12.10.2015 Gründen und Finanzamt - was muss ich wissen? Gründen ohne Risiko Freiberuflich oder gewerblich? § Am Anfang steht die Frage: Welcher Einkunftsart unterliege ich? § Einkommensteuerrecht (EStG): 7 Einkunftsarten. § Merkmal einer selbständigen Tätigkeit ist die Nachhaltigkeit. D. h., die Tätigkeit darf nicht nur gelegentlich ausgeübt werden. Sie muss eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellen und der Steuerpflichtige muss auch die Absicht haben, mit seiner Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. 2 1 12.10.2015 Gründen ohne Risiko § 18 Abs. 1 EStG [Selbständige Arbeit] § § 18 Abs. 1 EStG enthält eine Aufzählung der sog. Katalogberufe, dabei handelt es sich um folgende Gruppen: § Die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. § Beispiel: Die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter. Dagegen stellt der Betrieb einer Blindenführhundeschule einen Gewerbebetrieb i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG dar. § Die selbständige Berufstätigkeit z. B. der Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer oder auch Lotsen (abschließende Aufzählung unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). § Beispiel: Dagegen übt die Fernsehmoderatorin eine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn sie Produkte in einer Verkaufssendung präsentiert. 3 Gründen ohne Risiko Welche Formalien muss ich erledigen? § Gewerbetreibende müssen Ihre Firma beim Ordnungsamt anmelden. Das Ordnungsamt informiert das Finanzamt, das daraufhin einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zusendet. § Freiberufler müssen sich innerhalb eines Monats nach Eröffnung einer Betriebsstätte direkt beim Finanzamt melden. Ein formloser Brief genügt, damit auch Sie den Fragebogen erhalten. § Das Finanzamt teilt eine Steuernummer zu, ggf. werden monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen, vierteljährliche Vorauszahlungen zur Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- oder auch Körperschaftsteuer fällig. § Bitte beachten Sie: Anmeldungen zur Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Pflichtbeiträge zur IHK/HWK (fehlen Genehmigungen?) 4 2 12.10.2015 Gründen ohne Risiko Steuerliche Erfassung § Beispiele aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: § 1. Allgemeine Angaben § 1.1 Steuerpflichtige(r) / Beteiligte(r) § 1.3 Kommunikationsverbindungen § 1.4 Art der Tätigkeit (genaue Bezeichnung des Gewerbezweiges) § 2. Angaben zur gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder einer Vermietungstätigkeit § 2.2 Beginn der Tätigkeit § 3.1 Angabe des voraussichtlichen Gewinnes für Vorauszahlungszwecke § 7.1 Angabe des voraussichtlichen Umsatzes § 7.8 Soll- / Istversteuerung der Entgelte 5 Gründen ohne Risiko Bilanz- oder Einnahmenüberschussrechnung § Freiberufler sind von Buchführungs-, Aufzeichnungspflichten und der Erstellung einer Bilanz befreit. Kleine und mittelständische Unternehmen auch, wenn die folgenden Grenzbeträge (gilt ab 01.01.2016) nicht überstiegen werden: § Nicht mehr als 600.000,-- € Umsatz § Nicht mehr als 60.000,-- € Jahresüberschuss § Folge: Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (Gegenüberstellung der Summe der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben), keine Inventur, Kosten beim Steuerberater geringer! § Achtung! Lassen Sie die Verluste der ersten Jahre immer feststellen, sie können verrechnet werden! 6 3 12.10.2015 Gründen ohne Risiko Was muss ich noch beachten? Gewerbetreibende, die bilanzierungspflichtig sind, müssen - steuerrechtliche - Aufzeichnungen führen wie z. B. über • Wareneingang einschließlich Rohstoffe, unfertige Erzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten, Tag des Wareneingangs oder Datum der Rechnung, Namen oder Firma und Anschrift des Lieferers, handelsübliche Bezeichnung der Ware, Preis, Hinweis auf den Beleg • Warenausgang (entsprechend Wareneingang) • Verzeichnis für geringwertige Wirtschaftsgüter • Lohnkonto für jeden Arbeitnehmer 7 Gründen ohne Risiko Abnutzbare Wirtschaftsgüter • Abnutzbare Wirtschaftsgüter werden mit ihrem Anschaffungsdatum und dem Anschaffungspreis in ein Anlagenverzeichnis aufgenommen. Die Nutzungsdauer wird ermittelt. • Nimmt man die Regelung des § 4 Abs.3 EStG wörtlich, könnte unterstellt werden, dass die Anschaffungskosten und Herstellungskosten der angeschafften Wirtschaftsgüter in voller Höhe im Jahr des Erwerbes abgesetzt werden, dies gilt aber nur monatsanteilig. Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. • Achtung: Neu angeschaffte Wirtschaftsgüter werden oft über Jahre abgeschrieben. Bitte Sonderregelung für GWG beachten: Anschaffungskosten bis netto 410,00 € (z. B. Schreibtisch, Telefon, Bildschirm etc.) 8 4 12.10.2015 Gründen ohne Risiko Steuerbelastung! Was „kostet“ die Einkommensteuer nach der Grundtabelle für eine/n Ledige/n? zu versteuerndes EK Einkommensteuer § Bis 20.0 T€ 2.634,- € (zusätzlich Soli Zuschlag 144,87 €) § Bis 30.0 T€ 5.558,- € (305,69 €) § Bis 40.0 T€ 8940,- € (491,70 €) Der Grundfreibetrag beträgt 8.354,- €: Die Grenzsteuerbelastung liegt bei 42 % bei einem zu versteuerndem Einkommen ab 52.882, €. zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Die Festsetzung der Vorauszahlungen erfolgt vierteljährlich. 9 Gründen ohne Risiko Was „kostet“ die Gewerbesteuer? • Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer! • Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften steht ein Freibetrag i. H. v. 24.500,00 € zu! • Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen, der sich für Berlin wie folgt ermittelt (Info: Berlin 410, Potsdam 450, Brandenburg 400): • Steuermesszahl 3,5 x Gemeinde-Hebesatz 4,1 = 14,35 % • Anrechnung auf die ESt in Höhe: 3,8 x 3,5 = 13,3 % • GewSt Belastung = 14,35-13,3 = 1,05 % 10 5 12.10.2015 Gründen ohne Risiko Was ist bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft zu beachten? • Name der Firma eintragungsfähig? Immer vorher klären! • Gründungskosten bei Kapitalgesellschaften, Notarkosten • Gesellschaftskapital bei GmbH (i. d. R. 25,0 T€) • Immer Bilanzierung! • IHK-Beitrag • Vorauszahlungen Steuern, was fällt an Ø Körperschaftsteuer: 15 % (z. v. E) Ø Kein Freibetrag bei der GewSt! - Weiteres hierzu beim Vortrag „Rechtsformen für Gründer“ 11 Gründen ohne Risiko Persönliche Haftung bis wann • Aufnahme der Tätigkeit vor Eintragung im Handelsregister (GmbH) z. B. Kauf Betriebseinrichtungen = persönliche und solidarische Haftung der Handelnden § 11 Abs. 2 GmbHG • Vorgründungsgesellschaft („i. Gr.“) = persönliche Haftung vor der Beurkundung vermeiden • Kapitalaufbringung (GmbH) – persönliche Schuldübernahme der Gesellschafter seitens der Banken gefordert - „Unterbilanz“? • Kapitalerhaltung (GmbH): Die Kap Gesellschaft ist kein Einzelunternehmen! Spielregeln der Trennung beachten (der abendliche Griff in die Kasse oder Hin- und Her-Zahlungen) - Weiteres hierzu beim Vortrag „Rechtsformen für Gründer“ - 12 6 12.10.2015 Gründen ohne Risiko Finanzierung? • Start der Tätigkeit vor Finanzierungszusage (KfWMittelstandsbank) – Hausbank einschalten, Steuerberater fragen Sozialversicherung? • Sozialversicherungsrechtlichen Status klären: • Scheinselbstständig – Arbeitnehmerähnlich – Freier Mitarbeiter ? Persönliche Vorsorge? • Krankenversicherung, Altersvorsoge wie z. B. Lebensversicherung, Berufsgenossenschaft • Berufsunfähigkeitsversicherung 13 Gründen ohne Risiko Was muss ich noch wissen? • Buchführungs-, Aufzeichnungs-, Prüfungs- und Veröffentlichungspflichten bekannt? • Was muss ich als Unternehmer aus einer EinnahmeÜberschussrechnung oder Bilanz lesen und verstehen können? • Liquiditätsrechnung bekannt und verwendet? • Betriebswirtschaftliche Auswertung (hier am Stand als Vortrag!) • Weitere Fragen? Danke für Ihre Aufmerksamkeit Ihre www.Expertendiesichlohnen.de helfen gerne! 14 7 12.10.2015 Steuerberater-Suchservice unter … Helfen kann IHR Steuerberater: Steuerberaterkammer Berlin Wichmannstraße 6 10787 Berlin www.stbk-berlin.de Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. Littenstraße 10 10179 Berlin www.stbverband.de Download der Vorträge ab Montag unter www.stbk-berlin.de www.stbverband.de 15 8
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