ERFORDERLICHE UNTERLAGEN für die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte in Sanierungsgebieten Stand: Oktober 2015 Zur Bearbeitung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: ▪ Veröffentlichungen über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im örtlichen Amtsblatt ▪ Veröffentlichungen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets gemäß § 143 BauGB und gegebenenfalls deren Erweiterungen im örtlichen Amtsblatt ▪ Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen mit Plänen und Fotos ▪ Abgrenzungsplan des Sanierungsgebiets ▪ aktueller Sachstandsbericht mit Plan, in dem die bereits durchgeführten Maßnahmen eingezeichnet sind (Maßnahmenplan) ▪ Neuordnungskonzept, falls dieses aktualisiert wurde ▪ Planungsrecht vor Beginn und nach Abschluss der Sanierung (z.B. Bebauungsplan oder Baulinienplan mit den jeweiligen Verfahrensvermerken) ▪ Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht und Datum der Wirksamkeit ▪ Bodenrichtwerte und zugehörige Bodenrichtwertkarten der letzten drei Stichtage ▪ Auszüge aus der Kaufpreissammlung (nur unbebaute Grundstücke) für die letzten vier Jahre mit Angabe von Straßennamen ▪ Stadtplan zur Auswertung der Kaufpreise Gänsäckerstraße 11, 73730 Esslingen Telefon: 0711/577499-0 Telefax: 0711/577499-10 E-Mail: [email protected] Homepage: www.dr-koch-immo.de
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