Immobiliensteuer: ÖVI befürchtet eine Überwälzung der Kosten auf die Käufer. Denn auf dem Immobilienmarkt herrscht jetzt schon Angebotsknappheit. Die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung der Immobilienertragsteuer (ImmoEst) von derzeit 25 auf 30 Prozent dürfte die Preise für Wohnungen und Häuser zusätzlich nach oben treiben. "Eventuell will das der Verkäufer im Kaufpreis abgebildet haben", sagte Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI), am Montag in einem APA-Gespräch. Die Überwälzung der Kosten auf die Käufer dürfte nicht allzu schwierig sein. Denn auf dem Immobilienmarkt herrscht jetzt schon Angebotsknappheit. "Jeder, der nicht verkaufen muss, verkauft nicht", so Holzapfel. Denn die Veranlagungsalternativen zu Immobilien seien "nicht so toll", meinte er unter anderem in Bezug auf die niedrigen Sparbuchzinsen. Die Immobilienertragsteuer ist für Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken (Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte wie z. B. Baurechte) zu bezahlen. Besteuert wird die Differenz aus Anschaffungskosten und Verkaufserlös. Steuerfrei bleibt der Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen handelt. Vererben und schenken von Immobilien Die Grunderwerbsteuer beträgt im Allgemeinen 3,5 Prozent von der Bemessungsgrundlage. Beim Vererben und Schenken von Immobilien im Familienverband ist heuer noch (bis zum Inkrafttreten der Steuerreform zum Jahreswechsel) ein ermäßigter Grunderwerbsteuersatz von zwei Prozent auf den dreifachen Einheitswert fällig. Ab dem kommenden Jahr sieht die Steuerreform zwar gestaffelte - und damit zum Teil geringere - Steuersätze vor. Doch die Optik täuscht, denn die Bemessungsgrundlage wird verändert und steigt dadurch drastisch. Die Basis für die Grunderwerbsteuer, die beim Übertragen von Häusern, Wohnungen und Grundstücken fällig ist, wird ab 1. Jänner 2016 durch folgenden Kunstgriff empfindlich erhöht: Künftig wird der Verkehrswert, also der aktuelle Marktwert, der Immobilie als Grundlage für die Steuerberechnung herangezogen und nicht mehr der weitaus niedrigere, dreifache Einheitswert aus den 70er-Jahren. Bis zu einem Immobilienwert von 250.000 Euro sind ab dem kommenden Jahr 0,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig, bis zu 400.000 Euro zwei Prozent und über 400.000 Euro 3,5 Prozent. Ab einem Marktwert der Immobilie über 400.000 Euro verdoppelt sich der Steuersatz also nahezu von derzeit zwei auf dann 3,5 Prozent. (APA)
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