Newsletter: PKV-Beiträge von der Steuer absetzen

Newsletter: PKV-Beiträge von der Steuer
absetzen
16.02.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gesundheitswirtschaft in Deutschland entwickelt sich
zusehends zu einem Jobmotor. Laut neuesten Zahlen des
Statistischen Bundesamtes waren zum 31. Dezember 2014 rund
5,2 Millionen Menschen im Gesundheitswesen tätig. Das waren
rund 102.000 oder 2,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei all
denjenigen, die täglich für unsere Gesundheit arbeiten, bedankt
sich der PKV-Verband mit seiner Informationskampagne „Für
unsere Gesundheit“. Wir haben einige dieser Menschen getroffen
und mit ihnen gesprochen. Darüber, wie sie mit den enormen
Herausforderungen fertig werden und weshalb unser
Gesundheitssystem so gut funktioniert. Wir können jetzt schon
sagen, dass die Kampagne sehr erfolgreich ist: Seit dem Start im
September haben zig Millionen Menschen unsere Botschaft
wahrgenommen. Die Videos mit unseren sehr authentischen
Kampagnen-Botschaftern wurden millionenfach angeschaut. Und
die Reaktionen sind allesamt sehr positiv, gerade auch aus den
Reihen der Gesundheitsberufe. Wir werden unsere
Informationskampagne in diesem Jahr fortsetzen und sie durch
weitere Botschafter verstärken – vom Inselarzt aus Ostfriesland bis
zur Hebamme aus Bayrischzell. Sie dürfen also gespannt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Volker Leienbach
STEUERERKLÄRUNG 2015
Ein Großteil der PKV-Beiträge lässt sich absetzen
Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung senken die
Steuerlast. Je nach individuellem Fall
können Privatversicherte bei der
Steuererklärung mit teilweise
erheblichen Rückzahlungen rechnen.
Wir erläutern, was dabei zu beachten
ist.
„Mindestens 80 Prozent der gezahlten
PKV-Beiträge erkennt der Staat steuermindernd an“, erklärt Florian Reuther,
Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung im PKV-Verband. Bei der
Pflegepflichtversicherung sind es sogar 100 Prozent. Und das gilt auch für die
Beiträge der Ehegatten, Lebenspartner und Kinder der Versicherten, sofern es einen
Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld für sie gibt.
Erfahren Sie mehr
VEREINBARKEIT VON PFLEGE, FAMILIE UND BERUF
Kennen Sie Ihre Rechte?
Eine Studie der Stiftung Zentrum für
Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt,
dass 84 Prozent der Menschen die
gesetzlichen Regelungen zur
Vereinbarkeit von Pflege, Familie und
Beruf nicht bekannt sind.
Auch ein Jahr nach Einführung der
Neuregelungen glaubt die große
Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen nicht, dass sich Beruf und Pflege gut
vereinbaren lassen. Lediglich 7 Prozent sind der Meinung, man könne parallel zum
Berufsleben gut oder sogar sehr gut für einen pflegebedürftigen Angehörigen sorgen.
Das Wissen ist noch nicht in der Erwerbsbevölkerung angekommen, so das Fazit der
repräsentativen ZQP-Umfrage, für die im November 2015 über 1.000 berufstätige
Deutsche ab 18 Jahre befragt wurden.
Wir nennen die wichtigsten Regelungen zum Thema Pflege und Beruf
PKV publik: aktuelle
PKV publik: aktuelle
Ausgabe
Die Zeitschrift der PKV erscheint
zehnmal jährlich in einer Auflage von
rund 25.000 Exemplaren. In den
Berichten und Hintergründen zur
Gesundheitspolitik und zum privaten
Krankenversicherungsschutz kommen
regelmäßig auch verbandsexterne
Stimmen aus Politik, Wissenschaft und
Gesundheitswesen zu Wort.
Zur
Onlineausgabe
PRIVATE VORSORGE
Immer mehr Pflegebedürftige sind auf Sozialhilfe
angewiesen
Es ist eine erschreckende Zahl: Mehr
als 450.000 pflegebedürftige Menschen
waren im Jahr 2014 auf Sozialhilfe
angewiesen. Und das, obwohl sie
bereits Leistungen aus der
Pflegepflichtversicherung erhalten.
Das sind mehr als 17 Prozent aller 2,6
Millionen Pflegebedürftigen in
Deutschland. Das geht aus aktuellen
Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Diese Entwicklung ist alles andere als
ein kurzfristiges Problem, denn seit dem Jahr 1999 steigt die Zahl der Empfänger der
Hilfe zur Pflege fast durchgängig an.
Die Zahlen zeigen, wie wichtig eine private Vorsorge gegen das Risiko der
Pflegebedürftigkeit ist.
Lesen sie hier, wie Sie für das Pflegerisiko vorsorgen können
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