Crowdfunding Vertrag und Unterlagen gem AltFG 2015

Anleitung Crowdfunding
Liebe OP´s!
Dieser Leitfaden soll Euch helfen, den Vertrag richtig ab zu schießen. Folgende Schritte sind
durchzuführen:
1. Vertrag und das gesetzlich vorgeschriebene Infoblatt sowie die Beilagen gut durchlesen! Es
ist natürlich „Juristen – Deutsch“, das nicht für jeden Menschen sofort verständlich ist. Bei
Fragen wendet Euch bitte an [email protected]!
2. Vertrag ausdrucken
3. Das gewünschte Paket ankreuzen
4. Unterschreiben
5. Den unterschriebenen Vertrag einscannen
6. Kopie eines Lichtbildausweis erstellen (Führerschein, Reisepass)
7. Den eingescannten Vertrag und die Kopie des Lichtbildausweises an [email protected]
mailen oder ohne Einscannen im Original An Op Arena GmbH, 1170 Wien, Lobenhauerngasse
6/1 zu Handen Jochen Schinzl senden.
8. Die gewünschte Summe auf dieses Konto bei der easybank AG einzahlen:
OP-Arena GmbH
IBAN: AT 041420020010959897
BIC: EASYATW1
Bitte gebt also im Vertrag unbedingt Eure Wohnadresse an, sonst können wir den Vertrag nicht
akzeptieren!
Sobald wir die Daten und den Zahlungseingang kontrolliert haben, senden wir Euch den Vertrag von
uns unterschrieben zurück.
Eure Daten werden streng vertraulich behandelt!
Das wars dann auch schon!
Euer OP Arena Team
GENUSSRECHTSVERTRAG
abgeschlossen zwischen
OP Arena GmbH i.Gr., Lobenhauerngasse 6/1, 1170 Wien
(in der Folge kurz „Emittentin“ genannt)
und
Herrn/Frau
(in der Folge kurz der/die “Crowdfunder” genannt)
PRÄAMBEL
Die Emittentin, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jochen Schinzl, geb. 14.11.1971 und Herrn Sebastian Hunger, geb. 26.08.1990,
beabsichtigt, eine Veranstaltungsstätte für E-Sport und Computerspiel in Wien zu errichten und zu betreiben. Die Finanzierung dieses Vorhabens
soll bis zu einer Höhe von bis zu Euro 449.000,- (in Worten: Euro vierhundertneunundvierzigtausend) nach den Vorschriften des
Alternativfinanzierungsgesetzes (“Crowdfunding”) erfolgen. Der vorliegende Genussrechtsvertrag beschreibt die gegenseitigen Rechte und
Pflichten der Crowdfunder und der Emittentin.
Bei Erreichen der Schwelle (Mindestsumme) in Höhe von Euro 75.000,- (in Worten: Euro fünfundsiebzigtausend) wird die Gesellschaft im
Firmenbuch des HG Wien eingetragen. Der vorliegende Genussrechtsvertrag ist erst ab Erreichen der Mindestsumme und der Eintragung im
Firmenbuch rechtswirksam. Eine Verfügung über die Gelder durch die Emittentin ist erst mit Erreichen der Mindestsumme und der Eintragung
des Unternehmens im Firmenbuch des HG Wien möglich. Sollte die Mindestsumme innerhalb von 6 Monaten ab Erstemission nicht erreicht
werden, fließen die zur Ausübung der Genussrechte einbezahlten Gelder ohne gegenseitige Ansprüche und ohne Abzüge zurück an den
Crowdfunder.
Die Emittentin wendet sich mit dem Anbot ausschließlich an Interessenten, auf die das österreichische Alternativfinanzierungsgesetz Anwendung
findet. Daher sind gem. § 4 AltFG die Informationen gem. AltFg-InfoVO vorzulegen. Insbesondere ist die Erstellung eines Kapitalmarktprospektes
gem. § 3 KMG nicht erforderlich.
1.
FORM DER GENUSSRECHTE
Die Emittentin bietet den Crwodfundern die in der Folge beschriebenen Genussrechte über den vorliegenden Genussrechtsvertrag an.
Insbesondere ist eine Verbriefung der Genussrechte ausgeschlossen.
2.
INHALT DER GENUSSRECHTE
Die Genussrechte gewähren den Crwodfundern die folgenden Varianten der Vergünstigungen, die die Crwodfunder durch Markieren der
gewünschten Option auswählt:
„Geldleistungen“
□ für € 500,- Investitionssumme werden für die Dauer von 5 Jahren je 3,5 % Zinsen gezahlt, die Summe am Ende der Laufzeit an den
Crowdfunder zurückgezahlt.
□ für € 1.000,- Investitionssumme werden für die Dauer von 5 Jahren je 3,5 % Zinsen gezahlt, die Summe am Ende der Laufzeit an den
Crowdfunder zurückgezahlt.
□ für € 1.500,- Investitionssumme werden für die Dauer von 5 Jahren je 3,5 % Zinsen gezahlt, die Summe am Ende der Laufzeit an den
Crowdfunder zurückgezahlt.
Die Jahresmitgliedschaft in der OP Arena in Höhe von € 25 (in Worten: Euro fünfundzwanzig) entfällt für die Dauer der Laufzeit.
„Sachleistungen“
□ „Silber Gamer“ für € 200,- Investitionssumme: 100 Gratisstunden in der OP Arena, 2 Jahresmitgliedschaften gratis, Closed Betaphase
Teilnahme, Hardware Abverkaufsbonus 10 %. Diese Rechte sind auf 200 Crowdfunder limitiert. Eine Verzinsung oder Rückzahlung der
Investitionssumme findet nicht statt, die Genussrechte stehen in Form der oben definierten Sachleistungen zu.
□ „Gold Gamer“ für € 300,- Investitionssumme: 150 Gratisstunden in der OP Arena, 3 Jahresmitgliedschaften gratis, Closed Betaphase
Teilnahme, Hardware Abverkaufsbonus 15 %. Diese Rechte sind auf 100 Crowdfunder limitiert. Eine Verzinsung oder Rückzahlung der
Investitionssumme findet nicht statt, die Genussrechte stehen in Form der oben definierten Sachleistungen zu.
□ „PlaMnum Gamer“ für € 500,- Investitionssumme: 200 Gratisstunden, Lifetime Membership inklusive „Hall of Fame“ Eintragung, Closed Beta
Teilnahme, Hardware Abverkaufsbonus 20 %. Diese Rechte sind auf 50 Crowdfunder limitiert. Eine Verzinsung oder Rückzahlung der
Investitionssumme findet nicht statt, die Genussrechte stehen in Form der oben definierten Sachleistungen zu.
3.
BEGINN DER LAUFZEIT DER BERECHTIGUNG
Die Darlehen werden mit Erreichen der Mindestsumme in Höhe von € 75.000,- (in Worten: fünfundsiebzigtausend) sowie der Eintragung der
OP Arena GmbH iGr. im Firmenbuch des örtlich zuständigen Handelsgerichtes rechtswirksam. Die liquiden Mittel stehen der
Darlehensnehmerin bei Vorliegen der beiden genannten aufschiebenden Bedingungen zur Erreichung des Unternehmenszweckes frei zur
Verfügung.
Die Zuzählung der Leistungen aus den Genussrechten “Sachleistungen” und “Geldleistungen” (Zinszahlungen, Tilgung) durch die Crowdfunder
beginnt mit dem Kalendertag der Aufnahme des Betriebes der OP Arena (geplant: 01.07.2016).
Die Crwodfunder akzeptieren, dass sich die Emittentin das Recht vorbehält, in weiterer Folge auch zu abweichenden Bedingungen Investoren
Genussrechte, Darlehen, Beteiligungen oder sonstige Formen der Finanzierung einzuräumen.
4.
VERFÜGUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Die Ansprüche aus den Genussrechten können nicht an Dritte abgetreten und/oder verpfändet werden, jede Verfügung darüber ist
ausgeschlossen. Die Genussrechte sind jedoch vererblich.
Die Emittentin ist berechtigt, die Verpflichtungen aus den Genussrechten an Dritte zu übertragen.
5.
NACHRANGIGKEIT DER GENUSSRECHTE
Die Ansprüche der Crowdfunder sind nachrangig im Sinne des § 67 (3) IO. Die Crowdfunder erklären, dass sie ihre Ansprüche gegenüber der
Emittentin nach einer etwaigen Wiederherstellung eines positiven Eigenkapitals oder im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin
gegenüber allen anderen Gläubigern der Emittentin nachrangig einfordern können. Ein Insolvenzverfahren kann aufgrund der
Genussrechtsansprüche nicht eröffnet werden. Zahlungen (insbesondere Zinsansprüche und Tilgungszahlungen), die die Liquiditätssituation der
Emittentin gefährden, können durch entsprechenden Gesellschafterbeschluss ausgesetzt werden.
6.
VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
Die Vertragsdauer richtet sich nach der oben jeweils gewählten Variante.
Die Crowdfunder verzichten ausdrücklich auf eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Die Emittentin ist jedoch berechtigt, durch
vorzeitige Rückführung (= vor Ablauf der 5 Jahre) der Variante “Geldleistungen” das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden, Zinsansprüche
entfallen ab dem Augenblick der vorzeitigen Tilgung. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages der Variante „Sachleistungen“ durch die
Emittentin ist nicht möglich.
7.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auch das Abgehen von diesem Erfordernis bedarf der Schriftform.
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das jeweilige örtliche bzw. sachliche Gericht am Sitz der Emittentin zuständig
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, sofern nicht ausdrücklich auf anderes verwiesen
wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder sollte sich im Vertrag eine Lücke finden, wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall auf Vereinbarungen einigen,
die der Erreichung des beabsichtigten wirtschaftlichen Zweckes dient.
Der Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wobei eine der Emittentin und eine dem Crowdfunder zusteht.
Ort, Datum
Ort, Datum
___________________________
Crowdfunder
___________________________
OP Arena GmbH
Anlagen:
Informationen und Beilagen gem. AltFG-InfoVO
Informationsblatt gemäß AltFG-InfoVO
I.
1.
Angaben über die Emittenten
Rechtsform, Sitz und Firma
OP Arena GmbH in Gründung, Lobenhauerngasse 6/1, 1170 Wien.
2.
Angaben zur Kapitalstruktur, gegliedert nach Stimmrecht, Dauer und Rangfolge im Insolvenzfall
Das Stammkapital wird € 35.000,- (in Worten: Euro fünfunddreißigtausend) betragen, hierauf werden € 17.500,- (in Worten: Euro
siebzehntausendfünfhundert) von Herrn Sebastian Hunger, € 14.000,- (in Worten: Euro vierzehntausend) von Herrn Jochen Schinzl und €
3.500,- (in Worten: Euro dreitausendfünfhundert) von Herrn Marcus Wallisch geleistet. Die Gründung erfolgt gründungsprivilegiert.
3.
Angabe der Organwalter
Geschäftsführer der Darlehensnehmerin sind Herr Sebastian Hunger und Herr Jochen Schinzl.
4.
Angabe der Eigentümer sowie aller mit wenigstens 25 % beteiligten wirtschaftlichen Eigentümer
Die Eigentümer sind Herr Sebastian Hunger mit 50 %, Herr Jochen Schinzl mit 40 % und Herr Marcus Wallisch mit 10 % Gesellschafteranteilen.
5.
Unternehmensgegenstand
Unternehmensgegenstand ist der Betrieb einer Spiel- und Sportstätte im Bereich der Computerspiele mit dem Schwerpunkt „E-Sport“ sowie
der Abhaltung entsprechender Veranstaltungen und Turniere.
6.
Beschreibung des geplanten Produktes oder der geplanten Dienstleistung
Die Darlehensnehmerin beabsichtigt, eine Betriebsstätte für computerspielbegeisterte Personen mit höchsten Ansprüchen an Hardware und
Internetanbindung zu schaffen und zu betreiben. Insbesondere sollen die Voraussetzungen für Ausübende des „E – Sports“ (elektronischer
Sport) geeignet sein. Zugleich sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den Sportlern bei der Ausübung ihres Sportes zuzusehen sowie
einschlägige Großereignisse zu übertragen. Darüber hinaus werden die jeweils neuesten Hard- und Software Produkte im Bereich
„Computerspiel“ zur Nutzung und zum Kauf verfügbar sein. Die „OP Arena“ soll den Mittelpunkt einer lebendigen Gemeinschaft
computerspielinteressierter Personen bilden.
1.
II.
Angaben über das alternative Finanzierungsinstrument
Rechtsform und Art des alternativen Finanzierungsinstrumentes
Die Darlehensnehmerin bietet Crowdinvestoren Nachrangdarlehen in Form von Genussrechten mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen bis
zum einem Höchstbetrag von € 449.000,- (in Worten: Euro vierhundertneunundvierzigtausend) an, wobei jeder Anleger höchstens einen
Vertrag abschließen darf.
2.
Laufzeit, Kündigungsfristen und Termine
Das Finanzierungsinstrument wird erst mit Erreichen der Mindestsumme von € 75.000,- und der Eintragung der OP Arena GmbH in Gründung
im Firmenbuch des örtlich zuständigen Handelsgerichtes rechtswirksam. Der Anleger kann hinsichtlich der Verzinsung seines Kapitals
zwischen einer Geldleistung und den im Genussrechtsvertrag definierten Sachleistungen wählen. Inder Geldleistungsvariante besteht der
Anspruch auf Bezahlung von Zinsen in Höhe 3,5 % p.a. für die gesamte Laufzeit von 5 Jahren. In der Sachleistungsvariante hängt der Umfang
der gewährten Sachleistungen sowie der Zeitraum der Gewährung vom eingesetzten Kapital gem. der im Genussrechtsvertrag gewählten
Variante ab.
Die Berechtigten verzichten ausdrücklich auf eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung. In der Geldleistungsvariante ist die
Emittentin jedoch berechtigt, durch vorzeitige Rückführung (= vor Ablauf der 5 Jahre) der Geldleistungen das Vertragsverhältnis zu beenden,
Zinsansprüche entfallen ab dem Augenblick der vorzeitigen Tilgung. In der Sachleistungsvariante steht der Emittentin dieses Recht nicht zu.
3.
Darstellung des Kaufpreises samt allen Nebenkosten
Der Kaufpreis entspricht den im Genussrechtsvertrag angegebenen Beträgen. Es fallen keinerlei Nebenkosten seitens der Emittentin an.
Eventuelle Bankspesen fallen nicht in den Bereich der Emittentin.
4.
Vertriebs- und Verwaltungskosten, Managementkosten, jeweils nach Höhe und Verrechnungsform
Es fallen keine Vertriebs-, Verwaltungs- oder Managementkosten an.
5.
Allfällige Belastungen
Es fallen keine allfälligen Belastungen an.
6.
Stellung der Anleger im Insolvenzfall
Die Ansprüche der Berechtigten sind nachrangig im Sinne des § 67 (3) IO. Die Berechtigten erklären, dass sie ihre Ansprüche gegenüber der
Emittentin nach einer etwaigen Wiederherstellung eines positiven Eigenkapitals oder im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin
gegenüber allen anderen Gläubigern der Emittentin nachrangig einfordern können. Ein Insolvenzverfahren kann aufgrund der
Genussrechtsansprüche während der Laufzeit nicht eröffnet werden. Zahlungen (insbesondere Zinsansprüche und Tilgungszahlungen), die
die Liquiditätssituation der Emittentin gefährden, können durch entsprechenden Gesellschafterbeschluss ausgesetzt werden.
7.
Kontroll- und Mitwirkungsrechte
Die Jahresabschlüsse der OP Arena GmbH werden auf der Homepage der OP Arena GmbH (www.op-arena.at) veröffentlicht. Darüber hinaus
wird das Datum der Vorlage der Jahresbilanz beim Firmenbuch auf der Homepage bekanntgegeben, sodass die Anleger die Bilanz auch bei
Firmenbuch einsehen können. Weitergehende Kontroll- oder Mitwirkungsrechte bestehen nicht.
8.
Darstellung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung
Die Genussrechte sind lediglich im Wege der Vererbung übertragbar, insbesondere sind die Ansprüche des Crowdinvestors nicht veräußerbar
oder verpfändbar.
9.
Angaben über die Art und Höhe der Verzinsung oder Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des
Jahresüberschusses
Die Genussrechte „Geldleistungen“ berechtigen zu einer Verzinsung von 3,5 % p.a. sowie einer Tilgungszahlung am Laufzeitende. Die Zinsen
werden 14 Tage nach Feststellung des Jahresabschlusses überwiesen, die Tilgungssumme 14 Tage nach Ablauf der Laufzeit. Die zu
„Sachleistungen“ berechtigenden Genussrechte werden im laufenden Betrieb gemäß den Genussrechtsvertragsbedingungen gewährt.
Angabe der auf die Einkünfte aus dem alternativen Finanzierungsinstrument zu entrichtenden Steuern
Die möglichen Zinsansprüche (ob in Geld- oder Sachleistung) übersteigen nicht den jährlichen Freibetrag von derzeit € 730,- (in Worten:
Euro siebenhunderunddreißig). Sollten die mit anderen Veranlagungen des Crowdfunders kumulierten Zinseinkünfte diesen Betrag
übersteigen, fällt Kapitalertragsteuer in Höhe von derzeit 25 % an, die im Wege der Veranlagung anzugeben und zu versteuern sind. Die
Feststellung der Höhe des zu versteuernden Zinsanteiles bei Sachleistungen kann bei der Emittentin zum jeweiligen Jahresabschuss kostenfrei
angefordert werden.
III.
1.
Sonstige Angaben und Hinweise
Angaben zur Verwendung der durch die Ausgabe alternativer Finanzinstrumente eingesammelten Gelder
Die durch das Crowdfunding eingesammelten Gelder werden ausschließlich dazu verwendet, sämtliche im Zusammenhang mit der Eröffnung
und des Betriebes der geplanten Freizeit und Sportstätte entstehenden Kosten abzudecken. Dazu gehören (nicht abschließend) das Anmieten
und Ausgestalten der Räumlichkeiten, Maklergebühren für die Vermittlung der Liegenschaft, Hard- und Softwareausstattung,
Raumausstattung, Beratungskosten, Kosten für die Herstellung der Elektrik, Marketing, Büromaterial, IT Kosten, Kosten der Einleitung der
nötigen Glasfaserleitung, etc.
2.
Hinweis, dass der Erwerb alternativer Finanzinstrumente das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals beinhaltet
Wir weisen darauf hin, dass diese Veranlagung das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Geldes beinhaltet.
3.
Hinweis auf das Nichtvorliegen einer Beaufsichtigung durch die FMA (Finanzmarktaufsicht)
Wir weisen darauf hin, dass diese Veranlagung nicht der Aufsicht durch die österreichische Finanzmarktaufsicht unterliegt.
4.
Angabe der für den Emittenten im Falle eines Verwaltungsstrafverfahrens örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
Für allfällige Verwaltungsstrafrechtsverfahren ist der Magistrat Wien zuständig.
Auslastung
Preis pro Stunde
Anzahl Mitglieder
Faktor Dynamic
Auslastung
Gaming
Turniere
Sponsoren und Werbung
Mitgliedsbeträge
Abverkauf Hardware
Shop
Special Events
Bewirtung
Summe
25%
Umsatz "non gaming"
Breakeven bei Auslastung:
50%
100%
25%
1 000
1
25%
186 818,94
6 000,00
3 750,00
25 000,00
0,00
3 750,00
10 000,00
6 248,13
241 567,06
Gehälter
Strom
Miete
Internet
Heizung
Reinigung
Versicherungen
Beratung/Outsourcing
Instandhaltung/Einkauf
Sonstiges
Marketing
Rückstellungen Finanzierung
Summe Aufwendungen
bei Auslastung
Gesamtergebnis
2017
2016 (Halbjahr)
Businessplan
25%
-86 345,44
50%
373 637,88
6 000,00
7 500,00
25 000,00
0,00
7 500,00
10 000,00
12 496,25
442 134,13
100%
747 275,75
6 000,00
15 000,00
25 000,00
0,00
15 000,00
10 000,00
24 992,50
843 268,25
Umsatz
25%
373 637,88
12 000,00
15 000,00
50 000,00
20 000,00
15 000,00
20 000,00
24 992,50
530 630,38
Aufwand
2018
50%
2,99 €
2 000
2
100%
50%
747 275,75
12 000,00
30 000,00
50 000,00
20 000,00
30 000,00
20 000,00
49 985,00
959 260,75
100%
1 494 551,50
12 000,00
60 000,00
50 000,00
20 000,00
60 000,00
20 000,00
99 970,00
1 816 521,50
25%
50%
100%
3 000
3
150 000 €
300 000 €
7 000 €
16 000 €
46 800 €
93 600 €
11 400 €
22 800 €
4 500 €
9 000 €
6 000 €
12 000 €
2 500 €
5 000 €
24 000 €
48 000 €
12 000 €
40 000 €
10 000 €
20 000 €
12 000 €
24 000 €
41 713 €
83 425 €
327 912,50
673 825,00
Gesamtergebnisse nach Auslastung gegliedert
50%
100%
25%
50%
100%
114 221,63
515 355,75
-143 194,63
285 435,75 1 142 696,50
Breakevenberechnung nach Auslastung
68 496,25
211 985,00
35%
31%
25%
373 637,88
12 000,00
22 500,00
75 000,00
30 000,00
22 500,00
60 000,00
37 488,75
633 126,63
50%
100%
747 275,75 1 494 551,50
12 000,00
12 000,00
45 000,00
90 000,00
75 000,00
75 000,00
30 000,00
30 000,00
45 000,00
90 000,00
60 000,00
60 000,00
74 977,50
149 955,00
1 089 253,25 2 001 506,50
360 000 €
20 000 €
93 600 €
22 800 €
9 000 €
12 000 €
5 000 €
60 000 €
60 000 €
30 000 €
24 000 €
83 425 €
779 825,00
25%
-146 698,38
50%
309 428,25
100%
1 221 681,50
341 977,50
29%
Businessplan gem. AltFG-InfoVO der OP Arena GmbH