Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit – Tipps für Eltern Teilzeitarbeit für Eltern Wenn sich Nachwuchs ankündigt, entsteht bei vielen Arbeitnehmern der Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten. Sie möchten für ihr Kind da sein und trotzdem den Job nicht aufgeben. Doch wer hat einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle? Und wie sieht es später mit der Rückkehr in Vollzeitarbeit aus? Lohnt sich eine Teilzeittätigkeit durch das Elterngeld Plus auch finanziell? In diesem Merkblatt informieren wir Sie über die Rechtslage. Teilzeit nach oder während der Elternzeit Vielleicht wollen auch Sie nach der Geburt Ihres Kindes zunächst nur in Teilzeit arbeiten. Dann müssen Sie zwei Varianten unterscheiden: eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit und eine nach bzw. unabhängig von der Elternzeit. • B ei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit lebt mit Ende der Elternzeit der ursprüngliche Arbeitsvertrag wieder auf. Die Teilzeitbeschäftigung endet automatisch. Sie haben dann den Anspruch, zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren. Gut zu wissen: Wollen Sie nach der Elternzeit weiterhin in Teilzeit arbeiten? Dann beantragen Sie drei Monate vor Ablauf der Elternzeit eine Fortführung der Teilzeitarbeit. Hat Ihre Firma mehr als 15 Arbeitnehmer, haben Sie oft einen Anspruch darauf. • B eginnt die Teilzeittätigkeit erst nach der Elternzeit oder vereinbaren Sie diese unabhängig davon, reduzieren Sie die Stunden meist auf unbefristete Zeit. Ihr Arbeitgeber wandelt Ihre Ganztags- in eine Teilzeitstelle um. Das heißt für Sie: Wünschen Sie später wieder eine Aufstockung der Stunden, müssen Sie dies mit Ihrem Vorgesetzten neu aushandeln. Gut zu wissen: Bei frei werdenden Vollzeitstellen muss Ihr Arbeitgeber Sie unter Umständen bevorzugt behandeln. Wie stellen Sie den Antrag auf Teilzeit? Das Recht auf eine Arbeitszeitverringerung zur Betreuung der Kinder kann sich aus verschiedenen Gesetzen ergeben. Für eine Teilzeit während der Elternzeit sind vor allem die Vorschriften aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für Sie vorteilhaft. Denn dort ist ein besonderer Kündigungsschutz festgelegt. Zudem können größere Betriebe den Wunsch auf Teilzeit nur schwer ablehnen. Darüber hinaus mindert das Elterngeld Plus finanzielle Einbußen, die sich aufgrund einer Teilzeittätigkeit ergeben. Nach oder unabhängig von der Elternzeit können Sie sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) berufen. Teilzeitwunsch während Elternzeit Die gesetzliche Regelung (§15 BEEG) sieht vor: Sie müssen die Teilzeitarbeit während der Elternzeit Ihrem Arbeitgeber in den ersten drei Jahren des Kindes mindestens sieben Wochen vor Antritt schriftlich anzeigen. Dabei muss Ihr Antrag Beginn und Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die Arbeitszeitverkürzung soll für mindestens zwei Monate erfolgen. Legen Sie zwischen 15 und 30 Wochenstunden fest. Auch die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit sollten Sie im Antrag angeben. Wichtig zu wissen: Beide Elternteile können auch gleichzeitig oder abwechselnd Elternzeit nehmen und einen Rechtsanspruch auf Teilzeit geltend machen. Teilzeit- und Elternzeitantrag können Sie – wie im folgenden Muster – kombinieren. Orientieren Sie sich an dem folgenden Musterbrief Absender (Ihr Name, Anschrift, Telefonnummer) Ort, Datum Adresse des Arbeitgebers Antrag auf Elternzeit/Teilzeitarbeit während Elternzeit Sehr geehrte/-r…, im Anschluss an die Mutterschutzfrist beantrage ich die Gewährung von Elternzeit bis zu dem Tag, an dem mein Kind (…) Monate alt sein wird. Die voraussichtlichen Termine sind: Entbindungstermin: … Ablauf der Mutterschutzfrist: … Ferner beabsichtige ich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. _____________________________________________________________________ Schildern Sie nun unbedingt, in welchem Umfang Sie arbeiten wollen. Und wie Sie die beabsichtigte Arbeitszeit verteilen möchten. Beispiel: „Ich habe vor, 25 Wochenstunden zu arbeiten. Diese möchte ich auf fünf Stunden pro Werktag verteilen.“ Mit der Teilzeitbeschäftigung möchte ich unmittelbar nach der Mutterschutzfrist/nach … Monaten Elternzeit am (Datum) beginnen. Bitte bestätigen Sie mir die Gewährung der beantragten Elternzeit und (späteren) Teilzeitarbeit schriftlich. Mit freundlichen Grüßen (Ihre Unterschrift) Möchten Sie zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr Ihres Kindes Teilzeit in Elternzeit arbeiten? Dann müssen Sie eine längere Ankündigungsfrist einhalten. Melden Sie die Teilzeittätigkeit spätestens 13 Wochen vor Beginn an. Tipp: Äußern Sie den Teilzeitwunsch möglichst frühzeitig. Denn: Je früher der Arbeitgeber Bescheid weiß, desto eher kann er sich darauf einstellen und umso weniger Argumente findet er gegen eine Teilzeitbeschäftigung. Teilzeitwunsch unabhängig von der Elternzeit Wollen Sie nach oder unabhängig von der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, müssen Sie diesen Wunsch spätestens drei Monate vorher schriftlich anmelden. Am besten Sie geben die gewünschten Zeiten genau an (§ 8 TzBfG). Wichtig zu wissen: Zur Vorbereitung Ihres Teilzeitantrages sollten Sie sich immer über mögliche Teilzeitvarianten in Ihrem Betrieb informieren. Gibt es vergleichbare Fälle, bei denen ein Arbeitsplatz geteilt wird? Wenn die Mehrzahl der Teilzeitkräfte vormittags arbeitet, bieten Sie vielleicht die zweite Tageshälfte an. Viele Krippen und Kindergärten haben auch Betreuungsplätze nur für den Nachmittag. Wann steht Ihnen eine Teilzeitstelle zu? Das Wichtigste vorweg: Einen Rechtsanspruch auf den Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit haben Sie nur, wenn Ihre Firma mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende zählen nicht mit. Zudem müssen Sie länger als sechs Monate in der Firma angestellt sein. Kein Teilzeitanspruch im Kleinbetrieb Sie arbeiten in einem Betrieb mit nicht mehr als 15 Arbeitnehmern? Verweigert Ihr Vorgesetzter einen Wechsel von Voll- auf Teilzeit, müssen Sie das im Regelfall akzeptieren. Dies gilt auch in der Elternzeit. Ablehnungsgründe in größeren Betrieben Auch in größeren Betrieben kann der Vorgesetzte einen Teilzeitwunsch ablehnen. Allerdings muss er dafür gute Argumente haben. Elternzeit: Verweigerung nur im Ausnahmefall Ihr Vorgesetzter muss Ihrem Teilzeitwunsch während der Elternzeit entsprechen, wenn er keinen dringenden betrieblichen Grund entgegensetzen kann. Beispiele für dringende betriebliche Gründe können sein: • Der Arbeitgeber hat bereits eine Ersatzkraft eingestellt, weil die Arbeitnehmerin zunächst keinen Teilzeitwunsch geäußert hat (BAG, Az. 9 AZR 233/04). • Der Arbeitsplatz eignet sich nicht als Teilzeitstelle, weil er unteilbar ist. Eine Behauptung des Arbeitgebers, es bestehe keine Beschäftigungsmöglichkeit, reicht aber nicht. Er muss dies darlegen und im Zweifel auch beweisen (BAG, Az. 9 AZR 72/09). • Der Arbeitgeber hat keinen Beschäftigungsbedarf weder in Vollzeit noch in Teilzeit. Er muss keine Arbeitsplätze frei kündigen, um Elternteilzeit zu ermöglichen (BAG, Az. 9 AZR 380/07). Beispiel für betriebliche Gründe: Durch die Arbeitszeitverringerung entstehen so unverhältnismäßig hohe laufende Kosten, dass der Arbeitsplatz sich nicht mehr rechnet (BAG, Az. 9 AZR 409/04). Wichtig zu wissen: Sie können auch im Laufe der Elternzeit Ihren Teilzeitwunsch äußern. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber diesen dann leichter ablehnen. Die Beweislast für dringende betriebliche Gründe hat in jedem Fall Ihr Arbeitgeber. Klage vor dem Arbeitsgericht Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert Falls Ihr Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun. Reagiert er nicht, gilt die Zustimmung nach Ablauf dieser Zeit als erteilt. Bei einer Anmeldung der Teilzeit während des dritten bis einschließlich achten Lebensjahres Ihres Kindes gilt die Zustimmung Ihres Arbeitgebers nach acht Wochen als erteilt, wenn er nicht schriftlich ablehnt. Teilzeit nach Elternzeit: Betriebliche Gründe reichen Den Wunsch nach Teilzeitarbeit im Anschluss an die Elternzeit oder unabhängig davon kann Ihr Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen ablehnen (§ 8 IV TzBfG). Dringende betriebliche Gründe – wie bei Teilzeit während der Elternzeit – müssen es nicht sein. Ein betrieblicher Grund liegt nach dem Gesetz insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit • die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder • unverhältnismäßige Kosten verursacht. Der Arbeitgeber muss die betrieblichen Gründe im Streitfall konkret nachweisen. Er muss die Ablehnung sowohl hinsichtlich der Verringerung als auch der Verteilung der Stunden nachvollziehbar und plausibel begründen. Die Ablehnung muss der Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Verkürzung schriftlich mitteilen. Versäumt er dies, tritt die Arbeitszeitverkürzung wie gewünscht in Kraft. Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber eine Teilzeitstelle unrechtmäßig verweigert? Dann können Sie vor dem zuständigen Arbeitsgericht klagen. Das Gericht prüft, ob die Ablehnung zu Recht erfolgt ist. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen gewichtiger Gründe für seine Ablehnung beweisen. In Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber? Sie können noch eine weitere Variante in Erwägung ziehen, wenn Sie in Teilzeit arbeiten möchten. Sie können in einer anderen Firma arbeiten und später in Ihren alten Job zurückkehren. Denn: Haben Sie Elternzeit beantragt, müssen Sie nicht beim eigenen Arbeitgeber tätig sein. Wichtig zu wissen: Maximal 30 Stunden pro Woche dürfen Sie während der Elternzeit arbeiten. Sie müssen sich diese Tätigkeit von Ihrem bisherigen Arbeitgeber genehmigen lassen. Er hat jedoch kaum Argumente dagegen, wenn er eine Teilzeittätigkeit in seinem Betrieb abgelehnt hat. Ihr Arbeitgeber kann die Zustimmung • nur innerhalb von vier Wochen, • aus „dringenden betrieblichen Gründen“ und • schriftlich verweigern. Erfolgt die Ablehnung nicht form- und fristgerecht, gilt die Tätigkeit beim anderen Arbeitgeber als genehmigt. Nach Ablauf der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie wieder beschäftigen. Wichtig zu wissen: Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Elterngeldstelle. Lassen Sie sich genau erklären, welche Ansprüche Sie haben. Wichtig zu wissen: Nicht immer können Sie exakt an Ihren alten Arbeitsplatz zurück. Dies hängt vom Inhalt und der Tätigkeitsbeschreibung in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Eine Umsetzung mit einer finanziellen Schlechterstellung ist jedoch unzulässig. Wir wollen, dass Sie Ihr gutes Recht bekommen Elterngeld Plus: Finanzieller Ausgleich bei Teilzeit Viele Eltern blieben früher zu Hause, weil sich eine Teilzeitbeschäftigung nicht gelohnt hat. Denn sie erhielten weniger Elterngeld. Das neue Elterngeld Plus soll für Arbeitnehmer ein finanzieller Anreiz sein für den frühen Wiedereinstieg in den Job. Die Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Als werdende Eltern haben Sie viel zu tun und wenig Zeit. Damit Sie sich ganz auf Ihren Nachwuchs konzentrieren können, sollte das Thema Absicherung nicht zu kurz kommen. Wenn es um das Thema Recht geht, sind wir Ihr kompetenter Partner an Ihrer Seite. Mit Leistungen, die über die reine Kostenerstattung bei Gericht hinausgehen. Denn „Das Recht an Ihrer Seite“ heißt für uns: Wir sind schon bei alltäglichen Rechtsfragen mit Services und Hilfestellungen für Sie da. Um Ihnen im Zweifelsfall vieles zu ersparen, was ein Rechtsstreit an Zeit, Nerven und Geld kosten kann. Länger Elterngeld beziehen Arbeiten Sie nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit, verlängert sich die Dauer des Elterngeldbezugs. Das heißt konkret: Ihr Arbeitslohn verringert zwar nach wie vor das Elterngeld. Doch im Gegenzug verdoppelt sich die Zeit der Elterngeldförderung. Sie können also doppelt so lang das Elterngeld nutzen. Darüber hinaus gibt es einen Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile parallel nur zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie das Elterngeld Plus vier Monate zusätzlich erhalten. Wir sind immer für Sie da! Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von D.A.S. helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken. Wenn Sie Fragen zu unseren Versicherungen haben – kein Problem. Sollte Ihr Partner für Versicherungsfragen einmal nicht erreichbar ein, nutzen Sie gern unseren Kundenservice. Gebührenfreie Rufnummer: 0800 3746-555 Sie möchten mehr darüber erfahren, was wir für Sie tun können? Besuchen Sie uns auf: Ihr Partner für Versicherungsfragen: www.das.de Herausgeber: ERGO Versicherung AG Victoriaplatz 1 40198 Düsseldorf www.ergo.de und www.das.de/rechtsportal Hinweis: Die Informationen sind sorgfältig recherchiert. Sie enthalten jedoch nur erste Hinweise. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge wird nicht übernommen. Stand: Juli 2015. Bilder: Fotolia.de, JenkoAtaman, goodluz, Frank Gärtner, detailblick-foto. Druck: Eberl Print. © ERGO Versicherung AG | 40198 Düsseldorf | 500 61 570 | 08.2015 | BVVK3D
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