1. Genussrechtskapital 2.4 Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag (100 Prozent). Die Firma Weissacher Tälesbräu Günter Es wird kein Agio als Ausgabeaufschlag Huber, Sandäcker 10, 71554 Weissach im erhoben. Tal, vertreten durch den Inhaber Günter Huber (im Folgenden „Tälesbräu“ genannt) 2.5 Ist die in Ziffer 2.1 genannte gibt Genussrechtsscheine im Gesamt- Bedingung (Einzahlung des Genussrechtsnennbetrag von bis zu 100.000,- € zur kapitals) nicht oder noch nicht eingetreGewinnung von Finanzierungsmitteln aus. ten, ist Tälesbräu berechtigt, die AblehDie Genussscheine werden zum Nenn- nung des Antrags durch Übersendung betrag von 100,- € ausgegeben. Der Kapi- einer Ablehnungserklärung per E-Mail zu talgeber/die Kapitalgeberin (im Folgenden erklären. „Genussrechtsinhaber“ genannt) investiert gemäß den nachstehenden Bedingungen: 3. Genussrechtsregister 4.2 Nach erfolgter Einzahlung wird/werden der Genussschein/die Genussscheine unverzüglich dem Genussrechtsinhaber zugestellt. 4.3 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist von zehn Tagen, befindet sich der Genussrechtsinhaber in Verzug. Maßgeblich ist die Wertstellung auf dem Bankkonto. 5. Verzinsung in Form von Bierzeichen 5.1 Das eingezahlte Kapital wird vom Tag der Ausgabe an, mit einer jährlichen 2. Erwerb und Ausgabe der Genussrechte 3.1 Die Genussrechte werden nicht ver- Verzinsung von sechs Prozent, verzinst. brieft. Sie lauten auf den Namen des Ge2.1 Der Genussrechtsinhaber erwirbt die nussrechtsinhabers und werden in das 5.2 Die Auszahlung der Verzinsung ist bis gemäß Ziffer 1 benannten Genussrech- Genussrechtsregister der Gesellschaft zum 31.03. des auf das Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahres fällig. te durch den Genussrechtsantrag und eingetragen. dessen Annahme durch Tälesbräu. Die Annahme erfolgt durch Übersendung einer 3.2 Gegenüber Tälesbräu gilt als Genuss- 5.3 Die Auszahlung der Grundverzinsung Annahmeerklärung. Die Annahme erfolgt rechtsinhaber nur der, der im Genuss- erfolgt in Form von Bierzeichen (Wertunter der Bedingung der vollständigen rechtsregister eingetragen ist. Tälesbräu marken). Die Versendung erfolgt mit einEinzahlung des in der Annahmeerklärung ist berechtigt, sämtliche Leistungen und fachem Brief. Zahlungen mit befreiender Wirkung an bestätigten Genussrechtskapitals. den im Genussrechtsregister eingetrage- 6. Laufzeit, Kündigung 2.2 Tälesbräu ist nicht verpflichtet, nen Genussrechtsinhaber zu leisten. 6.1 Die Genussrechte werden auf den Antrag anzunehmen und kann dem Antrag widersprechen. In diesem 3.3 Der Genussrechtsinhaber ist verpflich- unbestimmte Zeit ausgegeben. Fall verpflichtet sich Tälesbräu den tet Tälesbräu Änderungen seines Namens, Eine Kündigung durch den Einzahlungsbetrag innerhalb von seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, 6.2 anderer Genussrechtsinhaber ist frühestens nach 14 Tagen ab Kontogutschrift zurück zu seiner Bankverbindung und überweisen und den Einzahler / der wichtiger Daten unverzüglich per E-Mail Ablauf von 5 Jahren zum 31.12. möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate Einzahlerin schriftlich per Post oder per mitzuteilen. zum Jahresende. Die Kündigung hat schriftE-Mail über die Stornierung zu informieren. Hierbei hat der Einzahler / die Einzahlerin 3.4 Der Genussrechtsinhaber ist da- lich per Post oder per E-Mail zu erfolgen. keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwen- mit einverstanden, dass die Kommudungen. Tälesbräu ist auch berechtigt, nikation zwischen Tälesbräu und dem 7. Nachschusspflicht, Beteiligung sollte der Genussrechtinhaber Genuss- Genussrechtsinhaber per E-Mail erfolgt. 7.1 Es besteht keine Nachschusspflicht. rechte im Gesamtnennbetrag von mehr als 100,- € beantragen, Genussrechte in Höhe 4. Einzahlung des Genussrechtskapitals 7.2 Der Genussrechtsinhaber ist weder am eines geringeren Nennwerts anzunehmen. 4.1 Der Genussrechtsinhaber zahlt das Gewinn noch am Verlust der Gesellschaft innerhalb von beteiligt. 2.3 Der vom Genussrechtsinhaber Genussrechtskapital gezeichnete Gesamtnennbetrag hat zehn Tagen nach Empfang der ihm von mindestens 100,- € zu betragen und durch Tälesbräu zugesandten Annahmeerklärung mit Zahlungsaufforderung auf das in 100 ohne Rest teilbar zu sein. der Annahmeerklärung angegebene Bankkonto ein. Seite 1/2 11.2 Die Genussrechte gewähren kei- 16. Schlussbestimmungen nen Anspruch auf eine Beteiligung am 8.1 Die Rückzahlung des wirksam gekün- Abwicklungserlös bei Liquidation von 16.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Änderungen oder Ergänzungen diedigten Genussrechtskapitals erfolgt zum Tälesbräu. ser Genussrechtsbedingungen oder dieser Buchwert innerhalb von 30 Tagen nach Bestimmung bedürfen der Schriftform. dem Tag, zu dem die wirksame Kündi- 12. Ausgabe neuer Genussrechte gung erfolgt ist. Der Buchwert wird ermittelt aus dem Nennbetrag. Sollte die 12.1 Tälesbräu behält sich vor, weitere 16.2 Auf diese Genussrechtsbedingungen Liquidität von Tälesbräu zum Rück-zah- Genussrechte zu gleichen oder anderen findet ausschließlich das Recht der Bunlungstermin nicht ausreichen, kann die Bedingungen zu gewähren sowie sonsti- desrepublik Deutschland Anwendung. Rückzahlung des gekündigten Genuss- ges Eigen- oder Fremdkapital 16.3 Erfüllungsort ist der Sitz von Tälesrechtskapitals in zwei gleichen Raten mit aufzunehmen. bräu. einer ersten Rate innerhalb von 30 Tagen und einer zweiten Rate innerhalb von 12.2 Ein Bezugsrecht des Genussrechtsweiteren sechs Monaten erfolgen. inhabers bei einer neuen Genussrechts- 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich der Sitz von ausgabe besteht nicht. Tälesbräu, soweit dies zulässigerweise 9. Übertragung von Genussrechten vereinbart werden kann. Dies gilt auch 13. Bestandschutz für den Fall, dass der Genussrechtsinha9.1 Die Genussrechte sind übertragbar. Der Genussrechtsinhaber kann die Genuss- 13.1 Der Bestand der Genussrechte ber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz rechte nur im Ganzen an Dritte und nur je- wird weder durch Verschmelzung noch oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der weils zum 31.12. eines Jahres übertragen. Umwandlung oder Bestandsübertragung Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufentvon Tälesbräu berührt. haltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung 9.2 Die Übertragung der Genussrechte ist Tälesbräu anzuzeigen und erst wirksam, 13.2 Alle mit Tälesbräu geschlossenen nicht bekannt ist. wenn an Tälesbräu sämtliche erforder- Vereinbarungen gehen unverändert auf lichen Informationen des neuen Genuss- eine evtl. später aus der Einzelfirma Täles- 16.5 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Genussrechtsbedingungen rechteinhabers mitgeteilt wurden. bräu hervorgegangene GmbH über. ganz oder teilweise unwirksam, nichtig 10. Nachrangigkeit 14. Änderungen der Genussrechts- oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der Bedinbedingungen gungen im Übrigen gleichwohl unberührt. 10.1 Ansprüche aus dem Genussrecht treten gegenüber Ansprüchen sämtlicher 14.1 Nachträglich können die Nach- An die Stelle der unwirksamen, nichtigen Gläubiger von Tälesbräu in der Weise im rangigkeit nicht beschränkt sowie oder undurchführbaren Bestimmung tritt Rang zurück, dass sie im Fall der Liqui- Laufzeit und Kündigungsfrist nicht eine wirksame Bestimmung, die dem von Tälesbräu gewollten Sinn und Zweck der dation oder Insolvenz von Tälesbräu erst verkürzt werden. unwirksamen, nichtigen oder undurchnach diesen zu befriedigen sind. Im Falle einer Umwandlung von Tälesbräu zu einer 14.2 Im Falle von Änderungen der führbaren Bestimmung am nächsten GmbH werden die Ansprüche der Genuss- steuerlichen Behandlung von Genuss- kommt. Entsprechendes gilt für die Ausrechtsinhaber vor den Ansprüchen der rechten ist Tälesbräu berechtigt, die füllung einer regelungsbedürftigen Lücke. GmbH-Gesellschafter befriedigt. Genussrechtsbedingungen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der 11. Gesellschafts- und Mitwirkungsrechte Interessen des Genussrechtsinhaber sowie von Tälesbräu und dessen Inhaber durch 11.1 Die Genussrechte gewähren keine einseitige Willenserklärung zu ändern. Gesellschafts- und Mitwirkungsrechte. Insbesondere hat der Genussrechtsin- 15. Bekanntmachungen haber kein Stimmrecht und ist nicht berechtigt, an einer Gesellschafter- 15.1 Bekanntmachungen von Tälesbräu, versammlung teilzunehmen. welche die Genussrechte betreffen, erfolDie Geschäftsführung und Vertretung gen schriftlich oder per E-Mail gegenüber von Tälesbräu unterliegt allein dem/den dem Genussrechtsinhaber. Inhaber/n bzw. Geschäftsführer/n. Dies gilt insbesondere auch bei Umwandlung von Tälesbräu in eine GmbH. 8. Rückzahlung, Rückabwicklung Seite 2/2
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