1. Bericht_zum_Staerkungspakt_31.03.2015

Bericht zum Stärkungspakt 31.03.2015
Wie in den Vorjahren ist die Aussagekraft des Berichts mit Stichtag 31.3. nur sehr begrenzt
aussagefähig. Das gilt umso mehr, als eine Entscheidung über die Genehmigung des
Haushalts auch fünf Monate nach dem Ratsbeschluss vom November noch aussteht.
Erträge
Als wesentliche Risiken auf der Ertragsseite müssen in diesem Jahr die Gewerbesteuer und
die Gewinnausschüttung der ewmr gelten.
Bei der Gewerbesteuer zeichnet sich eine ähnliche Zitterpartie wie im letzten Jahr ab, ob mit
besserem Ausgang ist offen. Der Veranlagungsstand von 39,2 Mio. € zeigt das. Dennoch ist
eine Prognose - auch zu einer endgültigen Zielverfehlung - nicht möglich. Dazu sind die
gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, die örtlichen Einschätzungen und der aktuelle Stand
zu widersprüchlich.
Die Gewinnausschüttung der ewmr, die auf der Basis der entsprechenden Finanzplanung
veranschlagt wurde (2,4 Mio. €), ist nach der aktuellen Einschätzung für das Ergebnis 2014
als für vollständig gefährdet anzusehen, da sie zur Abdeckung der Risiken aus den
Erzeugungsgeschäft erforderlich ist.
Teilkompensation würde auf der Aufwandsseite durch eine geringere Gewerbesteuerumlage
und durch geringere Steuerzahlungen erfolgen.
Wenn das Land und der Bund ihre Zusagen zur stärkeren Unterstützung der Kommunen bei
der Unterbringung von Flüchtlingen umsetzen, sollten die Ansätze nicht nur erreichbar
sein, sondern deutlich entlastet werden. Die Forderung kann hier nur auf eine
hundertprozentige Übernahme gehen – und sie richtet sich an das Land, dessen Teil die
Gemeinden sind. Appelle an den Bund reichen da nicht aus. Sonst mutiert die Chance für
den Haushalt zum Risiko, das durch die Stadt Witten nicht steuerbar und nicht
kompensierbar ist.
Aufwendungen
Bei den Personalaufwendungen sind aktuell keine konkreten Verschlechterungen
erkennbar. Als Risiken sind zu nennen die Umsetzung des Tarifabschlusses für die
Landesbeschäftigten auf die Beamten sowie die aktuellen Tarifverhandlungen im Sozial- und
Erziehungsdienst, die aber zur Zeit nicht zu beziffern sind.
Die Aufwendungen für die Unterbringung von Flüchtlingen reichen dann aus, wenn die
Flüchtlingszahlen nicht stärker steigen als zuletzt prognostiziert. Dies ist von Witten aus nicht
zu beeinflussen und nicht zu steuern. Entsprechend muss die Finanzierungsverantwortung
geregelt sein.
Bei den Kindertagesstätten sind die finanziellen Auswirkungen der aktuell beschlossenen
und in Kürze zu beratenden Vorlagen in 2015 durch Mehrerträge und Minderaufwendungen
bei anderen Haushaltspositionen gedeckt. Von einer deutlichen Zunahme des
Zuschussbedarfes ist erst ab 2016 ff auszugehen. Ob und inwieweit möglicherweise noch
abzudeckende Rechtsansprüche daran noch etwas ändern, wird im zweiten Quartal zu
beurteilen sein.
Der Zuschussbedarf der wirtschaftlichen Jugendhilfe wird sich nach jetzigem
Kenntnisstand im Rahmen der Haushaltsplan-Veranschlagung bewegen.
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Fazit
Auch für 2015 zeichnet sich ab, dass externe Einflüsse den Haushalt in massivster Weise
aus dem Gleichgewicht bringen können. Das wird bei der unterjährigen Beurteilung über die
Zielerreichung zu beachten sein. Der reflexartige Ruf nach Kompensation muss ersetzt
werden durch eine aufgabenadäquate Finanzierung. Die jüngsten Teilerfolge (Entlastung bei
der Eingliederungshilfe, Investitionspaket) dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier
noch lange nicht das Ziel erreicht ist.
In Vertretung
Kleinschmidt
Stadtkämmerer
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