Pressemitteilung Durchbruch beim Thema Trassenquerung: Telekommunikationsunternehmen einigen sich mit Deutscher Bahn Neue „Telekommunikationskreuzungsrichtlinie“ schafft Rechtssicherheit und klar definierte Abläufe, wenn Bahntrassen beim Breitbandausbau gequert werden müssen Bonn/Berlin, 16.02.2016 Große Teile der deutschen Telekommunikationsbranche haben sich mit der Deutschen Bahn auf einen Vertrag zur Querung von Bahntrassen bei der Verlegung von Breitbandkabeln verständigt. Die neue Richtlinie, die sich offiziell „Telekommunikationskreuzungsrichtlinie DB 879“ nennt, wurde unter maßgeblicher Beteiligung des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) erstellt und tritt nach der nun erfolgten Freigabe durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. An der Erstellung der Richtlinie waren neben dem BREKO und der DB Netz AG auch die Verbände VATM und BUGLAS, die Deutsche Telekom sowie diverse Tochterunternehmen der Deutschen Bahn beteiligt. Im Gegensatz zur Verlegung von Glasfaser- und anderen Breitbandkabeln bei der Kreuzung von Gas-, Wasser- oder Stromleitungen fehlte bislang eine Regelung für den Fall, dass ausschließlich eine TKInfrastruktur eine Bahntrasse oder ein Gelände der Deutschen Bahn queren soll. Durch die nun geschlossene Kreuzungsrichtlinie werden das Antrags- und Bearbeitungsverfahren bei der Deutschen Bahn standardisiert und feste Bearbeitungsfristen gewährleistet. Für die Telekommunikationsunternehmen wird eine Bahntrassenquerung damit zeitlich und finanziell kalkulierbar. „Die neue Kreuzungsrichtlinie ist eine gute Nachricht für einen effizienten Breitbandausbau in Deutschland“, kommentiert BREKO-Vizepräsident Johannes Pruchnow das mit der Deutschen Bahn ausgehandelte Ergebnis. „Zeitraubende Bürokratie und teure Umwege bei der Querung von Bahntrassen im Zuge des Glasfaserausbaus dürften damit schon bald der Vergangenheit angehören.“ Von der neuen Richtlinie profitieren insbesondere auch große Unternehmen, die auf ein eigenes Leitungsnetz angewiesen sind, das verschiedenste Firmenstandorte miteinander verbindet. Das konkrete Procedere: Die Deutsche Bahn bestätigt den Eingang des Antrags innerhalb von fünf Werktagen und prüft innerhalb von drei Wochen dessen Vollständigkeit und Richtigkeit. Liegen die Unterlagen komplett und fehlerfrei vor, bearbeitet die Bahn den Antrag dann innerhalb einer Frist von maximal 12 Wochen. Für die Bearbeitung des Kreuzungsantrags fällt ein Entgelt an, das sich an den Vereinbarungen mit anderen Branchen orientiert. Hinzu kommt ein einmaliger Betrag für die Nutzung des Bahn-Grundstücks sowie für die Bereitstellung des Kartenmaterials. Pressemitteilung Die Verhandlungen aller Beteiligten werden auch in der Zukunft fortgesetzt, um nach den ersten PraxisErfahrungen weitere Verbesserungen an der Richtlinie vornehmen zu können. „Wir werden uns in diesem Jahr erneut mit der Deutschen Bahn zusammensetzen, um die notwendigen Abläufe im Sinne des Breitbandausbaus zugunsten von Bürgern und Unternehmen noch effizienter und schneller zu gestalten“, bekräftigt Johannes Pruchnow. Pressemitteilung Über den BREKO: Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) repräsentiert den Großteil der deutschen Festnetzwettbewerber. Seine Mitglieder vermarkten ihre Produkte vielfach auf Basis eigener Infrastruktur in Kombination mit dem entbündelten Teilnehmeranschluss (TAL) der Deutschen Telekom; immer stärker bieten sie aber auch eigene hochleistungsfähige Glasfaseranschlüsse bis direkt zum Kunden (FTTB / FTTH) an. Seit seiner Gründung im Jahre 1999 tritt der BREKO erfolgreich für den Infrastrukturwettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Die gut 230 BREKO-Unternehmen, darunter mehr als 130 Cityund Regionalcarrier sowie Stadtwerke, versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete, die „weißen Flecken“, mit hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2014 gut 1,7 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von fast 8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Damit leisten die BREKO-Unternehmen einen maßgeblichen Beitrag zum flächendeckenden Glasfaserausbau sowie zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung. Auch weiterhin sind die BREKO-Unternehmen zu Investitionen bereit. Vor diesem Hintergrund tritt der BREKO für verlässliche gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen ein, dazu gehören beispielsweise eine angemessene Regulierung von Vorleistungen und eine einheitliche Regulierung im gesamten Bundesgebiet. Der BREKO ist zudem maßgeblich an der Entwicklung von Open Access-Geschäftsmodellen beteiligt, bei denen die unternehmerische Freiheit bei der Ausgestaltung einer diskriminierungsfreien Zugangsgewährung an Dritte im Vordergrund steht. Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de. Pressekontakt: BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. Marc Kessler Leiter Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederkommunikation - Hauptstadtbüro Invalidenstr. 91 10115 Berlin Tel.: 030 / 58 58 0 - 411 Fax: 030 / 58 58 0 - 412 [email protected] www.brekoverband.de
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