Bericht zum Stärkungspakt 31.03.2015 Wie in den Vorjahren ist die Aussagekraft des Berichts mit Stichtag 31.3. nur sehr begrenzt aussagefähig. Das gilt umso mehr, als eine Entscheidung über die Genehmigung des Haushalts auch fünf Monate nach dem Ratsbeschluss vom November noch aussteht. Erträge Als wesentliche Risiken auf der Ertragsseite müssen in diesem Jahr die Gewerbesteuer und die Gewinnausschüttung der ewmr gelten. Bei der Gewerbesteuer zeichnet sich eine ähnliche Zitterpartie wie im letzten Jahr ab, ob mit besserem Ausgang ist offen. Der Veranlagungsstand von 39,2 Mio. € zeigt das. Dennoch ist eine Prognose - auch zu einer endgültigen Zielverfehlung - nicht möglich. Dazu sind die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, die örtlichen Einschätzungen und der aktuelle Stand zu widersprüchlich. Die Gewinnausschüttung der ewmr, die auf der Basis der entsprechenden Finanzplanung veranschlagt wurde (2,4 Mio. €), ist nach der aktuellen Einschätzung für das Ergebnis 2014 als für vollständig gefährdet anzusehen, da sie zur Abdeckung der Risiken aus den Erzeugungsgeschäft erforderlich ist. Teilkompensation würde auf der Aufwandsseite durch eine geringere Gewerbesteuerumlage und durch geringere Steuerzahlungen erfolgen. Wenn das Land und der Bund ihre Zusagen zur stärkeren Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen umsetzen, sollten die Ansätze nicht nur erreichbar sein, sondern deutlich entlastet werden. Die Forderung kann hier nur auf eine hundertprozentige Übernahme gehen – und sie richtet sich an das Land, dessen Teil die Gemeinden sind. Appelle an den Bund reichen da nicht aus. Sonst mutiert die Chance für den Haushalt zum Risiko, das durch die Stadt Witten nicht steuerbar und nicht kompensierbar ist. Aufwendungen Bei den Personalaufwendungen sind aktuell keine konkreten Verschlechterungen erkennbar. Als Risiken sind zu nennen die Umsetzung des Tarifabschlusses für die Landesbeschäftigten auf die Beamten sowie die aktuellen Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst, die aber zur Zeit nicht zu beziffern sind. Die Aufwendungen für die Unterbringung von Flüchtlingen reichen dann aus, wenn die Flüchtlingszahlen nicht stärker steigen als zuletzt prognostiziert. Dies ist von Witten aus nicht zu beeinflussen und nicht zu steuern. Entsprechend muss die Finanzierungsverantwortung geregelt sein. Bei den Kindertagesstätten sind die finanziellen Auswirkungen der aktuell beschlossenen und in Kürze zu beratenden Vorlagen in 2015 durch Mehrerträge und Minderaufwendungen bei anderen Haushaltspositionen gedeckt. Von einer deutlichen Zunahme des Zuschussbedarfes ist erst ab 2016 ff auszugehen. Ob und inwieweit möglicherweise noch abzudeckende Rechtsansprüche daran noch etwas ändern, wird im zweiten Quartal zu beurteilen sein. Der Zuschussbedarf der wirtschaftlichen Jugendhilfe wird sich nach jetzigem Kenntnisstand im Rahmen der Haushaltsplan-Veranschlagung bewegen. 1 Fazit Auch für 2015 zeichnet sich ab, dass externe Einflüsse den Haushalt in massivster Weise aus dem Gleichgewicht bringen können. Das wird bei der unterjährigen Beurteilung über die Zielerreichung zu beachten sein. Der reflexartige Ruf nach Kompensation muss ersetzt werden durch eine aufgabenadäquate Finanzierung. Die jüngsten Teilerfolge (Entlastung bei der Eingliederungshilfe, Investitionspaket) dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier noch lange nicht das Ziel erreicht ist. In Vertretung Kleinschmidt Stadtkämmerer 2
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