Stadt Zürich Schulamt Abt. Lehren und Lernen Fachstelle Heilpädagogischer Förderunterricht Amtshaus Parkring 4, Postfach, 8027 Zürich 1. Was wird im Heilpädagogischen Förderunterricht vermittelt? • • • • • • • • Schulung der Wahrnehmungsfähigkeiten in den verschiedenen Sinnesbereichen und deren Verarbeitung (z.B. Raumorientierung, visuelle und auditive Differenzierung), phonetische Bewusstheit Schulung basaler kognitiver Funktionen (z.B. Kategorisierung, Serienbildung) Erweiterung der Selbstwahrnehmung, der Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit Vermittlung spezifischer Lern- und Arbeitsstrategien Förderung von Motivation und Arbeitshaltung Förderung vorhandener Ressourcen sowie der Integration in die Regelklasse Aufbau und Stützung von Selbstvertrauen und Selbständigkeit Verbesserung der Rechen- und Sprachfertigkeiten Die Gewichtung der Ziele erfolgt aufgrund des individuellen Förderplans. Der Heilpädagogische Förderunterricht auf der Kindergartenstufe richtet sich nach den spezifischen Bedürfnissen der Kindergartenkinder. 2. Wie findet der Heilpädagogische Förderunterricht statt? Der HF-Unterricht erfolgt vorwiegend in Form einer Einzelbetreuung und nach individuellem Förderplan. Heilpädagogische Förderung beinhaltet ebenso die Zusammenarbeit mit dem Umfeld des Kindes wie Lehrperson, Eltern, Schulpsychologischer und Schulärztlicher Dienst. Im Zentrum steht eine ganzheitliche Förderung, eingebettet in einer pädagogisch-therapeutischen Beziehung, ausgerichtet auf den Entwicklungsstand und die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler. 3. Wie stellt man Antrag? • Für Kindergartenkinder: Nach Absprache mit den Eltern meldet die Klassenlehrperson das Kind beim Schulärztlichen Dienst des betreffenden Schulkreises zur Abklärung an. • Für Schulkinder (Primar- und Oberstufe): Nach Absprache mit den Eltern meldet die Klassenlehrperson das Kind direkt bei der zuständigen HF-Fachlehrperson des betreffenden Schulhauses zur Abklärung an. Schul- und Sportdepartement
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