Nennungsformular Bella-Treffen 2016

Nennung ZÜNDAPP BELLA-Treffen 2016
Jahrestreffen der Bella IG e.V.
Ostseecamp Holnis / Flensburger Förde 26.05. bis 29.05.2016
Fahrer:
Name:
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Vorname:
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Straße:
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PLZ u. Wohnort:
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E-Mail:
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Telefon: ___________________
Mobil-Nr. während An-/Abreise/Treffen wg. Erreichbarkeit:
Beifahrer: Name:
Alter:____
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___________________
Vorname:
_______________
Straße:
___________________
PLZ u. Wohnort:
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Kinder:
Name:
___________________
Vorname:
_______________
Alter:____
Kinder:
Name:
___________________
Vorname:
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Alter:____
Roller:
Hersteller:
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Typ:
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Hubraum:
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Motorleistung:
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amtl. Kennzeichen: ____-____-___
Nenngeld: Fahrer und Roller
Höchstgeschwindigkeit:______
Alter:____
Baujahr:______
10,- €
5,- € (Kinder sind wie immer frei)
Beifahrer
Das Nenngeld ist beim Eintreffen auf dem Veranstaltungsgelände zu entrichten.
Teilnehmer, die außerhalb des Geländes übernachten, haben für die Nutzung der Anlage des Ostseecamps
eine Tagesbesucherkarte oder eine spezielle Besucherkarte für das ganze Bella-Treffen zu lösen.
Angabe zur geplanten Ankunft:
Tag:_______________ Uhrzeit:_______________
 Übernachtung auf dem Gelände des Ostseecamp Holnis
 Übernachtung außerhalb
Mir ist bekannt, dass die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, sowie die Besucherkarte nicht im Nenngeld
enthalten sind.
Haftung und allgemeine Teilnahmeregeln:
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kinder, Kraftfahrzeugeigentümer und -halter) nehmen auf eigene Gefahr an der
Veranstaltung teil und verzichten für sich und die ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen durch Abgabe der
Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle und Schäden – soweit nicht durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit verursacht - auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen
Beauftragte und Helfer sowie gegen Behörden und irgendwelche Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung
in Verbindung stehen. Die Teilnehmer tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und ihren
Fahrzeugen verursachten Schäden. Die StVO ist unter allen Umständen einzuhalten. Der Haftungsausschluss wird mit
Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam Voraussetzung für die Teilnahme ist die ausgefüllte und
unterschriebene Nennung samt Zahlung des Nennbetrages. Der Veranstalter kann ohne Angabe von Gründen eine
Nennung zurückweisen.
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Ort, Datum
Unterschrift Beifahrer
Unterschrift Fahrer
Nennung ausgefüllt und unterschrieben bis zum 31. März 2016 an:
Erik Barth, Birkenbogen 8 , 24999 Wees oder an Fax: 04631-3022 oder gescannt an Email: [email protected]