BearbeiterIn An alle Öffentlichen und privaten Neuen Mittelschulen ER I: 202 Mag. Dr. Justine Scanferla [email protected] [email protected] Tel. 525 25 DW77128 Fax 99-77999 Unser Zeichen/GZ 100.094/0214-kanz1/2014 Datum 02.12.2014 Aufnahme in die BMHS, BAKIP, ORG, 5. Klassen AHS und PTS Sehr geehrte Damen ! Sehr geehrte Herren ! Der Stadtschulrat für Wien fasst mit diesem Erlass die Übertrittsbestimmungen in die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Oberstufenrealgymnasien, 5. Klassen AHS und Polytechnischen Schulen zusammen: An berufsbildenden höheren Schulen sind keine Aufnahmsprüfungen erforderlich, wenn der/die Schüler/in die 8. Schulstufe positiv abgeschlossen hat und in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik beim Übertritt aus KMS in der 1. Leistungsgruppe positiv beurteilt wurde oder in der 2. Leistungsgruppe ein „Sehr gut“ oder „Gut“ hat; eine Beurteilung mit „Befriedigend“ in der 2. Leistungsgruppe steht der Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung nicht entgegen, sofern die Klassenkonferenz feststellt, dass der/die Schüler/in auf Grund seiner/ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen einer berufsbildenden höheren Schule genügen wird, beim Übertritt aus NMS/WMS in der vertieften Allgemeinbildung positiv beurteilt wurde; eine Beurteilung in einem einzigen Pflichtgegenstand in der grundlegenden Allgemeinbildung steht der Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung nicht entgegen, sofern die Klassenkonferenz feststellt, dass der/die Schüler/in auf Grund seiner/ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen einer berufsbildenden höheren Schule genügen wird, der/die Schüler/in die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe mit keiner schlechteren Beurteilung als „Befriedigend“ abgeschlossen hat. Für die Aufnahme in Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP) und bestimmten humanberuflichen Schulen ist zusätzlich die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung Voraussetzung. A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: 525 25-0; DVR 0064 131; www.ssr-wien.gv.at An Oberstufenrealgymnasien und 5. Klassen AHS sind keine Aufnahmsprüfungen erforderlich, wenn zusätzlich zu den vorhergehenden Übertrittsbestimmungen in allen anderen Pflichtgegenständen beim Übertritt aus KMS keine schlechtere Beurteilung als ein „Befriedigend“ erfolgte. Beim Übertritt aus NMS/WMS genügt eine positive Beurteilung. Hinweis: Eine Aufnahmsprüfung ist jedenfalls in der Fremdsprache abzulegen, die der/die Schüler/in bisher nicht besucht hat, wenn diese in der angestrebten Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule weiterführend unterrichtet wird. An berufsbildenden mittleren Schulen sind keine Aufnahmsprüfungen erforderlich, wenn der/die Schüler/in die 8. Schulstufe positiv abgeschlossen hat und in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik beim Übertritt aus KMS die 1. Leistungsgruppe oder die 2. Leistungsgruppe positiv abgeschlossen hat, beim Übertritt aus NMS/WMS in der vertieften Allgemeinbildung positiv abgeschlossen hat oder in der grundlegenden Allgemeinbildung zumindest ein „Befriedigend“ hat; eine Beurteilung in einem einzigen Pflichtgegenstand in der grundlegenden Allgemeinbildung mit „Genügend“ steht der Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung nicht entgegen, sofern die Klassenkonferenz feststellt, dass der/die Schüler/in auf Grund seiner/ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen einer berufsbildenden mittleren Schule genügen wird. Für alle ein- und zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen genügt der positive Abschluss der 8. Schulstufe. Für die Polytechnischen Schulen genügt die Erfüllung der ersten acht Jahre der allgemeinen Schulpflicht. Es wird ersucht, den betreffenden Schüler/innen unmittelbar nach der Notenkonferenz auf Verlangen eine „Schulerfolgsbestätigung“ auszufolgen. Dieses Formular einer „Schulerfolgsbestätigung“ erhalten die Schüler/innen bei der Anmeldung. Eine Schulerfolgsbestätigung ist jedenfalls auch für Schüler/innen auszustellen, die sich für die Aufnahme an einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik anmelden. Anmeldevorgang an einer weiterführenden Schule: Die Anmeldung ist nur an einer Wahlschule möglich. Mitzunehmen zur Anmeldung ist das Original und eine Kopie der Schulnachricht sowie die Geburtsurkunde, Meldebestätigung, Staatsbürgerschaftsnachweis und eventuell von der Wunschschule weitere gewünschte Unterlagen. Auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht wird die Anmeldung durch die Schulleitung mit Langstempel und Datum vermerkt. Eine vorläufige Schulplatzzuweisung oder aber auch eine mögliche Absage an der Wunschschule erfolgt bis spätestens dem 6. Montag nach den Semesterferien (entspricht dem in der Aufnahmeverordnung beschriebenen ersten Aufnahmeverfahren). Hinweis: Im ersten Aufnahmeverfahren ist eine vorläufige Schulplatzzusage nur für die Wunschschule möglich. Etwaige Aufnahmsprüfungen finden am Dienstag und Mittwoch der letzten Schulwoche des laufenden Schuljahres statt. Die Damen und Herren Schulleiter/innen werden gebeten, im Bedarfsfall informierend und aufklärend zu wirken. Der Erlass des Stadtschulrates für Wien vom 21.12.2007, Zl. 100.131/006-kanz11/2007, ER I: 202, ist aus der Erlassregistratur zu entfernen. Mit besten Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: Mag. Dr. Wolfgang Gröpel Landesschulinspektor Beilagen Signaturwert e3270609ce5b43e99e72058dc62b5ad6 Unterzeichner Stadtschulrat für Wien Datum/Zeit-UTC 09.09.2015 13:38:39 Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-light-02, OU=a-sign-corporate-light-02, O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT 998631622664 Serien-Nr. Methode Parameter Prüfinformation Hinweis Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at. Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/amtssignatur/index.html. Dieses Dokument wurde elektronisch signiert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß § 20 E-GovernmentGesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
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