Grunderwerbsteuer NEU

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STEUERREFORM 2015/2016
Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer
Mit der Steuerreform 2015/16 ergeben sich umfangreiche Änderungen des Grunderwerbssteuergesetzes.
Die bevorstehenden Änderungen betreffen die Übertragung von Grundstücken/Immobilien innerhalb der Familie z.B. durch Schenkungen oder Erbschaften.
Übertragungen von Immobilien im Familienkreis werden sohin ab 01.01.2016 zum
Großteil empfindlich teurer.
Derzeit beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % bzw. 2 % des 3-fachen Einheitswertes,
unabhängig ob es zu einer Schenkung oder Erbschaft kommt.
Ab 01.01.2016 wird in den meisten Fällen für Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie der wesentlich höhere Grundstückswert, d.h. der allgemeine Verkehrswert der Immobilie als Berechnungsgrundlage herangezogen. Zudem ändert
sich auch der Steuersatz (0,5 % bis 3,5 %, abhängig von einer gestaffelten Bemes-
sungsgrundlage).
Zur Familie zählen: Ehegatten/eingetragene Partner, Lebensgefährten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, Stief-, Wahl-, oder Pflegekinder, Geschwister, Nichten und Neffen.
Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken wird wegen der im Jahr 2015 eingeführten neuen Einheitswerte an der bisherigen Besteuerung festgehalten.
Die Möglichkeiten der vertraglichen Absicherung der übertragenden Person durch
Wohnrecht, Belastungs- und Veräußerungsverbot, etc. bleiben unberührt.
Zusammenfassend ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob eine Übertragung der Immobile aus rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten noch in diesem Jahr erfolgen
sollte; wir beraten Sie umfassend auf Basis Ihres konkreten Falles und informieren auch
über allfällige Alternativen (Testament, etc.)
RA Dr. Mario Sollhart
RA Mag. Christian Taumberger
DR. MARIO SOLLHART – MAG. CHRISTIAN TAUMBERGER
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