Gründen und Finanzamt - was muss ich wissen?

12.10.2015
Gründen und Finanzamt
- was muss ich wissen?
Gründen ohne Risiko
Freiberuflich oder gewerblich?
§ Am Anfang steht die Frage: Welcher Einkunftsart unterliege ich?
§ Einkommensteuerrecht (EStG): 7 Einkunftsarten.
§ Merkmal einer selbständigen Tätigkeit ist die Nachhaltigkeit. D. h.,
die Tätigkeit darf nicht nur gelegentlich ausgeübt werden. Sie muss eine
Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellen und
der Steuerpflichtige muss auch die Absicht haben, mit seiner Tätigkeit
einen Gewinn zu erzielen.
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Gründen ohne Risiko
§ 18 Abs. 1 EStG [Selbständige Arbeit]
§ § 18 Abs. 1 EStG enthält eine Aufzählung der sog. Katalogberufe,
dabei handelt es sich um folgende Gruppen:
§ Die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische,
schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.
§ Beispiel: Die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter.
Dagegen stellt der Betrieb einer Blindenführhundeschule einen
Gewerbebetrieb i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG dar.
§ Die selbständige Berufstätigkeit z. B. der Ärzte, Zahnärzte,
Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Dolmetscher,
Übersetzer oder auch Lotsen (abschließende Aufzählung unter § 18
Abs. 1 Nr. 1 EStG).
§ Beispiel: Dagegen übt die Fernsehmoderatorin eine gewerbliche
Tätigkeit aus, wenn sie Produkte in einer Verkaufssendung präsentiert.
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Gründen ohne Risiko
Welche Formalien muss ich erledigen?
§
Gewerbetreibende müssen Ihre Firma beim Ordnungsamt
anmelden. Das Ordnungsamt informiert das Finanzamt, das
daraufhin einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“
zusendet.
§
Freiberufler müssen sich innerhalb eines Monats nach Eröffnung
einer Betriebsstätte direkt beim Finanzamt melden. Ein formloser
Brief genügt, damit auch Sie den Fragebogen erhalten.
§ Das Finanzamt teilt eine Steuernummer zu, ggf. werden monatliche
Umsatzsteuervoranmeldungen, vierteljährliche Vorauszahlungen zur
Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- oder auch Körperschaftsteuer
fällig.
§
Bitte beachten Sie: Anmeldungen zur Berufsgenossenschaft,
Krankenkasse, Pflichtbeiträge zur IHK/HWK (fehlen
Genehmigungen?)
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Gründen ohne Risiko
Steuerliche Erfassung
§ Beispiele aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:
§ 1.
Allgemeine Angaben
§ 1.1 Steuerpflichtige(r) / Beteiligte(r)
§ 1.3 Kommunikationsverbindungen
§ 1.4 Art der Tätigkeit (genaue Bezeichnung des Gewerbezweiges)
§ 2.
Angaben zur gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen)
oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder einer
Vermietungstätigkeit
§ 2.2 Beginn der Tätigkeit
§ 3.1 Angabe des voraussichtlichen Gewinnes für Vorauszahlungszwecke
§ 7.1 Angabe des voraussichtlichen Umsatzes
§ 7.8 Soll- / Istversteuerung der Entgelte
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Gründen ohne Risiko
Bilanz- oder Einnahmenüberschussrechnung
§ Freiberufler sind von Buchführungs-, Aufzeichnungspflichten und der
Erstellung einer Bilanz befreit. Kleine und mittelständische
Unternehmen auch, wenn die folgenden Grenzbeträge (gilt ab
01.01.2016) nicht überstiegen werden:
§ Nicht mehr als 600.000,-- € Umsatz
§ Nicht mehr als
60.000,-- € Jahresüberschuss
§ Folge: Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
(Gegenüberstellung der Summe der Betriebseinnahmen und der
Betriebsausgaben), keine Inventur, Kosten beim Steuerberater geringer!
§ Achtung! Lassen Sie die Verluste der ersten Jahre immer
feststellen, sie können verrechnet werden!
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Gründen ohne Risiko
Was muss ich noch beachten?
Gewerbetreibende, die bilanzierungspflichtig sind, müssen
- steuerrechtliche - Aufzeichnungen führen wie z. B. über
• Wareneingang einschließlich Rohstoffe, unfertige Erzeugnisse,
Hilfsstoffe und Zutaten, Tag des Wareneingangs oder Datum der
Rechnung, Namen oder Firma und Anschrift des Lieferers,
handelsübliche Bezeichnung der Ware, Preis, Hinweis auf den Beleg
• Warenausgang (entsprechend Wareneingang)
• Verzeichnis für geringwertige Wirtschaftsgüter
• Lohnkonto für jeden Arbeitnehmer
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Gründen ohne Risiko
Abnutzbare Wirtschaftsgüter
• Abnutzbare Wirtschaftsgüter werden mit ihrem Anschaffungsdatum und
dem Anschaffungspreis in ein Anlagenverzeichnis aufgenommen. Die
Nutzungsdauer wird ermittelt.
• Nimmt man die Regelung des § 4 Abs.3 EStG wörtlich, könnte unterstellt
werden, dass die Anschaffungskosten und Herstellungskosten der
angeschafften Wirtschaftsgüter in voller Höhe im Jahr des Erwerbes
abgesetzt werden, dies gilt aber nur monatsanteilig. Die Höhe der
Abschreibung richtet sich nach der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes.
• Achtung: Neu angeschaffte Wirtschaftsgüter werden oft über Jahre
abgeschrieben. Bitte Sonderregelung für GWG beachten:
Anschaffungskosten bis netto 410,00 € (z. B. Schreibtisch, Telefon,
Bildschirm etc.)
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Gründen ohne Risiko
Steuerbelastung!
Was „kostet“ die Einkommensteuer nach der Grundtabelle für eine/n
Ledige/n?
zu versteuerndes EK
Einkommensteuer
§ Bis 20.0 T€
2.634,- € (zusätzlich Soli Zuschlag 144,87 €)
§ Bis 30.0 T€
5.558,- € (305,69 €)
§ Bis 40.0 T€
8940,- € (491,70 €)
Der Grundfreibetrag beträgt 8.354,- €: Die Grenzsteuerbelastung liegt
bei 42 % bei einem zu versteuerndem Einkommen ab 52.882, €. zzgl.
Solidaritätszuschlag von 5,5 %.
Die Festsetzung der Vorauszahlungen erfolgt vierteljährlich.
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Gründen ohne Risiko
Was „kostet“ die Gewerbesteuer?
• Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer!
• Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften
steht ein Freibetrag i. H. v. 24.500,00 € zu!
• Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem
Steuermessbetrag auszugehen, der sich für Berlin wie folgt
ermittelt (Info: Berlin 410, Potsdam 450, Brandenburg 400):
• Steuermesszahl 3,5 x Gemeinde-Hebesatz 4,1 = 14,35 %
• Anrechnung auf die ESt in Höhe: 3,8 x 3,5 = 13,3 %
• GewSt Belastung = 14,35-13,3 = 1,05 %
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Gründen ohne Risiko
Was ist bei der Gründung einer
Kapitalgesellschaft zu beachten?
• Name der Firma eintragungsfähig? Immer vorher klären!
• Gründungskosten bei Kapitalgesellschaften, Notarkosten
• Gesellschaftskapital bei GmbH (i. d. R. 25,0 T€)
• Immer Bilanzierung!
• IHK-Beitrag
• Vorauszahlungen Steuern, was fällt an
Ø Körperschaftsteuer: 15 % (z. v. E)
Ø Kein Freibetrag bei der GewSt!
- Weiteres hierzu beim Vortrag „Rechtsformen für Gründer“ 11
Gründen ohne Risiko
Persönliche Haftung bis wann
• Aufnahme der Tätigkeit vor Eintragung im Handelsregister (GmbH)
z. B. Kauf Betriebseinrichtungen = persönliche und solidarische Haftung
der Handelnden § 11 Abs. 2 GmbHG
• Vorgründungsgesellschaft („i. Gr.“) = persönliche Haftung vor der
Beurkundung vermeiden
• Kapitalaufbringung (GmbH) – persönliche Schuldübernahme der
Gesellschafter seitens der Banken gefordert - „Unterbilanz“?
• Kapitalerhaltung (GmbH): Die Kap Gesellschaft ist kein
Einzelunternehmen! Spielregeln der Trennung beachten (der abendliche
Griff in die Kasse oder Hin- und Her-Zahlungen)
- Weiteres hierzu beim Vortrag „Rechtsformen für Gründer“ -
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Gründen ohne Risiko
Finanzierung?
• Start der Tätigkeit vor Finanzierungszusage (KfWMittelstandsbank) – Hausbank einschalten, Steuerberater fragen
Sozialversicherung?
• Sozialversicherungsrechtlichen Status klären:
• Scheinselbstständig – Arbeitnehmerähnlich – Freier Mitarbeiter ?
Persönliche Vorsorge?
• Krankenversicherung, Altersvorsoge wie z. B. Lebensversicherung,
Berufsgenossenschaft
• Berufsunfähigkeitsversicherung
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Gründen ohne Risiko
Was muss ich noch wissen?
• Buchführungs-, Aufzeichnungs-, Prüfungs- und
Veröffentlichungspflichten bekannt?
• Was muss ich als Unternehmer aus einer EinnahmeÜberschussrechnung oder Bilanz lesen und verstehen können?
• Liquiditätsrechnung bekannt und verwendet?
• Betriebswirtschaftliche Auswertung (hier am Stand als Vortrag!)
• Weitere Fragen? Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Ihre www.Expertendiesichlohnen.de helfen gerne!
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Steuerberater-Suchservice
unter …
Helfen kann IHR Steuerberater:
Steuerberaterkammer Berlin
Wichmannstraße 6
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Steuerberaterverband
Berlin-Brandenburg
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Berufe e.V.
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Download der Vorträge ab Montag unter
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