Werdende Mutter

Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit – Tipps für Eltern
Teilzeitarbeit für Eltern
Wenn sich Nachwuchs ankündigt, entsteht bei vielen Arbeitnehmern der Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten. Sie
möchten für ihr Kind da sein und trotzdem den Job nicht aufgeben. Doch wer hat einen Anspruch auf eine
Teilzeitstelle? Und wie sieht es später mit der Rückkehr in Vollzeitarbeit aus? Lohnt sich eine Teilzeittätigkeit
durch das Elterngeld Plus auch finanziell? In diesem Merkblatt informieren wir Sie über die Rechtslage.
Teilzeit nach oder während der Elternzeit
Vielleicht wollen auch Sie nach der Geburt Ihres Kindes zunächst nur in Teilzeit arbeiten. Dann müssen Sie zwei Varianten
unterscheiden: eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit und eine nach bzw. unabhängig von der Elternzeit.
• B
ei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit lebt mit
Ende der Elternzeit der ursprüngliche Arbeitsvertrag wieder
auf. Die Teilzeitbeschäftigung endet automatisch. Sie haben
dann den Anspruch, zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren.
Gut zu wissen: Wollen Sie nach der Elternzeit weiterhin
in Teilzeit arbeiten? Dann beantragen Sie drei Monate vor
Ablauf der Elternzeit eine Fortführung der Teilzeitarbeit. Hat
Ihre Firma mehr als 15 Arbeitnehmer, haben Sie oft einen
Anspruch darauf.
• B
eginnt die Teilzeittätigkeit erst nach der Elternzeit oder
vereinbaren Sie diese unabhängig davon, reduzieren Sie die
Stunden meist auf unbefristete Zeit. Ihr Arbeitgeber wandelt
Ihre Ganztags- in eine Teilzeitstelle um. Das heißt für Sie:
Wünschen Sie später wieder eine Aufstockung der Stunden,
müssen Sie dies mit Ihrem Vorgesetzten neu aushandeln.
Gut zu wissen: Bei frei werdenden Vollzeitstellen muss Ihr
Arbeitgeber Sie unter Umständen bevorzugt behandeln.
Wie stellen Sie den Antrag auf Teilzeit?
Das Recht auf eine Arbeitszeitverringerung zur Betreuung der
Kinder kann sich aus verschiedenen Gesetzen ergeben. Für eine
Teilzeit während der Elternzeit sind vor allem die Vorschriften
aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für
Sie vorteilhaft. Denn dort ist ein besonderer Kündigungsschutz
festgelegt. Zudem können größere Betriebe den Wunsch auf
Teilzeit nur schwer ablehnen. Darüber hinaus mindert das
Elterngeld Plus finanzielle Einbußen, die sich aufgrund einer
Teilzeittätigkeit ergeben.
Nach oder unabhängig von der Elternzeit können Sie sich auf
das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) berufen.
Teilzeitwunsch während Elternzeit
Die gesetzliche Regelung (§15 BEEG) sieht vor: Sie müssen die
Teilzeitarbeit während der Elternzeit Ihrem Arbeitgeber in den
ersten drei Jahren des Kindes mindestens sieben Wochen vor
Antritt schriftlich anzeigen. Dabei muss Ihr Antrag Beginn und
Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die Arbeitszeitverkürzung soll für mindestens zwei Monate erfolgen. Legen Sie
zwischen 15 und 30 Wochenstunden fest. Auch die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit sollten Sie im Antrag
angeben.
Wichtig zu wissen: Beide Elternteile können auch gleichzeitig
oder abwechselnd Elternzeit nehmen und einen Rechtsanspruch auf Teilzeit geltend machen.
Teilzeit- und Elternzeitantrag können Sie – wie im folgenden
Muster – kombinieren.
Orientieren Sie sich an dem folgenden Musterbrief
Absender
(Ihr Name, Anschrift, Telefonnummer)
Ort, Datum
Adresse des Arbeitgebers
Antrag auf Elternzeit/Teilzeitarbeit während Elternzeit
Sehr geehrte/-r…,
im Anschluss an die Mutterschutzfrist beantrage ich die Gewährung von Elternzeit bis zu dem Tag, an dem mein Kind (…) Monate alt sein wird.
Die voraussichtlichen Termine sind:
Entbindungstermin: …
Ablauf der Mutterschutzfrist: …
Ferner beabsichtige ich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten.
_____________________________________________________________________
Schildern Sie nun unbedingt, in welchem Umfang Sie arbeiten wollen.
Und wie Sie die beabsichtigte Arbeitszeit verteilen möchten.
Beispiel: „Ich habe vor, 25 Wochenstunden zu arbeiten. Diese möchte ich
auf fünf Stunden pro Werktag verteilen.“
Mit der Teilzeitbeschäftigung möchte ich unmittelbar nach der Mutterschutzfrist/nach … Monaten Elternzeit am (Datum) beginnen.
Bitte bestätigen Sie mir die Gewährung der beantragten Elternzeit und
(späteren) Teilzeitarbeit schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
(Ihre Unterschrift)
Möchten Sie zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr
Ihres Kindes Teilzeit in Elternzeit arbeiten? Dann müssen Sie
eine längere Ankündigungsfrist einhalten. Melden Sie die Teilzeittätigkeit spätestens 13 Wochen vor Beginn an.
Tipp: Äußern Sie den Teilzeitwunsch möglichst frühzeitig.
Denn: Je früher der Arbeitgeber Bescheid weiß, desto eher kann
er sich darauf einstellen und umso weniger Argumente findet
er gegen eine Teilzeitbeschäftigung.
Teilzeitwunsch unabhängig von der Elternzeit
Wollen Sie nach oder unabhängig von der Elternzeit in Teilzeit
arbeiten, müssen Sie diesen Wunsch spätestens drei Monate
vorher schriftlich anmelden. Am besten Sie geben die gewünschten Zeiten genau an (§ 8 TzBfG).
Wichtig zu wissen: Zur Vorbereitung Ihres Teilzeitantrages
sollten Sie sich immer über mögliche Teilzeitvarianten in Ihrem
Betrieb informieren. Gibt es vergleichbare Fälle, bei denen ein
Arbeitsplatz geteilt wird? Wenn die Mehrzahl der Teilzeitkräfte
vormittags arbeitet, bieten Sie vielleicht die zweite Tageshälfte
an. Viele Krippen und Kindergärten haben auch Betreuungsplätze nur für den Nachmittag.
Wann steht Ihnen eine Teilzeitstelle zu?
Das Wichtigste vorweg: Einen Rechtsanspruch auf den Wechsel
von Vollzeit auf Teilzeit haben Sie nur, wenn Ihre Firma mehr
als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende zählen nicht
mit. Zudem müssen Sie länger als sechs Monate in der Firma
angestellt sein.
Kein Teilzeitanspruch im Kleinbetrieb
Sie arbeiten in einem Betrieb mit nicht mehr als 15 Arbeitnehmern? Verweigert Ihr Vorgesetzter einen Wechsel von Voll- auf
Teilzeit, müssen Sie das im Regelfall akzeptieren. Dies gilt auch
in der Elternzeit.
Ablehnungsgründe in größeren Betrieben
Auch in größeren Betrieben kann der Vorgesetzte einen Teilzeitwunsch ablehnen. Allerdings muss er dafür gute Argumente
haben.
Elternzeit: Verweigerung nur im Ausnahmefall
Ihr Vorgesetzter muss Ihrem Teilzeitwunsch während der
Elternzeit entsprechen, wenn er keinen dringenden betrieblichen Grund entgegensetzen kann.
Beispiele für dringende betriebliche Gründe können sein:
• Der Arbeitgeber hat bereits eine Ersatzkraft eingestellt, weil
die Arbeitnehmerin zunächst keinen Teilzeitwunsch geäußert hat (BAG, Az. 9 AZR 233/04).
• Der Arbeitsplatz eignet sich nicht als Teilzeitstelle, weil er
unteilbar ist. Eine Behauptung des Arbeitgebers, es bestehe
keine Beschäftigungsmöglichkeit, reicht aber nicht. Er muss
dies darlegen und im Zweifel auch beweisen (BAG, Az. 9 AZR
72/09).
• Der Arbeitgeber hat keinen Beschäftigungsbedarf weder
in Vollzeit noch in Teilzeit. Er muss keine Arbeitsplätze frei
kündigen, um Elternteilzeit zu ermöglichen (BAG, Az. 9 AZR
380/07).
Beispiel für betriebliche Gründe:
Durch die Arbeitszeitverringerung entstehen so unverhältnismäßig hohe laufende Kosten, dass der Arbeitsplatz sich nicht
mehr rechnet (BAG, Az. 9 AZR 409/04).
Wichtig zu wissen: Sie können auch im Laufe der Elternzeit
Ihren Teilzeitwunsch äußern. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber
diesen dann leichter ablehnen. Die Beweislast für dringende
betriebliche Gründe hat in jedem Fall Ihr Arbeitgeber.
Klage vor dem Arbeitsgericht
Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert
Falls Ihr Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung der
Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun. Reagiert er nicht, gilt die
Zustimmung nach Ablauf dieser Zeit als erteilt.
Bei einer Anmeldung der Teilzeit während des dritten bis einschließlich achten Lebensjahres Ihres Kindes gilt die Zustimmung Ihres Arbeitgebers nach acht Wochen als erteilt, wenn er
nicht schriftlich ablehnt.
Teilzeit nach Elternzeit: Betriebliche Gründe reichen
Den Wunsch nach Teilzeitarbeit im Anschluss an die Elternzeit
oder unabhängig davon kann Ihr Arbeitgeber aus betrieblichen
Gründen ablehnen (§ 8 IV TzBfG). Dringende betriebliche Gründe – wie bei Teilzeit während der Elternzeit – müssen es nicht
sein. Ein betrieblicher Grund liegt nach dem Gesetz insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit
• die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im
Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder
• unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Der Arbeitgeber muss die betrieblichen Gründe im Streitfall
konkret nachweisen. Er muss die Ablehnung sowohl hinsichtlich der Verringerung als auch der Verteilung der Stunden
nachvollziehbar und plausibel begründen. Die Ablehnung muss
der Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Verkürzung schriftlich mitteilen. Versäumt er dies,
tritt die Arbeitszeitverkürzung wie gewünscht in Kraft.
Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber eine Teilzeitstelle unrechtmäßig
verweigert? Dann können Sie vor dem zuständigen Arbeitsgericht klagen. Das Gericht prüft, ob die Ablehnung zu Recht
erfolgt ist. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen gewichtiger
Gründe für seine Ablehnung beweisen.
In Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber?
Sie können noch eine weitere Variante in Erwägung ziehen,
wenn Sie in Teilzeit arbeiten möchten. Sie können in einer
anderen Firma arbeiten und später in Ihren alten Job zurückkehren. Denn: Haben Sie Elternzeit beantragt, müssen Sie nicht
beim eigenen Arbeitgeber tätig sein.
Wichtig zu wissen: Maximal 30 Stunden pro Woche dürfen Sie
während der Elternzeit arbeiten. Sie müssen sich diese Tätigkeit
von Ihrem bisherigen Arbeitgeber genehmigen lassen. Er hat
jedoch kaum Argumente dagegen, wenn er eine Teilzeittätigkeit in seinem Betrieb abgelehnt hat.
Ihr Arbeitgeber kann die Zustimmung
• nur innerhalb von vier Wochen,
• aus „dringenden betrieblichen Gründen“ und
• schriftlich
verweigern.
Erfolgt die Ablehnung nicht form- und fristgerecht, gilt die
Tätigkeit beim anderen Arbeitgeber als genehmigt. Nach Ablauf
der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie wieder beschäftigen.
Wichtig zu wissen: Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Elterngeldstelle. Lassen Sie sich genau erklären, welche Ansprüche Sie haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer können Sie exakt an Ihren
alten Arbeitsplatz zurück. Dies hängt vom Inhalt und der Tätigkeitsbeschreibung in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Eine Umsetzung
mit einer finanziellen Schlechterstellung ist jedoch unzulässig.
Wir wollen, dass Sie Ihr gutes Recht
bekommen
Elterngeld Plus:
Finanzieller Ausgleich bei Teilzeit
Viele Eltern blieben früher zu Hause, weil sich eine Teilzeitbeschäftigung nicht gelohnt hat. Denn sie erhielten weniger
Elterngeld. Das neue Elterngeld Plus soll für Arbeitnehmer ein
finanzieller Anreiz sein für den frühen Wiedereinstieg in den
Job. Die Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
Als werdende Eltern haben Sie viel zu tun und wenig Zeit. Damit Sie sich ganz auf Ihren Nachwuchs konzentrieren können,
sollte das Thema Absicherung nicht zu kurz kommen. Wenn es
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Geld kosten kann.
Länger Elterngeld beziehen
Arbeiten Sie nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit, verlängert
sich die Dauer des Elterngeldbezugs. Das heißt konkret: Ihr
Arbeitslohn verringert zwar nach wie vor das Elterngeld. Doch
im Gegenzug verdoppelt sich die Zeit der Elterngeldförderung.
Sie können also doppelt so lang das Elterngeld nutzen.
Darüber hinaus gibt es einen Partnerschaftsbonus: Arbeiten
beide Elternteile parallel nur zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie das Elterngeld Plus vier Monate zusätzlich
erhalten.
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Hinweis: Die Informationen sind sorgfältig recherchiert. Sie
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Stand: Juli 2015.
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