehrzahl aller Fälle sogar mindestens 50 MBit/s – bestellen. Nur rund 17 Prozent der bundesweit rund 41.500 Kabelverzweiger in HVt-Nahbereichen liegen nach Zahlen des BREKO tatsächlich im ländlichen Raum. Die Bundesnetzagentur hatte am Donnerstag das Ergebnis eines von ihr im Zuge des Verfahrens zum Einsatz von VDSL2-Vectoring im HVt-Nahbereich beauftragten, wissenschaftlichen Gutachtens veröffentlicht. Darin kommt der im Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR) vertretene Jurist Prof. Dr. Kühling zu dem Ergebnis, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Bundesnetzagentur und Deutscher Telekom grundsätzlich möglich sei. In einem solchen Vertrag würde sich die Telekom zu dem von ihr angekündigten Ausbau verpflichten. Der BREKO befürchtet, dass sich diese Verpflichtung bei der anstehenden Entscheidung der BNetzA zu Gunsten der Telekom auswirken wird. Die Regulierungsbehörde selbst hat angekündigt, „mit der Telekom in nächster Zeit den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erörtern“. 1 2 Telekom-Blog: Faktencheck Vectoring-Ausbau. Stand: 31.01.2015. Quelle: Antrag der Deutschen Telekom vom 24.02.2015. Pressemitteilung „Es kann nicht sein, dass sich ein Ex-Monopolist mit noch immer erheblicher Marktmacht eine Regulierungsentscheidung zu seinen Gunsten quasi erkauft“, stellt BREKO-Präsident Norbert Westfal unmissverständlich klar. Der BREKO geht davon aus, dass sich die Bundesnetzagentur trotz des erheblichen Drucks, der aktuell von verschiedenen Seiten auf sie ausgeübt wird, nicht auf eine Entscheidung zulasten von Bürgern und Unternehmen in Deutschland einlassen wird. „Wir setzen darauf, dass die Bonner Regulierungsbehörde eine unabhängige Entscheidung treffen und sich nicht auf einen politisch gewollten Deal einlassen wird“, sagt Norbert Westfal. Der Verbandspräsident stellt klar: „Eine Re-Monopolisierung der Infrastruktur in den HVtNahbereichen würde langfristig Privat- und Geschäftskunden durch steigende Preise und sinkende Qualität treffen.“ Der führende deutsche Breitbandverband stellt die deutlich bessere Alternative vor: „Es wäre erheblich sinnvoller, vorrangig die wenigen unterversorgten HVt-Nahbereiche mit nachhaltigen und zukunftssicheren Glasfaserleitungen bis ins Haus (FTTB) oder bis in die Wohnung (FTTH) auszubauen“, erläutert BREKOGeschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Daneben sind die Mitgliedsunternehmen des BREKO schon heute in zahlreichen Ausbauprojekten bundesweit aktiv daran beteiligt, schnelle Glasfaseranschlüsse vor allem in ländlichen und unterversorgten Regionen möglichst flächendeckend auszurollen.“ Dieser besonders wichtige Glasfaserausbau würde nach der durch die Deutsche Telekom geplanten Erschließung mit VDSL2-Vectoring massiv erschwert bis unmöglich: „Auf diese Weise entstehen ‚Bandbreiten-Inseln‘, in deren Umfeld nur noch extrem unwirtschaftliche Randgebiete zurückbleiben“, schildert BREKO-Präsident Norbert Westfal. „Diese Maßnahme ist demzufolge ungeeignet, eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern – sondern fördert diese sogar noch, da in diesen Bereichen meist nur Internet-Anschlüsse mit wenig Bandbreite und zudem keine weiteren Alternativen verfügbar sind.“ Pressemitteilung Über den BREKO: Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) repräsentiert den Großteil der Festnetzwettbewerber der Telekom Deutschland. Unsere Mitglieder vermarkten ihre Produkte vor allem auf Basis eigener Infrastruktur in Kombination mit dem entbündelten Teilnehmeranschluss (TAL) der Telekom Deutschland; vermehrt bieten sie aber auch eigene hochleistungsfähige Glasfaseranschlüsse direkt zum Kunden (FTTH/B) an. Seit seiner Gründung im Jahre 1999 tritt der BREKO erfolgreich für den Infrastrukturwettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Die rund 230 BREKO-Unternehmen, darunter mehr als 130 Cityund Regionalcarrier sowie Stadtwerke, versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete, die „weißen Flecken“, mit hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2014 gut 1,7 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von fast 8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Damit leisten die BREKO-Unternehmen einen maßgeblichen Beitrag zum flächendeckenden Glasfaserausbau sowie zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung. Auch weiterhin sind die BREKO-Unternehmen zu Investitionen bereit. Vor diesem Hintergrund tritt der BREKO für verlässliche gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen ein, dazu gehören beispielsweise eine angemessene Regulierung von Vorleistungen und eine einheitliche Regulierung im gesamten Bundesgebiet. Der BREKO ist zudem maßgeblich an der Entwicklung von Open Access-Geschäftsmodellen beteiligt, bei denen die unternehmerische Freiheit bei der Ausgestaltung einer diskriminierungsfreien Zugangsgewährung an Dritte im Vordergrund steht. Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de. Pressekontakt: BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. Marc Kessler Leiter Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederkommunikation - Hauptstadtbüro Invalidenstr. 91 10115 Berlin Tel.: 030 / 58 58 0 - 411 Fax: 030 / 58 58 0 - 412 [email protected] www.brekoverband.de
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