ERFORDERLICHE UNTERLAGEN für die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte in städtebaulichen Entwicklungsbereichen Stand: Oktober 2015 Zur Bearbeitung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: ▪ Veröffentlichungen über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 i. V. m. § 141 BauGB im örtlichen Amtsblatt ▪ Veröffentlichungen über die förmliche Festlegung des Entwicklungsgebiets gemäß § 165 Abs. 8 BauGB und gegebenenfalls deren Erweiterungen im örtlichen Amtsblatt ▪ Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen mit Plänen und Fotos ▪ Abgrenzungsplan des Entwicklungsgebiets ▪ aktueller Sachstandsbericht mit Plan, in dem die bereits durchgeführten Maßnahmen eingezeichnet sind (Maßnahmenplan) ▪ Neuordnungskonzept, falls dieses aktualisiert wurde ▪ Planungsrecht vor Beginn und nach Abschluss der Entwicklung (z.B. Bebauungsplan oder Baulinienplan mit den jeweiligen Verfahrensvermerken) ▪ Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht und Datum der Wirksamkeit ▪ Angaben über Erschließungsbaukosten (Straßenbau, Leitungsbau, Baunebenkosten) ▪ Angaben über Maßnahmen und Kosten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich ▪ Angaben über Verfahrenskosten (z. B. Vermessungskosten usw.) ▪ Bodenrichtwerte und zugehörige Bodenrichtwertkarten der letzten drei Stichtage ▪ Auszüge aus der Kaufpreissammlung (nur unbebaute Grundstücke) für die letzten fünf Jahre für Vergleichsgrundstücke (Baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland) Gänsäckerstraße 11, 73730 Esslingen Telefon: 0711/577499-0 Telefax: 0711/577499-10 E-Mail: [email protected] Homepage: www.dr-koch-immo.de
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