BearbeiterIn VB Sieber Karin [email protected] Tel. 525 25 DW 77046 Fax 99-77046 An alle allgemein bildenden Pflichtschulen Unser Zeichen/GZ 010.003/0001-bdad/2015 Datum 20.04.2015 Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Das Bundesministerium für Bildung und Frauen teilt mit Schreiben vom 30. März 2015, GZ. BMUKK-618/0014-III/1a/2015, Folgendes mit: Im Bereich des Stadtschulrates für Wien gelangt mit Wirksamkeit vom 1. März 2015 die Planstelle einer Pflichtschulinspektorin/eines Pflichtschulinspektors der Verwendungsgruppe SI 2 für den 4. Inspektionsbezirk zur Neubesetzung. Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die die in der Ziffer 29 lit a der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 vorgesehenen Ernennungserfordernisse (Reifeprüfung, Lehramt für eine allgemein bildende Pflichtschule mit hervorragenden pädagogischen Leistungen) erfüllen. Nachstehende besondere Kenntnisse und Qualifikationen sind ferner erwünscht: 1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen 3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen 4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management 5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden. A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; DVR 0064 131; www.ssr-wien.gv.at Seite 2 zu 010.003/0001-bdad/2015 Die Bewerbungsgesuche sind unter Anschluss eines Lebenslaufes bis spätestens 26. Mai 2015 im Büro der Amtsdirektion beim Stadtschulrat für Wien, 1010 Wien, Wipplingerstrasse 28, 2. Stock, Zi. 2.20, einzubringen. Die Bewerbungsbögen liegen im Büro der Amtsdirektion auf. Das monatliche Gehalt einer Schulinspektorin bzw. eines Schulinspektors für allgemein bildende Pflichtschulen der Verwendungsgruppe SI 2 beträgt gemäß den §§ 65 Abs. 1 und 66 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956, BGBl. 54, in der Fassung BGBl. I Nr. 32/2015, mindestens EUR 5.050,40, bei Vorliegen von mindestens fünf Jahren als Leiterin bzw. Leiter einer Schule EUR 5.688,00 zuzüglich einer nicht ruhegenussfähigen monatlichen Vergütung in der Höhe von 3,5% des Gehaltes. Das Bundesministerium für Bildung und Frauen ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher Frauen nachdrücklich ein, sich um die ausgeschriebene Planstelle zu bewerben. Gemäß den Bestimmungen der §§ 11b und 11c des Bundesgleichbehandlungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung gegenüber männlichen Bewerbern bevorzugt. Mit freundlichen Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: Dr. Eva Schantl-Wurz, MSc Stadtschulratsdirektorin (elektronisch gefertigt) Signaturwert 8ace5bbdd96049dfa8576d94927527b5 Unterzeichner Dr.,MSc Eva Maria Schantl-Wurz Datum/Zeit-UTC 20.04.2015 10:34:50 Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-Premium-Sig-02, OU=a-sign-Premium-Sig-02, O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT 0AE3B2 Serien-Nr. Methode Parameter Prüfinformation Hinweis Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at. Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/amtssignatur/index.html. Dieses Dokument wurde elektronisch signiert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß § 20 E-GovernmentGesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
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