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An die Gläubiger und Geschäftspartner
der PROKON Regenerative Energien GmbH
Itzehoe, den 02.07.2015
Große Mehrheit für das Genossenschafts-Modell in der Gläubigerversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit großer Mehrheit hat sich heute die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen
der PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) für den sogenannten GenossenschaftsInsolvenzplan entschieden. Im Anschluss an eine mehrstündige Darstellung der Insolvenzpläne durch das
Team der Insolvenzverwaltung wurde über den Genossenschafts-Insolvenzplan in den dafür vorgesehenen
Gruppen abgestimmt. Alle acht Gruppen, die zur Abstimmung aufgerufen waren, haben sich jeweils mit
Kopf- und Summenmehrheit für den Genossenschafts-Insolvenzplan ausgesprochen. Eine Abstimmung über
den Investoren-Insolvenzplan wurde nicht mehr durchgeführt.
Insgesamt haben an der Abstimmung in der Hamburger Messe Gläubiger mit Forderungen in Höhe von rd.
EUR 1,056 Mrd. persönlich oder durch Bevollmächtigte teilgenommen. Hiervon haben sich rd. EUR 843 Mio.
für den Genossenschafts-Insolvenzplan ausgesprochen – das entspricht rd. 80% der im Termin vertretenen
Forderungen und rd. 50% sämtlicher Insolvenzforderungen. Bereits vor der Gläubigerversammlung hatten
sich zahlreiche Genussrechtsinhaber bereit erklärt, einen Teil ihrer Insolvenzforderungen in Anteile an einer
künftigen PROKON Genossenschaft zu wandeln. Von den rd. EUR 1,44 Mrd. Genussrechtskapital hatten sich
Genussrechtsinhaber mit einem Kapital von über EUR 865 Mio. – etwa 60% – für eine solche Wandlung
entschieden. Damit wurden die Vorgaben des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV),
der eine Größenordnung von EUR 660 Mio. für die Gründung für erforderlich gehalten hatte, weit
überschritten und das Eigenkapital der künftigen PROKON Genossenschaft zusätzlich gestärkt.
Ich freue mich, dass sich die Gläubigerversammlung für einen der beiden von mir vorgeschlagenen
Sanierungswege entschieden hat. Als Insolvenzverwalter hatte ich keine Empfehlung hinsichtlich der
unterschiedlichen Modelle ausgesprochen. Beide hätten aus meiner Sicht eine stabile Neuausrichtung
ermöglicht. Vor einer Zerschlagung des Unternehmens hatte ich allerdings gewarnt. Das Unternehmen hat
jetzt sehr gute Aussichten, das Insolvenzverfahren kurzfristig zu verlassen.
Der beschlossene Insolvenzplan ist nun noch durch das Insolvenzgericht rechtskräftig zu bestätigen.
Anschließend kann dann die Umwandlung in eine Genossenschaft erfolgen. Die Aufhebung des
Insolvenzverfahrens ist für den 31.07.2015 oder den 31.08.2015 vorgesehen. Bis dahin werde ich die
Geschäfte weiter leiten.
Für den Neustart als Genossenschaft ist in Abstimmung mit dem RWGV bereits ein fünfköpfiger Aufsichtsrat
etabliert. Geführt wird er von Udo Wittler, dem früheren Vorstandsvorsitzenden der BAG-Bank Hamm. Sein
Stellvertreter wird Wolfgang Siegel, Vorstandsvorsitzender des Freunde von Prokon e.V.; weitere Mitglieder
werden ein Wirtschaftsprüfer und zwei Betriebswirte sein.
Den Vorstand der Genossenschaft wird zunächst der aktuelle Geschäftsführer von PROKON, der
Unternehmensberater Diplom-Betriebswirt Kai Peppmeier, gemeinsam mit seinem Kollegen Dipl.-Kfm.
Markus Bennemann übernehmen. Dadurch wird eine reibungslose Überleitung auf die künftigen
Vorstandsmitglieder, die sich derzeit im Auswahlprozess befinden, sichergestellt. „Wir sind im Laufe des
Insolvenzverfahrens mit der leistungswirtschaftlichen Restrukturierung sehr gut vorangekommen. In den
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Insolvenzverwalter: Dr. Dietmar Penzlin
nächsten sechs bis zwölf Monaten gilt es nun, die getroffenen Maßnahmen abzuschließen und das
Unternehmen am Markt neu zu positionieren. Die Windenergiebranche befindet sich fortlaufend im
Umbruch, PROKON hat in seiner neuen Form gute Voraussetzungen, um künftig wieder eine zentrale Rolle
zu spielen. Durch die Einbindung in das Genossenschaftswesen ergeben sich zudem weitere
vielversprechende Entwicklungsperspektiven“, führt Peppmeier aus.
Für das erste Halbjahr 2016 sieht der Insolvenzplan die Emission einer handelbaren Anleihe vor.
Genussrechtsinhaber, die Forderungen über EUR 1.000,00 und eine Anschrift im Europäischen
Wirtschaftsraum bzw. in der Schweiz haben, erhalten ein Erwerbsrecht für eine solche Anleihe. Die
Entscheidung über die Ausübung dieses Erwerbsrechts werden sie auf Grundlage eines Wertpapierprospekts
treffen können, dessen Erstellung kurzfristig in Angriff genommen wird. Durch die Anleihe werden die
Forderungen dieser Gläubiger in Höhe von 34,5% befriedigt werden. Gläubiger, die keine Anleihe erhalten –
hierzu zählen u.a. Lieferanten, Krankenkassen, Finanzverwaltung und Stromkunden – erhalten stattdessen
bis Ende 2015 eine Barauszahlung in Höhe von 34,5% ihrer Insolvenzforderungen.
Die noch nicht verwerteten Vermögensgegenstände, insbesondere die umfangreichen Darlehen an
Unternehmen im Bereich der Holzwirtschaft, werden auf Grundlage des Insolvenzplans an eine
Abwicklungsgesellschaft, die PROKON Abgeltungsgläubiger SPV GmbH, übertragen. Geschäftsführer dieser
Gesellschaft ist der Hamburger Insolvenzanwalt Stefan Denkhaus. Er wird die Einziehung der Forderungen
überwachen und die Verwertungserlöse in Form der sog. Abgeltungskomponente auszahlen. Die Quote für
diesen zweiten Schritt der Gläubigerbefriedigung wird derzeit auf rd. 23,3% taxiert. Mit einer Auszahlung ist
voraussichtlich aber erst ab dem Jahr 2017 zu rechnen.
Mit der Verabschiedung des Genossenschafts-Insolvenzplans haben wir das Insolvenzverfahren binnen
18 Monaten erfolgreich abschließen können. Das war für alle Beteiligten eine sehr intensive Zeit. Ich bin
zuversichtlich, dass die Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die engagierte Belegschaft von PROKON ein
Startsignal sein wird, um unter neuen Vorzeichen und mit einem klaren Unternehmensfokus künftig am
Markt erfolgreich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietmar Penzlin
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht
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