Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer (6. Semester)

Lerninsel
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
6. Semester
Übungsfall:
Ermitteln Sie für den Veranlagungszeitraum 01 die Höhe der Gewerbesteuerschuld (Hebesatz
Berlin 410 %) und die Höhe des Betrages, der von der „Lotis GmbH“ als KSt-/SolZ-Nachzahlung zu
leisten ist bzw. als KSt-/SolZ-Erstattungsanspruch geltend gemacht wird.
Die „Lotis GmbH“ in Berlin-Spandau hat u.a. die nachfolgenden Aufwendungen und Erträge in ihrer
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01 (Wirtschaftsjahr=Kalenderjahr)
ausgewiesen:
Aufwendungen:
- sonstige betriebliche Aufwendungen 5.500.000,00 €
- Körperschaftsteuer-VZ
52.000,00 €
- Solidaritätszuschlag-VZ
2.860,00 €
- Gewerbesteuer-VZ
47.150,00 €
- Säumniszuschlag zur KSt
1.000,00 €
- nichtabziehbare BA § 4(5)Nr.1 EStG
2.500,00 €
- nichtabziehbare Vorsteuer
475,00 €
- angemessene Bewirtungsaufwendungen
500,00 €
- Miet- und Pachtzinsen für Lagerhallen 194.400,00 €
- Zuwendungen an politische Parteien
5.500,00 €
- Ausgaben für gemeinnützige Zwecke
13.200,00 €
Erträge:
- Umsatzerlöse
- steuerfreie ausländische Einkünfte
5.821.980,00 €
21.000,00 €
Vorläufiger Jahresüberschuss : 265.000,00 €
Erläuternde Hinweise:
 In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Zinsen in Höhe von 12% für ein aus
privaten Mitteln des Gesellschafters Johnny Walker gewährtes Darlehen in Höhe von
40.000,00 € enthalten. Der marktübliche Zinssatz beträgt 7 %.
 Der zum 1. Januar 1964 ermittelte Einheitswert des seit Jahren zum Betriebsvermögen
gehörenden Betriebsgrundstückes beträgt 192.244,00 €.
 Die atypische stille Beteiligung an der „Jack Daniels KG“ erbrachte der „Lotis-GmbH“
einen Gewinn in Höhe von 9.500,00 €.
© Fachbereich Steuern
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Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Vorläufiger Jahresüberschuss
265.000,00 €
+ Körperschaftsteuer-VZ
52.000,00 €
+ Solidaritätszuschlag-VZ
2.860,00 €
+ Gewerbesteuer-VZ
47.150,00 €
+ Säumniszuschlag zur KSt
1.000,00 €
+ nichtabziehbare BA § 4(5)Nr.1 EStG
2.500,00 €
+ nichtabziehbare Vorsteuer
475,00 €
+ 30% der angemessenen Bewirtungsaufwendungen
150,00 €
+ Zuwendungen an politische Parteien
5.500,00 €
+ vGA 5% von 40.000,00 €
2.000,00 €
./. steuerfreie ausländische Einkünfte
21.000,00 €
= korrigierter Gewinn gemäß EStG und KStG
357.635,00 €
Gewerbesteuer:
Gewinn gem. § 7 GewStG
357.635,00 €
+ Hinzurechnungen § 8 GewStG
§ 8 Nr.1 50 % Miet- und Pachzinsen
97.200,00
Darlehenszinsen 7% v. 40.000
2.800,00
Summe 100.000,00
./.Freibetrag 100.000,00
0,00
0,00 €
§ 8 Nr.9 Ausgaben für gemeinnützige Zwecke
13.200,00 €
./. Kürzungen § 9 GewStG
§ 9 Nr.1 1,2% von 140% von 192.244,00
3.229,70 €
§ 9 Nr.2 Gewinnanteil KG
9.500,00 €
§ 9 Nr.5 Spenden für gemein. Zwecke 20% v. 370.835
13.200,00 €
Parteispende
--- -= maßgebender Gewerbeertrag
344.905,30 €
Abrundung
344.900,00 €
Freibetrag (GmbH)
----x Steuermesszahl
3,5 %
= Gewerbesteuermessbetrag
12.071,50 €
x Hebesatz
410 %
= Gewerbesteuer
49.493,15 €
./. Gewerbesteuer-VZ
47.150,00 €
= Gewerbesteuernachzahlung
2.343,15 €
Körperschaftsteuer:
Korrigierter Gewinn gem. EStG und KStG
+ Spende für gemeinnützige Zwecke
= Einkommen
./. Spende (max. 20% von 370.835,00 €)
= z.v.E.
357.635,00 €
13.200,00 €
370.835,00 €
13.200,00 €
357.635,00 €
Körperschaftsteuer 15% von 357.635,00
./. Körperschaftsteuer-VZ
Körperschaftsteuernachzahlung
53.645,25 €
52.000,00 €
1.645,25 €
Solidaritätszuschlag 5,5 % von 53.645,25
./. Solidaritätszuschlag-VZ
Solidaritätszuschlagnachzahlung
2.950,48 €
2.860,00 €
90,48 €
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