der Pressemitteilung

Pressemitteilung
Licht
und
Schatten:
Bundesnetzagentur
legt
Rahmen-
bedingungen in puncto Bitstrom-Regulierung fest
BREKO kritisiert vereinfachtes Prüfungsverfahren für Layer-2-Entgelte der Deutschen
Telekom
Bonn/Berlin, 29.10.2015
Der
Bundesverband
Breitbandkommunikation
(BREKO)
begrüßt
grundsätzlich
die
von
der
Bundesnetzagentur (BNetzA) heute angeordnete Verpflichtung seitens der Deutschen Telekom, der
Regulierungsbehörde die von ihr geplanten Entgelte für die wichtige Layer-2-Bitstrom-Vorleistung vorab zur
Prüfung vorlegen zu müssen. Der Verband befürchtet unterdessen, dass die von der BNetzA beschlossene,
stark vereinfachte Prüfung dazu führen wird, dass der Ex-Monopolist die ihm eingeräumten Spielräume dazu
nutzen wird, möglichst hohe Entgelte für den Layer-2-Zugang durchzusetzen.
Der Layer-2-Zugang, der durch die Deutsche Telekom bundesweit angeboten werden muss, soll alternativen
Wettbewerbern
ein
Vorleistungsprodukt
im
Vergleich
bieten,
das
zum
bereits
individueller
verfügbaren
konfiguriert
werden
Layer-3-Bitstrom
kann
und
hochwertigeres
qualitativ
bessere
Endkundenprodukte ermöglicht. Der Datenverkehr kann von den Telekom-Wettbewerbern allerdings nur an
bundesweit 899 Übergabepunkten übernommen werden, was entsprechende Infrastrukturmaßnahmen des
nachfragenden Anbieters nötig macht.
Hintergrund: Bei der von der Bundesnetzagentur angeordneten Vorab-Prüfung handelt es sich nicht um eine
„Ex-ante-Regulierung“ im klassischen Sinne. Stattdessen werden die vorgeschlagenen Entgelte lediglich
nach dem Maßstab der Missbrauchskontrolle geprüft. In der Folge kann der Telekom eine Genehmigung nur
dann verweigert werden, wenn die Höhe der vorgeschlagenen Entgelte tatsächlich als missbräuchlich
anzusehen ist. „Nach unserer Ansicht muss zur Gewährleistung eines funktionierenden Wettbewerbs aber
eine eingehende Prüfung durch die BNetzA erfolgen, im Rahmen derer die der Deutschen Telekom
tatsächlich entstehenden Kosten für den Layer-2-Zugang die Basis der regulierten Entgelte bilden“, erläutert
BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Auch wenn ein Bitstrom-Zugang ein sinnvolles Angebot für bestimmte Marktteilnehmer darstellen mag, stellt
dieses für den BREKO auch weiterhin keine gleichwertige Alternative zum physikalischen Zugang zur
Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten „letzten Meile“, dar – und kann damit den direkten
Zugang zur TAL nicht ersetzen.
Für absolut richtig hält der BREKO die Entscheidung der BNetzA, die Deutsche Telekom dazu zu
verpflichten, bestimmte Qualitätskennzahlen (z.B. in puncto Dienstequalität oder Entstörzeiten) künftig
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monatlich veröffentlichen zu müssen. Damit will die Behörde überprüfen, ob der Ex-Monopolist seinen
Mitbewerbern tatsächlich „einen gleichwertigen Zugang“ gewährt, der „in Bezug auf Funktionsumfang und
Preis mindestens jenem vergleichbar ist, den sich die Betroffene selbst intern – wenn auch möglicherweise
mit unterschiedlichen Systeme und Prozessen – bereitstellt“. Sollten die geforderten Qualitätsparameter
durch die Telekom verfehlt werden, drohen dem Konzern in der Folge Vertragsstrafen. „Von der höheren
Qualität werden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren“, unterstreicht Albers.
Dass die Bundesnetzagentur an der Einführung einer regional differenzierten Betrachtung beim Layer-3Bitstrom festhält, bedauert der BREKO unterdessen. Der Verband befürchtet, dass die jetzt vorgenommene
Beschränkung auf 20 Städte, in denen die Telekom aus der Layer-3-Zugangsverpflichtung entlassen wird,
nicht von Dauer sein dürfte – und damit für die Zukunft damit eine ständige Planungsunsicherheit darstellt,
die Investoren abschreckt.
Pressemitteilung
Über den BREKO:
Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) repräsentiert den Großteil der Festnetzwettbewerber der Telekom Deutschland. Unsere Mitglieder vermarkten ihre Produkte vor allem auf Basis eigener
Infrastruktur in Kombination mit dem entbündelten Teilnehmeranschluss (TAL) der Telekom Deutschland;
vermehrt bieten sie aber auch eigene hochleistungsfähige Glasfaseranschlüsse direkt zum Kunden
(FTTH/B) an.
Seit seiner Gründung im Jahre 1999 tritt der BREKO erfolgreich für den Infrastrukturwettbewerb im
deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Die rund 230 BREKO-Unternehmen, darunter mehr als 130 Cityund Regionalcarrier sowie Stadtwerke, versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete, die
„weißen Flecken“, mit hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2014 gut 1,7
Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von fast 8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Damit leisten die
BREKO-Unternehmen einen maßgeblichen Beitrag zum flächendeckenden Glasfaserausbau sowie zur
Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung.
Auch weiterhin sind die BREKO-Unternehmen zu Investitionen bereit. Vor diesem Hintergrund tritt der
BREKO für verlässliche gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen ein, dazu gehören beispielsweise eine angemessene Regulierung von Vorleistungen und eine einheitliche Regulierung im gesamten
Bundesgebiet. Der BREKO ist zudem maßgeblich an der Entwicklung von Open Access-Geschäftsmodellen
beteiligt, bei denen die unternehmerische Freiheit bei der Ausgestaltung einer diskriminierungsfreien Zugangsgewährung an Dritte im Vordergrund steht.
Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de.
Pressekontakt:
BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Marc Kessler
Leiter Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
und Mitgliederkommunikation
- Hauptstadtbüro Invalidenstr. 91
10115 Berlin
Tel.: 030 / 58 58 0 - 411
Fax: 030 / 58 58 0 - 412
[email protected]
www.brekoverband.de