Informationen zur Presbyteriumswahl 2016

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Evangelische Friedenskirchengemeinde Bonn
Franz-Bücheler-Str. 10, 53129 Bonn
Tel.: 0228/ 238371
Fax: 0228 / 5387068
E-mail: [email protected]
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Informationen zur Presbyteriumswahl 2016
Alle vier Jahre werden die Leitungen der Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland neu
gewählt. Die nächste Wahl findet am 14. Februar 2016 statt.
Presbyterinnen und Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Prioritäten und
Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das
Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht - auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das
Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder
Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen
Kriterien.
Zu den konkreten Aufgaben der Presbyteriumsmitglieder in der Friedenskriche gehören: Die regelmäßige
Teilnahme an den monatlichen Sitzungen – in der Regel am ersten Dienstag im Monat von 20.00-23.00 Uhr,
die Teilnahme an der Presbyteriumsrüstzeit, die an einem Wochenende außerhalb von Bonn stattfindet,
einmal im Jahr das Schreiben des Sitzungsprotokolls, 1-2 Dienste monatlich in den Gottesdiensten in der
Friedenskirche und in der Kapelle des Johanniter-Krankenhauses. Daneben nehmen Presbyter Aufgaben in
verschiedenen Ausschüssen der Gemeinde oder im Kirchenkreis teil. Diese werden nach der Wahl im
Presbyterium verteiltund
Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre.
In der Friedenskirchengemeinde wählt die Gemeinde 12 Presbyterinnen und Presbyter und einen
Mitarbeitendenpresbyter.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die bei Schließung des Wahlverzeichnisses Mitglied der
Friedenskirchengemeinde sind und am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16
Jahre alt sind. Nicht wahlberechtigt ist, wer bis zum Wahltag aus der Kirche ausgetreten ist.
Wählbar sind Gemeindeglieder, die wahlberechtigt und konfirmiert und mindestens 18 Jahre und höchstens
74 Jahre alt sind. Nicht wählbar ist, wer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten unter Betreuung steht.
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Vom
13.-24.9.2015
findet
das Wahlvorschlagsverfahren statt. In dieser Zeit
können Gemeindeglieder geeignete Kandidatinnen und Kandidaten dem Presbyterium vorschlagen.
Gemeindeglieder können sich auch selbst vorschlagen. Zum Vorschlag gehört eine schriftliche
Einverständniserklärung
des
Kandidierenden.
Vordrucke
hierzu
werden
während
des
Wahlvorschlagsverfahrens im Gemeindezentrum und im Gemeindebüro ausliegen oder sind auf der
Homepage der Friedenskirche zum Herunterlagen hinterlegt.
Die Prüfung der Wahlvorschläge und die Feststellung der vorläufigen Vorschlagsliste erfolgt in der Sitzung des
Presbyteriums am 03.11.2015.
Die Gemeindeversammlung zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten soll am Samstag
den 28. Dezember 2015 von 16.00-18.00 Uhr stattfinden (dieser Termin muss noch vom
Kreissynodalvorstand genehmigt werden.)
In der Zeit vom 17.01.– 07.02.16 wird das Wahlverzeichnis ausgelegt werden:
- im Ev. Verwaltungsverband Bonn – Adenauerallee 37, 53113 Bonn – Tel.:0228/6880472
- und im Gemeindebüro, Franz-Bücheler-Str. 10 - Tel.: 0228/238371, montags bis freitags 10.00 12.00 Uhr.
- Es kann auch im Anschluss an die Gottesdienste in der Kirche von 11.00 bis 12.00 h eingesehen
werden.
Als Wahlort wurde das Gemeindezentrum, Franz-Bücheler-Str. 10 festgelegt.
Als Wahlzeit wird 9.00 bis 17.00 Uhr festgelegt.
Die Feststellung des Wahlergebnisses findet in der Sitzung des Presbyteriums am Sonntag dem
14.02.2016 im Anschluss der Zählung statt.
Die Gemeinde wird durch Abkündigung im Gottesdienst, durch Aushang in Schaukästen und an
Informationsbrettern im Gemeindezentrum, den Gemeindebrief und auf der Homepage der Gemeinde über
alle das Wahlverfahren betreffenden Ereignisse informiert.
Das Presbyterium hat beschlossen die Gemeindeglieder durch ein persönliches Anschreiben auf die
Presbyteriumswahl aufmerksam zu machen. Briefwahl wird in der Friedenskirche auf Antrag möglich sein
(Der Antrag muss bis zum 9.2.2016 erfolgen).
Weiter Informationen zur Presbyteriumswahl finden sie unter „www.presbyteriumswahl.de“.