BearbeiterIn HR Mag. Eva Maria SAND [email protected] An alle NMS, ASO, PTS in Wien Tel. 525 25 77605 Fax 99-77999 Unser Zeichen/GZ 400.001/0032-PM/2016 ER I: 110 Fächervergütung (PD-Schema) – Ergänzung Datum 28.01.2016 Aufgrund einer Anregung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst teilt der Stadtschulrat für Wien in Ergänzung zum Erlass vom 28.1.2016, Zl. 400.001/0023-PM/2016 mit, dass unter dem Begriff „Förderunterricht“ ausdrücklich auf § 8 lit g SchOG verwiesen wird: Demnach sind unter Förderunterricht nicht zu beurteilende Unterrichtsveranstaltungen zu verstehen und dies gilt: a) für Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben, b) in Sonderschulen auch für Schüler, die auf den Übertritt in eine Schule, die keine Sonderschule ist, vorbereitet werden sollen, c) in Pflichtgegenständen, die leistungsdifferenziert geführt werden, für Schüler, die auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet werden sollen und für Schüler, deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten: HR Mag. Reinhard Gruden Leiter der Abteilung für Personalmanagement (elektronisch gefertigt) A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; DVR 0064 131; www.ssr-wien.gv.at Unterschrift zu Geschäftszahl 400.001/0032-PM/2016 Signaturwert c5252b2c4e7940ac829176c7831f940c Unterzeichner Mag. Reinhard Gruden Datum/Zeit-UTC 28.01.2016 14:39:51 Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-Premium-Sig-02, OU=a-sign-Premium-Sig-02, O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT 0C2153 Serien-Nr. Methode Parameter Prüfinformation Hinweis Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at. Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/amtssignatur/index.html. Dieses Dokument wurde elektronisch signiert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß § 20 E-GovernmentGesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
© Copyright 2024 ExpyDoc