Frankenblick Bote Amtsblatt der Gemeinde www.frankenblick.eu Jahrgang 5 Freitag, den 26. Februar 2016 Nummer 2 Glückwunsch an Olympiasieger Jonas Jannusch Unser junges Sporttalent aus Frankenblick, OT Rabenäußig Jonas Jannusch holte bei den olympischen Jugend-Winterspielen in Lillehammer die Goldmedaille in Monobob. Im Interview nach dem Rennen sagte Jonas Jannusch: „Ich bin total überwältigt. Das sagt sich immer so leicht, aber es ist wirklich so: Ich weiß nicht, was ich sagen soll. Es war ein geiles Rennen. Als ich den Einser im Ziel habe aufleuchten sehen, wusste ich, dass es für den Russen schwer wird.“ Der 17-Jährige lag nach dem ersten Lauf auf Rang zwei, 22 Hunderstel hinter dem Russen Maksim Ivanov. Foto Quelle: YIS/IOC Ergebnis-Tabelle: 1. JANNUSCH Jonas (GER) 2. IVANOV Maksim (RUS) 3. OLSEN Kristian (NOR) Im zweiten Durchgang konnte er den Russen noch abfangen. Dr. Thomas Bach freute sich mit den jungen Monobob-Sportlern. Die vom Veranstalter gestellten, einheitlichen Bobs waren den Teilnehmern vor jedem Lauf zugelost worden. „Wir haben bewiesen, dass wir gut Bob fahren und es nicht nur am Wissensvorsprung in der Technik liegt. Laura und ich, wir haben beide hart trainiert, das zahlt sich jetzt aus und das werden wir gemeinsam heute Abend feiern“, erklärte der junge Deutsche. Die Gemeinde Frankenblick gratuliert Jonas Jannusch herzlich zu diesem hervorragenden Ergebnis. Wir sind stolz auf Dich und wünschen Dir für die Zukunft viel Erfolg und weitere solch tolle Erlebnisse. Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 2 - Nr. 2/2016 Amtliche Bekanntmachungen Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den 15.03.2016 Stellenausschreibung Nächster Erscheinungstermin Donnerstag, den 24.03.2016 Schicken Sie Ihre Beiträge bitte an [email protected] Gemeinde Frankenblick Anschrift OT Effelder Schlossgasse 20 96528 Frankenblick Tel.: Fax.: Email: 036766 / 293 - 0 036766 / 293 - 21 [email protected] Öffnungszeiten ... der Gemeindeverwaltung Frankenblick Rathaus in Effelder: Montag und Mittwochgeschlossen Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Meldeamt: Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr ... der Gemeindeverwaltung Frankenblick Außenstelle Mengersgereuth-Hämmern: Montag und Mittwochgeschlossen Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Meldeamt: Dienstag Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten: Dienstag Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Sprechtage des Bürgermeisters Sprechtag in Rauenstein Feuerwehrgerätehaus: jeden 1. Dienstag des Monats und jeden 3. Dienstag des Monats von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Sprechtag in Mengersgereuth-Hämmern Außenstelle der Gemeindeverwaltung: jeden 3. Dienstag des Monats von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr und jeden 1. Dienstag des Monats von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Sprechtag in Effelder Rathaus: Donnerstag und von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr Um die Wartezeiten für Sie möglichst gering zu halten, bitte ich um telefonische Voranmeldung über das Sekretariat unter +49 36766 2930. Jürgen Köpper Bürgermeister Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterin Ordnungsamt In der Gemeinde Frankenblick ist, zunächst befristet für 1 Jahr mit der Option der unbefristeten Weiterbeschäftigung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters neu zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte: 1) Durchführung allgemeiner ordnungsbehördlicher Aufgaben - Verfolgung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten - Vollzug des ThürTierGefG - Vollzug der Straßenreinigungssatzung - Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung -Fundwesen - Fischerei- und Jagdangelegenheiten - Erlass von Ordnungsverfügungen/Allgemeinverfügungen -Außendienstkontrollfahrten -Obdachlosenangelegenheiten 2) Sachgebiet Feuerwehr - Mitwirkung im technischen Aufgabenbereich der Feuerwehr - Aufarbeitung und Erstellung von Inventarlisten (Feuerwehrtechnik, Bekleidung, Aufwendungen) - Fahrzeug- und Materialverwaltung - Haushaltsplanung in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Feuerwehr - Mitwirkung bei der Erstellung der erforderlichen Satzungen und verwaltungsinternen Vorschriften Anforderungen: - erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter - fachliche Kompetenz - langjährige Erfahrung im Ordnungswesen - umfassende Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Vorschriften - Führerschein Klasse B Erwartet werden ferner: - Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen - Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Bürgerfreundlichkeit - Verantwortungsbewusstsein und selbständiges Arbeiten - Bereitschaft zur Teamarbeit - Kontrolltätigkeiten (Außendienst), auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit - sehr gute EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 21.03.2016 an den Bürgermeister der Gemeinde Frankenblick Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten erfolgt die Vernichtung der Bewerbungsunterlagen gemäß den Datenschutzrichtlinien. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Jürgen Köpper Bürgermeister Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 3 - Nr. 2/2016 Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hoher Weg/ Weststraße“ Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am 04.11.2015 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hoher Weg/ Weststraße“ als Satzung beschlossen. Nachdem das Landratsamt Sonneberg die Genehmigung nicht nach § 246 Abs. 1a BauGB innerhalb von einem Monat erteilt hat, gilt der Bebauungsplan als genehmigt. Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird die Genehmigungsfiktion hiermit bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hoher Weg/ Weststraße“ tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB in Kraft. In dem in der Anlage beigefügten Lageplan ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung im Bauamt der Gemeindeverwaltung Frankenblick, Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 036766-29320). Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Sind durch einen Bebauungsplan, dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB). Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dies kann nur schriftlich unter Angabe des die Verletzung begründenden Sachverhaltes erfolgen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, sind sie unbeachtlich (§ 21 Abs. 4 ThürKO). Jürgen Köpper Bürgermeister Anlage zur Bekanntmachung Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hoher Weg/ Weststraße“ Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Frankenblick (Sondernutzungssatzung) Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82, 83), und der §§ 18 und 19 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.02.2014, (GVBl. S. 45, 46), und des § 8 des Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick in seiner Sitzung am 04.11.2015 die folgende Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Frankenblick (Sondernutzungssatzung) beschlossen und die Gemeinde Frankenblick erlässt diese: §1 Geltungsbereich (1) Gegenstand dieser Satzung sind Sondernutzungen an den Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen der Gemeinde Frankenblick innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage, außerdem an Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. (2) Sonstige Straßen im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziff. 4 ThürStrG und Wege, die ausschließlich der Bewirtschaftung land- und forstwirt- schaftlicher Grundstücke dienen (Wirtschaftswege), sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Satzung. §2 Erlaubnisbedürftige Sondernutzung (1) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, bedarf der Gebrauch der in § 1 genannten Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) der Erlaubnis der Gemeinde Frankenblick. (2) Sondernutzungen dürfen erst dann ausgeübt werden, wenn dafür eine Erlaubnis erteilt ist. (3) Sondernutzungen im Sinne dieser Bestimmungen sind insbesondere: 1.Aufgrabungen, 2. Verlegung privater Leitungen, 3. Aufstellung von Gerüsten, Masten, Bauzäunen, Bauhütten, Bauwagen, Baumaschinen und -geräten, Fahnenstangen, 4. Lagerung von Maschinen und Materialien aller Art, 5. Aufstellung von Tischen, Stühlen, Behältnissen, Verkaufsbuden, -ständen, -tischen und -wagen, Vitrinen, Schaukästen, Warenständern, Warenautomaten, Werbeausstellungen und Werbewagen, 6. Freitreppen, ausgenommen die in § 5 Abs. 1 Ziff. 10 genannten Fälle, ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤ Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 4 - 7. Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen, soweit sie mehr als 50 cm tief in den Gehweg hineinragen, 8. Werbeanlagen aller Art, z. B. Schilder, Schaukästen, Vitrinen, Plakatsäulen und -tafeln sowie Warenautomaten, die innerhalb einer Höhe von 2,50 m über dem Erdboden angebracht sind und mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen 9. Überspannen der Straße mit Spruchbändern, Lichterketten, Girlanden u. a. innerhalb einer Höhe von 4,50 m über dem Erdboden. (4) Wird eine Straße in mehrfacher Weise benutzt, so ist jede Benutzungsart erlaubnispflichtig. (5) Auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht kein Rechtsanspruch. (6) Die Übertragung einer Sondernutzungserlaubnis auf einen Dritten ist unzulässig. §3 Erteilung, Widerruf und Erlöschen der Erlaubnis (1) Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Sie kann von Bedingungen abhängig gemacht und mit Auflagen verbunden werden. (2) Macht die Gemeinde von dem ihr vorbehaltenen Widerrufsrecht Gebrauch, hat der Erlaubnisnehmer gegen die Gemeinde keinen Ersatz- oder Entschädigungsanspruch. (3) Die Verpflichtung zur Einholung von Genehmigungen, Erlaubnissen usw., die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sind, bleibt unberührt. §4 Verfahren (1) Die Erlaubnis zu einer Sondernutzung ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. (2) Der Antrag soll mindestens enthalten a) den Namen, die Anschrift und die Unterschrift des Antragstellers, b) Angaben über Ort, örtliche Begrenzung, Größe und Umfang, voraussichtliche Dauer und den zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteil der Sondernutzung, Letzteres, soweit dies möglich ist, c) einen Lageplan oder eine Lageskizze mit Maßangaben, wenn dies für die Bearbeitung des Antrags erforderlich erscheint. Auf Anforderung sind fehlende Angaben zu ergänzen oder unrichtige Angaben oder Anlagen zu berichtigen. (3) Die Sondernutzungserlaubnis wird vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen durch schriftlichen Bescheid erteilt. Soweit die Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast ist, darf sie die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde erteilen. (4) Ändern sich die dem Antrag oder die der Sondernutzungserlaubnis zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, so hat dies der Antragsteller oder Erlaubnisnehmer unverzüglich der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. §5 Erlaubnisfreie Sondernutzungen (1) Bei Ortsdurchfahrten und bei Gemeindestraßen bedürfen einer Erlaubnis nach dieser Satzung nicht: 1. Im Bebauungsplan oder der Baugenehmigung vorgeschriebene Überbauungen (z.B. Arkaden, Vordächer) sowie bauaufsichtlich genehmigte Gebäudesockel, Gesimse, Fensterbänke, Balkone, Erker, Sonnenschutzdächer (Markisen), Vordächer; 2. Licht-, Luft-, Einwurf- und sonstige Schächte, die nicht mehr als 50 cm in den Gehweg hineinragen 3. Werbeanlagen, Hinweisschilder und Warenautomaten, die an einer an die Straße grenzenden baulichen Anlage angebracht sind und die innerhalb einer Höhe von bis zu 2,50 m nicht mehr als 5 % der Gehwegbreite einnehmen, jedoch nicht mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen und eine nutzbare Mindestbreite des Gehweges von 1,50 m gewährleistet bleibt 4. Werbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen (Aus- und Schlussverkäufe, Oster- und Weihnachtsverkäufe und dergl.) an der Stätte der Leistung, sofern sie in einer Höhe von über 2,50 m angebracht sind und einen seitlichen Abstand von mindestens 75 cm zur Fahrbahn haben sowie Werbeanlagen in der Oster- und Weihnachtszeit (Lichterketten, Girlanden, Masten, Märchen- Nr. 2/2016 bilder und -figuren), sofern sie den Verkehr nicht beeinträchtigen; 5. das Aufstellen und Anbringen von Fahnenmasten, Transparenten, Dekorationen, Lautsprecheranlagen, Tribünen, Altären und dergl. aus Anlass von Volksfesten, Umzügen, Prozessionen und ähnlichen Veranstaltungen, sofern der Gehweg nicht beschädigt wird; 6. Wahlplakate während eines Wahlkampfes, sofern sie nicht in die Fahrbahnen oder in deren Luftraum hineinragen; 7. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf von Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen; 8. bauaufsichtlich genehmigte Aufzugsschächte für Waren und Mülltonnen, die auf Anordnung der Stadt auf Gehwegen angebracht werden; 9. die Lagerung von Kohle, Holz und Baumaterial auf den Gehwegen, sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinausgeht; 10.historische Kellereingänge und Treppenanlagen (2) Die vorstehenden erlaubnisfreien Sondernutzungen können ganz oder teilweise eingeschränkt werden, wenn Belange des Verkehrs oder des Straßenbaues dies vorübergehend oder auf Dauer erfordern. (3) Nach anderen Vorschriften bestehende Erlaubnis- oder Genehmigungspflichten werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt. §6 Beseitigung von Sondernutzungseinrichtungen (1) Nach ausdrücklichem oder stillschweigendem Verzicht auf die Sondernutzung oder nach Erlöschen der Sondernutzungserlaubnis hat der Erlaubnisnehmer unaufgefordert und unverzüglich den früheren Zustand der Straße bzw. des Gehweges wieder herzustellen. Er hat auch für die Reinigung der in Anspruch genommenen Verkehrsfläche zu sorgen. (2) Sondernutzungseinrichtungen sind vom Erlaubnisnehmer oder vom Eigentümer oder Besitzer der Einrichtung unverzüglich zu beseitigen, wenn infolge ihres mangelhaften Zustandes oder ihrer schlechten Beschaffenheit Gefahr für die Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr besteht oder durch sie das Ortsbild beeinträchtigt wird. §7 Sorgfaltspflichten (1) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Gemeinde dem Träger der Straßenbaulast alle Kosten zu ersetzen, die diesem durch die Sondernutzung entstehen. (2) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung verbundenen Anlagen nach den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu erhalten. Er hat sein Verhalten und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Er muss die von ihm erstellten Einrichtungen sowie die ihm überlassene Fläche in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand erhalten. (3) Der Erlaubnisnehmer hat darauf zu achten, dass ein ungehinderter Zugang zu allen in den Straßenkörper eingebauten Einrichtungen möglich ist. Soweit bei dem Aufstellen, Anbringen und Entfernen von Gegenständen ein Aufgraben der Straße erforderlich wird, muss die Arbeit so vorgenommen werden, dass jeder nachhaltige Schaden am Straßenkörper und an den dort eingebauten Einrichtungen (insbesondere an den Versorgungs- und Entsorgungsleitungen sowie den Wasserabzugsrinnen) und eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Das Bauamt der Gemeinde ist mindestens fünf Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen. Die Verpflichtung, andere beteiligte Behörden oder Stellen zu unterrichten oder deren Genehmigung einzuholen, bleibt unberührt. §8 Schadenshaftung (1) Die Gemeinde haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die von ihm erstellten Anlagen ergeben. Mit der Einräumung der Sondernutzung übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit der von den Benutzern eingebrachten Sachen. Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 5 - (2) Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber der Gemeinde für alle von ihm, seinen Bediensteten oder mit der Verrichtung von ihm beauftragten Personen verursachten Schäden durch unbefugte, ordnungswidrige oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Ihn trifft auch die Haftung gegenüber der Gemeinde für alle Schäden, die sich aus der Vernachlässigung seiner Pflichten zur Beaufsichtigung der von ihm beauftragten Personen ergeben. Er hat die Gemeinde von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritter Seite aus der Art der Benutzung gegen die Gemeinde erhoben werden. (3) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Erlaubnisnehmer zur Deckung sämtlicher Haftpflichtrisiken vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachweist und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrecht erhält. Auf Verlangen sind Versicherungsschein und Prämienquittungen vorzulegen. (4) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. §9 Sicherheitsleistung (1) Die Gemeinde kann von dem Erlaubnisnehmer eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn Beschädigungen an der Straße oder Straßeneinrichtungen durch die Sondernutzung zu befürchten sind. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird nach den Umständen des Einzelfalles bemessen. (2) Entstehen der Gemeinde durch die Sondernutzung Kosten zur Instandsetzung der Straße oder der Straßeneinrichtungen, so können diese von der Sicherheitsleistung beglichen werden. (3) Werden nach Beendigung der Sondernutzung keine auf die Sondernutzung zurückzuführenden Beschädigungen an der Straße oder den Straßeneinrichtungen festgestellt, wird die Sicherheitsleistung ohne Abzug zurückgezahlt. § 10 Ausnahmen (1) Ausgenommen von den Vorschriften dieser Satzung bleiben a) Nutzungen nach Bürgerlichem Recht gemäß § 23 ThürStrG und § 8 Abs. 10 FStrG, b) Nutzungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung durch Vertrag vereinbart worden sind, (2) Ist für die Benutzung einer öffentlichen Straße die Erlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde nach den §§ 29, 35 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung erteilt worden, so bedarf es keiner Erlaubnis nach § 2 dieser Satzung. (3) Die Gemeinde kann weitere Ausnahmen zulassen. § 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) entgegen § 2 eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt; b) den nach § 3 erteilten Auflagen und Bedingungen nicht nachkommt; c) entgegen § 6 den früheren Zustand nicht ordnungsgemäß wiederherstellt; d) die Sorgfaltspflichten i.S.d. § 7 nicht erfüllt, insbesondere die Anlagen nicht nach den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik errichtet oder erhält. (4) Gemäß § 50 ThürStrG und § 23 FStrG sowie § 19 Abs. 2 ThürKO i. V. m. den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2015 (BGBl. I S. 706) kann jeder Fall der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,— Euro geahndet werden. § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Sondernutzungssatzungen der ehemaligen Gemeinde Effelder-Rauenstein vom 02.02.2001 und der ehemaligen Gemeinde Mengersgereuth-Hämmern vom 02.06.1993 außer Kraft. Frankenblick, den 21.01.2016 Jürgen Köpper Bürgermeister Nr. 2/2016 Hinweis gemäß § 21 Absatz 4 ThürKO: Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Nachrichten aus dem Rathaus Informationen vom Ordnungsamt Öffentliche Veranstaltungen Wer eine öffentliche Vergnügung durchführen möchte, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht. Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, haben Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind. Vergnügung ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen. Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts werden hiervon nicht erfasst. Öffentlich ist die Vergnügung, wenn der Zutritt nicht auf ganz bestimmte Personen oder auf besonders eingeladene Gäste beschränkt ist. Welche Feste sind anzuzeigen? Beispiele für anzeigepflichtige Veranstaltungen sind: · Volksfeste, Bürgerfeste, Sommerfeste, Kinderfeste, Straßenfeste ·Vereinsjubiläen ·Konzerte · Faschings- und Musikveranstaltungen · Abbrennen eines traditionellen Feuers (z.B. Sonnwendfeuer etc.) · Veranstaltungen von politischen Parteien und Vereinigungen usw. Welche Feste müssen nicht angezeigt werden? Veranstaltungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sind nicht anzeigepflichtig, sofern sie in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigen Art bestimmt sind. Veranstaltungen, die ausschließlich in einem privaten, geschlossenen Kreis stattfinden, sind nicht anzeigepflichtig. Beispiele hierfür sind: ·Geburtstagsfeiern ·Hochzeitsfeier · Vereinsfeste, bei denen nur Mitglieder zugelassen sind Das Formular zur Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen kann im Ordnungsamt der Gemeinde Frankenblick abgeholt oder per E-Mail unter [email protected] beantragt werden. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Hundehaltung Verehrte Hundehalterin, verehrter Hundehalter, liebe Hundefreunde, Hunde in der Gemeinde haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf. Dies gilt besonders in den bebauten Wohngebieten innerhalb der Gemeinde. Nicht selten kommt es dort zu Konfron- Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 6 - tationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Die Ursache liegt auf der Hand: Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners ist, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis. Derart entstehende Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht zu sein. Auch die Gemeinde bietet genügend Raum für Hunde. Man muss nur einige Spielregeln beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert. Wir wollen Sie auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen. · Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. · Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person nicht frei umherlaufen. · Während der Nachtzeit sind im ganzen Gemeindegebiet Hunde an der Leine zu führen. · Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. · In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen. · Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. · Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grünanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich durch den Hundehalter zu beseitigen. · Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich. Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung, also auch Ihnen persönlich zur Verfügung. Es gefällt Ihnen sicherlich auch nicht, in diese „Häufchen“ zu treten. Ihre Mithilfe ist hier gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist. Deshalb unsere Bitte an Sie: Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Behilflich dabei können Ihnen die so genannten Hundetüten sein, die im Fachhandel (z.B. Zoo-Läden, Garten-Centern, teilweise Drogerien) zu beziehen sind. Die Beseitigung sollte dann nicht in Abfallbehältern (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen Anlagen bzw. in Standaschenbechern erfolgen. Diese sind nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und -teller, Obstreste) vorgesehen. Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben. Nr. 2/2016 Für die Beantragung des Personalausweises sowie des ePasses benötigen sie ein biometrisches Passfoto (35x45 mm). Geburtsurkunde und vorhandene Dokumente sind bei der Beantragung für das jeweilige Dokument im Einwohnermeldeamt vorzulegen Persönliches Erscheinen zwecks Unterschriftsleistung ist erforderlich! ·Kinderreisepass Die Ausstellung eines Kinderreisepasses erfolgt vom Tag der Geburt an bis 1 Tag vor Vollendung des 12. Lebensjahres, wobei sicherlich Änderungen betreffs Bild und Größe vorgenommen werden müssen. Der Kinderreisepass wird in Ihrem Einwohnermeldeamt ausgestellt. Bei Beantragung sind die Geburtsurkunde sowie ein biometrisches Passfoto des Kindes vorzulegen. Die Unterschrift beider Elternteile ist erforderlich, ab dem 10. Lebensjahr ist auch das persönliche Erscheinen des Kindes, zwecks Unterschriftsleistung erforderlich. Weiterhin sollten Sie beachten: · Die Urlaubszeit beginnt. Bitte überprüfen Sie schon jetzt Ihre Dokumente hinsichtlich Gültigkeit. Informieren Sie sich in Ihrem Reisebüro bzw. beim Auswärtigen Amt, welche Dokumente für Sie bzw. Ihr Kind für das vorgesehene Urlaubsziel erforderlich sind. Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf verweisen, dass ein vorübergehender Personalausweis mit der Gültigkeit von 1/4 Jahr nur zur Legitimation in der Bundesrepublik Deutschland dient. · In begründeten Fällen erfolgt die Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes (Personalausweis, Reisepass) durch das Einwohnermeldeamt. Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn die Ausstellung eines Express-Reisepasses aus Zeitgründen ausscheidet und ist durch Vorlage geeigneter Belege (Buchungsunterlagen, Flugtickets, ….) nachzuweisen. · Lt. Thüringer Personalausweisgesetz unterliegt der Besitzer eines gültigen Reisepasses nicht der Ausweispflicht, jedoch ist dabei zu beachten, dass in verschiedenen Behörden bzw. Ämtern (z.B. Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, Geldinstituten usw.) die Vorlage einer Meldebescheinigung zum Reisepass erforderlich ist. Die Gebühr einer Meldebescheinigung beträgt 7.00 Euro. Gebühren der Dokumente: Personalausweis: bis 24. Lebensjahr ab 24. Lebensjahr vorl. Personalausweis ePass / ePass - Express bis 24. Lebensjahr ab 24. Lebensjahr Kinderreisepass: 22,80 Euro 28,80 Euro 10,00 Euro 37,50 Euro / 67,50 Euro 59.00 Euro / 91,00 Euro 13,00 Euro Ihr Einwohnermeldeamt informiert: Eine Überprüfung hinsichtlich Gültigkeitsdauer der Dokumente unserer Bürger ergab, dass eine Vielzahl von Dokumenten bereits abgelaufen ist und weitere im Laufe des Jahres 2016 ihre Gültigkeit verlieren. Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen. Der Personalausweis kann bereits für Personen ab 12 Jahren erstmalig (auf ausdrücklichen Wunsch auch früher) ausgestellt werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: · Personalausweis (PA) und ePass Bürger, die zum Zeitpunkt der Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Dokumente mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Bei Bürgern über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Die Gültigkeitsdauer erstreckt sich vom Tag der Beantragung bis 1 Tag vor Ablauf dieser. Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen zum Sprechtag in Sonneberg Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Sie haben sich im Labyrinth der Ämter und Behörden verlaufen und brauchen Unterstützung? Oder Sie benötigen einfach nur eine Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können? Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen hilft Bürgerinnen und Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Er schaut genau hin, überprüft, berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger in Verwaltungsangelegenheiten. Jeder hat das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Seine Hilfe ist kostenlos. Der nächste Sprechtag des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, findet statt am: Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 7 - 5. April 2016 ab 09:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin unter der Tel.-Nr.: 0361 37 - 71871 oder unter [email protected]. Weitere Sprechtage, u.a. im Büro des Bürgerbeauftragten in Erfurt, finden Sie unter www.buergerbeauftragter-thueringen.de Sie können sich auch gern schriftlich oder telefonisch an den Bürgerbeauftragten wenden. Weitere Informationen zur Aufgabe und Arbeit des Bürgerbeauftragten finden Sie unter www.buergerbeauftragter-thueringen.de. Dr. Kurt Herzberg Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen Nr. 2/2016 Kundeninformation des Wasserversorgungsund Abwasserzweckverbandes Sonneberg nach Trinkwasserverordnung § 21, Wasserqualitäten im Verbandsgebiet Trinkwasserversorgungsgebiet (TWVG) Schaumburger Land mit den versorgten Städten und Gemeinden 1. Stadt Schalkau mit den Ortsteilen: Almerswind, Döhlau, Ehnes, Emstadt, Görsdorf, Katzberg, Roth, Schalkau, Selsendorf, Theuern, Truckendorf, Truckenthal 2. Gemeinde Bachfeld: mit allen Ortsteilen 3. Gemeinde Frankenblick mit den Ortsteilen: Effelder, Grümpen, Meschenbach, Rauenstein, Rückerswind, Seltendorf BVVG Schönhauser Allee 120, 10437 Berlin Telefon: 030-44320 Telefax: 030-4432-1215 Internetadresse: www.bvvg.de Auszug aus gemessenen und überwachten Parametern: MesswertGrenzwert pH-Wert im Jahresmittel: 7,9 - 8,3 6,5 - 9,5 Grad Deutsche Härte: 7,5 - 7,9 °dH Härtebereich neu: weich Nitrat: 5,3 mg/l 50 mg/l Kalzium: 28,1 mg/l kein Magnesium: 10,8 mg/l kein Kalium: 3,4 mg/l kein Uran: 0,004 mg/l 0,010 mg/l Das aufbereitete und geförderte Trinkwasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Effelder ist bakteriologisch einwandfrei, farblos, klar, geruchlos und geschmacksneutral. Aufbereitet wird das Wasser aus insgesamt 4 Tiefbrunnen in der TWA Effelder in zwei Stufen: 1. mechanisch Entsäuerung über Flachbettbelüfter Aquadosil zur Aufhärtung und Einstellung des Gleichgewichts-ph-Wertes, 2. Desinfektion des Wassers durch eine UV-Anlage. Verwendete Zusatzstoffe: keine Ansprechpartner Jürgen Woithe: Cottaer Straße 2-4, 01159 Dresden Telefon: 0351-25787-13 Telefax: 0351-25787-40 E-Mail: [email protected] Kundeninformation des Wasserversorgungsund Abwasserzweckverbandes Sonneberg nach Trinkwasserverordnung § 21, Wasserqualitäten im Verbandsgebiet Öffentliche Ausschreibung: Gartenland in Rauenstein / Flurstück 391/3 Ausschreibungsende: 14.03.2016, 8:00 Uhr Die BVVG ist Eigentümerin bzw. Verfügungsberechtigte o.g. Objektes und beabsichtigt, dieses zu verkaufen. Interessierte Bürger/innen bzw. Interessenten finden die Kurzexposé mit den näher angegebenen Verkaufskonditionen sowie das Formular zur Angebotsabgabe unter o.g. Internetadresse bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Frankenblick. Interessenten geben Ihr Angebot bitte bis spätestens 14.03.2016, 8:00 Uhr unter der angegebenen Adresse im Exposé ab. Kundeninformation des Wasserversorgungsund Abwasserzweckverbandes Sonneberg nach Trinkwasserverordnung § 21, Wasserqualitäten im Verbandsgebiet Trinkwasserversorgungsgebiet (TWVG) Mengersgereuth-Hämmern 1. Gemeinde Frankenblick mit dem Ortsteil: Mengersgereuth-Hämmern Auszug aus gemessenen und überwachten Parametern: MesswertGrenzwert pH-Wert im Jahresmittel: 7,7 - 8,1 6,5 - 9,5 Grad Deutsche Härte: 8,4 - 8,9 °dH Härtebereich neu: weich Nitrat: 11 mg/l 50 mg/l Kalzium: 32,7 mg/l kein Magnesium: 15,5 mg/l kein Kalium: 2,7 mg/l kein Uran: 0,001 - 0,010 mg/l 0,010 mg/l Das aufbereitete und geförderte Trinkwasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Rottmar ist bakteriologisch einwandfrei, farblos, klar, geruchlos und geschmacksneutral. Aufbereitet wird das Wasser aus 1 Tiefbrunnen Hallgrund in zwei Stufen: 1. mechanisch Entsäuerung über Flachbettbelüfter Aquadosil zur Aufhärtung und Einstellung des Gleichgewichts-ph-Wertes, 2. Desinfektion des Wassers durch eine UV-Anlage. Verwendete Zusatzstoffe: keine Trinkwasserversorgungsgebiet (TWVG) Rabenäußig mit der versorgten Gemeinde Gemeinde Frankenblick mit den Ortsteilen: Fichtach, Melchersberg, Rabenäußig Auszug aus gemessenen und überwachten Parametern: MesswertGrenzwert pH-Wert im Jahresmittel: 8,6 - 9,2 6,5 - 9,5 Grad Deutsche Härte: 2,0 °dH Härtebereich neu: weich Nitrat: 2,2 mg/l 50 mg/l Kalzium: 17,4 mg/l kein Magnesium: 2,1 mg/l kein Kalium: 0,5 mg/l kein Uran: <0,001 mg/l 0,010 mg/l Das aufbereitete und geförderte Quellwasser ist bakteriologisch einwandfrei, farblos, klar, geruchlos und geschmacksneutral. Aufbereitet wird das Quellwasser zweistufig mittels: 1. Schnellfiltration zur Entsäuerung/Aufhärtung mit Juraperle, 2. Desinfektion mittels UV-Anlage. Kundeninformation des Wasserversorgungsund Abwasserzweckverbandes Sonneberg nach Trinkwasserverordnung § 21, Wasserqualitäten im Verbandsgebiet Trinkwasserversorgungsgebiet (TWVG) Hohe Tann mit der versorgten Gemeinde Gemeinde Frankenblick mit dem Ortsteil: Rabenäußig/Hohe Tann Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 8 - Auszug aus gemessenen und überwachten Parametern: MesswertGrenzwert pH-Wert im Jahresmittel: 8,5 - 9,5 6,5 - 9,5 Grad Deutsche Härte: 4,7 °dH Härtebereich neu: weich Nitrat: 2,6 mg/l 50 mg/l Kalzium: 19,1 mg/l kein Magnesium: 2,8 mg/l kein Kalium: 0,4 mg/l kein Uran: <0,001 mg/l 0,010 mg/l Das aufbereitete und geförderte Quellwasser ist bakteriologisch einwandfrei, farblos, klar, geruchlos und geschmacksneutral. Aufbereitet wird das Quellwasser zweistufig mittels: 1. Schnellfiltration zur Entsäuerung/Aufhärtung mit Juraperle, 2. Desinfektion mittels Chlorlauge. Nr. 2/2016 Girke, Karin Richard-Böhm-Straße Müller, Gerhard Georgiistraße Müller, Hans Reitgasse Bätz, Harry Bahnhofstraße Schnetter, Irmtraud Georgiistraße OT Seltendorf Greiner, Horst Sonneberger Straße 70 Jahre am 05.03. 75 Jahre am 12.03. 80 Jahre am 14.03. 90 Jahre am 17.03. 85 Jahre am 23.03. 75 Jahre am 03.03. Senioren Herzlichen Glückwunsch ... den Geburtstagskindern im Monat März 2016 OT Döhlau Eckstein, Horst Döhlau OT Effelder Förster, Anneliese Sonneberger Straße Leib, Gertrud Marktplatz Luther, Erika Schmiedsgasse Hertha, Max Sonneberger Straße Bauer, Waltraud Sandweg OT Grümpen Stelzner, Siegfried Obere Binge Steiner, Siegried Forststraße OT Mengersgereuth-Hämmern Fortsch, Günter Freiherr-vom-Stein-Str. Matthäi, Margot Steinacher Str. Häfner, Gertrud Bahnhofsallee Stowasser, Else Effelderstraße Greiner, Günter Ecken Pechthold, Gisela Denkmalsweg Uschkurat, Gerhard Straße am Mühlberg Baumann, Ilse Alte Poststraße Schmidt, Renate Schwarzwälder Str. Weinreich, Heinz Freiherr-vom-Stein-Str. 85 Jahre am 06.03. 80 Jahre am 06.03. Herzlichen Glückwunsch zur Eisernen Hochzeit Eheleute Heinz und Christa Bayer, am 10. März 2016 im OT Mengersgereuth-Hämmern, Kohläschig 80 Jahre am 09.03. 70 Jahre am 11.03. 85 Jahre am 12.03. 90 Jahre am 14.03. AWO-OG Effelder lädt zum März-Treff ein Am Mittwoch den 09.03.2016 um 14.00 Uhr wird in unserem AWO-Raum (ehemalige Schule) Christian Rempel vom Feuerwehrverein Effelder einen Vortrag zu Rauchmeldern halten. Hierzu sind alle interessierten Einwohner herzlich eingeladen. Der Vorstand 80 Jahre am 11.03. 70 Jahre am 18.03. 70 Jahre am 04.03. 80 Jahre am 06.03. 80 Jahre am 17.03. 75 Jahre am 18.03. Seniorennachmittag Die Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“ in Mengersgereuth-Hämmern informiert: Am 30.03.2016 findet in der Zeit von 14:00 - 15:30 Uhr unser nächster Seniorennachmittag statt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. 75 Jahre am 19.03. 75 Jahre am 22.03. 80 Jahre am 24.03. Vereine und Verbände 85 Jahre am 28.03. 70 Jahre am 30.03. 70 Jahre am 31.03. OT Meschenbach Buffi, Helmut Meschenbach 75 Jahre am 02.03. OT Rabenäußig Stricker, Christel Ringstraße 75 Jahre am 23.03. OT Rauenstein Popp, Ingrid Bahnhofstraße 85 Jahre am 03.03. Derby gegen den HSC Neuhaus am Rennweg Am Sonntag den 31.01.2016 begrüßte der TSV 1864 Mengersgereuth-Hämmern den Handballsportclub Neuhaus am Rennweg. Im Hinspiel musste sich der TSV leider geschlagen geben. Vor dem Rückspiel in Mengersgereuth, prophezeiten die Neuhäuser, über die sozialen Netzwerke schon den Auswärtssieg. Es sollte eine spannende Partie werden. Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 9 - Die erste Halbzeit begann sehr gut für die Sportler vom TSV. In der zwölften Minute konnte die Heimmannschaft, durch Franz Bartl mit 6:3 in Führung gehen. Leider sollte diese nicht lange anhalten und die Neuhäuser zogen das Tempo an. Bei den Strafwürfen auf Neuhäuser Seite wurde Frank Gehlert eingewechselt und er überzeugte mit großartigen Paraden. Jedoch machten die fünf Zeitstrafen in der ersten Halbzeit den Lokalmatadoren zu schaffen und die Chancenverwertung von den Außenpositionen war nicht optimal. Leider mussten die Handballer vom TSV schon in der ersten Halbzeit eine Disqualifikation aufgrund von drei 2-Minuten Zeitstrafen in Kauf nehmen. Die Halbzeit ging mit 9:13 in die Pause. Frisch motiviert startete die zweite Halbzeit. Die Handballer vom HSC ließen nicht nach und die Mengersgereuther mussten schwer kämpfen. Durch die überragende Torhüterleistung von Thomas Tripke und von Frank Gehlert, der bei den Strafwürfen seine Klasse zeigte, konnten sich die Lokalmatadore, Angriff für Angriff, wieder an die Gastmannschaft heran kämpfen. Dies ist ebenso der guten Abwehrleistung zu verdanken. Die Mengersgereuther ließen trotz der sehr vielen Zeitstrafen nicht nach und konnten auch Unterzahlsituationen durch gute Abwehrarbeit überwinden. Der Lohn dafür kam mit dem Ausgleich zum 17:17 in der 49. Spielminute. Eine Minute später konnte Alexander Hofmann den Führungstreffer erzielen. Diese Leistung ist nicht zuletzt den Anfeuerungsrufen der Zuschauer zu verdanken, welche ihre Mannschaft durch lautstarke Unterstützung nach vorne peitschten. Der Handballsportclub schien sich aufgegeben zu haben. Selbst die Bemühungen einiger Einzelspieler konnte das Spiel nicht mehr drehen. Mit doppelter Unterzahl in den letzten zwei Minuten verteidigten die Handballer vom TSV die Führung und konnten das Spiel mit einem Spielstand von 22:19 für sich entscheiden. Wir bedanken uns bei den zahlreich erschienenen Fans und hoffen wieder auf großartige Unterstützung am 21.02.2016. Dann geht es für den TSV gegen die dritte Mannschaft aus Könitz/ Saalfeld. Das Heimspiel am 07.02 gegen Erfurt wurde von Erfurt abgesagt und auf den 06.03.2016 verschoben. Auch hier würden wir uns über die Unterstützung unserer Fans sehr freuen. Martin Ehrlicher SV 1919 Rabenäußig e.V. Nr. 2/2016 Hier die Spielansetzungen der 2. Mannschaft im März: 1. Kreisklasse Ost: Sonntag, den 05.03.16, Anstoß 15.00 Uhr, SV 03 Eisfeld - SC 09 Effelder II Samstag, den 12.03.16, Anstoß 16.00 Uhr, SV 1920 Mupperg - SC 09 Effelder II Samstag, den 19.03.15, Anstoß 16.00 Uhr, SC 09 Effelder II - FC Köppelsdorf Montag, den 28.03.16, Anstoß 14.00 Uhr, SC 09 Effelder II - SG Simmersberg Schnett Ab sofort wieder Schnuppertraining für Kinder ab 4 Jahre Wo? Turnhalle Effelder Wann? Dienstag 17.30 Uhr - 18.30 Uhr Wer Freude an Spiel und Bewegung hat und sich auspowern will, schaut einfach mal vorbei, Eltern können sich gern auch mal vorher näher informieren! Wir freuen uns über jeden der zu uns kommen möchte und gemeinsam mit uns Spaß haben will! Info 01704748200 (Fredy Stammberger) Bayern Fanclub Effelder Doppelkopfturnier Am Ostersonntag den 27.03.2016 findet wieder unser alljährliches Doppelkopfturnier im Saalanbau statt. Beginn ist 14.00 Uhr. Der Einsatz beträgt 5 EUR Auf euer Kommen freut sich der Bayern Fanclub Effelder - Der Vorstand Kegeln - Ansetzungen März / April 2016 Landesklasse Männer - 1. Mannschaft 12.03.2016 13.00 Uhr SV Rabenäußig - KSV Rennsteig Ernstthal Jagdgenossenschaft Mengersgereuth-Hämmern Kreisliga Männer - 2. Mannschaft 05.03.2016 13.00 Uhr SV Rabenäußig 2 - SG 1951 Sonneberg 3 12.03.2016 13.00 Uhr SG 1951 Sonneberg 4 - SV Rabenäußig 2 02.04.2016 13.00 Uhr SV Rabenäußig 2 - Piesau 1 Einladung zur Versammlung SC 09 Effelder Abteilung Fußball: Hier die Spielansetzungen der 1. Mannschaft im Februar und März: Kreisoberliga: Sonntag, den 28.02.16, Anstoß 14.00 Uhr FC Inselsberg Brotterode - SC 09 Effelder I Sonntag, den 06.03.16, Anstoß 14.00 Uhr, SC 09 Effelder I - SG SV Steinach I Sonntag, den 12.03.16, Anstoß 14.00 Uhr, SC 09 Effelder I - FC Eisenach II Sonntag, den 20.03.16, Anstoß 14.00 Uhr, FSV Eintracht Hildburghausen I - SC 09 Effelder I Samstag, den 28.03.16, Anstoß 15.00 Uhr, SC 09 Effelder I - FSV 06 Ohratal Termin:08.04.2016 Zeit: 19.00 Uhr Ort: Gaststätte Matthes Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht Jagdvorsteher 3. Bericht Kassenführer 4. Bericht Revisionskommission 5. Entlastung Vorstand 6. Beschluss Verwendung Reinertrag Jagdpacht 7. Bericht Jagdpächter 8.Diskussion 9. Schlusswort des Jagdvorstehers Auszahlung der Jagdpacht erfolgt im Anschluss an die Genossenschaftsversammlung. Zweiter Termin: 17.04.2016 von 10.00 bis 12.00 Uhr in der Gaststätte zum „Alten Förscht“. Bartelt Jagdvorsteher Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 10 - Nr. 2/2016 Veranstaltungen Forstbetriebsgemeinschaft „Hinterland-Weinberg“ Am Freitag, dem 18. März 2016, findet ab 18:00 Uhr in der Gaststätte „Waldfrieden“ in Rabenäußig die Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft „Hinterland-Weinberg“ statt. Zu dieser Veranstaltung laden der Vorstand und Revierförster Mark Schwimmer ganz herzlich ein. Ausdrücklich einladen möchten wir zu unserer Veranstaltung natürlich auch Waldbesitzer, die Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Forstbetriebsgemeinschaft haben. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung: 1. Vorlage des Tätigkeits- und Kassenberichtes für 2015 2. Entlastung des Vorstandes 3. Aufnahme neuer Mitglieder 4. Holzverkauf in Regie der Forstbetriebsgemeinschaft: Auswertung 2015 und Ausblick 2016 5. Exkursion 2016 6. Präsentation der Forstbetriebsgemeinschaft im Internet (Website/Homepage) 7. Beschluss Haushaltsplan 2016 8. Fördermittel: Information zur neuen Forst-Förderrichtlinie 9. Information zum Gemeinschaftsprojekt „Privatwaldmobilisierung Thüringen“ der Landesforstverwaltung und der Thüringer Holzindustrie (Gastvortrag Steffen Eisfeld) 10.Sonstiges Der Vorstand SC 09 Effelder & DIE SCHWAMMASTÜRER präsentieren am 12. März 2016, 19.30 Uhr in Effelder, Saal am Schloss ihr neues Theaterstück M.S. Aphrodite Fernsehstars am Limit ! Eine K Komödie v von Bernd S Spehling Für Speisen und Getränke ist gesorgt! Thüringerwald-Verein Meng.-Hämmern Kartenvorverkauf: Der Thüringerwald-Verein Meng.-Hämmern möchte sich auf diesem Wege bei allen bedanken, die immer zur Stelle sind, wenn es um Hilfe und Unterstützung bei Arbeitseinsätzen geht. Ein weiterer großer Dank geht auch an diejenigen Bürger und Firmen, die durch finanzielle Spenden den Verein bei seinen Baumaßnahmen unterstützen. Für 2016 stehen folgende Projekte an: 1. Größere Reparaturen am Teich Augustenthal (Abdichtung des Hauptdammes) 2. Fertigstellung des Überlaufs und einer weiteren Quellstube mit Quellfassung am Wasserbergbrunnen 3. Komplette Auswechslung der Sitzbänke im Bereich Großer & Kleiner Mühlberg Bäckerei Malter 036766 -‐ 22641 Kirchliche Nachrichten Kirchengemeinden Effelder, Meschenbach und Rauenstein Denk-Mal! Wer Ostern kennt, kann nicht verzweifeln. Dietrich Bonhoeffer Gottesdienste Baumaßnahmen am Wasserbergbrunnen 06.03.2016 - Lätare 08.30 Uhr Theuern, Schule 10.00 Uhr Grümpen, Schule 10.00 Uhr Effelder, Gemeinderaum 13.03.2016 - Judika 08.30 Uhr Rauenstein, Schloss 10.00 Uhr Meschenbach, Kirche 20.03.2016 - Palmsonntag 10.00 Uhr Effelder - Diamantene und Eiserne Konfirmation mit Heiligem Abendmahl, Kirche 25.03.2016 - Karfreitag 10.00 Uhr Meschenbach, Kirche 15.00 Uhr Effelder - Andacht zur Sterbestunde Jesu, Kirche 27.03.2016 - Ostern 06.00 Uhr Meschenbach - Ostermette mit Osterfrühstück, Kirche 10.00 Uhr Effelder, Kirche 10.00 Uhr Rauenstein - Gottesdienst mit Heiliger Taufe, Kirche 28.03.2016 - Ostermontag 08.30 Uhr Theuern, Schule 10.00 Uhr Grümpen, Schule Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 11 - Veranstaltungen im Pfarrhaus Passionsandachten Zu den ältesten zusammenhängenden Stücken des Neuen Testamentes gehören die Passionsgeschichten. Mit dem Leiden des Gottessohnes sieht die christliche Gemeinde ihr eigenes Geschick aufs engste verbunden. In der Passionszeit folgen wir dem Weg Jesu zum Kreuz. Sie sind herzlich zu den Passionsandachten eingeladen: am 09.03. und 23.03. jeweils um 18.00 Uhr im Pfarrhaus Effelder. Weltgebetstag aus Kuba Die größte und bevölkerungsreichste Karibikinsel steht im Mittelpunkt, wenn am 4. März 2016 Gemeinden rund um den Erdball Weltgebetstag feiern. Unter dem Titel „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf“ erzählen 20 kubanische Frauen von ihren Sorgen und Hoffnungen angesichts der politischen und gesellschaftlichen Umbrüche in ihrem Land. Von der „schönsten Insel, die Menschenaugen jemals erblickten“ schwärmte Christopher Kolumbus, als er 1492 im heutigen Kuba an Land ging. Mit subtropischem Klima, weiten Stränden und ihren Tabak- und Zuckerrohrplantagen ist die Insel ein Natur- und Urlaubsparadies. Wir freuen uns auf Sie! Am 04.03.2016 um 18 Uhr im Pfarrhaus Effelder. Regionale Bibelwoche zu Texten aus dem Buch des Propheten Sacharja jeweils 18.00 Uhr in der Alten Schule, Grümpen 14.03. Thema 1, Wenn etwas in Bewegung kommt, mit Pfr. A. Orendt, Schalkau 15.03. Thema 2, Wenn man sich öffnen kann, mit Pfr. B. Gaus, Effelder 16.03. Thema 4, Wenn Friede greifbar wird, mit Pfr. D. Sommer, Neuhaus 17.03. Thema 3, Wenn Gott die Kleider wechselt, mit Pfr. H. Laqua, Steinheid Sitzungen der Gemeindekirchenräte 03.03. 19.00 Uhr GKR Rauenstein, Feuerwehr Musikalische Gruppen Montags 18.45 Uhr Kirchenchor Mittwochs 20.00 Uhr Singkreis Kinderkirche 03. + 17.03. Rauenstein, Feuerwehr 04. + 18.03. Effelder, Pfarrhaus Konfirmanden 03. + 17.03. 16.30 Uhr Effelder, Pfarrhaus 10.03. 16.30 Uhr Rauenstein, Feuerwehr Der Herr segne unsere Gemeinden und alle ihre Glieder nach dem Reichtum seiner Gnade. Evang. Kirchgemeinde Mengersgereuth-Hämmern Monatsspruch für März: Jesus Christus spricht: Wie mich der Vater geliebt hat, so habe auch ich euch geliebt. Bleibt in meiner Liebe! Johannes 15,9 Gottesdienste: Freitag 4.03. 18.00 Uhr Weltgebetstag der Frauen im Gemeindesaal In Anschluss an den Gottesdienst Verkostung von landestypischen Speisen aus Kuba. Lätare 6.03. 09.30 Uhr Familiengottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen im Gemeindesaal Judika 13.03. 09.30 Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal Palmarum 20.03. 09.30 Uhr Festgottesdienst anl. Gold.-Diam.-Eiserne Konfirmation in der Erlöserkirche Nr. 2/2016 Gründonnerstag 24.03. 17.00 Uhr Orgel-Andacht zur Passion in der Erlöserkirche Karfreitag 25.03. 09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in der Erlöserkirche Ostersonntag 27.03. 09.30 Uhr Familiengottesdienst in der Erlöserkirche 14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Schichtshöhn 15.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Rabenäußig Ostermontag 28.03. 09.30 Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche Weitere Veranstaltungen: Donnerstag 10.03. 14.30 Uhr Kinder-Kirche im Gemeindesaal Mittwoch 16.03. 14.00 Uhr Seniorennachmittag im Gemeindesaal Donnerstag 17.03. 14.00 Uhr Seniorennachmittag in der Tagespflege/ Rabenäußig Kindertagesstätte AWO-Kita „Blauer Vogel“ Rauenstein Wir laden ein zum Eltern-Kind-Treff in unseren Bambini-Club in die AWO AJS-Kita „Blauer Vogel“ Rauenstein, am Dienstag, 08.03.16 von 15:00 - 17:00 Uhr. Unser Motto: „Herzlich willkommen, schön, dass ihr da seid.“ Wir freuen uns auf Euren Besuch. Das Team und die Kinder vom Kindergarten „Blauer Vogel“ in Rauenstein Unser Fritz besucht die Kleinsten im Kindergarten Auch die Kleinsten (die einjährigen Kinder der Mäusegruppe) in unserem Kindergarten sind bereits mit der Mundart vertraut. So gibt es Fingerspiele und Liedchen in Mundart für sie und im Tageslauf wird punktuell Mundart gesprochen, mit der Hochdeutschen Übersetzung dazu. Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 12 - Heute nun war für die Kinder der Mäusegruppe ein ganz besonderer Tag. Zum ersten Mal besuchte unser „Fritzlä“ die Kinder. Mit dabei hatte er das Bilderbuch von „Zilli, Billi und Willi“, natürlich in Mundart. Fritz kam mit seinem Trolli und wurde von den Kindern neugierig inspiziert. Es dauerte aber gar nicht lange, und schon hatten ihn die Kinder in ihr Herz geschlossen. Er wurde gedrückt und geknuddelt und bekam auch ein Schmätzchen. Der Geschichte von den drei kleinen Schweinchen, die Fritz ihnen vorlas, lauschten sie gebannt. Die Kinder durften das Buch auch behalten, damit sie es sich noch oft anschauen können und daraus vorgelesen bekommen. Als Fritz sich verabschiedete, wollten ihn einige Kinder gar nicht gehen lassen. Mit dem Versprechen, bald wieder zu kommen, ließen sie ihn dann doch ziehen. Manuela Müller AWO AJS Kita “Blauer Vogel“ Rauenstein AWO AJS Integrative Kindertagesstätte Nr. 2/2016 Schulnachrichten Information zur Schulanmeldung für die zukünftige Thüringer Gemeinschaftsschule Schalkau zum Schuljahr 2016 / 2017 Die Schulanmeldung für die zukünftigen 5. Klassen findet in der Woche vom 7. - 12. März 2016 statt. Die notwendigen Anmeldeformulare erhalten Sie über die Grundschulen Mengersgereuth-Hämmern, Rauenstein und Schalkau. Sie können diese ausgefüllt, zur Weiterleitung an uns, in der entsprechenden Grundschule wieder abgeben. Eltern von Kindern anderer Grundschulen bitten wir um Terminvereinbarungen. Wir sind erreichbar unter 036766/2890. Wir freuen uns auf unsere zukünftigen Schüler. Mit freundlichen Grüßen Regelschule Schalkau Impressum Frankenblick Bote Einladung zum Schnuppern in die Integrative Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Effelder Liebe Eltern, wir möchten Sie mit Ihrem Nachwuchs zu unserem Schnuppernachmittag ganz herzlich einladen. Wann: am Mittwoch, den 09.03.2016 von 15.00 bis 16.00 Uhr in der roten Gruppe. Wir wollen zusammen spielen und uns kennenlernen. Auf eine schöne gemeinsame Stunde am Nachmittag freuen sich die Kinder und Erzieherinnen aus der roten Gruppe und das gesamte Kita-Team. Frühjahr / Sommer Basar 2016 in Schalkau Das Elternaktiv der Diakonie Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Schalkau veranstaltet am Samstag, den 12. März 2016 von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr seinen alljährlichen Frühjahr/Sommer Kinderbasar im „Thüringer Hof“ (Marktstraße 8). Der Etikettenverkauf startet ab Montag, den 22. Februar 2016 im Schalkauer Kindergarten (Friedrichstr. 3) sowie im Friseursalon Sell (Marktstraße 6) in Schalkau. Die Warenannahme erfolgt am Freitag, dem 11. März 2016 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Thüringer Hof. Angenommen wird saisongerechte und gepflegte Baby- und Kinderkleidung in allen Größen, Umstandsmode, Kinderwägen, Sicherheitssitze fürs Auto, Spielsachen, Bücher sowie Kleinmöbel und viele andere nützliche Sachen rund um Baby und Kind. Für Schwangere und frisch gebackene Eltern bieten wir einen separaten Verkaufsraum, in welchem ausschließlich Umstandsmode, Babykleidung von Größe 50 bis 68, als auch Kinderwägen und Sicherheitssitze fürs Auto angeboten werden. Abgerundet wird das Angebot zu Babys Grundausstattung mit Artikeln wie Stillkissen, Schlafsäcken und Babyspielwaren. Die Rückgabe der nicht verkauften Waren erfolgt am Samstag, den 12. März 2016 von 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Herausgeber: Gemeinde Frankenblick Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Gemeinde Frankenblick, Effelder Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick, Tel. 036766/2930, Fax 036766/29321, [email protected] Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den öffentlichen Teil ist der Verlag bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/ Nachricht Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 1 x monatlich bzw. nach Bedarf, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen: Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 30,00 EUR/Jahr. Zu abonnieren ist das Amtsblatt beim Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677/2050-0, Fax 03677/205015. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens 30.11. dem Verlag vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt gegen Erstattung von 2,50 EUR für das Einzelexemplar incl. Portokosten und MwSt. einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat beim Verlag + Druck Linus Wittich GmbH zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.
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