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Pressemitteilung
Durchbruch beim Thema Trassenquerung: Telekommunikationsunternehmen einigen sich mit Deutscher Bahn
Neue „Telekommunikationskreuzungsrichtlinie“ schafft Rechtssicherheit und klar
definierte Abläufe, wenn Bahntrassen beim Breitbandausbau gequert werden müssen
Bonn/Berlin, 16.02.2016
Große Teile der deutschen Telekommunikationsbranche haben sich mit der Deutschen Bahn auf einen
Vertrag zur Querung von Bahntrassen bei der Verlegung von Breitbandkabeln verständigt. Die neue
Richtlinie, die sich offiziell „Telekommunikationskreuzungsrichtlinie DB 879“ nennt, wurde unter
maßgeblicher Beteiligung des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) erstellt und tritt nach der
nun erfolgten Freigabe durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. An der
Erstellung der Richtlinie waren neben dem BREKO und der DB Netz AG auch die Verbände VATM und
BUGLAS, die Deutsche Telekom sowie diverse Tochterunternehmen der Deutschen Bahn beteiligt.
Im Gegensatz zur Verlegung von Glasfaser- und anderen Breitbandkabeln bei der Kreuzung von Gas-,
Wasser- oder Stromleitungen fehlte bislang eine Regelung für den Fall, dass ausschließlich eine TKInfrastruktur eine Bahntrasse oder ein Gelände der Deutschen Bahn queren soll. Durch die nun
geschlossene Kreuzungsrichtlinie werden das Antrags- und Bearbeitungsverfahren bei der Deutschen Bahn
standardisiert und feste Bearbeitungsfristen gewährleistet. Für die Telekommunikationsunternehmen wird
eine Bahntrassenquerung damit zeitlich und finanziell kalkulierbar.
„Die neue Kreuzungsrichtlinie ist eine gute Nachricht für einen effizienten Breitbandausbau in Deutschland“,
kommentiert BREKO-Vizepräsident Johannes Pruchnow das mit der Deutschen Bahn ausgehandelte
Ergebnis. „Zeitraubende Bürokratie und teure Umwege bei der Querung von Bahntrassen im Zuge des
Glasfaserausbaus dürften damit schon bald der Vergangenheit angehören.“ Von der neuen Richtlinie
profitieren insbesondere auch große Unternehmen, die auf ein eigenes Leitungsnetz angewiesen sind, das
verschiedenste Firmenstandorte miteinander verbindet.
Das konkrete Procedere: Die Deutsche Bahn bestätigt den Eingang des Antrags innerhalb von fünf
Werktagen und prüft innerhalb von drei Wochen dessen Vollständigkeit und Richtigkeit. Liegen die
Unterlagen komplett und fehlerfrei vor, bearbeitet die Bahn den Antrag dann innerhalb einer Frist von
maximal 12 Wochen. Für die Bearbeitung des Kreuzungsantrags fällt ein Entgelt an, das sich an den
Vereinbarungen mit anderen Branchen orientiert. Hinzu kommt ein einmaliger Betrag für die Nutzung des
Bahn-Grundstücks sowie für die Bereitstellung des Kartenmaterials.
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Die Verhandlungen aller Beteiligten werden auch in der Zukunft fortgesetzt, um nach den ersten PraxisErfahrungen weitere Verbesserungen an der Richtlinie vornehmen zu können. „Wir werden uns in diesem
Jahr erneut mit der Deutschen Bahn zusammensetzen, um die notwendigen Abläufe im Sinne des
Breitbandausbaus zugunsten von Bürgern und Unternehmen noch effizienter und schneller zu gestalten“,
bekräftigt Johannes Pruchnow.
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Über den BREKO:
Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) repräsentiert den Großteil der deutschen Festnetzwettbewerber. Seine Mitglieder vermarkten ihre Produkte vielfach auf Basis eigener Infrastruktur in
Kombination mit dem entbündelten Teilnehmeranschluss (TAL) der Deutschen Telekom; immer stärker bieten sie aber auch eigene hochleistungsfähige Glasfaseranschlüsse bis direkt zum Kunden (FTTB / FTTH)
an.
Seit seiner Gründung im Jahre 1999 tritt der BREKO erfolgreich für den Infrastrukturwettbewerb im
deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Die gut 230 BREKO-Unternehmen, darunter mehr als 130 Cityund Regionalcarrier sowie Stadtwerke, versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete, die
„weißen Flecken“, mit hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2014 gut 1,7
Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von fast 8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Damit leisten die
BREKO-Unternehmen einen maßgeblichen Beitrag zum flächendeckenden Glasfaserausbau sowie zur
Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung.
Auch weiterhin sind die BREKO-Unternehmen zu Investitionen bereit. Vor diesem Hintergrund tritt der
BREKO für verlässliche gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen ein, dazu gehören beispielsweise eine angemessene Regulierung von Vorleistungen und eine einheitliche Regulierung im gesamten
Bundesgebiet. Der BREKO ist zudem maßgeblich an der Entwicklung von Open Access-Geschäftsmodellen
beteiligt, bei denen die unternehmerische Freiheit bei der Ausgestaltung einer diskriminierungsfreien Zugangsgewährung an Dritte im Vordergrund steht.
Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de.
Pressekontakt:
BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Marc Kessler
Leiter Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
und Mitgliederkommunikation
- Hauptstadtbüro Invalidenstr. 91
10115 Berlin
Tel.: 030 / 58 58 0 - 411
Fax: 030 / 58 58 0 - 412
[email protected]
www.brekoverband.de