Jonas Jannusch - Gemeinde Frankenblick

Frankenblick Bote
Amtsblatt der Gemeinde
www.frankenblick.eu
Jahrgang 5
Freitag, den 26. Februar 2016
Nummer 2
Glückwunsch an Olympiasieger
Jonas Jannusch
Unser junges Sporttalent aus Frankenblick,
OT Rabenäußig Jonas Jannusch holte
bei den
olympischen Jugend-Winterspielen in
Lillehammer die Goldmedaille in Monobob.
Im Interview nach dem Rennen
sagte Jonas Jannusch: „Ich bin total überwältigt. Das sagt sich immer so leicht, aber es ist wirklich
so: Ich weiß nicht, was ich sagen
soll. Es war ein geiles Rennen. Als
ich den Einser im Ziel habe aufleuchten sehen, wusste ich, dass es
für den Russen schwer wird.“
Der 17-Jährige lag nach dem ersten
Lauf auf Rang zwei, 22 Hunderstel
hinter dem Russen Maksim Ivanov.
Foto Quelle: YIS/IOC
Ergebnis-Tabelle:
1. JANNUSCH Jonas (GER)
2. IVANOV Maksim (RUS)
3. OLSEN Kristian (NOR)
Im zweiten Durchgang konnte er
den Russen noch abfangen. Dr.
Thomas Bach freute sich mit den
jungen Monobob-Sportlern.
Die vom Veranstalter gestellten,
einheitlichen Bobs waren den Teilnehmern vor jedem Lauf zugelost
worden. „Wir haben bewiesen, dass
wir gut Bob fahren und es nicht nur
am Wissensvorsprung in der Technik liegt. Laura und ich, wir haben
beide hart trainiert, das zahlt sich
jetzt aus und das werden wir gemeinsam heute Abend feiern“, erklärte der junge Deutsche.
Die Gemeinde Frankenblick gratuliert Jonas Jannusch herzlich zu
diesem hervorragenden Ergebnis.
Wir sind stolz auf Dich und wünschen Dir für die Zukunft viel Erfolg
und weitere solch tolle Erlebnisse.
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
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Nr. 2/2016
Amtliche Bekanntmachungen
Nächster Redaktionsschluss
Dienstag, den 15.03.2016
Stellenausschreibung
Nächster Erscheinungstermin
Donnerstag, den 24.03.2016
Schicken Sie Ihre Beiträge bitte an
[email protected]
Gemeinde Frankenblick
Anschrift
OT Effelder
Schlossgasse 20
96528 Frankenblick
Tel.: Fax.: Email: 036766 / 293 - 0
036766 / 293 - 21
[email protected]
Öffnungszeiten
... der Gemeindeverwaltung Frankenblick Rathaus in Effelder:
Montag und
Mittwochgeschlossen
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
Meldeamt:
Montag
09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
... der Gemeindeverwaltung Frankenblick Außenstelle Mengersgereuth-Hämmern:
Montag und
Mittwochgeschlossen
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
Meldeamt:
Dienstag
Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
09:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten:
Dienstag
Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr
09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Sprechtage des Bürgermeisters
Sprechtag in Rauenstein
Feuerwehrgerätehaus:
jeden 1. Dienstag
des Monats
und
jeden 3. Dienstag
des Monats
von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sprechtag in Mengersgereuth-Hämmern
Außenstelle der Gemeindeverwaltung:
jeden 3. Dienstag
des Monats
von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
und jeden 1. Dienstag
des Monats
von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Sprechtag in Effelder
Rathaus:
Donnerstag und
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Um die Wartezeiten für Sie möglichst gering zu halten,
bitte ich um telefonische Voranmeldung über das
Sekretariat unter +49 36766 2930.
Jürgen Köpper
Bürgermeister
Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterin Ordnungsamt
In der Gemeinde Frankenblick ist, zunächst befristet für 1 Jahr
mit der Option der unbefristeten Weiterbeschäftigung, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters
neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
1) Durchführung allgemeiner ordnungsbehördlicher Aufgaben
- Verfolgung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten
- Vollzug des ThürTierGefG
- Vollzug der Straßenreinigungssatzung
- Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung
-Fundwesen
- Fischerei- und Jagdangelegenheiten
- Erlass von Ordnungsverfügungen/Allgemeinverfügungen
-Außendienstkontrollfahrten
-Obdachlosenangelegenheiten
2) Sachgebiet Feuerwehr
- Mitwirkung im technischen Aufgabenbereich der Feuerwehr
- Aufarbeitung und Erstellung von Inventarlisten (Feuerwehrtechnik, Bekleidung, Aufwendungen)
- Fahrzeug- und Materialverwaltung
- Haushaltsplanung in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Feuerwehr
- Mitwirkung bei der Erstellung der erforderlichen Satzungen und verwaltungsinternen Vorschriften
Anforderungen:
- erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/
Verwaltungsfachangestellter
- fachliche Kompetenz
- langjährige Erfahrung im Ordnungswesen
- umfassende Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und
Vorschriften
- Führerschein Klasse B
Erwartet werden ferner:
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Bürgerfreundlichkeit
- Verantwortungsbewusstsein und selbständiges Arbeiten
- Bereitschaft zur Teamarbeit
- Kontrolltätigkeiten (Außendienst), auch außerhalb der
üblichen Arbeitszeit
- sehr gute EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt
nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Die schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 21.03.2016 an den
Bürgermeister der Gemeinde Frankenblick
Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur
dann, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten erfolgt die Vernichtung der Bewerbungsunterlagen gemäß den Datenschutzrichtlinien. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Jürgen Köpper
Bürgermeister
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
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Nr. 2/2016
Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hoher Weg/ Weststraße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am 04.11.2015 die 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Hoher Weg/ Weststraße“ als Satzung beschlossen.
Nachdem das Landratsamt Sonneberg die Genehmigung nicht
nach § 246 Abs. 1a BauGB innerhalb von einem Monat erteilt
hat, gilt der Bebauungsplan als genehmigt.
Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird die Genehmigungsfiktion
hiermit bekannt gemacht.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hoher Weg/ Weststraße“ tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 Satz 4
BauGB in Kraft.
In dem in der Anlage beigefügten Lageplan ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung im Bauamt der Gemeindeverwaltung Frankenblick, Schlossgasse 20,
96528 Frankenblick während der allgemeinen Dienststunden
einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Zusätzlich zu
den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 036766-29320).
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.
2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§
215 Abs. 1 BauGB).
Sind durch einen Bebauungsplan, dessen Änderung, Ergänzung
oder Aufhebung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten
Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des
Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in
den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§
44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB). Verstöße wegen
der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht
die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dies kann
nur schriftlich unter Angabe des die Verletzung begründenden
Sachverhaltes erfolgen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, sind sie
unbeachtlich (§ 21 Abs. 4 ThürKO).
Jürgen Köpper
Bürgermeister
Anlage zur Bekanntmachung
Inkrafttreten der 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Hoher Weg/ Weststraße“
Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
im Gebiet der Gemeinde Frankenblick
(Sondernutzungssatzung)
Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom
20.03.2014 (GVBl. S. 82, 83), und der §§ 18 und 19 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.02.2014, (GVBl. S. 45,
46), und des § 8 des Bundesfernstraßengesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013
(BGBl. I S. 1388) hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick in seiner Sitzung am 04.11.2015 die folgende Satzung über
die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der
Gemeinde Frankenblick (Sondernutzungssatzung) beschlossen
und die Gemeinde Frankenblick erlässt diese:
§1
Geltungsbereich
(1) Gegenstand dieser Satzung sind Sondernutzungen an den
Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen der Gemeinde Frankenblick innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage,
außerdem an Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
(2) Sonstige Straßen im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziff. 4 ThürStrG und
Wege, die ausschließlich der Bewirtschaftung land- und forstwirt-
schaftlicher Grundstücke dienen (Wirtschaftswege), sind keine
öffentlichen Straßen im Sinne dieser Satzung.
§2
Erlaubnisbedürftige Sondernutzung
(1) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, bedarf
der Gebrauch der in § 1 genannten Straßen, Wege und Plätze
über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) der Erlaubnis der Gemeinde Frankenblick.
(2) Sondernutzungen dürfen erst dann ausgeübt werden, wenn
dafür eine Erlaubnis erteilt ist.
(3) Sondernutzungen im Sinne dieser Bestimmungen sind insbesondere:
1.Aufgrabungen,
2. Verlegung privater Leitungen,
3. Aufstellung von Gerüsten, Masten, Bauzäunen, Bauhütten,
Bauwagen, Baumaschinen und -geräten, Fahnenstangen,
4. Lagerung von Maschinen und Materialien aller Art,
5. Aufstellung von Tischen, Stühlen, Behältnissen, Verkaufsbuden, -ständen, -tischen und -wagen, Vitrinen, Schaukästen,
Warenständern, Warenautomaten, Werbeausstellungen und
Werbewagen,
6. Freitreppen, ausgenommen die in § 5 Abs. 1 Ziff. 10 genannten Fälle,
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7. Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen,
soweit sie mehr als 50 cm tief in den Gehweg hineinragen,
8. Werbeanlagen aller Art, z. B. Schilder, Schaukästen, Vitrinen, Plakatsäulen und -tafeln sowie Warenautomaten, die
innerhalb einer Höhe von 2,50 m über dem Erdboden angebracht sind und mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen
9. Überspannen der Straße mit Spruchbändern, Lichterketten,
Girlanden u. a. innerhalb einer Höhe von 4,50 m über dem
Erdboden.
(4) Wird eine Straße in mehrfacher Weise benutzt, so ist jede
Benutzungsart erlaubnispflichtig.
(5) Auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht kein
Rechtsanspruch.
(6) Die Übertragung einer Sondernutzungserlaubnis auf einen
Dritten ist unzulässig.
§3
Erteilung, Widerruf und Erlöschen der Erlaubnis
(1) Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Sie kann
von Bedingungen abhängig gemacht und mit Auflagen verbunden werden.
(2) Macht die Gemeinde von dem ihr vorbehaltenen Widerrufsrecht Gebrauch, hat der Erlaubnisnehmer gegen die Gemeinde
keinen Ersatz- oder Entschädigungsanspruch.
(3) Die Verpflichtung zur Einholung von Genehmigungen, Erlaubnissen usw., die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sind, bleibt unberührt.
§4
Verfahren
(1) Die Erlaubnis zu einer Sondernutzung ist schriftlich bei der
Gemeindeverwaltung zu beantragen.
(2) Der Antrag soll mindestens enthalten
a) den Namen, die Anschrift und die Unterschrift des Antragstellers,
b) Angaben über Ort, örtliche Begrenzung, Größe und
Umfang, voraussichtliche Dauer und den zu erwartenden
wirtschaftlichen Vorteil der Sondernutzung,
Letzteres, soweit dies möglich ist,
c) einen Lageplan oder eine Lageskizze mit Maßangaben,
wenn dies für die Bearbeitung des Antrags erforderlich
erscheint.
Auf Anforderung sind fehlende Angaben zu ergänzen oder
unrichtige Angaben oder Anlagen zu berichtigen.
(3) Die Sondernutzungserlaubnis wird vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen durch schriftlichen Bescheid erteilt.
Soweit die Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast ist, darf
sie die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde
erteilen.
(4) Ändern sich die dem Antrag oder die der Sondernutzungserlaubnis zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen
Verhältnisse, so hat dies der Antragsteller oder Erlaubnisnehmer
unverzüglich der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
§5
Erlaubnisfreie Sondernutzungen
(1) Bei Ortsdurchfahrten und bei Gemeindestraßen bedürfen einer Erlaubnis nach dieser Satzung nicht:
1. Im Bebauungsplan oder der Baugenehmigung vorgeschriebene Überbauungen (z.B. Arkaden, Vordächer) sowie bauaufsichtlich genehmigte Gebäudesockel, Gesimse, Fensterbänke, Balkone, Erker, Sonnenschutzdächer (Markisen),
Vordächer;
2. Licht-, Luft-, Einwurf- und sonstige Schächte, die nicht mehr
als 50 cm in den Gehweg hineinragen
3. Werbeanlagen, Hinweisschilder und Warenautomaten, die
an einer an die Straße grenzenden baulichen Anlage angebracht sind und die innerhalb einer Höhe von bis zu 2,50 m
nicht mehr als 5 % der Gehwegbreite einnehmen, jedoch
nicht mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen und eine
nutzbare Mindestbreite des Gehweges von 1,50 m gewährleistet bleibt
4. Werbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte
Veranstaltungen (Aus- und Schlussverkäufe, Oster- und
Weihnachtsverkäufe und dergl.) an der Stätte der Leistung,
sofern sie in einer Höhe von über 2,50 m angebracht sind
und einen seitlichen Abstand von mindestens 75 cm zur
Fahrbahn haben sowie Werbeanlagen in der Oster- und
Weihnachtszeit (Lichterketten, Girlanden, Masten, Märchen-
Nr. 2/2016
bilder und -figuren), sofern sie den Verkehr nicht beeinträchtigen;
5. das Aufstellen und Anbringen von Fahnenmasten, Transparenten, Dekorationen, Lautsprecheranlagen, Tribünen,
Altären und dergl. aus Anlass von Volksfesten, Umzügen,
Prozessionen und ähnlichen Veranstaltungen, sofern der
Gehweg nicht beschädigt wird;
6. Wahlplakate während eines Wahlkampfes, sofern sie nicht in
die Fahrbahnen oder in deren Luftraum hineinragen;
7. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der
Verkauf von Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf
Gehwegen;
8. bauaufsichtlich genehmigte Aufzugsschächte für Waren und
Mülltonnen, die auf Anordnung der Stadt auf Gehwegen
angebracht werden;
9. die Lagerung von Kohle, Holz und Baumaterial auf den Gehwegen, sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinausgeht;
10.historische Kellereingänge und Treppenanlagen
(2) Die vorstehenden erlaubnisfreien Sondernutzungen können
ganz oder teilweise eingeschränkt werden, wenn Belange des
Verkehrs oder des Straßenbaues dies vorübergehend oder auf
Dauer erfordern.
(3) Nach anderen Vorschriften bestehende Erlaubnis- oder Genehmigungspflichten werden durch die vorstehende Regelung
nicht berührt.
§6
Beseitigung von Sondernutzungseinrichtungen
(1) Nach ausdrücklichem oder stillschweigendem Verzicht auf
die Sondernutzung oder nach Erlöschen der Sondernutzungserlaubnis hat der Erlaubnisnehmer unaufgefordert und unverzüglich den früheren Zustand der Straße bzw. des Gehweges wieder
herzustellen. Er hat auch für die Reinigung der in Anspruch genommenen Verkehrsfläche zu sorgen.
(2) Sondernutzungseinrichtungen sind vom Erlaubnisnehmer
oder vom Eigentümer oder Besitzer der Einrichtung unverzüglich
zu beseitigen, wenn infolge ihres mangelhaften Zustandes oder
ihrer schlechten Beschaffenheit Gefahr für die Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr besteht oder durch sie das Ortsbild
beeinträchtigt wird.
§7
Sorgfaltspflichten
(1) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Gemeinde dem
Träger der Straßenbaulast alle Kosten zu ersetzen, die diesem
durch die Sondernutzung entstehen.
(2) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung verbundenen Anlagen nach den gesetzlichen Vorschriften
und den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu
erhalten. Er hat sein Verhalten und den Zustand seiner Sachen
so einzurichten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr
als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt
wird. Er muss die von ihm erstellten Einrichtungen sowie die ihm
überlassene Fläche in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand erhalten.
(3) Der Erlaubnisnehmer hat darauf zu achten, dass ein ungehinderter Zugang zu allen in den Straßenkörper eingebauten Einrichtungen möglich ist. Soweit bei dem Aufstellen, Anbringen und
Entfernen von Gegenständen ein Aufgraben der Straße erforderlich wird, muss die Arbeit so vorgenommen werden, dass jeder
nachhaltige Schaden am Straßenkörper und an den dort eingebauten Einrichtungen (insbesondere an den Versorgungs- und
Entsorgungsleitungen sowie den Wasserabzugsrinnen) und eine
Änderung ihrer Lage vermieden wird. Das Bauamt der Gemeinde ist mindestens fünf Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu
benachrichtigen. Die Verpflichtung, andere beteiligte Behörden
oder Stellen zu unterrichten oder deren Genehmigung einzuholen, bleibt unberührt.
§8
Schadenshaftung
(1) Die Gemeinde haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer
und die von ihm erstellten Anlagen ergeben. Mit der Einräumung
der Sondernutzung übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung,
insbesondere auch nicht für die Sicherheit der von den Benutzern eingebrachten Sachen.
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
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(2) Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber der Gemeinde für alle
von ihm, seinen Bediensteten oder mit der Verrichtung von ihm
beauftragten Personen verursachten Schäden durch unbefugte,
ordnungswidrige oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Ihn
trifft auch die Haftung gegenüber der Gemeinde für alle Schäden, die sich aus der Vernachlässigung seiner Pflichten zur Beaufsichtigung der von ihm beauftragten Personen ergeben. Er
hat die Gemeinde von allen Ansprüchen freizustellen, die von
dritter Seite aus der Art der Benutzung gegen die Gemeinde erhoben werden.
(3) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Erlaubnisnehmer
zur Deckung sämtlicher Haftpflichtrisiken vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachweist und diese Versicherung für die
Dauer der Sondernutzung aufrecht erhält. Auf Verlangen sind
Versicherungsschein und Prämienquittungen vorzulegen.
(4) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§9
Sicherheitsleistung
(1) Die Gemeinde kann von dem Erlaubnisnehmer eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn Beschädigungen an der Straße
oder Straßeneinrichtungen durch die Sondernutzung zu befürchten sind. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird nach den Umständen des Einzelfalles bemessen.
(2) Entstehen der Gemeinde durch die Sondernutzung Kosten
zur Instandsetzung der Straße oder der Straßeneinrichtungen,
so können diese von der Sicherheitsleistung beglichen werden.
(3) Werden nach Beendigung der Sondernutzung keine auf die
Sondernutzung zurückzuführenden Beschädigungen an der
Straße oder den Straßeneinrichtungen festgestellt, wird die Sicherheitsleistung ohne Abzug zurückgezahlt.
§ 10
Ausnahmen
(1) Ausgenommen von den Vorschriften dieser Satzung bleiben
a) Nutzungen nach Bürgerlichem Recht gemäß § 23 ThürStrG
und § 8 Abs. 10 FStrG,
b) Nutzungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung durch Vertrag vereinbart worden sind,
(2) Ist für die Benutzung einer öffentlichen Straße die Erlaubnis
durch die Straßenverkehrsbehörde nach den §§ 29, 35 Abs. 2
der Straßenverkehrsordnung erteilt worden, so bedarf es keiner
Erlaubnis nach § 2 dieser Satzung.
(3) Die Gemeinde kann weitere Ausnahmen zulassen.
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) entgegen § 2 eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis
benutzt;
b) den nach § 3 erteilten Auflagen und Bedingungen nicht
nachkommt;
c) entgegen § 6 den früheren Zustand nicht ordnungsgemäß
wiederherstellt;
d) die Sorgfaltspflichten i.S.d. § 7 nicht erfüllt, insbesondere die
Anlagen nicht nach den gesetzlichen Vorschriften und den
anerkannten Regeln der Technik errichtet oder erhält.
(4) Gemäß § 50 ThürStrG und § 23 FStrG sowie § 19 Abs. 2 ThürKO i. V. m. den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987
(BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2015
(BGBl. I S. 706) kann jeder Fall der Zuwiderhandlung mit einer
Geldbuße bis zu 5.000,— Euro geahndet werden.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten die Sondernutzungssatzungen der ehemaligen Gemeinde Effelder-Rauenstein vom 02.02.2001 und
der ehemaligen Gemeinde Mengersgereuth-Hämmern vom
02.06.1993 außer Kraft.
Frankenblick, den 21.01.2016
Jürgen Köpper
Bürgermeister
Nr. 2/2016
Hinweis gemäß § 21 Absatz 4 ThürKO:
Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der
Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Nachrichten aus dem Rathaus
Informationen vom Ordnungsamt
Öffentliche Veranstaltungen
Wer eine öffentliche Vergnügung durchführen möchte, hat das
der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher
schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, haben Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und
der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für
regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. Die Anzeigepflicht gilt nicht
für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen,
kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die
Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen
der beabsichtigten Art bestimmt sind.
Vergnügung ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen. Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts werden hiervon nicht erfasst. Öffentlich ist die
Vergnügung, wenn der Zutritt nicht auf ganz bestimmte Personen
oder auf besonders eingeladene Gäste beschränkt ist.
Welche Feste sind anzuzeigen?
Beispiele für anzeigepflichtige Veranstaltungen sind:
· Volksfeste, Bürgerfeste, Sommerfeste,
Kinderfeste, Straßenfeste
·Vereinsjubiläen
·Konzerte
· Faschings- und Musikveranstaltungen
· Abbrennen eines traditionellen Feuers
(z.B. Sonnwendfeuer etc.)
· Veranstaltungen von politischen
Parteien und Vereinigungen usw.
Welche Feste müssen nicht angezeigt werden?
Veranstaltungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen
Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sind nicht anzeigepflichtig, sofern sie in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigen Art bestimmt sind. Veranstaltungen,
die ausschließlich in einem privaten, geschlossenen Kreis stattfinden, sind nicht anzeigepflichtig.
Beispiele hierfür sind:
·Geburtstagsfeiern
·Hochzeitsfeier
· Vereinsfeste, bei denen nur Mitglieder zugelassen sind
Das Formular zur Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen
kann im Ordnungsamt der Gemeinde Frankenblick abgeholt oder
per E-Mail unter [email protected] beantragt werden.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Hundehaltung
Verehrte Hundehalterin, verehrter Hundehalter, liebe Hundefreunde,
Hunde in der Gemeinde haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf. Dies gilt besonders in den bebauten Wohngebieten
innerhalb der Gemeinde. Nicht selten kommt es dort zu Konfron-
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
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tationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Die
Ursache liegt auf der Hand: Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners ist, gerät dem anderen
häufig zum Ärgernis.
Derart entstehende Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht zu sein. Auch die Gemeinde bietet genügend Raum
für Hunde. Man muss nur einige Spielregeln beachten, damit das
Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert.
Wir wollen Sie auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der
Haltung von Hunden hinweisen.
· Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
· Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person nicht frei umherlaufen.
· Während der Nachtzeit sind im ganzen Gemeindegebiet
Hunde an der Leine zu führen.
· Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.
· In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde
frei umherlaufen zu lassen.
· Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen
werden.
· Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen,
dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grünanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort
abgelegter Hundekot ist unverzüglich durch den Hundehalter zu beseitigen.
· Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand
durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese
Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken
wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich. Und doch erreichen uns
immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind.
Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung, also auch
Ihnen persönlich zur Verfügung. Es gefällt Ihnen sicherlich auch
nicht, in diese „Häufchen“ zu treten. Ihre Mithilfe ist hier gefragt.
Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern
und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist. Deshalb
unsere Bitte an Sie:
Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist.
Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle
geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Behilflich dabei können Ihnen die so genannten Hundetüten sein, die im Fachhandel
(z.B. Zoo-Läden, Garten-Centern, teilweise Drogerien) zu beziehen sind.
Die Beseitigung sollte dann nicht in Abfallbehältern (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen Anlagen bzw. in Standaschenbechern erfolgen. Diese sind nur zur Aufnahme kleiner Mengen
von Abfällen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln,
Pappbecher und -teller, Obstreste) vorgesehen.
Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr
Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde und erleichtern
sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.
Nr. 2/2016
Für die Beantragung des Personalausweises sowie des ePasses
benötigen sie ein biometrisches Passfoto (35x45 mm). Geburtsurkunde und vorhandene Dokumente sind bei der Beantragung
für das jeweilige Dokument im Einwohnermeldeamt vorzulegen
Persönliches Erscheinen zwecks Unterschriftsleistung ist
erforderlich!
·Kinderreisepass
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses erfolgt vom Tag der Geburt an bis 1 Tag vor Vollendung des 12. Lebensjahres, wobei
sicherlich Änderungen betreffs Bild und Größe vorgenommen
werden müssen.
Der Kinderreisepass wird in Ihrem Einwohnermeldeamt ausgestellt. Bei Beantragung sind die Geburtsurkunde sowie ein biometrisches Passfoto des Kindes vorzulegen. Die Unterschrift
beider Elternteile ist erforderlich, ab dem 10. Lebensjahr ist auch
das persönliche Erscheinen des Kindes, zwecks Unterschriftsleistung erforderlich.
Weiterhin sollten Sie beachten:
· Die Urlaubszeit beginnt. Bitte überprüfen Sie schon jetzt Ihre
Dokumente hinsichtlich Gültigkeit. Informieren Sie sich in
Ihrem Reisebüro bzw. beim Auswärtigen Amt, welche Dokumente für Sie bzw. Ihr Kind für das vorgesehene Urlaubsziel
erforderlich sind.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf verweisen, dass
ein vorübergehender Personalausweis mit der Gültigkeit
von 1/4 Jahr nur zur Legitimation in der Bundesrepublik
Deutschland dient.
· In begründeten Fällen erfolgt die Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes (Personalausweis, Reisepass) durch das
Einwohnermeldeamt.
Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden,
wenn die Ausstellung eines Express-Reisepasses aus
Zeitgründen ausscheidet und ist durch Vorlage geeigneter
Belege (Buchungsunterlagen, Flugtickets, ….) nachzuweisen.
· Lt. Thüringer Personalausweisgesetz unterliegt der Besitzer
eines gültigen Reisepasses nicht der Ausweispflicht, jedoch
ist dabei zu beachten, dass in verschiedenen Behörden bzw.
Ämtern (z.B. Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, Geldinstituten usw.) die Vorlage einer Meldebescheinigung zum
Reisepass erforderlich ist. Die Gebühr einer Meldebescheinigung beträgt 7.00 Euro.
Gebühren der Dokumente:
Personalausweis:
bis 24. Lebensjahr
ab 24. Lebensjahr
vorl. Personalausweis
ePass / ePass - Express
bis 24. Lebensjahr
ab 24. Lebensjahr
Kinderreisepass:
22,80 Euro
28,80 Euro
10,00 Euro
37,50 Euro / 67,50 Euro
59.00 Euro / 91,00 Euro
13,00 Euro
Ihr Einwohnermeldeamt informiert:
Eine Überprüfung hinsichtlich Gültigkeitsdauer der Dokumente
unserer Bürger ergab, dass eine Vielzahl von Dokumenten bereits abgelaufen ist und weitere im Laufe des Jahres 2016 ihre
Gültigkeit verlieren.
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen. Der Personalausweis kann bereits für Personen ab 12 Jahren erstmalig (auf ausdrücklichen Wunsch auch
früher) ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
· Personalausweis (PA) und ePass
Bürger, die zum Zeitpunkt der Beantragung das 24. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, erhalten Dokumente mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Bei Bürgern über 24 Jahren beträgt
die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Die Gültigkeitsdauer erstreckt sich
vom Tag der Beantragung bis 1 Tag vor Ablauf dieser.
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen zum
Sprechtag in Sonneberg
Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Sie haben sich
im Labyrinth der Ämter und Behörden verlaufen und brauchen
Unterstützung? Oder Sie benötigen einfach nur eine Information
oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden
können?
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen hilft Bürgerinnen und Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Er schaut genau
hin, überprüft, berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger in
Verwaltungsangelegenheiten. Jeder hat das Recht, sich an den
Bürgerbeauftragten zu wenden. Seine Hilfe ist kostenlos.
Der nächste Sprechtag des Bürgerbeauftragten des Freistaats
Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, findet statt am:
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
- 7 -
5. April 2016 ab 09:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg,
Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin
unter der Tel.-Nr.: 0361 37 - 71871 oder unter
[email protected].
Weitere Sprechtage, u.a. im Büro des Bürgerbeauftragten in Erfurt, finden Sie unter www.buergerbeauftragter-thueringen.de
Sie können sich auch gern schriftlich oder telefonisch an den
Bürgerbeauftragten wenden.
Weitere Informationen zur Aufgabe und Arbeit des Bürgerbeauftragten finden Sie unter
www.buergerbeauftragter-thueringen.de.
Dr. Kurt Herzberg
Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen
Nr. 2/2016
Kundeninformation des Wasserversorgungsund Abwasserzweckverbandes Sonneberg
nach Trinkwasserverordnung § 21,
Wasserqualitäten im Verbandsgebiet
Trinkwasserversorgungsgebiet (TWVG)
Schaumburger Land mit den versorgten Städten und
Gemeinden
1. Stadt Schalkau mit den Ortsteilen:
Almerswind, Döhlau, Ehnes, Emstadt, Görsdorf, Katzberg, Roth,
Schalkau, Selsendorf, Theuern, Truckendorf, Truckenthal
2. Gemeinde Bachfeld:
mit allen Ortsteilen
3. Gemeinde Frankenblick mit den Ortsteilen:
Effelder, Grümpen, Meschenbach, Rauenstein, Rückerswind,
Seltendorf
BVVG
Schönhauser Allee 120, 10437 Berlin
Telefon: 030-44320
Telefax: 030-4432-1215
Internetadresse: www.bvvg.de
Auszug aus gemessenen und überwachten Parametern:
MesswertGrenzwert
pH-Wert
im Jahresmittel: 7,9 - 8,3 6,5 - 9,5
Grad Deutsche Härte:
7,5 - 7,9 °dH
Härtebereich neu: weich
Nitrat:
5,3 mg/l
50 mg/l
Kalzium:
28,1 mg/l
kein
Magnesium:
10,8 mg/l
kein
Kalium:
3,4 mg/l
kein
Uran:
0,004 mg/l
0,010 mg/l
Das aufbereitete und geförderte Trinkwasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Effelder ist bakteriologisch einwandfrei, farblos, klar, geruchlos und geschmacksneutral.
Aufbereitet wird das Wasser aus insgesamt 4 Tiefbrunnen in der
TWA Effelder in zwei Stufen:
1. mechanisch Entsäuerung über Flachbettbelüfter Aquadosil zur
Aufhärtung und Einstellung des Gleichgewichts-ph-Wertes,
2. Desinfektion des Wassers durch eine UV-Anlage.
Verwendete Zusatzstoffe: keine
Ansprechpartner Jürgen Woithe:
Cottaer Straße 2-4, 01159 Dresden
Telefon: 0351-25787-13
Telefax: 0351-25787-40
E-Mail: [email protected]
Kundeninformation des Wasserversorgungsund Abwasserzweckverbandes Sonneberg
nach Trinkwasserverordnung § 21,
Wasserqualitäten im Verbandsgebiet
Öffentliche Ausschreibung:
Gartenland in Rauenstein / Flurstück 391/3
Ausschreibungsende: 14.03.2016, 8:00 Uhr
Die BVVG ist Eigentümerin bzw. Verfügungsberechtigte o.g. Objektes und beabsichtigt, dieses zu verkaufen.
Interessierte Bürger/innen bzw. Interessenten finden die Kurzexposé mit den näher angegebenen Verkaufskonditionen sowie
das Formular zur Angebotsabgabe unter o.g. Internetadresse
bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Frankenblick.
Interessenten geben Ihr Angebot bitte bis spätestens
14.03.2016, 8:00 Uhr unter der angegebenen Adresse im Exposé ab.
Kundeninformation des Wasserversorgungsund Abwasserzweckverbandes Sonneberg
nach Trinkwasserverordnung § 21,
Wasserqualitäten im Verbandsgebiet
Trinkwasserversorgungsgebiet (TWVG)
Mengersgereuth-Hämmern
1. Gemeinde Frankenblick mit dem Ortsteil:
Mengersgereuth-Hämmern
Auszug aus gemessenen und überwachten Parametern:
MesswertGrenzwert
pH-Wert
im Jahresmittel: 7,7 - 8,1 6,5 - 9,5
Grad Deutsche Härte:
8,4 - 8,9 °dH
Härtebereich neu: weich
Nitrat:
11 mg/l
50 mg/l
Kalzium:
32,7 mg/l
kein
Magnesium:
15,5 mg/l
kein
Kalium:
2,7 mg/l
kein
Uran:
0,001 - 0,010 mg/l 0,010 mg/l
Das aufbereitete und geförderte Trinkwasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Rottmar ist bakteriologisch einwandfrei, farblos, klar, geruchlos und geschmacksneutral.
Aufbereitet wird das Wasser aus 1 Tiefbrunnen Hallgrund in zwei
Stufen:
1. mechanisch Entsäuerung über Flachbettbelüfter Aquadosil
zur Aufhärtung und Einstellung des Gleichgewichts-ph-Wertes,
2. Desinfektion des Wassers durch eine UV-Anlage.
Verwendete Zusatzstoffe: keine
Trinkwasserversorgungsgebiet (TWVG)
Rabenäußig mit der versorgten Gemeinde
Gemeinde Frankenblick mit den Ortsteilen:
Fichtach, Melchersberg, Rabenäußig
Auszug aus gemessenen und überwachten Parametern:
MesswertGrenzwert
pH-Wert
im Jahresmittel: 8,6 - 9,2 6,5 - 9,5
Grad Deutsche Härte:
2,0 °dH
Härtebereich neu: weich
Nitrat:
2,2 mg/l
50 mg/l
Kalzium:
17,4 mg/l
kein
Magnesium:
2,1 mg/l
kein
Kalium:
0,5 mg/l
kein
Uran:
<0,001 mg/l
0,010 mg/l
Das aufbereitete und geförderte Quellwasser ist bakteriologisch
einwandfrei, farblos, klar, geruchlos und geschmacksneutral.
Aufbereitet wird das Quellwasser zweistufig mittels:
1. Schnellfiltration zur Entsäuerung/Aufhärtung mit Juraperle,
2. Desinfektion mittels UV-Anlage.
Kundeninformation des Wasserversorgungsund Abwasserzweckverbandes Sonneberg
nach Trinkwasserverordnung § 21,
Wasserqualitäten im Verbandsgebiet
Trinkwasserversorgungsgebiet (TWVG)
Hohe Tann mit der versorgten Gemeinde
Gemeinde Frankenblick mit dem Ortsteil:
Rabenäußig/Hohe Tann
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
- 8 -
Auszug aus gemessenen und überwachten Parametern:
MesswertGrenzwert
pH-Wert im Jahresmittel: 8,5 - 9,5 6,5 - 9,5
Grad Deutsche Härte:
4,7 °dH
Härtebereich neu: weich
Nitrat:
2,6 mg/l
50 mg/l
Kalzium:
19,1 mg/l
kein
Magnesium:
2,8 mg/l
kein
Kalium:
0,4 mg/l
kein
Uran:
<0,001 mg/l
0,010 mg/l
Das aufbereitete und geförderte Quellwasser ist bakteriologisch
einwandfrei, farblos, klar, geruchlos und geschmacksneutral.
Aufbereitet wird das Quellwasser zweistufig mittels:
1. Schnellfiltration zur Entsäuerung/Aufhärtung mit Juraperle,
2. Desinfektion mittels Chlorlauge.
Nr. 2/2016
Girke, Karin
Richard-Böhm-Straße
Müller, Gerhard
Georgiistraße Müller, Hans
Reitgasse Bätz, Harry
Bahnhofstraße
Schnetter, Irmtraud
Georgiistraße OT Seltendorf
Greiner, Horst
Sonneberger Straße 70 Jahre am 05.03.
75 Jahre am 12.03.
80 Jahre am 14.03.
90 Jahre am 17.03.
85 Jahre am 23.03.
75 Jahre am 03.03.
Senioren
Herzlichen Glückwunsch
... den Geburtstagskindern im Monat März 2016
OT Döhlau
Eckstein, Horst
Döhlau
OT Effelder
Förster, Anneliese
Sonneberger Straße Leib, Gertrud
Marktplatz
Luther, Erika
Schmiedsgasse Hertha, Max
Sonneberger Straße
Bauer, Waltraud
Sandweg
OT Grümpen
Stelzner, Siegfried
Obere Binge Steiner, Siegried
Forststraße OT Mengersgereuth-Hämmern
Fortsch, Günter
Freiherr-vom-Stein-Str.
Matthäi, Margot
Steinacher Str. Häfner, Gertrud
Bahnhofsallee
Stowasser, Else
Effelderstraße
Greiner, Günter
Ecken Pechthold, Gisela
Denkmalsweg
Uschkurat, Gerhard
Straße am Mühlberg Baumann, Ilse
Alte Poststraße Schmidt, Renate
Schwarzwälder Str.
Weinreich, Heinz
Freiherr-vom-Stein-Str. 85 Jahre am 06.03.
80 Jahre am 06.03.
Herzlichen Glückwunsch
zur Eisernen Hochzeit
Eheleute Heinz und Christa Bayer,
am 10. März 2016
im OT Mengersgereuth-Hämmern, Kohläschig
80 Jahre am 09.03.
70 Jahre am 11.03.
85 Jahre am 12.03.
90 Jahre am 14.03.
AWO-OG Effelder lädt zum März-Treff ein
Am Mittwoch den 09.03.2016 um 14.00 Uhr wird in unserem
AWO-Raum (ehemalige Schule) Christian Rempel vom Feuerwehrverein Effelder einen Vortrag zu Rauchmeldern halten.
Hierzu sind alle interessierten Einwohner herzlich eingeladen.
Der Vorstand
80 Jahre am 11.03.
70 Jahre am 18.03.
70 Jahre am 04.03.
80 Jahre am 06.03.
80 Jahre am 17.03.
75 Jahre am 18.03.
Seniorennachmittag
Die Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“
in Mengersgereuth-Hämmern informiert:
Am 30.03.2016 findet in der Zeit
von 14:00 - 15:30 Uhr
unser nächster Seniorennachmittag statt.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
75 Jahre am 19.03.
75 Jahre am 22.03.
80 Jahre am 24.03.
Vereine und Verbände
85 Jahre am 28.03.
70 Jahre am 30.03.
70 Jahre am 31.03.
OT Meschenbach
Buffi, Helmut
Meschenbach
75 Jahre am 02.03.
OT Rabenäußig
Stricker, Christel
Ringstraße
75 Jahre am 23.03.
OT Rauenstein
Popp, Ingrid
Bahnhofstraße 85 Jahre am 03.03.
Derby gegen den HSC Neuhaus am Rennweg
Am Sonntag den 31.01.2016 begrüßte der TSV
1864 Mengersgereuth-Hämmern den Handballsportclub Neuhaus am Rennweg. Im Hinspiel
musste sich der TSV leider geschlagen geben.
Vor dem Rückspiel in Mengersgereuth, prophezeiten die Neuhäuser, über die sozialen Netzwerke schon den Auswärtssieg. Es sollte eine spannende Partie
werden.
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
- 9 -
Die erste Halbzeit begann sehr gut für die Sportler vom TSV. In
der zwölften Minute konnte die Heimmannschaft, durch Franz
Bartl mit 6:3 in Führung gehen. Leider sollte diese nicht lange
anhalten und die Neuhäuser zogen das Tempo an. Bei den Strafwürfen auf Neuhäuser Seite wurde Frank Gehlert eingewechselt
und er überzeugte mit großartigen Paraden. Jedoch machten
die fünf Zeitstrafen in der ersten Halbzeit den Lokalmatadoren
zu schaffen und die Chancenverwertung von den Außenpositionen war nicht optimal. Leider mussten die Handballer vom TSV
schon in der ersten Halbzeit eine Disqualifikation aufgrund von
drei 2-Minuten Zeitstrafen in Kauf nehmen. Die Halbzeit ging mit
9:13 in die Pause.
Frisch motiviert startete die zweite Halbzeit. Die Handballer
vom HSC ließen nicht nach und die Mengersgereuther mussten
schwer kämpfen. Durch die überragende Torhüterleistung von
Thomas Tripke und von Frank Gehlert, der bei den Strafwürfen
seine Klasse zeigte, konnten sich die Lokalmatadore, Angriff für
Angriff, wieder an die Gastmannschaft heran kämpfen. Dies ist
ebenso der guten Abwehrleistung zu verdanken. Die Mengersgereuther ließen trotz der sehr vielen Zeitstrafen nicht nach und
konnten auch Unterzahlsituationen durch gute Abwehrarbeit
überwinden. Der Lohn dafür kam mit dem Ausgleich zum 17:17
in der 49. Spielminute. Eine Minute später konnte Alexander
Hofmann den Führungstreffer erzielen. Diese Leistung ist nicht
zuletzt den Anfeuerungsrufen der Zuschauer zu verdanken, welche ihre Mannschaft durch lautstarke Unterstützung nach vorne
peitschten. Der Handballsportclub schien sich aufgegeben zu
haben. Selbst die Bemühungen einiger Einzelspieler konnte das
Spiel nicht mehr drehen. Mit doppelter Unterzahl in den letzten
zwei Minuten verteidigten die Handballer vom TSV die Führung
und konnten das Spiel mit einem Spielstand von 22:19 für sich
entscheiden.
Wir bedanken uns bei den zahlreich erschienenen Fans und hoffen wieder auf großartige Unterstützung am 21.02.2016. Dann
geht es für den TSV gegen die dritte Mannschaft aus Könitz/
Saalfeld. Das Heimspiel am 07.02 gegen Erfurt wurde von Erfurt
abgesagt und auf den 06.03.2016 verschoben. Auch hier würden
wir uns über die Unterstützung unserer Fans sehr freuen.
Martin Ehrlicher
SV 1919 Rabenäußig e.V.
Nr. 2/2016
Hier die Spielansetzungen der 2. Mannschaft im März:
1. Kreisklasse Ost:
Sonntag, den 05.03.16, Anstoß 15.00 Uhr,
SV 03 Eisfeld - SC 09 Effelder II
Samstag, den 12.03.16, Anstoß 16.00 Uhr,
SV 1920 Mupperg - SC 09 Effelder II
Samstag, den 19.03.15, Anstoß 16.00 Uhr,
SC 09 Effelder II - FC Köppelsdorf
Montag, den 28.03.16, Anstoß 14.00 Uhr,
SC 09 Effelder II - SG Simmersberg Schnett
Ab sofort wieder Schnuppertraining
für Kinder ab 4 Jahre
Wo? Turnhalle Effelder
Wann? Dienstag 17.30 Uhr - 18.30 Uhr
Wer Freude an Spiel und Bewegung hat und
sich auspowern will, schaut einfach mal vorbei, Eltern können sich gern auch mal vorher
näher informieren!
Wir freuen uns über jeden der zu uns kommen möchte und gemeinsam mit uns Spaß
haben will!
Info 01704748200 (Fredy Stammberger)
Bayern Fanclub Effelder
Doppelkopfturnier
Am Ostersonntag den 27.03.2016 findet wieder unser
alljährliches Doppelkopfturnier im Saalanbau statt.
Beginn ist 14.00 Uhr.
Der Einsatz beträgt 5 EUR
Auf euer Kommen freut sich der
Bayern Fanclub Effelder - Der Vorstand
Kegeln - Ansetzungen März / April 2016
Landesklasse Männer - 1. Mannschaft
12.03.2016 13.00 Uhr
SV Rabenäußig - KSV Rennsteig Ernstthal
Jagdgenossenschaft
Mengersgereuth-Hämmern
Kreisliga Männer - 2. Mannschaft
05.03.2016 13.00 Uhr
SV Rabenäußig 2 - SG 1951 Sonneberg 3
12.03.2016 13.00 Uhr
SG 1951 Sonneberg 4 - SV Rabenäußig 2
02.04.2016 13.00 Uhr
SV Rabenäußig 2 - Piesau 1
Einladung zur Versammlung
SC 09 Effelder
Abteilung Fußball:
Hier die Spielansetzungen der 1. Mannschaft im Februar und
März:
Kreisoberliga:
Sonntag, den 28.02.16, Anstoß 14.00 Uhr
FC Inselsberg Brotterode - SC 09 Effelder I
Sonntag, den 06.03.16, Anstoß 14.00 Uhr,
SC 09 Effelder I - SG SV Steinach I
Sonntag, den 12.03.16, Anstoß 14.00 Uhr,
SC 09 Effelder I - FC Eisenach II
Sonntag, den 20.03.16, Anstoß 14.00 Uhr,
FSV Eintracht Hildburghausen I - SC 09 Effelder I
Samstag, den 28.03.16, Anstoß 15.00 Uhr,
SC 09 Effelder I - FSV 06 Ohratal
Termin:08.04.2016
Zeit:
19.00 Uhr
Ort:
Gaststätte Matthes
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht Jagdvorsteher
3. Bericht Kassenführer
4. Bericht Revisionskommission
5. Entlastung Vorstand
6. Beschluss Verwendung Reinertrag Jagdpacht
7. Bericht Jagdpächter
8.Diskussion
9. Schlusswort des Jagdvorstehers
Auszahlung der Jagdpacht erfolgt im Anschluss an die Genossenschaftsversammlung.
Zweiter Termin: 17.04.2016 von 10.00 bis 12.00 Uhr in der
Gaststätte zum „Alten Förscht“.
Bartelt
Jagdvorsteher
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
- 10 -
Nr. 2/2016
Veranstaltungen
Forstbetriebsgemeinschaft
„Hinterland-Weinberg“
Am Freitag, dem 18. März 2016, findet ab 18:00 Uhr in der
Gaststätte „Waldfrieden“ in Rabenäußig die Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft „Hinterland-Weinberg“ statt. Zu dieser Veranstaltung laden der Vorstand und
Revierförster Mark Schwimmer ganz herzlich ein. Ausdrücklich einladen möchten wir zu unserer Veranstaltung natürlich
auch Waldbesitzer, die Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Forstbetriebsgemeinschaft haben.
Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:
1. Vorlage des Tätigkeits- und Kassenberichtes für 2015
2. Entlastung des Vorstandes
3. Aufnahme neuer Mitglieder
4. Holzverkauf in Regie der Forstbetriebsgemeinschaft:
Auswertung 2015 und Ausblick 2016
5. Exkursion 2016
6. Präsentation der Forstbetriebsgemeinschaft im Internet
(Website/Homepage)
7. Beschluss Haushaltsplan 2016
8. Fördermittel: Information zur neuen Forst-Förderrichtlinie
9. Information zum Gemeinschaftsprojekt
„Privatwaldmobilisierung Thüringen“
der Landesforstverwaltung und der Thüringer Holzindustrie
(Gastvortrag Steffen Eisfeld)
10.Sonstiges
Der Vorstand
SC 09 Effelder & DIE SCHWAMMASTÜRER präsentieren am 12. März 2016, 19.30 Uhr in Effelder, Saal am Schloss ihr neues Theaterstück M.S. Aphrodite Fernsehstars am Limit ! Eine K
Komödie v
von Bernd S
Spehling Für Speisen und Getränke ist gesorgt! Thüringerwald-Verein Meng.-Hämmern
Kartenvorverkauf: Der Thüringerwald-Verein Meng.-Hämmern möchte sich auf diesem Wege bei allen bedanken, die
immer zur Stelle sind, wenn es um Hilfe und Unterstützung bei Arbeitseinsätzen geht. Ein weiterer
großer Dank geht auch an diejenigen Bürger und
Firmen, die durch finanzielle Spenden den Verein
bei seinen Baumaßnahmen unterstützen.
Für 2016 stehen folgende Projekte an:
1. Größere Reparaturen am Teich Augustenthal (Abdichtung
des Hauptdammes)
2. Fertigstellung des Überlaufs und einer weiteren Quellstube
mit Quellfassung am Wasserbergbrunnen
3. Komplette Auswechslung der Sitzbänke im Bereich Großer
& Kleiner Mühlberg
Bäckerei Malter 036766 -­‐ 22641 Kirchliche Nachrichten
Kirchengemeinden
Effelder, Meschenbach und Rauenstein
Denk-Mal!
Wer Ostern kennt, kann nicht verzweifeln.
Dietrich Bonhoeffer
Gottesdienste
Baumaßnahmen am Wasserbergbrunnen
06.03.2016 - Lätare
08.30 Uhr Theuern, Schule
10.00 Uhr Grümpen, Schule
10.00 Uhr Effelder, Gemeinderaum
13.03.2016 - Judika
08.30 Uhr Rauenstein, Schloss
10.00 Uhr Meschenbach, Kirche
20.03.2016 - Palmsonntag
10.00 Uhr Effelder - Diamantene und Eiserne Konfirmation
mit Heiligem Abendmahl, Kirche
25.03.2016 - Karfreitag
10.00 Uhr Meschenbach, Kirche
15.00 Uhr Effelder - Andacht zur Sterbestunde Jesu, Kirche
27.03.2016 - Ostern
06.00 Uhr Meschenbach - Ostermette mit Osterfrühstück,
Kirche
10.00 Uhr Effelder, Kirche
10.00 Uhr Rauenstein - Gottesdienst mit Heiliger Taufe,
Kirche
28.03.2016 - Ostermontag
08.30 Uhr Theuern, Schule
10.00 Uhr Grümpen, Schule
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
- 11 -
Veranstaltungen im Pfarrhaus
Passionsandachten
Zu den ältesten zusammenhängenden Stücken des Neuen Testamentes gehören die Passionsgeschichten. Mit dem Leiden
des Gottessohnes sieht die christliche Gemeinde ihr eigenes
Geschick aufs engste verbunden. In der Passionszeit folgen wir
dem Weg Jesu zum Kreuz.
Sie sind herzlich zu den Passionsandachten eingeladen: am
09.03. und 23.03. jeweils um 18.00 Uhr im Pfarrhaus Effelder.
Weltgebetstag aus Kuba
Die größte und bevölkerungsreichste Karibikinsel steht im Mittelpunkt, wenn am 4. März 2016 Gemeinden rund um den Erdball
Weltgebetstag feiern. Unter dem Titel „Nehmt Kinder auf und ihr
nehmt mich auf“ erzählen 20 kubanische Frauen von ihren Sorgen und Hoffnungen angesichts der politischen und gesellschaftlichen Umbrüche in ihrem Land.
Von der „schönsten Insel, die Menschenaugen jemals erblickten“
schwärmte Christopher Kolumbus, als er 1492 im heutigen Kuba
an Land ging. Mit subtropischem Klima, weiten Stränden und ihren Tabak- und Zuckerrohrplantagen ist die Insel ein Natur- und
Urlaubsparadies.
Wir freuen uns auf Sie!
Am 04.03.2016 um 18 Uhr im Pfarrhaus Effelder.
Regionale Bibelwoche
zu Texten aus dem Buch des Propheten Sacharja
jeweils 18.00 Uhr in der Alten Schule, Grümpen
14.03. Thema 1, Wenn etwas in Bewegung kommt,
mit Pfr. A. Orendt, Schalkau
15.03. Thema 2, Wenn man sich öffnen kann,
mit Pfr. B. Gaus, Effelder
16.03. Thema 4, Wenn Friede greifbar wird,
mit Pfr. D. Sommer, Neuhaus
17.03. Thema 3, Wenn Gott die Kleider wechselt,
mit Pfr. H. Laqua, Steinheid
Sitzungen der Gemeindekirchenräte
03.03. 19.00 Uhr GKR Rauenstein, Feuerwehr
Musikalische Gruppen
Montags 18.45 Uhr Kirchenchor
Mittwochs 20.00 Uhr Singkreis
Kinderkirche
03. + 17.03. Rauenstein, Feuerwehr
04. + 18.03. Effelder, Pfarrhaus
Konfirmanden
03. + 17.03. 16.30 Uhr Effelder, Pfarrhaus
10.03. 16.30 Uhr Rauenstein, Feuerwehr
Der Herr segne unsere Gemeinden und alle ihre Glieder
nach dem Reichtum seiner Gnade.
Evang. Kirchgemeinde
Mengersgereuth-Hämmern
Monatsspruch für März:
Jesus Christus spricht:
Wie mich der Vater geliebt hat, so habe auch ich euch geliebt.
Bleibt in meiner Liebe! Johannes 15,9
Gottesdienste:
Freitag 4.03.
18.00 Uhr Weltgebetstag der Frauen im Gemeindesaal
In Anschluss an den Gottesdienst Verkostung von
landestypischen Speisen aus Kuba.
Lätare 6.03.
09.30 Uhr Familiengottesdienst
zum Weltgebetstag der Frauen
im Gemeindesaal
Judika 13.03.
09.30 Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal
Palmarum 20.03.
09.30 Uhr Festgottesdienst
anl. Gold.-Diam.-Eiserne Konfirmation
in der Erlöserkirche
Nr. 2/2016
Gründonnerstag 24.03.
17.00 Uhr Orgel-Andacht zur Passion
in der Erlöserkirche
Karfreitag 25.03.
09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst
in der Erlöserkirche
Ostersonntag 27.03.
09.30 Uhr Familiengottesdienst
in der Erlöserkirche
14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst
in Schichtshöhn
15.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst
in Rabenäußig
Ostermontag 28.03.
09.30 Uhr Gottesdienst
in der Erlöserkirche
Weitere Veranstaltungen:
Donnerstag 10.03.
14.30 Uhr Kinder-Kirche im Gemeindesaal
Mittwoch 16.03.
14.00 Uhr Seniorennachmittag im Gemeindesaal
Donnerstag 17.03.
14.00 Uhr Seniorennachmittag
in der Tagespflege/ Rabenäußig
Kindertagesstätte
AWO-Kita „Blauer Vogel“ Rauenstein
Wir laden ein zum
Eltern-Kind-Treff
in unseren Bambini-Club
in die AWO AJS-Kita „Blauer Vogel“
Rauenstein,
am Dienstag, 08.03.16
von 15:00 - 17:00 Uhr.
Unser Motto:
„Herzlich willkommen,
schön, dass ihr da seid.“
Wir freuen uns auf Euren Besuch.
Das Team und die Kinder
vom Kindergarten „Blauer Vogel“ in Rauenstein
Unser Fritz besucht die Kleinsten im Kindergarten
Auch die Kleinsten (die einjährigen Kinder der Mäusegruppe)
in unserem Kindergarten sind bereits mit der Mundart vertraut.
So gibt es Fingerspiele und Liedchen in Mundart für sie und im
Tageslauf wird punktuell Mundart gesprochen, mit der Hochdeutschen Übersetzung dazu.
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
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Heute nun war für die Kinder der Mäusegruppe ein ganz besonderer Tag. Zum ersten Mal besuchte unser „Fritzlä“ die Kinder.
Mit dabei hatte er das Bilderbuch von „Zilli, Billi und Willi“, natürlich in Mundart.
Fritz kam mit seinem Trolli und wurde von den Kindern neugierig
inspiziert. Es dauerte aber gar nicht lange, und schon hatten ihn
die Kinder in ihr Herz geschlossen. Er wurde gedrückt und geknuddelt und bekam auch ein Schmätzchen. Der Geschichte von
den drei kleinen Schweinchen, die Fritz ihnen vorlas, lauschten
sie gebannt.
Die Kinder durften das Buch auch behalten, damit sie es sich
noch oft anschauen können und daraus vorgelesen bekommen.
Als Fritz sich verabschiedete, wollten ihn einige Kinder gar nicht
gehen lassen. Mit dem Versprechen, bald wieder zu kommen,
ließen sie ihn dann doch ziehen.
Manuela Müller
AWO AJS Kita “Blauer Vogel“ Rauenstein
AWO AJS
Integrative Kindertagesstätte
Nr. 2/2016
Schulnachrichten
Information zur Schulanmeldung
für die zukünftige
Thüringer Gemeinschaftsschule Schalkau
zum Schuljahr 2016 / 2017
Die Schulanmeldung für die zukünftigen 5. Klassen
findet in der Woche vom 7. - 12. März 2016 statt.
Die notwendigen Anmeldeformulare erhalten Sie über die
Grundschulen Mengersgereuth-Hämmern, Rauenstein und
Schalkau. Sie können diese ausgefüllt, zur Weiterleitung an
uns, in der entsprechenden Grundschule wieder abgeben.
Eltern von Kindern anderer Grundschulen bitten wir um Terminvereinbarungen.
Wir sind erreichbar unter 036766/2890.
Wir freuen uns auf unsere zukünftigen Schüler.
Mit freundlichen Grüßen
Regelschule Schalkau
Impressum
Frankenblick Bote
Einladung zum Schnuppern in die
Integrative Kindertagesstätte
„Regenbogen“ in Effelder
Liebe Eltern,
wir möchten Sie mit Ihrem Nachwuchs zu unserem Schnuppernachmittag ganz herzlich einladen.
Wann: am Mittwoch, den 09.03.2016
von 15.00 bis 16.00 Uhr in der roten Gruppe.
Wir wollen zusammen spielen und uns kennenlernen.
Auf eine schöne gemeinsame Stunde am Nachmittag
freuen sich die Kinder und Erzieherinnen
aus der roten Gruppe und das gesamte Kita-Team.
Frühjahr / Sommer Basar 2016 in Schalkau
Das Elternaktiv der Diakonie Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in
Schalkau veranstaltet am
Samstag, den 12. März 2016
von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
seinen alljährlichen Frühjahr/Sommer Kinderbasar im „Thüringer
Hof“ (Marktstraße 8).
Der Etikettenverkauf startet ab Montag, den 22. Februar 2016
im Schalkauer Kindergarten (Friedrichstr. 3) sowie im Friseursalon Sell (Marktstraße 6) in Schalkau.
Die Warenannahme erfolgt am Freitag, dem 11. März 2016 von
17.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Thüringer Hof.
Angenommen wird saisongerechte und gepflegte Baby- und Kinderkleidung in allen Größen, Umstandsmode, Kinderwägen, Sicherheitssitze fürs Auto, Spielsachen, Bücher sowie Kleinmöbel
und viele andere nützliche Sachen rund um Baby und Kind.
Für Schwangere und frisch gebackene Eltern bieten wir einen
separaten Verkaufsraum, in welchem ausschließlich Umstandsmode, Babykleidung von Größe 50 bis 68, als auch Kinderwägen
und Sicherheitssitze fürs Auto angeboten werden.
Abgerundet wird das Angebot zu Babys Grundausstattung mit
Artikeln wie Stillkissen, Schlafsäcken und Babyspielwaren.
Die Rückgabe der nicht verkauften Waren erfolgt am Samstag,
den 12. März 2016 von 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Herausgeber: Gemeinde Frankenblick
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Gemeinde Frankenblick, Effelder
Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick,
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der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den
öffentlichen Teil ist der Verlag bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/
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Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: 1 x monatlich bzw. nach Bedarf, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen:
Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt
für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 30,00 EUR/Jahr.
Zu abonnieren ist das Amtsblatt beim Verlag + Druck Linus Wittich KG,
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677/2050-0,
Fax 03677/205015. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens 30.11. dem Verlag vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das
Amtsblatt gegen Erstattung von 2,50 EUR für das Einzelexemplar incl. Portokosten
und MwSt. einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat beim Verlag + Druck Linus
Wittich GmbH zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt.
Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.