ERFORDERLICHE UNTERLAGEN für die Ermittlung der Anfangs

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN für die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte
in städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Stand: Oktober 2015
Zur Bearbeitung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
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Veröffentlichungen über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß
§ 165 i. V. m. § 141 BauGB im örtlichen Amtsblatt
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Veröffentlichungen über die förmliche Festlegung des Entwicklungsgebiets gemäß
§ 165 Abs. 8 BauGB und gegebenenfalls deren Erweiterungen im örtlichen Amtsblatt
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Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen mit Plänen und Fotos
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Abgrenzungsplan des Entwicklungsgebiets
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aktueller Sachstandsbericht mit Plan, in dem die bereits durchgeführten Maßnahmen
eingezeichnet sind (Maßnahmenplan)
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Neuordnungskonzept, falls dieses aktualisiert wurde
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Planungsrecht vor Beginn und nach Abschluss der Entwicklung
(z.B. Bebauungsplan oder Baulinienplan mit den jeweiligen Verfahrensvermerken)
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Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht und Datum der Wirksamkeit
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Angaben über Erschließungsbaukosten (Straßenbau, Leitungsbau, Baunebenkosten)
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Angaben über Maßnahmen und Kosten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich
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Angaben über Verfahrenskosten (z. B. Vermessungskosten usw.)
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Bodenrichtwerte und zugehörige Bodenrichtwertkarten der letzten drei Stichtage
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Auszüge aus der Kaufpreissammlung (nur unbebaute Grundstücke) für die letzten fünf
Jahre für Vergleichsgrundstücke (Baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland)
Gänsäckerstraße 11, 73730 Esslingen
Telefon: 0711/577499-0
Telefax: 0711/577499-10
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.dr-koch-immo.de