Selbständig oder angestellt?

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kmu news Nr. 7/8 | 15
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Serie «BASKO intern»
Selbständig
oder angestellt?
In der Serie «BASKO intern» geht es dieses Mal
um einen Fall während des
Aufbaus der Art Basel. Eine
italienische Firma wurde
wegen Mindestlohnunterschreitungen gebüsst.
Ergebnisse seiner Kontrolle in
einem Bericht zuhanden der zuständigen Zentralen Paritätischen
Berufskommission Schreinergewerbe (ZPK) fest. Diese ordnete
eine Lohnbuchkontrolle an, welche den Verdacht bestätigte.
Es wurden bei den beiden PerWährend des Aufbaus eines Messestandes für die Art Basel wurde
eine italienische Firma von der
Baustellenkontrolle Basel (BASKO) kontrolliert. Dabei wurden
am Stand zwei Personen angetroffen, die angeblich selbständig
tätig waren. Als «Beweise» legten sie diverse Dokumente vor,
unter anderem Meldebestätigungen, einen Werkvertrag und eine
Gewerbeanmeldung.
Für den Baustellenkontrolleur waren die Begründungen
nicht schlüssig, denn für die Entscheidung, ob eine selbständige
Erwerbstätigkeit vorliegt, ist ausschliesslich
schweizerisches
Recht massgeblich und bei der
Beurteilung muss auf die tatsächlichen Gegebenheiten anlässlich
des konkreten Arbeitseinsatzes
in der Schweiz abgestellt werden.
Für
Scheinselbständigkeit
sprechen Indizien wie die persönlich zu erbringende Arbeitsleistung,
die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Vertragspartners,
dessen Weisungsintensität bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsverfahren,
Einsatzplan, die wirtschaftliche
Abhängigkeit vom Vertragspartner oder die Entsendemeldung
durch den Auftraggeber. Der
Baustellenkontrolleur hielt die
sonen
Mindestlohnverstösse
gegen den Gesamtarbeitsvertrag
für das Schreinergewerbe in der
Höhe von 4079.89 Franken beziehungsweise 1085.55 Franken
festgestellt. Die ZPK informierte
daraufhin das Amt für Wirtschaft
und Arbeit (AWA). Dieses stellte
einen Verstoss fest, verpflichtete
die Firma zur Nachzahlung der
zu wenig bezahlten Löhne sowie
Spesen und verhängte eine Verwaltungsbusse von 5000 Franken,
zuzüglich einer Gebühr von 200
Franken, zahlbar innert zehn Tagen nach Eintritt der Rechtskraft
der Verfügung.
Der Fall zeigt exemplarisch die Herausforderung für
die Baustellenkontrolleure der
BASKO. Es müssen anlässlich
einer Kontrolle genügend Indizien zusammengetragen werden,
um Verstösse gegen GAV-Bestimmungen rechtswirksam zu
dokumentieren und um Entscheide der zuständigen Stellen über
Scheinselbständigkeit zu ermöglichen.
In der Rubrik «BASKO intern» wird
jeden Monat ein anonymisierter
Fall der Baustellenkontrolle Basel
dargelegt. Dieser zeigt exemplarisch auf, worum es bei der Arbeit
der BASKO geht.
Kaufgesuche
Verkaufsangebote
Malen/Gipsen
Gesucht wird von einem bestehenden Fachbetrieb in der Region
Basel ein Betrieb zur Nutzung
von Synergien. Das Personal inkl.
Betriebsleitung sollte vorhanden
sein und würde übernommen.
Termin: nach Vereinbarung
Gärtnerei/Gartenbau
Zum Verkauf steht ein bestens
eingeführter Betrieb in der Region
Basel mit zehn Mitarbeitenden
inklusive Auszubildende. Der
Betrieb ist im Rahmen einer Umstrukturierung vor einigen Jahren
auf rentable Geschäftsbereiche
ausgerichtet worden. Zeitpunkt:
nach Vereinbarung.
Feinmechanik/Maschinenbau
Gesucht wird ein Betrieb im Bereich Feinmechanik oder Maschinenbau in der Nordwestschweiz.
Unser Kunde möchte sich ein
zweites Standbein aufbauen, um
Synergien zu nutzen. Zeitpunkt:
nach Vereinbarung.
Stahlbau/Schlosserei
Gesucht wird ein kleiner Stahlbau- oder Schlossereibetrieb
in der Nordwestschweiz. Das
Unternehmen möchte sich in der
Nordwestschweiz ein zweites
Standbein aufbauen. Zeitpunkt:
nach Vereinbarung.
Malen-/Lackieren
Zum Verkauf steht ein Malerbetrieb, spezialisiert auf Lackierungen, mit eigenem Spritzraum und
sehr guten Zufahrtsmöglichkeiten. Zeitpunkt: nach Vereinbarung.
Elektro- und Telefonanlagen
Zum Verkauf steht ein Unternehmen für Elektro- und Telefonanlagen in der Region Basel. Aktueller
Umsatz rund 1 Mio. Franken. Zeitpunkt: ab ca. 2018/2019.
Konditorei/Confiserie/Café
Die Inhaberschaft eines bestens
eingeführten Betriebs in der Region Basel sucht ein/e Geschäftsführer/in. Längerfristig wird eine
Teilhaberschaft oder Übergabe
ins Auge gefasst. Zeitpunkt: offen.
Aktuelle Angebote jederzeit unter:
www.gewerbe-basel.ch/
fachveranstaltungen-fuer-mitglieder/
unternehmensboerse/
Interessiert?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Gewerbeverband Basel-Stadt
Felix Werner
Elisabethenstrasse 23
4010 Basel
Telefon 061 227 50 84
E-Mail [email protected]