Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Das Bundesministerium

BearbeiterIn
VB Sieber Karin
[email protected]
Tel. 525 25
DW 77046
Fax 99-77046
An alle allgemein bildenden
Pflichtschulen
Unser Zeichen/GZ
010.003/0001-bdad/2015
Datum
20.04.2015
Sehr geehrte Damen!
Sehr geehrte Herren!
Das Bundesministerium für Bildung und Frauen teilt mit Schreiben vom 30. März 2015, GZ.
BMUKK-618/0014-III/1a/2015, Folgendes mit:
Im Bereich des Stadtschulrates für Wien gelangt mit Wirksamkeit vom 1. März 2015 die
Planstelle
einer Pflichtschulinspektorin/eines Pflichtschulinspektors
der Verwendungsgruppe SI 2 für
den 4. Inspektionsbezirk
zur Neubesetzung.
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die
die in der Ziffer 29 lit a der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979
vorgesehenen Ernennungserfordernisse (Reifeprüfung, Lehramt für eine allgemein bildende
Pflichtschule mit hervorragenden pädagogischen Leistungen) erfüllen.
Nachstehende besondere Kenntnisse und Qualifikationen sind ferner erwünscht:
1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz
2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft,
Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht,
weitere Unterlagen können angeschlossen werden.
A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; DVR 0064 131; www.ssr-wien.gv.at
Seite 2 zu 010.003/0001-bdad/2015
Die Bewerbungsgesuche sind unter Anschluss eines Lebenslaufes bis spätestens
26. Mai 2015
im Büro der Amtsdirektion beim Stadtschulrat für Wien, 1010 Wien, Wipplingerstrasse 28,
2. Stock, Zi. 2.20, einzubringen.
Die Bewerbungsbögen liegen im Büro der Amtsdirektion auf.
Das monatliche Gehalt einer Schulinspektorin bzw. eines Schulinspektors für allgemein
bildende Pflichtschulen der Verwendungsgruppe SI 2 beträgt gemäß den §§ 65 Abs. 1 und
66 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956, BGBl. 54, in der Fassung BGBl. I Nr. 32/2015, mindestens
EUR 5.050,40, bei Vorliegen von mindestens fünf Jahren als Leiterin bzw. Leiter einer
Schule EUR 5.688,00 zuzüglich einer nicht ruhegenussfähigen monatlichen Vergütung in der
Höhe von 3,5% des Gehaltes.
Das Bundesministerium für Bildung und Frauen ist bemüht, den Anteil von Frauen in
Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher Frauen nachdrücklich ein, sich um die
ausgeschriebene Planstelle zu bewerben. Gemäß den Bestimmungen der §§ 11b und 11c
des Bundesgleichbehandlungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung gegenüber
männlichen Bewerbern bevorzugt.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Amtsführende Präsidentin:
Dr. Eva Schantl-Wurz, MSc
Stadtschulratsdirektorin
(elektronisch gefertigt)
Signaturwert
8ace5bbdd96049dfa8576d94927527b5
Unterzeichner
Dr.,MSc Eva Maria Schantl-Wurz
Datum/Zeit-UTC
20.04.2015 10:34:50
Aussteller-Zertifikat
CN=a-sign-Premium-Sig-02, OU=a-sign-Premium-Sig-02, O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im
elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT
0AE3B2
Serien-Nr.
Methode
Parameter
Prüfinformation
Hinweis
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at.
Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter:
http://www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/amtssignatur/index.html.
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