Bier gebraut in Bremen Die ‚alte` Union Brauerei Bremen Die Freie

Das Anlageobjekt für Bremer Bierliebhaber
Bier gebraut in Bremen
Seit dem 11. Jahrhundert wird in Bremen Bier gebraut. Die Qualität der traditionellen Bremer
Sorten wie Rotbier, Porter und Ale wurden dabei
nicht nur in der Heimat geschätzt. Bremer
Braukunst wurde im großen Stil nach Holland,
England und Skandinavien exportiert. Die Zahl
der Brauereien war einst groß. So wurden im
Jahr 1748 noch 35 Brauereien in Bremen gezählt.
Diese Vielfalt nahm später kontinuierlich ab. Kaum zu
glauben, dass in einer Stadt mit rund 550.000 Einwohnern Ende 2015 gerade noch drei Brauereien Bier brauten. Es ist an der
Zeit, ein neues Kapitel aufzuschlagen.
Die ‚alte‘ Union Brauerei Bremen
Die Geschichte der 1907 von Bremer Wirten gegründeten Union Brauerei
endete als Brauerei zunächst im Jahr 1968.
Damals wurden viele lokale Brauereien von Braukonzernen aufgekauft
und geschlossen. Schade, denn das Bremer Union Bier hatte laut Zeitzeugen einen guten Ruf.
Die Freie Brau Union Bremen
Mit unserem neuen Brauereinamen knüpfen wir an die Tradition der Union Brauerei an und brauen in diesem wunderschönen Gebäude. Gleichzeitig zeigen wir unsere enge Bindung an die Freie Hansestadt Bremen.
Alte Liebe – frischer Durst
Bei unserem Slogan steht Alte Liebe für unsere Verbundenheit mit der
über 100-jährigen Tradition der Union Brauerei und der Bremer Braukunst. Und frischer Durst? Für unsere mit Leidenschaft gebrauten Bremer
Craft Biere, die in Bremen gebraut und abgefüllt werden. BREMEN als
Herkunft steht im Zentrum unserer Marke. Somit war es für uns ein logischer Schritt, dass unsere Sorten BREMEN sozusagen als (Vor-)Namen
tragen werden:
BREMER Keller Pils, BREMER Pale Ale usw.: sprich 100% Bremen
BREMER Craft Biere mit
Leidenschaft gebraut
Craft bedeutet Handwerk bzw. handwerkliche Herstellung. Dabei nutzen
wir die beste Technik und die fundierte Ausbildung unseres BraumeisterTeams. Offenheit und Mut für neue, überraschende Geschmackserlebnisse und die Pflege von traditionellen Bremer Bierstilen beschreibt
unsere Brauphilosophie. Bremer Craft Biere sind hochpreisig positioniert,
dafür regional, umweltschonend und transparent mit besten Zutaten
produziert.
Unsere Biere sind bewusst nicht filtriert, somit naturtrüb und werden
nicht thermisch behandelt. Der Umwelt zuliebe verfolgen wir eine
konsequente Mehrwegstrategie auf Basis des regionalen Marktes. Die
dafür notwendigen hohen Investitionen in die Abfüllung sehen wir als
Voraussetzung für ein glaubwürdiges Mehrwegsystem an.
Investition in die Union Brauerei mit
alkoholhaltiger Rendite
Die ursprüngliche Idee der Wirte Union begeistert uns: Nicht „eine“
Brauerei sondern „eure“ Brauerei, das wären wir gerne für unserer Kunden und Freunde. BremerInnen und Bremer, die unsere Leidenschaft für
BREMER Bier teilen, bieten wir daher ein Investitionsangebot:
Genussscheine der Union Brauerei Bremen mit folgenden Alternativen und einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren.
100 € Genussschein
Eine jährlich Verzinsung in Höhe von 7,5%, als Union Biergutscheine
in Höhe von 7,50€ ausgeschüttet, einlösbar ausschließlich in unserem
Brauerei-Shop und unserem Braugasthaus in Bremen Walle für Produkte
der Freien Brau Union Bremen.
300 € Genussschein
Eine jährliche Verzinsung in Höhe von 7,5%, als Union Biergutscheine
in Höhe von 22,50€ ausgeschüttet, einlösbar ausschließlich in unserem
Brauerei-Shop und unserem Braugasthaus in Bremen Walle.
Zusätzlich laden wir die 300 EUR Genussscheininhaber zu zweit einmalig
zu einer Chef-Brauereiführung in der Union Brauerei ein.
500 € Genussschein
Eine jährliche Verzinsung in Höhe von 7,5%, als Union Biergutscheine
in Höhe von 37,50€ ausgeschüttet, einlösbar ausschließlich in unserem
Brauerei-Shop und unserem Braugasthaus in Bremen Walle.
Zusätzlich laden wir die 500 EUR Genussscheininhaber zu zweit einmalig
zu einer Experten-Verkostung im Rahmen einer Produktentwicklung ein,
um mitzuentscheiden, wie eine neue Biersorte bei uns schmecken soll.
1000 € Genussschein
Der 1.000€ Genussschein exklusiv für Wirtinnen und Wirte.
Eine jährliche Verzinsung in Höhe von 7,5%, als Union Biergutscheine in
Höhe 75,00€ ausgeschüttet, einlösbar ausschließlich in unserem BrauereiShop und unserem Braugasthaus in Bremen Walle.
Zusätzlich laden wir die 1.000 EUR Genussscheininhaber einmalig zu einer
exklusiven Bier-Verkostung mit bis zu 20 Personen (z. B. Stammgästen)
in der Union Brauerei ein. Die Wirte erhalten auf Wunsch ein Nennung auf
unserer „Sponsoren-Wand“ im Sudhaus
An wen richtet sich unser Angebot?
An Fans der Bremer Bierkultur, die Lust daran haben, die weitere Entwicklung der Freien Brau Union Bremen zu unterstützen. Wichtig ist dabei, dass
Ihr Euch das Risiko eines Totalsverlustes des eingesetzten Kapitals vor
Augen führt: Wir begrenzen bewusst die möglichen Investitionsbeträge
auf 1.000 EUR pro Person, so dass ein möglicher Verlust für Euch ärgerlich
aber verkraftbar sein
sollte. Natürlich werden
wir hart daran arbeiten,
dass dieses Verlustrisiko
möglichst gering bleibt.
Genussschein im Überblick
Maximaler Investitionsbedarf
100.000 €
Mindestvolumen
25.000 €
Mindestinvestitionssumme 100 €
Grundverzinsung (pro Jahr)
7,5 %
Die Genussrechte sind gemäß den Genussrechtsbedingungen übertragbar. Ihnen werden keine gesellschaftsrechtlichen Mitgliedsrechte, insbesondere keine Stimmund Kontrollrechte, gewährt. Sie können keinen Einfluss
auf die Geschäftstätigkeit ausüben. Sämtliche Ansprüche
aus dem Genussrecht sind qualifiziert nachrangig und
treten gegenüber Ansprüchen aller Gläubiger der Firma
Union Brauerei zurück.
Steuerlicher Hinweis
Sie beabsichtigen in das Unternehmen der Union Brauerei
GmbH zu investieren. Die Ausgestaltung der Genussrechte
entspricht einem qualifizieren Nachrangdarlehen.
Die Erträge aus dem Genussrechtsverhältnis sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen der
Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % und dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % bezogen auf die Abgeltungsteuer.
»Risikohinweise
Die folgenden Erläuterungen sind nicht rechtsverbindlich. Im Rahmen dieser zusammenfassenden Darstellung
können die Bedingungen insbesondere nicht im Einzelnen
dargestellt werden. Lesen Sie daher
bitte die Genussrechtsbedingungen
sorgfältig durch.
Machen Sie sich bitte mit der Anlageform vertraut und
informieren Sie sich über die möglichen Risiken, bevor Sie
investieren. Bei der Kapitalanlage handelt es sich um eine
Risikokapitalanlage. Ein Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals ist möglich. Erforderlich ist, dass für Sie
ein Totalverlust des eingezahlten Kapitals wirtschaftlich
hinnehmbar ist.
Mit dem Investitionsbetrag stellen
Sie dem Unternehmen Kapital zur
Verfügung. Als Vergütung erhalten
Sie eine Verzinsung.
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit
erheblichen Risiken verbunden und kann zum
vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
» Verzinsung in Höhe von 7,5 %
pro Kalenderjahr ab 2016
Ab dem 01.04.2016 wir das Kapital
mit einem Zinssatz in Höhe von 7,5
% pro Kalenderjahr verzinst.
Bei dieser Genussrechtsbeteiligung
handelt es sich um eine längerfristige Anlage. Kündigung sowie
Rückzahlung des Genussrechtskapitals sind zunächst ausgeschlossen.
Die Kündigung ist erstmals zum
31.12.2021 möglich. Die Frist beträgt
drei Monate zum Jahresende.
Genussschein-Bedingungen
Genussrechtsbedingungen
Die Firma Union Brauerei Bremen GmbH, Hemelinger Str. 16-18, 28205 Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lüder Kastens, (im Folgenden „Gesellschaft“) gibt Genussrechtskapital aus. Der Kapitalgeber (im Folgenden „Genussrechtsinhaber“) investiert gemäß den nachstehenden Bedingungen:
1.
Genussrechtskapital
10.
Nachrangigkeit
Die Gesellschaft beabsichtigt gegen Einzahlung von Genussrechtskapital mit einem
Gesamtbetrag in Höhe von bis zu € 100.000,00 Genussrechten im Nennbetrag von
jeweils € 100,00 auszugeben.
10.1.
Der Genussrechtsinhaber tritt hiermit mit sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen einschließlich Rückzahlungsbetrag und Zinsen im Rang hinter alle
gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen anderer Gläubiger der Gesellschaft
zurück. Forderungen mit Rangrücktritt von anderen Genussrechtsinhabern stehen
auf gleicher Stufe. Der Genussrechtsinhaber kann Befriedigung aus den vorstehend
genannten Forderungen erst nach Beseitigung einer gegebenenfalls bestehenden
Überschuldung und nach Befriedigung aller anderen vorrangigen Gläubiger aus künftigen Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschluss oder aus sonstigen freien
Vermögen verlangen. Außerdem werden die Forderungen des Genussrechtsinhabers
im Falle einer Insolvenz oder einer Liquidation auch nicht vor, sondern nur gleichrangig mit Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter berücksichtigt. Zahlungen
durch die Gesellschaft erfolgen nur, wenn und soweit die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz der Gesellschaft bewirken bzw. keinen Insolvenzgrund
hervorrufen würde oder durch die Zahlung kein Insolvenzgrund drohen würde; werden
fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung jeweils unter den oben genannten Voraussetzungen der qualifizierten Nachrangklausel zum nächstmöglichen Termin.
2.
Erwerb und Ausgabe der Genussrechte
2.1.
Der Genussrechtsinhaber erwirbt die gemäß Ziffer 1 benannten Genussrechte durch
den Genussrechtsantrag und dessen Annahme durch die Gesellschaft. Die Annahme
erfolgt durch Übersendung einer Annahmeerklärung und steht unter der Bedingung
der vollständigen Einzahlung des in der Annahmeerklärung bestätigten Genussrechtskapitals.
2.2.
Der vom Genussrechtsinhaber gezeichnete Gesamtnennbetrag hat mindestens
€ 100,00 zu betragen und durch 100 ohne Rest teilbar zu sein.
2.3.
Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag (100 Prozent). Von der Gesellschaft wird kein Agio als Ausgabeaufschlag erhoben.
2.4.
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den Antrag anzunehmen. Sie ist auch berechtigt, sollte der Genussrechtinhaber Genussrechte im Gesamtnennbetrag von mehr als
€ 100,00 beantragen, Genussrechte in Höhe eines geringeren Nennwerts anzunehmen. Der Genussrechtsinhaber hat keinen Anspruch auf den Ersatz von Aufwendung,
auch wenn der Antrag nicht angenommen wird.
2.5.
Ist die in Ziffer 2.1 genannte Bedingung (Einzahlung des Genussrechtskapitals) noch
nicht eingetreten, ist die Gesellschaft berechtigt, die Ablehnung des Antrags durch
Übersendung einer Ablehnungserklärung per E-Mail zu erklären.
3.
Genussrechtsregister
3.1.
Die Genussrechte werden nicht verbrieft. Sie lauten auf den Namen des Genussrechtsinhabers und werden in das Genussrechtsregister der Gesellschaft eingetragen.
3.2.
Gegenüber der Gesellschaft gilt als Genussrechtsinhaber nur der, der im Genussrechtsregister eingetragen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Leistungen
und Zahlungen mit befreiender Wirkung an den im Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechtsinhaber zu leisten.
3.3.
Der Genussrechtsinhaber ist verpflichtet, der Gesellschaft Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung und anderer
wichtiger Daten unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.
3.4.
Der Genussrechtsinhaber ist damit einverstanden, dass die Kommunikation zwischen
der Gesellschaft und dem Genussrechtsinhaber per E-Mail erfolgt.
4.
Einzahlung des Genussrechtskapitals
4.1.
Der Genussrechtsinhaber zahlt das Genussrechtskapital innerhalb von zehn Tagen
nach Empfang der ihm von der Gesellschaft zugesandten Annahmeerklärung mit
Zahlungsaufforderung auf das in der Annahmeerklärung angegebene Bankkonto ein.
4.2.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist von zehn Tagen, befindet sich der Genussrechtsinhaber in Verzug. Maßgeblich ist die Wertstellung auf dem
Bankkonto.
5.
Verzinsung in Form von Bierzeichen
5.1.
Das eingezahlte Kapital wird ab dem 01.04.2016 mit einer jährlichen Verzinsung in
Höhe von 7,5 Prozent des Nennbetrags verzinst.
5.2.
Die Auszahlung der Verzinsung ist bis zum 31.03. des auf das Geschäftsjahr folgenden
Kalenderjahres fällig.
5.3.
Die Auszahlung der Grundverzinsung erfolgt in Form von Gutscheinen (Wertmarken).
Die Versendung erfolgt mit einfachem Brief.
6.
Nachschusspflicht
Es besteht keine Nachschusspflicht.
10.2. Etwaige Ansprüche der Genussrechtsinhaber können von der Gesellschaft nicht durch
Aufrechnung erfüllt werden, eine etwaige Aufrechnung durch die Gesellschaft wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.
11.
Gesellschafts- und Mitwirkungsrechte
11.1.
Die Genussrechte gewähren keine Gesellschafts- und Mitwirkungsrechte. Insbesondere hat der Genussrechtsinhaber kein Stimmrecht und ist nicht berechtigt, an der
Gesellschafterversammlung teilzunehmen. Die Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft obliegt gemäß dem Gesellschaftsvertrag dem Geschäftsführer bzw. den
Geschäftsführern.
11.2.
Die Genussrechte gewähren keinen Anspruch auf eine Beteiligung am Abwicklungserlös bei Liquidation der Gesellschaft.
12.
Ausgabe neuer Genussrechte
12.1.
Die Gesellschaft behält sich vor, weitere Genussrechte zu gleichen oder anderen Bedingungen zu gewähren sowie sonstiges Eigen- oder Fremdkapital aufzunehmen.
12.2. Ein Bezugsrecht des Genussrechtsinhabers bei einer neuen Genussrechtsausgabe besteht nicht.
13.
Bestandschutz
Der Bestand der Genussrechte wird weder durch Verschmelzung noch Umwandlung
oder Bestandsübertragung der Gesellschaft berührt.
14.
Änderungen der Genussrechtsbedingungen
14.1.
Nachträglich können die Nachrangigkeit nicht beschränkt sowie Laufzeit und Kündigungsfrist nicht verkürzt werden.
14.2. Im Falle von Änderungen der steuerlichen Behandlung von Genussrechten ist die Gesellschaft berechtigt, die Genussrechtsbedingungen nach billigem Ermessen unter
Berücksichtigung der Interessen des Genussrechtsinhaber sowie der Gesellschaft und
deren Gesellschafter durch einseitige Willenserklärung zu ändern.
15.
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft, welche die Genussrechte betreffen, erfolgen
schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Genussrechtsinhaber.
16.
Schlussbestimmungen
16.1.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Änderungen oder Ergänzungen dieser Genussrechtsbedingungen oder dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
7.
Laufzeit, Kündigung
16.2. Auf diese Genussrechtsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
7.1.
Die Genussrechte werden auf unbestimmte Zeit ausgegeben.
16.3. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.
7.2.
Eine Kündigung ist frühestens zum 31.12.2021 möglich.
7.3.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende. Die Kündigung hat schriftlich per Post oder per E-Mail zu erfolgen.
8.
Rückzahlung, Rückabwicklung
16.4. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich der Sitz der Gesellschaft,
soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann. Dies gilt auch für den Fall, dass
der Genussrechtsinhaber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Rückzahlung des wirksam gekündigten Genussrechtskapitals erfolgt zum Buchwert innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, zu dem die wirksame Kündigung erfolgt ist. Der Buchwert wird ermittelt aus dem Nennbetrag. Sollte die Liquidität der Gesellschaft zum Rückzahlungstermin nicht ausreichen, kann die Rückzahlung des gekündigten Genussrechtskapitals
in zwei gleichen Raten gemäß Ziffer 7 Satz 1 mit einer ersten Rate innerhalb von 30 Tagen
und einer zweiten Rate innerhalb von weiteren sechs Monaten erfolgen.
9.
Übertragung von Genussrechten
16.5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Genussrechtsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon
die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen gleichwohl unberührt. An die Stelle der
unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem von der Gesellschaft gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen,
nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes
gilt für die Ausfüllung einer regelungsbedürftigen Lücke.
9.1.
Die Genussrechte sind übertragbar. Der Genussrechtsinhaber kann die Genussrechte
nur im Ganzen an Dritte und nur jeweils zum 31.12. übertragen.
Stand: 11.11.2015
9.2.
Die Übertragung der Genussrechte ist der Gesellschaft anzuzeigen und erst wirksam,
wenn der Gesellschaft sämtliche erforderlichen Informationen des neuen Genussrechtsinhabers mitgeteilt wurden.
Genussscheine der Union Brauerei Bremen GmbH
Hinweis: Pro Person sind in der Summe zunächst maximal 1.000,00 EUR möglich
Bitte übersenden Sie diesen Genussrechtsantrag an Union Brauerei Bremen GmbH, Hemelinger Str. 16-18, 28205 Bremen:
Ich,
Name *
Straße & Hausnummer *
Vorname *
PLZ & Wohnort *
Telefon
Geburtsdatum *
Telefax
E-Mail *
BankBLZ Kontonummer
Name der Gastronomie beim Wirte-Genussschein
Adresse der Gastronomie beim Wirte-Genussschein
* Pflichtangaben
beantrage den Erwerb von Genussrechten in Höhe von insgesamt
1 x 100 €
100 / Einhundert €
1 x 300 €
300 / Dreihundert €
1 x 500 €
500 / Fünfhundert €
1 x 1000 €
1.000 / Eintausend € ( Wirtepaket )
an dem Unternehmen der Firma Union Brauerei Bremen GmbH, Hemelinger Str. 16-18, 28205 Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 29981), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lüder Kastens, (im Folgenden „Union Brauerei Bremen GmbH“ genannt) (Hinweis: Die Mindestantragssumme beträgt 100 €. Bei der Beantragung eines höheren Betrages muss dieser durch 100 ohne Rest teilbar sein.)
Ja, ich möchte per Mail über Neuigkeiten der Brauerei unterrichtet werden!
Risikohinweise:
Bei der Kapitalanlage in Form von Genussrechten handelt es sich um eine Risikokapitalanlage. Ein Teil- oder Totalverlust des eingezahlten Genussrechtskapitals ist möglich. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust
des eingesetzten Vermögens führen. Erforderlich ist, dass für Sie ein Totalverlust des beantragten Kapitals wirtschaftlich hinnehmbar ist.
Die Gewährung der Genussrechte erfolgt durch Annahme dieses Antrags durch die Firma Union Brauerei Bremen GmbH und unter der Bedingung der
Einzahlung des Genussrechtskapitals gemäß diesem Genussrechtsantrag und den Genussrechtsbedingungen vom 01.11.2015. Ich habe die Genussrechtsbedingungen gelesen und verstanden.
Ich verpflichte mich, das Genussrechtskapital innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Annahmeerklärung zu diesem Genussrechtsantrag auf das in der
Annahmeerklärung angegebene Bankkonto der Firma Union Brauerei Bremen GmbH zu überweisen.
Ich willige in die elektronische Speicherung und Verarbeitung meiner Daten bei der Firma Union Brauerei Bremen GmbH ein.
Ort, Datum
Unterschrift
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel
246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Firma Union Brauerei Bremen GmbH,
Hemelinger Str. 16-18, 28205 Bremen oder per eMail an [email protected].
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder nur teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren
Empfang.
Ort, Datum
Unterschrift