Nennung ZÜNDAPP BELLA-Treffen 2016 Jahrestreffen der Bella IG e.V. Ostseecamp Holnis / Flensburger Förde 26.05. bis 29.05.2016 Fahrer: Name: ___________________ Vorname: _______________ Straße: ___________________ PLZ u. Wohnort: __________________________ E-Mail: __________________________ Telefon: ___________________ Mobil-Nr. während An-/Abreise/Treffen wg. Erreichbarkeit: Beifahrer: Name: Alter:____ __________________________ ___________________ Vorname: _______________ Straße: ___________________ PLZ u. Wohnort: __________________________ Kinder: Name: ___________________ Vorname: _______________ Alter:____ Kinder: Name: ___________________ Vorname: _______________ Alter:____ Roller: Hersteller: _________________ Typ: __________________________ Hubraum: _________________ Motorleistung: __________________________ amtl. Kennzeichen: ____-____-___ Nenngeld: Fahrer und Roller Höchstgeschwindigkeit:______ Alter:____ Baujahr:______ 10,- € 5,- € (Kinder sind wie immer frei) Beifahrer Das Nenngeld ist beim Eintreffen auf dem Veranstaltungsgelände zu entrichten. Teilnehmer, die außerhalb des Geländes übernachten, haben für die Nutzung der Anlage des Ostseecamps eine Tagesbesucherkarte oder eine spezielle Besucherkarte für das ganze Bella-Treffen zu lösen. Angabe zur geplanten Ankunft: Tag:_______________ Uhrzeit:_______________ Übernachtung auf dem Gelände des Ostseecamp Holnis Übernachtung außerhalb Mir ist bekannt, dass die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, sowie die Besucherkarte nicht im Nenngeld enthalten sind. Haftung und allgemeine Teilnahmeregeln: Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kinder, Kraftfahrzeugeigentümer und -halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und verzichten für sich und die ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle und Schäden – soweit nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht - auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer sowie gegen Behörden und irgendwelche Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Teilnehmer tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und ihren Fahrzeugen verursachten Schäden. Die StVO ist unter allen Umständen einzuhalten. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam Voraussetzung für die Teilnahme ist die ausgefüllte und unterschriebene Nennung samt Zahlung des Nennbetrages. Der Veranstalter kann ohne Angabe von Gründen eine Nennung zurückweisen. ____________________ _____________________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift Beifahrer Unterschrift Fahrer Nennung ausgefüllt und unterschrieben bis zum 31. März 2016 an: Erik Barth, Birkenbogen 8 , 24999 Wees oder an Fax: 04631-3022 oder gescannt an Email: [email protected]
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