wünscht allen ein frohes Osterfest! - DSTG | Rheinland

Klartext
Mitgliederzeitung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz
Deutsche Steuer-Gewerkschaft - Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung
Nr. 3 - Jahrgang 57
Ausgabe März 2016
Rheinland-Pfalz
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DSTG Rheinland-Pfalz bei Facebook
Als moderne Gewerkschaft sind wir auch im Online-Netzwerk Facebook vertreten.
Anfang März haben wir die Marke von 370 Facebook Fans überschritten.
Um Sie noch schneller über aktuelle Ereignisse informieren zu können, freuen
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Impressum
Herausgeber:
V.I.S.d.P.:
Satz und Layout:
Inhalt
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.
Eckelstr. 6, 67655 Kaiserslautern,
Telefon (0631) 3 60 92 88
E-Mail: [email protected]
www.dstg-rlp.de
Stefan Bayer, Landesvorsitzender
Friedhofstr. 11
67677 Enkenbach-Alsenborn
Markus Stock
Am Hain 15, 65558 Balduinstein
E-Mail: [email protected]
Druck:
Saxoprint GmbH
Enderstr. 92c, 01277 Dresden
4.100 Exemplare
Erscheinungsweise 10x jährlich, Bezugspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Bilder soweit nicht anders angegeben DSTG Rheinland-Pfalz.
Nachdruck unter Quellenangabe und Übersendung eines Belegexemplars ist
gestattet.
Bild Seite 1 © lily - fotolia.com; Seite 5 © Butch - fotolia.com
Seite 3:
Amtsangemessenheit der Besoldung
Seite 5:
Stichwort Weihnachtsgeld
Seite 6:
Mitgliederversammlung OV Landau
Seite 8:
Wir begrüßen als neue Mitglieder
Seite 13: Rheinland-Pfalz hat wieder einen
Vertreter in der Bundesjugendleitung
Seite 13: Besoldungsanpassung ab März
Seite 14: Mitgliederversammlung OV Worms
Seite 16: Quo Vadis? - LBB
3
Amtsangemessenheit der Besoldung Aktuelle Rechtslage
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Besoldungsordnung A in Sachsen, Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen vom 17. November 2015
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 17. November
mit Urteil über die Richteralimentation im Mai
2015 bekannt gegebenen Grundsätze der neu
entwickelten besoldungsrechtlichen Drei-StufenPrüfung erwartungsgemäß auf die Besoldungsordnungen A in den Bundesländern übertragen.
Das Gericht hat dabei festgestellt, dass das
Grundgehalt der Beamten der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen im Jahr 2011 nicht amtsangemessen war.
geschoben worden. Das ist aus Sicht der DSTG
sehr gut!
Positiv ist weiterhin, dass das Bundesverfassungsgericht seine in der R-Besoldungsentscheidung aufgestellten objektivierbaren Kriterien (drei Prüfstufen mit weiteren detaillierten
Maßstäben) zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung auch auf die Landesbesoldungsordnungen A überträgt und damit bestätigt.
Die neue Rechtsprechung des BundesverfasAusschlaggebend dafür war im Wesentlichen sungsgerichts zwingt deutsche Besoldungsgedie damalige Komplettstreichung der Sonder- setzgeber und Landesregierungen, künftig bezuwendung (Weihnachtsgeld) im sächsischen soldungsrechtliche Festlegungen genauer zu
Landesbesoldungsrecht. Diese hat im Verhältnis begründen und dem Auftrag der Besoldungsgezu den auf der ersten Stufe des bundesverfas- staltung verantwortungsbewusster nachzukomsungsgerichtlichen Prüfschemas anzulegenden, men. Dazu gehört auch, dass mehr Augenmerk
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Parametern zu einem deutlichen Zurückbleiben hinsichtlich der Angemessenheit von Besoldung
hinter den verfassungsrechtlichen (Mindest-) zu legen ist.
Vorgaben geführt.
Besoldungsgesetzgeber und LandesregierunDemgegenüber wurde mit dem Beschluss auch gen müssen sich anstrengen und aktiv ihren
festgestellt, dass im Land Nordrhein-Westfalen Prüf-, Gestaltungs- und Begründungsaufgaben
die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe nachkommen. Es ist Vergangenheit, KürzungsA 9 in den Jahren 2003 und 2004 sowie der Be- maßnahmen oder ausbleibende Erhöhungen
soldungsgruppen A 12 und A 13 im Jahr 2003 der Besoldung nur mit lapidaren Hinweisen auf
ebenso verfassungskonform waren, wie die die Haushaltslage zu begründen, ohne genau
Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 9 & $
% in Niedersachsen im Jahr 2005. Hier wurde die Entwicklung des Landes zu betrachten.
Mehrheit der fünf auf der ersten Prüfstufe zu be5x1% wurde von der Landesregierung
rücksichtigenden volkswirtschaftlichen Kriterien
aufgegeben!
für eine grundgesetzwidrige Besoldung jeweils
nicht erfüllt.
Diese grundlegenden Anforderungen des BunMit der alimentationsrechtlichen Entscheidung desverfassungsgerichts haben die Landesregieaus Karlsruhe (Urteil zur Richteralimentation) ist rung in Rheinland-Pfalz neben der beharrlichen
der Besoldungswillkür zukünftig ein Riegel vor- Kritik der DSTG, anderer Fachgewerkschaften
4
und des dbb rheinland-pfalz bekanntlich dazu
gebracht, die „5x1%“- Deckelung von Besoldungs- und Versorgungsanpassung für 2015
und 2016 zugunsten einer 1:1-Übernahme des
2015er TV-L-Ergebnisses zu verlassen.
Nicht korrigiert wurde aber bisher die völlig unzureichende Besoldungsanpassung für die Jahre
2012, 2013 und 2014 von jeweils einem Prozent.
Lasten des Landes herausstellen sollte. Die Opposition war stets gegen „5x1%“.
Die Musterverfahren wurden mit Billigung der
Verfahrensbeteiligten mit Blick auf die erwarteten Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen
ausgesetzt. Da der von den Verwaltungsgerichten anzuwendende Prüfrahmen nunmehr nach
den Karlsruher Entscheidungen zur R- und ABesoldung klar ist, kommt es zu einem Wiederanlaufen der Musterprozesse.
Dies führt dazu, dass die Beamten in RheinlandPfalz im Bundesvergleich im unteren Drittel der
Besoldungsskala gelandet sind. In den meisten
Bundesländern ist die Arbeit mehr wert!
Seitens des dbb werden die Argumentationsgrundlagen auf der Basis der neuerlichen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung mit ihren
Konkretisierungen für den Bereich der LänderDas Bundesverfassungsgericht hat in seinem besoldungsordnungen A geschärft und verdich> C X&
tet.
auf einzelne Besoldungsbestandteile, die nicht
dem Alimentationsgrundsatz unterliegen, nicht unbeschränkt zulässig sind. Vielmehr muss der
Besoldungsgesetzgeber bei der Prüfung der
Amtsangemessenheit eine Gesamtschau unter Vorhersagen zu den verwaltungsgerichtlichen
Y&
["*$ Ergebnissen der Drei-Stufen-Prüfung in Rheinin der Beihilfe und in der Versorgung - vorneh- land-Pfalz sind anhand des Bundesverfassungsmen.
gerichtsbeschlusses zur A-Besoldung in Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
In den meisten Bundesländern ist die Arbeit nicht möglich, da dort andere Bezugsjahre, anmehr wert!
dere Besoldungsmaßnahmen und vor allem an
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Außerdem wurde erneut bestätigt, dass eine waren (insbesondere die jeweiligen Nominal\ # ]%
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Besoldungseinschnitte nicht ausreicht, sondern renden Basisjahren und Steigerungsraten).
vielmehr höchstens eine Gesamteinbettung in
ein (verfassungsmäßiges) Gesamtkonzept der Wir dürfen also auf den Fortgang der Verfahren
Haushaltskonsolidierung ausreichend sein kann. gespannt sein!
Was bewirken die Urteile nun für RheinlandPfalz? Was wird aus unseren Musterverfahren?
Weitergehende gewerkschaftspolitische
Positionierung
In Rheinland-Pfalz sind drei Musterfälle mit
Rechtschutz durch den dbb gegen die seinerzeitige „5x1%“-Regelung immer noch anhängig.
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Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu
stellen, noch einen Widerspruch einzulegen.
Auf Rechtsmittelfristen kam es außerhalb der
Musterfälle nicht an. Die Landesregierung und
die Regierungskoalition hatten zugesichert, eine
korrigierende Gesetzgebung auf den Weg zu
bringen, wenn sich ein Grundgesetzverstoß zu
Unabhängig davon, ob letztlich von den Verwaltungsgerichten die Mehrheit der bundesverfassungsgerichtlich gesetzten, volkswirtschaftlichen Prüfkriterien für eine grundgesetzwidrige
Besoldung als erfüllt angesehen werden oder
nicht, hat die DSTG angesichts der Landtagswahl die Forderung auf Ausgleich für gerissene
Lücken in Besoldung/Versorgung an alle Fraktionen gestellt. Nach der Wahl wird diese Forderung mit Nachdruck an die zukünftige Regierung
gerichtet.
5
Die gewerkschaftliche Erwartungshaltung ist
dabei klar: Fairness und Angemessenheit ha
>&
Rheinland-Pfalz oberste Priorität. Insbesondere
angesichts der aktuellen Aufgaben- und Belastungsentwicklung auf allen Dienstebenen dürfen
Regierung und Politik nicht den unteren Rand
des nach der Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung gerade noch rechtlich Zulässigen bei
Besoldungs- und Versorgungsentscheidungen
ausloten.
Attraktive und wettbewerbsfähige Bezahlungsbedingungen sind aus Gewerkschaftssicht unverzichtbar für die Nachwuchsgewinnung. Wir
müssen die Attraktivität steigern! Auch die Motivationssteigerung und damit verbundene Qualitätssicherung darf hier nicht vergessen werden!
Stichwort Weihnachtsgeld
Aufgrund der vorgenannten Entscheidung hinsichtlich Weihnachtsgeld in Sachsen kam es zu
Rückfragen, ob es denkbar sei, dass auch in
Rheinland-Pfalz wieder das volle Weihnachtsgeld gezahlt werden könne.
Grds. kann es nur zu Gehaltsverbesserungen
kommen, wenn unsere Klagen vom Gericht positiv entschieden werden.
Wie ist der Status Weihnachtsgeld bei den Beamten in Rheinland-Pfalz?
Im Jahr 2003 wurde das Weihnachtsgeld gekappt. Manche Bundesländer vollzogen dies
zu 100%. Rheinland-Pfalz reduzierte damals
auf 50%. In der Folge machten wir uns große
Sorgen, dass diese Sondervergütung, ebenfalls
wegfallen könnte. Im Jahr 2009 konnte die DSTG
den damaligen Finanzminister davon überzeugen, die verbliebenen 50% des Weihnachtsgeldes als festen Gehaltsbestandteil umzuwandeln.
Dies war eine sehr gute Maßnahme, denn zwei
große Vorteile sind dadurch gegeben:
1.
2.
Keine Möglichkeit der Streichung als
Sondervergütung mehr.
Teilnahme bei Gehaltsanpassungen –
Dynamische Steigerung
Zur Zeit bewegt sich die Höhe des Weihnachtsgeldes hochgerechnet bei ca. 60%. Vor der
Umwandlung in das Gehalt war der Betrag der
Sondervergütung festgeschrieben, eine Dynamisierung fand nicht statt.
6
Mitgliederversammlung beim OV Landau
Am 10.12.2015 fand im vollbesetzten Sitzungssaal die Mitgliederversammlung des OV Landau
statt. Anwesend waren 77 Mitglieder, die vom
1. Vorsitzenden Simon Foos begrüßt wurden.
Besonders begrüßte er den neuen Vorsteher
des Finanzamtes, Dr. Frank Klasing und den
stellv. Landesvorsitzenden Achim Berscheid.
Der Amtsvorsteher betonte in seinem Grußwort,
dass die DSTG im Finanzamt Landau sehr stark
verwurzelt sei.
Der 1. Vorsitzende gab einen Überblick über
die Veranstaltungen im Kalenderjahr 2015. Die
vom Ortsverband durchgeführten Veranstaltungen und Aktionen wie Schlachtfest, Weinprobe und Besuch des Cannstatter Wasen fanden
regen Zuspruch. Dies zeigt sich auch in der Mitgliederzahl des Ortsverbandes Landau, die stetig steigt. Aktuell verzeichnet der Ortsverband
155 Mitglieder. Abschließend wies Simon Foos
darauf hin, dass der Ortsverband Landau bei
allen Sitzungen oder Tagungen des DSTG-Landesverbandes Rheinland-Pfalz vertreten war.
Die Gewerkschaftsarbeit wird immer wichtiger,
da die Arbeitsverdichtung weiter zunimmt, aber
nicht mehr Personal zur Verfügung steht.
Die anschließenden Ehrungen wurden von
Achim Berscheid vorgenommen.
Für 25-jährige Mitgliedschaft wurden geehrt
- Martina Öchsner
- Thomas Burckgard
Für 40-jährige Mitgliedschaft wurde geehrt:
- Berthold Greiner
In Abwesenheit wurden Harald Schwerdtfeger
für 25-jährige und Franz Scharfenberger für
40-jährige Mitgliedschaft geehrt.
Der stellvertretende Vorsitzende des OV
Landau, Marcel Emnet, stellte die Vorteile der
dbb-Vorteilswelt dar. Über die Internetseite www.
dbb-vorteilswelt.de hat man Zugang zu den Onlineshops der Kooperationspartner aus allen
möglichen Bereichen mit erheblichen Preisnachlässen.
In seinem Vortrag zeigte sich Achim Berscheid
erfreut über die Mitgliederentwicklung im Ortsverband Landau. Er ging zu Beginn auf die Be"&& €& nigen 5x1%-Regelung stellt einen ordentlichen
7
und ehrlichen Arbeitssieg der Gewerkschaft
dar. Er wurde erreicht durch die Demo vor dem
Mainzer Landtag, die Musterklagen und nicht
zuletzt durch die wiederholten Appelle bei jeder
sich bietenden Gelegenheit und in der Zeitschrift
Klartext. Das Verfassungsgericht hat in seinem
Urteil zur Richterbesoldung dem Gesetzgeber
klare Vorgaben gemacht. Die Verfahren zur ABesoldung stehen jedoch noch aus.
Neben der Besoldung sind Beförderungen wichtiger Bestandteil der Wertschätzung der Mitarbeiter. Hier zeigt sich für die Finanzverwaltung
eine erfreuliche Entwicklung. Im Kalenderjahr
2015 wurden nahezu 450 Kolleginnen und Kollegen befördert. Im Haushaltsentwurf für das
Kalenderjahr 2016 sind ebenfalls Beförderungen in der gleichen Größenordnung eingeplant.
Außerdem sind 20 weitere Beförderungen von
A 12 nach A 13 vorgesehen, wodurch sich zusätzliche Beförderungen für die darunter liegenden Besoldungsstufen ergeben.
schaft überprüft. Weitere Forderungen an die
Politik sind die Erhöhung der Zulagen im Bereich
der Steuerverwaltung sowie die Aufstockung des
Gesundheitsfonds im Hinblick auf die Erhöhung
des Pensionsalters. Abschließend wies er darauf
hin, dass die DSTG aufgrund der hohen Mitgliederzahl ein gefragter Gesprächspartner für die
Politik ist.
Aufgrund der Rechtsprechung zum Verbot der
altersdiskriminierenden Besoldung hat der Ge&
% &
und Erfahrungsstufen eingeführt. Gegen diese
Vorgehensweise sind Musterklagen anhängig.
Ein erstes Urteil ist bereits ergangen. Dort wurde die Klage gegen das Gesetz abgewiesen. Die
Klagebegründung wird zur Zeit von der Gewerk-
Simon Foos bedankte sich zum Abschluss für
die gelungene Veranstaltung und gab noch einen kurzen Ausblick auf die Aktivitäten des laufenden Jahres. Zum Ausklang der Veranstaltung
wurde noch eine Tombola durchgeführt, die im
Mitgliederkreis sehr gut ankam. Nach der Versammlung waren alle Anwesenden zu einem Imbiss eingeladen.
v.l.n.r.: Achim Berscheid, Thomas Burckgard, Berthold Greiner, Martina Öchsner, Simon Foos
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Wir begrüßen als neue Mitglieder in
der DSTG-Familie:
Dörr
Röder
Stühn
Dörner
Bourauel
Grope
Bogmann
Mensch
Peretz
Karamuk
Müller
Materna
Gründel
Hulm
Helwich
Kehrt
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Hartner
Rabe
Annika
Robin
Lennart
Yannic
Sophie
Alina
Mark
Jochen
Vanessa
Larissa
Alexander
Roland
OV Altenkirchen-Hachenburg
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OV Altenkirchen-Hachenburg
OV Altenkirchen-Hachenburg
OV Altenkirchen-Hachenburg
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Sabrina
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Robin
Bianca
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Markus
Felix
Mark
Pascal
Mathieu
Katja
OV Bad Neuenahr-Ahrweiler
OV Bad Neuenahr-Ahrweiler
OV Bad Neuenahr-Ahrweiler
OV Bad Neuenahr-Ahrweiler
OV Bad Neuenahr-Ahrweiler
OV Bad Neuenahr-Ahrweiler
Dewans
Müller
Weirich
Kremer
Krötz
Johanna
Christian
Laura
Julia
Bastian
OV Bernkastel-Wittlich
OV Bernkastel-Wittlich
OV Bernkastel-Wittlich
OV Bernkastel-Wittlich
OV Bernkastel-Wittlich
Keßler
Losinski
Beuter
Schneider
Henkel
Michele
Mike
Victoria
Nina
Dana Lea
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OV Bingen
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Haljiti
Kenan
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Weber
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OV Worms
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OHNE EUCH KEIN WIR!
13
Rheinland-Pfalz hat wieder einen Vertreter
in der Bundesjugendleitung
Auf Grund seines Ausscheidens aus der Finanzverwaltung stellte Christian Haefs beim Bundesjugendausschuss 1/2016 vom 04. bis 06. März
in Weimar sein Amt als Bundesjugendleiter zur
Verfügung. Als Nachfolgerin wurde Karin Woll
vom Landesverband NRW bestimmt.
Für die Nachbesetzung des freien Platzes in der
Bundesjugendleitung bewarb sich Stefan Hübert
vom Landesverband Rheinland-Pfalz.
Krankheitsbedingt konnte er leider nicht persönlich an der Sitzung teilnehmen. Über Skype stellte er sich noch einmal vor und konnte die Wahl
live verfolgen. Mit einem einstimmigen Wahlergebnis wurde Stefan Hübert in die Bundesjugendleitung gewählt.
Der Landesverband Rheinland-Pfalz und die
Landesjugendleitung gratulieren zu diesem Ergebnis und wünschen viel Erfolg bei den anstehenden Aufgaben.
…Sicher haben Sie es bemerkt!...
Zum 01.03.2016 erfolgte die zweite Stufe der Besoldungsanpassung für die Be%
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Die Erhöhung betrug 2,3%, mindestens 75 Euro. Insgesamt beträgt die Erhöhung somit 4,61%.
Diese Erhöhung verhindert ein weiteres Abdriften in der Besoldung nach unten.
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Besoldungsrückstand von der neuen Regierung ausgeglichen wird.
Sterbefälle:
07.02.2016
Jünger, Franz Josef
OV Landesämter
Steuern + Finanzen
14
Mitgliederversammlung des OV Worms
Ihre erste Mitgliederversammlung leitete die
Ortsverbandsvorsitzende
Simone
FriedelBellavoine im Dezember 2015 und konnte den
stellvertretenden Landesvorsitzenden Gerhard
Bißbort, den Landesehrenvorsitzenden Detlev
Stoltz, den Amtsvorsteher Edgar Leicht, sowie
eine stattliche Zahl von Mitgliedern und die zu
ehrenden Jubilare begrüßen. In ihrem Jahresbericht ging sie auf die gute Mitgliederentwicklung im OV Worms ein und bedankte sich bei
den Teilnehmern der Demo in Mainz im März
2015. In diesem Zusammenhang hob sie den
Erfolg des dbb bei der Tarifverhandlung und der
Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft hervor. Außerdem erwähnte sie das
gute Abschneiden der DSTG bei der Bezirkspersonalratswahl.
Kassenwart Richard Kuhn berichtete über die
Ein- und Ausgaben des OV und erntete Dank für
die gute Kassenführung.
Anschließend folgte ein Vortrag von Gerhard
Bißbort. Er beleuchtete die Ereignisse des vergangenen Jahres aus der Sicht der DSTG-Landesleitung.
Für 40-jährige Mitgliedschaft in der DSTG wurden die Kollegen Stefan Gehring, Hans-Jürgen
Hulbert und Stephan Thomas sowie für 50-jährige Mitgliedschaft die Kollegen Peter Neuhaus
und Manfred Wurmehl geehrt.
Nach der Versammlung wurde in gemütlicher
Runde noch die eine oder andere Diskussion
geführt.
v.l.n.r.: Gerhard Bißbort, Simone Friedel-Bellavoine, Manfred Wurmehl, Hans-Jürgen Hulbert, Peter Neuhaus,
Stephan Thomas
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Trier
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(0 26 62) 9 48 64 - 0
(06 31) 8 40 07 - 0
(02 61) 91 17- 0
(0 63 41) 9 94 65 - 0
(06 21) 5 99 03 - 0
(0 61 31) 2 70 76 - 0
(0 26 51) 96 68 - 0
(0 63 21) 9 27 43 - 0
(0 26 31) 87 09 - 0
(0 63 31) 6 08 65 - 0
(0 67 61) 96 44 43 - 0
(0 62 32) 1 00 29 - 0
(06 51) 9 75 02 - 0
(0 62 41) 3 07 76 - 0
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„Quo Vadis“
Landesbetrieb LBB?

Wohin gehst du Landesbetrieb LBB?
Diese Frage hat sich bei diesem Bericht die Redaktion erstmalig nicht selbst gestellt und die Inhalte auf eigenen Erkenntnissen und den Aussagen zahlreicher Mitglieder aufgebaut.
Nein, diesmal sind wir an die Schaltstellen in
der LBB-Zentrale herangetreten und haben im
gemeinsamen Gespräch mit dem Geschäftsführer Holger Basten und seinem Spartenleiter für
Organisation und Personal Michael Schreiber,
aktuelle Themen und Entwicklungen diskutiert.
Die DSTG war gleichfalls hochranging vertreten
durch den Landesvorsitzenden Stefan Bayer,
dem für den Tarifbereich zuständigen Vorstandsmitglied Jens Vernia sowie Manfred Hill als LBBVertreter im Landesverbandsvorstand.
Man kennt sich - man schätzt sich!

‚"
# ƒ
einordnen, denn es galt an bewährte Traditionen
anzuknüpfen und das gemeinsame Gespräch zu
suchen. Überraschend war den DSTG-Vertretern
dennoch die Fülle der Informationen, die der GF
Holger Basten mitzuteilen hatte. Schlagworte
wie Auftragsboom, Evaluierung, Asylunterbrin&&C „
"&$& _†&heit“ sind dabei nur exemplarisch aufgeführt und
spiegeln thematisierte Inhalte des gemeinsamen
Gesprächs dar. Es war schnell erkennbar, dass
dabei Stolz und Besorgnis sicherlich momentan
eng beieinander liegen.
Der Aufwärtstrend bei den Bauvolumina ist ungebrochen und dieser wird nach heutiger Sicht
im Jahr 2018 mit prognostizierten 650 Mio. €
alle bisherigen Auftrags-Entwicklungen im Landesbetrieb LBB toppen. Sorgen der Vergangenheit hinsichtlich Auslastung und der zugehörigen
personellen Betrachtungen sind obsolet und
wurden durch die Entwicklung umgekehrt. Der
Frage der DSTG-Vertreter folgend nach Ursa-
chen für diesen Trendwechsel beantwortete Holger Basten für die Kundensegmente wie folgt:
-Land/LBB: Infolge der Schuldenbremse angekündigte Reduzierungen schlagen nicht wie
befürchtet durch, das Volumen wird nicht mehr
aber auch nicht wesentlich weniger. Dort wo Gebäude mit Themen des Brandschutzes oder mit
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den. Bei einem Gebäudebestand der in der Größenordnung von ca. 70% älter als 35 Jahre ist,
kommen diesen Themen rasch zuwachsende
Bedeutung zu und haben die zugehörigen Aufwendungen für den Bauunterhalt schon jetzt auf
73 Mio. € gesteigert. Der LBB hat auf diese Entwicklung organisatorisch reagiert und Zuständigkeiten verlagert. So werden wieder verstärkt
Bauaufgaben im Bauunterhalt von den PM/FMAußengruppen in den Niederlassungen selbst
abgewickelt. Dies führt so zu einer Entlastung
des Baumanagement. Weiterhin wurden hierdurch prozessbelastend wirkende formelle Hürden durch das interne Auftragswesen reduziert.
-Bund: In den Vorjahren hatte der Bund sein
Auftragsvolumen komplett heruntergefahren,
galt es doch zunächst bundesweite Standortfragen zu entscheiden. Als direkte Folge konnten
personelle Ressourcen nicht optimal eingesetzt
werden und wegen des betriebswirtschaftlich
ausgerichteten Vergütungsmodus mit dem Bund
entstanden hierdurch über die Zeit beim Landesbetrieb zugehörige Verluste von 10 bis 14
Mio. €. Dies ist ebenfalls Vergangenheit und
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der Bund hat neben großen Einzelvorhaben ein
komplettes ca. 500 Mio. € teures Bauprogramm
gestartet. Als attraktiver Arbeitgeber sollen nunmehr auch adäquate Unterkunfts- und Arbeits
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der LBB in eigener Zuständigkeit und auch im
Zusammenwirken mit der Auftraggeberseite re&
[& Projektcontrollings, in der Zentrale angesiedelt
und beispielsweise durch thematische Bündelung von gleichartigen Bauvorhaben bei einzelnen Niederlassungen. Im Verbund mit der Auftraggeberseite wurden beschleunigte Verfahren
ins Leben gerufen und Abläufe verschlankt.
Doch kann der Segen von Aufträgen auch wie
eine Last wirken, denn alle Kunden wollen gleich
gut behandelt und bedient werden. Dies sei aber
momentan und auch in nächster Zeit nicht möglich, so Holger Basten und es müssen Prioritäten
gesetzt werden. Was folgt ist eine steigende Zahl
unzufriedener Kunden und ein hohes Beschwerdepotential. Als ein prägnantes Beispiel nannte
Basten die Situation in der Niederlassung Mainz,
wo sich im Bereich der Sparte Versorgungstechnik sechs Ingenieure einer Auftragssituation von
derzeit 31 „großen Baumaßnahmen“ und 120
„kleinen Baumaßnahmen“ widmen müssen. Es
ist unschwer erkennbar, dass dieses Mengenmodell nicht greifen kann. Gleichwohl besteht von
der Kundenseite die Forderung nach Projektbesetzungen über alle Disziplinen. Da dies auch
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den Büros gilt, wirken zugehörige delegierende
Maßnahmen nur bedingt entlastend.
Einen positiven Aspekt wollte Holger Basten
aber nicht unerwähnt lassen, denn in 2015 durfte
der LBB alle personellen Abgänge wieder ersetzen und seitens des Finanzministeriums wurden
für Großprojekte des Bundes in einzelnen Niederlassungen sogar zweistelliger Höhe Zusatzstellen genehmigt. Nach Aussage von Basten
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Y</ C diese Mehreinstellungen umgehend aufgezehrt
wurden. Dieses Mal war es die Einbindung des
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gungsmöglichkeiten von Asylsuchenden. Praktisch wie als Welle wirkend, waren zeitweise
150 Mitarbeiter in diese Aufgabenstellung eingebunden und haben im Ergebnis kurzfristig ca.
15.000 Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen. Eine bemerkenswerte Leistung, die nach
Aussage Bastens auch Lob und Anerkennung
unserer Finanzministerin Doris Ahnen im Beirat
des Landesbetriebes erzeugt hat. Die zugehörige Bindung der Personalressourcen hat aber an
anderer Stelle somit gefehlt.
Auf die Frage nach möglichen Folgen angespro-
v.l.n.r.: Michael Schreiber, Holger Basten, Stefan Bayer, Manfred Hill, Jens Vernia
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chen, kann Holger Basten in der Beantwortung
eine emotionale Regung nicht verbergen, da
man sich nunmehr thematisch dem Schlagwort
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wenn wie beispielsweise bereits praktiziert, ein
Ressort im Bereich der Bildung eigene Wege
geht und große Baumaßnahmen in vereinfachten
Verfahren mit funktionaler Leistungsbeschreibung und zugehörigen Vergabeverfahren an
Generalplaner und Generalunternehmer selbst
durchführen darf, während der Landesbetrieb
selbst mittelstandsfördernd wirken und gewerkmäßig ausschreiben muss. Während der Bund
schon diesen Engpass hinsichtlich Umsetzung
von großen Bauvolumina erkannt hat und mit Erleichterungen reagierte, ist auf Landesseite mit
Einführung der neuen RLBau eher eine weitere
Beschränkung des selbstständigen Handelns im
Landesbetrieb als zusätzliches Beschwernis eingeläutet worden.
Gibt es noch Änderungen die für den LBB anstehen können? Auf diese Frage der DSTG-Vertreter reagierte Holger Basten mit Verweis auf
die derzeitige Evaluierung des Landesbetriebes
im Bereich des Vermietermodells. Hier erwartet
die Geschäftsführung in ihrer Grunderwartung
vor allem Transparenz im Verfahren und einen
seriösen Umgang mit den Inhalten. Ob von den
Ergebnissen eine neue Richtungsentscheidung
ausgehen wird ist derzeit noch unklar. Wenn
aber hieraus resultierend die Entscheidungsspielräume in der Führung des Landesbetriebes
künftig weiter eingeschränkt werden, kann dieses Erfolgsmodell der letzten 20 Jahre so nicht
weitergeführt werden. Der dann notwendige
Spagat zwischen bisherigen betriebswirtschaftlichen Aspekten oder gestärkter verwaltungsmäßiger Steuerung/Einbindung führt dann unwei&
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die jetzige Einbindung der Personalvertretung in
den Prozess ein notwendiges und gewerkschaftlich unterstütztes Zwischenergebnis. Gleichfalls
muss aus Sicht der DSTG auch die Geschäftsführung umfassend und gleichberechtigt in den
Prozess eingebunden sein. Dies umso mehr, da
die Evaluierung nicht aus dem Landesbetrieb
heraus erarbeitet wird, sondern extern beauftragt an eine Beratungsgesellschaft.
Wo sieht die Geschäftsleitung denn Unterstützungspotential bei den Gewerkschaften? Mit
dieser Fragestellung wurde ein neues Thema
mit neuen Problemen eingeläutet, das eng mit
der derzeitigen Personalgewinnung einhergeht.
Während die DSTG sicherlich nicht helfen kann,
wenn es beispielsweise um die NL Weilerbach
geht und den bislang vergeblichen Versuch dort
die genehmigte Stellenzahl von 60 Mitarbeitern
zu erreichen. Dort wo trotz besserer Vergütung
und gewährten Zulagen das gesetzte Ziel nicht
umgesetzt werden konnte und man sich die Frage stellen muss, ob das infrastrukturelle Umfeld
oder die anspruchsvolle Aufgabenstellung im Zusammenwirken mit der US-Seite hier hemmend
wirken. Helfen können die Gewerkschaften allgemein bei der Gestaltung künftiger Tarifverträge. Im Bereich des Landesbetriebes führen
bisherige Regelungen des TV-L regelmäßig zu
schwer vermittelbaren und demotivierenden
Fallstellungen. Denn immer wenn es gilt Funktionsstellen zu besetzten (Übergang E11-E12)
oder Mitarbeiter verantwortlich mit erweiterten
Führungsaufgaben zu betrauen (Übergang E12E13), dämpft die einhergehende Vergütung die
monetären Erwartungen einschneidend. Dort wo
in regelmäßig auftretenden Konstellationen die
Mehrvergütung auf einen Garantiebetrag reduziert wird und die greifende Änderung der Jahressonderzahlung zusätzlich reduzierend wirkt, kann
Leistung und Engagement derzeit nicht belohnt
werden. Gleiches gilt im Bereich der Techniker,
wo der TV-L nur sehr restringiert monetäre Leistungsanreize zulässt. Hier hat der Landesbetrieb
in Abstimmung mit dem Finanzministerium 2015
erstmalig wieder ein eingeschränktes Programm
aufgelegt, um in den Niederlassungen solche
leistungsstarken Techniker zu fördern. Dies wird
aus Sicht der DSTG als erster Schritt ausdrücklich begrüßt, kann aber nur ein Anfang sein und
muss kontinuierlich weitergeführt werden.
Nach Einschätzung des Spartenleiters Personal
führen derzeit eher „weiche Faktoren“ im LBB zu
Einstellungsverhältnissen und nicht die Vergü&Cƒ
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Dienst mit einer allgemeinen Eingangsvergütung
des Ingenieurs in E 10, den speziellen Schlechterstellungen im TV-L wie aufgezeigt und dem
zwischenzeitlich eingetretenen Auseinanderdriften gegenüber dem TVöD, ist der Landesbetrieb
immer weniger am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig. An dieser Stelle wurde vom Vorsitzenden
Stefan Bayer die gewerkschaftliche Unterstützungszusage erneuert und an dem Tarifexperten
19
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}che und die nächste Tarifrunde mit auf den Weg
gegeben. Nach Meinung von Michael Schreiber
müssen angesichts der im erheblichen Umfang
anstehenden altersbedingtern Abgänge in den
nächsten Jahren alle mögliche Anstrengungen
unternommen werden, den LBB einerseits für
Neueinsteiger attraktiv zu machen und weiterhin
für bereits im Landesbetrieb tätige leistungsstarke Ingenieure und auch Techniker eine ange
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$#& "netär abzuwürgen.
Ist die Wiederaufnahme der Ausbildung zum gehobenen technischen Verwaltungsdienst eine
mögliche Alternative zur Gewinnung des notwendigen Nachwuchses? Diese Frage der DSTGVertreter konnte von Holger Basten nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden, denn zunächst
müsste es nach Aussage Bastens gelingen, die
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hinsichtlich der personellen Betreuung an den
Stand des letzten Ausbildungslehrgangs vor fast
20 Jahren anzuknüpfen. Die notwendige Zeit
dieser Vorbereitung, verbunden mit der dann
anschließenden Ausbildung, könne daher keine
schnelle Entlastung in dieser Thematik bringen.
Letztlich war es die Zeit, die der Unterredung
zwischen der Geschäftsführung und der DSTG
ein Ende machte, denn Themen und die Bereitschaft waren auf beiden Seiten noch vorhanden.
PS: Ein Thema und eine Botschaft muss noch
erwähnt werden! Auf die Frage nach dem Umsetzungsstand „Weiterentwicklung Zentrale
Dienste, (WZD) angesprochen, erwiderte Holger
Basten: „Wir sind im Plan!“ Trotz Überraschungen in der Dynamik bei personellen Abgängen
und im Aufgabenzuwachs einzelner Bereiche,
soll der Prozess wie vorgesehen zu einem geordneten Ende gebracht werden. Insbesondere
die Folgeorganisationen vom ehemaligen Sachgebiet Recht & Verträge sind stärker von den ein&
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daher noch etwas nacheilen müssen. Im Jahr
2016 sind seitens der Geschäftsführung aber
keine größeren Umorganisationsprojekte vorgesehen. Letztere Aussage wird seitens der DSTG
ausdrücklich begrüßt, denn sie erspart den Beschäftigten im Landesbetrieb LBB in diesen ohnehin schwierigen Zeiten ein internes Auseinandersetzen mit selbst gesetzten Veränderungen.
Fortsetzung folgt!
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LBB Niederlassung Koblenz
Zur 25-jährigen Mitgliedschaft im Ortsverband
wurde der Kollege Wolfgang Häb mit einer
Urkunde, zugehöriger Anstecknadel und einem
Präsent geehrt.
Vorgenommen wurde die Ehrung durch
Manfred Hill, Mitglied des Landesverbandsvorstandes.
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ein starkes Eintrittsjahr, denn es werden im Verlauf des Jahres 2016 noch weitere Ehrungen folgen.
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April 2016
70. Geburtstag
14.04.1946
17.04.1946
Ochs, Reinhard
Dworak, Roswitha
OV Simmern
OV Landau
80. Geburtstag
02.04.1936
08.04.1936
23.04.1936
Pesch, Helmut
Wendt, Rudolf
Hill, Leo Willi
OV Trier
OV Ludwigshafen
OV Koblenz
90. Geburtstag
15.04.1926
Hillen, Helmut
OV Neuwied
91. Geburtstag
02.04.1925
12.04.1925
Wagner, Ulrich
Hammes, Hans
OV Mayen
OV Koblenz
92. Geburtstag
10.04.1924
Kallenbach, Reinhold
OV Koblenz
93. Geburtstag
29.04.1923
Gielsdorf, Fritz
OV Neuwied
Wir gratulieren unserem ältesten Mitglied Helmut Schneider
(OV Neustadt) zum 100-jährigen Wiegenfeste!
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Hinweis
Die nächste Ausgabe des DSTG Klartextes erscheint
Ende April 2016.