Pressemitteilung BREKO: Glasfaserausbau in „weißen Flecken“ durch Umsetzung der EU-Kostenreduzierungs-Richtlinie forcieren BMVI stellt Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Kostenreduzierungs-Richtlinie in nationales Recht vor Bonn/Berlin, 11.09.2015 Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) hat heute seinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der „EU-Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen“ vorgestellt. Mit dem „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“ (DigiNetzG) soll die im Mai 2014 veröffentlichte Richtlinie in nationales Recht überführt werden. Aus Sicht des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) sind Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Versorgung der Bevölkerung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen langfristig – und hier vor allem nachhaltig und zukunftssicher – zu gewährleisten, grundsätzlich zu befürworten. Das deutsche Telekommunikationsgesetz hat bereits wichtige Grundlagen zur Senkung der Kosten des Breitbandausbaus festgelegt. Synergien, die durch die Nutzung alternativer Infrastrukturen entstehen, werden auf Basis des TKG bereits heute genutzt. Positiv sieht der BREKO die Verpflichtung zur Koordinierung und Transparenz von Bauarbeiten, um notwendige (und teure) Tiefbauarbeiten nicht mehrfach ausführen zu müssen. In ländlichen und unterversorgten Regionen betragen die Tiefbaukosten bis zu 80 Prozent des gesamten Breitbandausbaus und stellen damit den entscheidenden limitierenden Faktor bei der flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet dar. Deshalb setzen die BREKO-Carrier auch auf den Einsatz alternativer Verlegetechniken wie Mini-Trenching (die minimal-invasive Verlegung der Leitungen in nur rund 30 Zentimetern Tiefe), die Verlegung der Glasfaser in Abwasserrohren oder die oberirdische Verlegung als Freileitung auf Beton-, Stahl- oder Holzmasten. Mit solchen Methoden lassen sich die Tiefbaukosten, die typischerweise bei etwa 80 Euro pro Leitungs-Meter oder mehr liegen, auf bis zu 30 Euro oder weniger pro verlegtem Meter senken. Ebenfalls positiv wertet der BREKO die sich aus der EU-Kostenreduzierungs-Richtlinie ergebende Verpflichtung, ab dem 1. Januar 2017 alle Neubauten mit hochgeschwindigkeitsfähiger, gebäudeinterner Infrastruktur – zum Beispiel mit ultraschnellen Glasfaserleitungen als Inhouse-Verkabelung – auszustatten. Diese Regelung müssen die Bundesländer bis Ende des Jahres durch Änderung der entsprechenden Landesbauordnungen umsetzen. Sie soll auch für den Fall umfangreicherer Sanierungen von Gebäuden gelten. Pressemitteilung Der BREKO befürchtet unterdessen, dass sich die durch die Gesetzesänderung ergebende – und unabhängig von Zugangsverpflichtung einer zu marktbeherrschenden bestehenden Telekommunikationsinfrastrukturen (zum Stellung und Beispiel für Leerrohre, des Unternehmens den Masten ausgestaltete Breitbandausbau oder – nutzbaren Verteilerkästen) auch kontraproduktiv auswirken kann. So werden freiwillige Kooperationen und Open-Access-Modelle künftig möglicherweise erschwert, da ein nachfragendes Unternehmen auf dem neuen Rechtsanspruch beharren und sich nicht mehr auf ernsthafte Verhandlungen zugunsten beider Seiten einlassen könnte. In der Praxis wäre es nach Ansicht des BREKO in vielen Fällen deutlich sinnvoller, wenn der jeweilige Netzbetreiber dem nachfragenden Anbieter ein hochwertiges Vorleistungsprodukt zur Verfügung stellt, über das der Nachfrager das bereits ausgebaute Netz nutzen kann. Auf diese Weise wird ein volkswirtschaftlich unnötiger Doppelausbau vermieden, und bestehende Netze können deutlich besser ausgelastet werden, wodurch sich auch der Ausbau zukunftssicherer und nachhaltiger Glasfasernetze (FTTB / FTTH) besser rechnet. Der Verband begrüßt, dass das neue Gesetz diese Alternative zur Mitnutzung passiver Infrastrukturen ausdrücklich vorsieht. Ein Mitnutzungsanspruch hingegen kann die Geschäftsmodelle des betroffenen Netzbetreibers soweit negativ beeinflussen – etwa wenn durch konkurrierende Angebote die erforderliche Mindestanzahl an gebuchten Anschlüssen nicht erreicht wird –, dass sich ein (weiterer) Glasfaserausbau nicht rechnet und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Gebäude (FTTB) oder direkt bis in die Wohnung (FTTH) verhindert oder zumindest verzögert wird. In diesem Zusammenhang könnten marktbeherrschende Unternehmen das neue Instrument auch strategisch nutzen, um Wettbewerb zu blockieren oder zu verhindern. Der BREKO setzt sich daher dafür ein, dass ein Anspruch auf Zugang nur in „weißen Flecken“ unter Festlegung fairer und angemessener Entgelte gewährt werden muss, um so den Breitbandausbau insbesondere im ländlichen Raum weiter voranzutreiben. „Nur dort, wo es besonders ländlich wird und bislang noch keine schnellen Breitbandanschlüsse verfügbar sind, kann ein Zugangsanspruch sinnvoll sein“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Unser Fokus liegt klar auf einem raschen und vor allem effizienten Glasfaserausbau in der Fläche – und nicht dort, wo bereits heute leistungsfähige Breitbandzugänge von Privat- und Geschäftskunden gebucht werden können.“ Pressemitteilung Über den BREKO: Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) repräsentiert den Großteil der Festnetzwettbewerber der Telekom Deutschland. Unsere Mitglieder vermarkten ihre Produkte vor allem auf Basis eigener Infrastruktur in Kombination mit dem entbündelten Teilnehmeranschluss (TAL) der Telekom Deutschland; vermehrt bieten sie aber auch eigene hochleistungsfähige Glasfaseranschlüsse direkt zum Kunden (FTTH/B) an. Seit seiner Gründung im Jahre 1999 tritt der BREKO erfolgreich für den Infrastrukturwettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Die mehr als 230 BREKO-Unternehmen, darunter mehr als 130 City- und Regionalcarrier sowie Stadtwerke, versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete, die „weißen Flecken“, mit hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2014 gut 1,7 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von fast 8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Damit leisten die BREKO-Unternehmen einen maßgeblichen Beitrag zum flächendeckenden Glasfaserausbau sowie zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung. Auch weiterhin sind die BREKO-Unternehmen zu Investitionen bereit. Vor diesem Hintergrund tritt der BREKO für verlässliche gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen ein, dazu gehören beispielsweise eine angemessene Regulierung von Vorleistungen und eine einheitliche Regulierung im gesamten Bundesgebiet. Der BREKO ist zudem maßgeblich an der Entwicklung von Open Access-Geschäftsmodellen beteiligt, bei denen die unternehmerische Freiheit bei der Ausgestaltung einer diskriminierungsfreien Zugangsgewährung an Dritte im Vordergrund steht. Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de. Pressekontakt: BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. Marc Kessler Leiter Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederkommunikation - Hauptstadtbüro Invalidenstr. 91 10115 Berlin Tel.: 030 / 58 58 0 - 411 Fax: 030 / 58 58 0 - 412 [email protected] www.brekoverband.de
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