Aufnahmsvoraussetzungen Info für SchülerInnen von NMS Aufnahmsvoraussetzungen für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule (HAK) Jahreszeugnis der 4. Klasse NMS mit folgenden Voraussetzungen: o erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse sowie o in den differenzierten Pflichtgegenständen eine Beurteilung nach den Anforderungen der vertieften Allgemeinbildung mit zumindest „Genügend“ oder o in höchstens einem differenzierten Pflichtgegenstand eine Beurteilung nach der grundlegenden Allgemeinbildung mit „Befriedigend“ oder „Genügend“ und die Feststellung der Klassenkonferenz, dass der Schüler auf Grund seiner sonstigen Leistungen den Anforderungen einer höheren Schule genügen wird. Aufnahmsbewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben aus jenen differenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Aufnahmsvoraussetzungen für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule (HAS) Jahreszeugnis der 4. Klasse NMS mit folgenden Voraussetzungen: o erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse sowie o in allen differenzierten Pflichtgegenständen eine Beurteilung nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung zumindest mit „Befriedigend“ oder o in höchstens einem der differenzierten Pflichtgegenstände nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung eine Beurteilung mit „Genügend“ und Feststellung der Klassenkonferenz, dass der Schüler auf Grund seiner sonstigen Leistungen den Anforderungen der berufsbildenden mittleren Schule genügen wird o Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ist in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
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