Genussrechtsbedingungen

1. Genussrechtskapital
2.4 Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag (100 Prozent).
Die Firma Weissacher Tälesbräu Günter Es wird kein Agio als Ausgabeaufschlag
Huber, Sandäcker 10, 71554 Weissach im erhoben.
Tal, vertreten durch den Inhaber Günter
Huber (im Folgenden „Tälesbräu“ genannt) 2.5 Ist die in Ziffer 2.1 genannte
gibt Genussrechtsscheine im Gesamt- Bedingung (Einzahlung des Genussrechtsnennbetrag von bis zu 100.000,- € zur kapitals) nicht oder noch nicht eingetreGewinnung von Finanzierungsmitteln aus. ten, ist Tälesbräu berechtigt, die AblehDie Genussscheine werden zum Nenn- nung des Antrags durch Übersendung
betrag von 100,- € ausgegeben. Der Kapi- einer Ablehnungserklärung per E-Mail zu
talgeber/die Kapitalgeberin (im Folgenden erklären.
„Genussrechtsinhaber“ genannt) investiert
gemäß den nachstehenden Bedingungen: 3. Genussrechtsregister
4.2 Nach erfolgter Einzahlung wird/werden der Genussschein/die Genussscheine
unverzüglich dem Genussrechtsinhaber
zugestellt.
4.3 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist von
zehn Tagen, befindet sich der Genussrechtsinhaber in Verzug. Maßgeblich ist
die Wertstellung auf dem Bankkonto.
5. Verzinsung in Form von Bierzeichen
5.1 Das eingezahlte Kapital wird vom
Tag der Ausgabe an, mit einer jährlichen
2. Erwerb und Ausgabe der Genussrechte 3.1 Die Genussrechte werden nicht ver- Verzinsung von sechs Prozent, verzinst.
brieft. Sie lauten auf den Namen des Ge2.1 Der Genussrechtsinhaber erwirbt die nussrechtsinhabers und werden in das 5.2 Die Auszahlung der Verzinsung ist bis
gemäß Ziffer 1 benannten Genussrech- Genussrechtsregister der Gesellschaft zum 31.03. des auf das Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahres fällig.
te durch den Genussrechtsantrag und eingetragen.
dessen Annahme durch Tälesbräu. Die
Annahme erfolgt durch Übersendung einer 3.2 Gegenüber Tälesbräu gilt als Genuss- 5.3 Die Auszahlung der Grundverzinsung
Annahmeerklärung. Die Annahme erfolgt rechtsinhaber nur der, der im Genuss- erfolgt in Form von Bierzeichen (Wertunter der Bedingung der vollständigen rechtsregister eingetragen ist. Tälesbräu marken). Die Versendung erfolgt mit einEinzahlung des in der Annahmeerklärung ist berechtigt, sämtliche Leistungen und fachem Brief.
Zahlungen mit befreiender Wirkung an
bestätigten Genussrechtskapitals.
den im Genussrechtsregister eingetrage- 6. Laufzeit, Kündigung
2.2 Tälesbräu ist nicht verpflichtet, nen Genussrechtsinhaber zu leisten.
6.1 Die Genussrechte werden auf
den Antrag anzunehmen und kann
dem Antrag widersprechen. In diesem 3.3 Der Genussrechtsinhaber ist verpflich- unbestimmte Zeit ausgegeben.
Fall verpflichtet sich Tälesbräu den tet Tälesbräu Änderungen seines Namens,
Eine
Kündigung
durch
den
Einzahlungsbetrag
innerhalb
von seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, 6.2
anderer Genussrechtsinhaber ist frühestens nach
14 Tagen ab Kontogutschrift zurück zu seiner Bankverbindung und
überweisen und den Einzahler / der wichtiger Daten unverzüglich per E-Mail Ablauf von 5 Jahren zum 31.12. möglich.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate
Einzahlerin schriftlich per Post oder per mitzuteilen.
zum Jahresende. Die Kündigung hat schriftE-Mail über die Stornierung zu informieren.
Hierbei hat der Einzahler / die Einzahlerin 3.4 Der Genussrechtsinhaber ist da- lich per Post oder per E-Mail zu erfolgen.
keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwen- mit einverstanden, dass die Kommudungen. Tälesbräu ist auch berechtigt, nikation zwischen Tälesbräu und dem 7. Nachschusspflicht, Beteiligung
sollte der Genussrechtinhaber Genuss- Genussrechtsinhaber per E-Mail erfolgt.
7.1 Es besteht keine Nachschusspflicht.
rechte im Gesamtnennbetrag von mehr als
100,- € beantragen, Genussrechte in Höhe 4. Einzahlung des Genussrechtskapitals
7.2 Der Genussrechtsinhaber ist weder am
eines geringeren Nennwerts anzunehmen.
4.1 Der Genussrechtsinhaber zahlt das Gewinn noch am Verlust der Gesellschaft
innerhalb
von beteiligt.
2.3 Der vom Genussrechtsinhaber Genussrechtskapital
gezeichnete
Gesamtnennbetrag
hat zehn Tagen nach Empfang der ihm von
mindestens 100,- € zu betragen und durch Tälesbräu zugesandten Annahmeerklärung mit Zahlungsaufforderung auf das in
100 ohne Rest teilbar zu sein.
der Annahmeerklärung angegebene Bankkonto ein.
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11.2 Die Genussrechte gewähren kei- 16. Schlussbestimmungen
nen Anspruch auf eine Beteiligung am
8.1 Die Rückzahlung des wirksam gekün- Abwicklungserlös bei Liquidation von 16.1 Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht, Änderungen oder Ergänzungen diedigten Genussrechtskapitals erfolgt zum Tälesbräu.
ser Genussrechtsbedingungen oder dieser
Buchwert innerhalb von 30 Tagen nach
Bestimmung bedürfen der Schriftform.
dem Tag, zu dem die wirksame Kündi- 12. Ausgabe neuer Genussrechte
gung erfolgt ist. Der Buchwert wird ermittelt aus dem Nennbetrag. Sollte die 12.1 Tälesbräu behält sich vor, weitere 16.2 Auf diese Genussrechtsbedingungen
Liquidität von Tälesbräu zum Rück-zah- Genussrechte zu gleichen oder anderen findet ausschließlich das Recht der Bunlungstermin nicht ausreichen, kann die Bedingungen zu gewähren sowie sonsti- desrepublik Deutschland Anwendung.
Rückzahlung des gekündigten Genuss- ges Eigen- oder Fremdkapital
16.3 Erfüllungsort ist der Sitz von Tälesrechtskapitals in zwei gleichen Raten mit aufzunehmen.
bräu.
einer ersten Rate innerhalb von 30 Tagen
und einer zweiten Rate innerhalb von 12.2 Ein Bezugsrecht des Genussrechtsweiteren sechs Monaten erfolgen.
inhabers bei einer neuen Genussrechts- 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich der Sitz von
ausgabe besteht nicht.
Tälesbräu, soweit dies zulässigerweise
9. Übertragung von Genussrechten
vereinbart werden kann. Dies gilt auch
13. Bestandschutz
für den Fall, dass der Genussrechtsinha9.1 Die Genussrechte sind übertragbar. Der
Genussrechtsinhaber kann die Genuss- 13.1 Der Bestand der Genussrechte ber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
rechte nur im Ganzen an Dritte und nur je- wird weder durch Verschmelzung noch oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der
weils zum 31.12. eines Jahres übertragen. Umwandlung oder Bestandsübertragung Bundesrepublik Deutschland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufentvon Tälesbräu berührt.
haltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
9.2 Die Übertragung der Genussrechte ist
Tälesbräu anzuzeigen und erst wirksam, 13.2 Alle mit Tälesbräu geschlossenen nicht bekannt ist.
wenn an Tälesbräu sämtliche erforder- Vereinbarungen gehen unverändert auf
lichen Informationen des neuen Genuss- eine evtl. später aus der Einzelfirma Täles- 16.5 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Genussrechtsbedingungen
rechteinhabers mitgeteilt wurden.
bräu hervorgegangene GmbH über.
ganz oder teilweise unwirksam, nichtig
10. Nachrangigkeit
14. Änderungen der Genussrechts- oder undurchführbar sein oder werden, so
bleibt hiervon die Wirksamkeit der Bedinbedingungen
gungen im Übrigen gleichwohl unberührt.
10.1 Ansprüche aus dem Genussrecht
treten gegenüber Ansprüchen sämtlicher 14.1 Nachträglich können die Nach- An die Stelle der unwirksamen, nichtigen
Gläubiger von Tälesbräu in der Weise im rangigkeit nicht beschränkt sowie oder undurchführbaren Bestimmung tritt
Rang zurück, dass sie im Fall der Liqui- Laufzeit und Kündigungsfrist nicht eine wirksame Bestimmung, die dem von
Tälesbräu gewollten Sinn und Zweck der
dation oder Insolvenz von Tälesbräu erst verkürzt werden.
unwirksamen, nichtigen oder undurchnach diesen zu befriedigen sind. Im Falle
einer Umwandlung von Tälesbräu zu einer 14.2 Im Falle von Änderungen der führbaren Bestimmung am nächsten
GmbH werden die Ansprüche der Genuss- steuerlichen Behandlung von Genuss- kommt. Entsprechendes gilt für die Ausrechtsinhaber vor den Ansprüchen der rechten ist Tälesbräu berechtigt, die füllung einer regelungsbedürftigen Lücke.
GmbH-Gesellschafter befriedigt.
Genussrechtsbedingungen nach billigem
Ermessen unter Berücksichtigung der
11. Gesellschafts- und Mitwirkungsrechte Interessen des Genussrechtsinhaber sowie
von Tälesbräu und dessen Inhaber durch
11.1 Die Genussrechte gewähren keine einseitige Willenserklärung zu ändern.
Gesellschafts- und Mitwirkungsrechte.
Insbesondere hat der Genussrechtsin- 15. Bekanntmachungen
haber kein Stimmrecht und ist nicht
berechtigt, an einer Gesellschafter- 15.1 Bekanntmachungen von Tälesbräu,
versammlung teilzunehmen.
welche die Genussrechte betreffen, erfolDie Geschäftsführung und Vertretung gen schriftlich oder per E-Mail gegenüber
von Tälesbräu unterliegt allein dem/den dem Genussrechtsinhaber.
Inhaber/n bzw. Geschäftsführer/n. Dies gilt
insbesondere auch bei Umwandlung von
Tälesbräu in eine GmbH.
8. Rückzahlung, Rückabwicklung
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