Newsletter: PKV-Beiträge von der Steuer absetzen 16.02.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, die Gesundheitswirtschaft in Deutschland entwickelt sich zusehends zu einem Jobmotor. Laut neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren zum 31. Dezember 2014 rund 5,2 Millionen Menschen im Gesundheitswesen tätig. Das waren rund 102.000 oder 2,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei all denjenigen, die täglich für unsere Gesundheit arbeiten, bedankt sich der PKV-Verband mit seiner Informationskampagne „Für unsere Gesundheit“. Wir haben einige dieser Menschen getroffen und mit ihnen gesprochen. Darüber, wie sie mit den enormen Herausforderungen fertig werden und weshalb unser Gesundheitssystem so gut funktioniert. Wir können jetzt schon sagen, dass die Kampagne sehr erfolgreich ist: Seit dem Start im September haben zig Millionen Menschen unsere Botschaft wahrgenommen. Die Videos mit unseren sehr authentischen Kampagnen-Botschaftern wurden millionenfach angeschaut. Und die Reaktionen sind allesamt sehr positiv, gerade auch aus den Reihen der Gesundheitsberufe. Wir werden unsere Informationskampagne in diesem Jahr fortsetzen und sie durch weitere Botschafter verstärken – vom Inselarzt aus Ostfriesland bis zur Hebamme aus Bayrischzell. Sie dürfen also gespannt sein. Mit freundlichen Grüßen Ihr Volker Leienbach STEUERERKLÄRUNG 2015 Ein Großteil der PKV-Beiträge lässt sich absetzen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung senken die Steuerlast. Je nach individuellem Fall können Privatversicherte bei der Steuererklärung mit teilweise erheblichen Rückzahlungen rechnen. Wir erläutern, was dabei zu beachten ist. „Mindestens 80 Prozent der gezahlten PKV-Beiträge erkennt der Staat steuermindernd an“, erklärt Florian Reuther, Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung im PKV-Verband. Bei der Pflegepflichtversicherung sind es sogar 100 Prozent. Und das gilt auch für die Beiträge der Ehegatten, Lebenspartner und Kinder der Versicherten, sofern es einen Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld für sie gibt. Erfahren Sie mehr VEREINBARKEIT VON PFLEGE, FAMILIE UND BERUF Kennen Sie Ihre Rechte? Eine Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt, dass 84 Prozent der Menschen die gesetzlichen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf nicht bekannt sind. Auch ein Jahr nach Einführung der Neuregelungen glaubt die große Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen nicht, dass sich Beruf und Pflege gut vereinbaren lassen. Lediglich 7 Prozent sind der Meinung, man könne parallel zum Berufsleben gut oder sogar sehr gut für einen pflegebedürftigen Angehörigen sorgen. Das Wissen ist noch nicht in der Erwerbsbevölkerung angekommen, so das Fazit der repräsentativen ZQP-Umfrage, für die im November 2015 über 1.000 berufstätige Deutsche ab 18 Jahre befragt wurden. Wir nennen die wichtigsten Regelungen zum Thema Pflege und Beruf PKV publik: aktuelle PKV publik: aktuelle Ausgabe Die Zeitschrift der PKV erscheint zehnmal jährlich in einer Auflage von rund 25.000 Exemplaren. In den Berichten und Hintergründen zur Gesundheitspolitik und zum privaten Krankenversicherungsschutz kommen regelmäßig auch verbandsexterne Stimmen aus Politik, Wissenschaft und Gesundheitswesen zu Wort. Zur Onlineausgabe PRIVATE VORSORGE Immer mehr Pflegebedürftige sind auf Sozialhilfe angewiesen Es ist eine erschreckende Zahl: Mehr als 450.000 pflegebedürftige Menschen waren im Jahr 2014 auf Sozialhilfe angewiesen. Und das, obwohl sie bereits Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhalten. Das sind mehr als 17 Prozent aller 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Diese Entwicklung ist alles andere als ein kurzfristiges Problem, denn seit dem Jahr 1999 steigt die Zahl der Empfänger der Hilfe zur Pflege fast durchgängig an. Die Zahlen zeigen, wie wichtig eine private Vorsorge gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit ist. Lesen sie hier, wie Sie für das Pflegerisiko vorsorgen können PDF-Version Eine PDF-Version des kompletten Newsletters finden Sie hier Bei Fragen, Anregungen oder Kommentaren zu diesem Newsletter freuen wir uns über eine Nachricht an [email protected]. Sollten Sie den Newsletter abbestellen wollen, rufen Sie bitte folgende Adresse in Ihrem Browser auf: www.pkv.de/service/newsletter. Impressum PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Gustav-Heinemann-Ufer 74 c, 50968 Köln Postfach 51 10 40, 50946 Köln Telefon: 0221 / 99 87-0 Telefax: 0221 / 9987-39 50 PKV Büro Berlin Glinkastraße 40, 10117 Berlin Telefon: 030 / 20 45 89-66 Telefax: 030 / 20 45 89-33 Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Stefan Reker Bestellen Sie unseren Newsletter [email protected]* Absenden
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