Klartext Mitgliederzeitung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz Deutsche Steuer-Gewerkschaft - Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung Nr. 3 - Jahrgang 57 Ausgabe März 2016 Rheinland-Pfalz n i e n e l l a t h c s n ü w ! t s e f r e t s O s e h o r f 2 DSTG Rheinland-Pfalz bei Facebook Als moderne Gewerkschaft sind wir auch im Online-Netzwerk Facebook vertreten. Anfang März haben wir die Marke von 370 Facebook Fans überschritten. Um Sie noch schneller über aktuelle Ereignisse informieren zu können, freuen wir uns über jeden, der „DSTG Rheinland-Pfalz - Gefällt mir“ anklickt! http://www.facebook.com/dstg.rlp Impressum Herausgeber: V.I.S.d.P.: Satz und Layout: Inhalt Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Eckelstr. 6, 67655 Kaiserslautern, Telefon (0631) 3 60 92 88 E-Mail: [email protected] www.dstg-rlp.de Stefan Bayer, Landesvorsitzender Friedhofstr. 11 67677 Enkenbach-Alsenborn Markus Stock Am Hain 15, 65558 Balduinstein E-Mail: [email protected] Druck: Saxoprint GmbH Enderstr. 92c, 01277 Dresden 4.100 Exemplare Erscheinungsweise 10x jährlich, Bezugspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Bilder soweit nicht anders angegeben DSTG Rheinland-Pfalz. Nachdruck unter Quellenangabe und Übersendung eines Belegexemplars ist gestattet. Bild Seite 1 © lily - fotolia.com; Seite 5 © Butch - fotolia.com Seite 3: Amtsangemessenheit der Besoldung Seite 5: Stichwort Weihnachtsgeld Seite 6: Mitgliederversammlung OV Landau Seite 8: Wir begrüßen als neue Mitglieder Seite 13: Rheinland-Pfalz hat wieder einen Vertreter in der Bundesjugendleitung Seite 13: Besoldungsanpassung ab März Seite 14: Mitgliederversammlung OV Worms Seite 16: Quo Vadis? - LBB 3 Amtsangemessenheit der Besoldung Aktuelle Rechtslage Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldungsordnung A in Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vom 17. November 2015 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 17. November mit Urteil über die Richteralimentation im Mai 2015 bekannt gegebenen Grundsätze der neu entwickelten besoldungsrechtlichen Drei-StufenPrüfung erwartungsgemäß auf die Besoldungsordnungen A in den Bundesländern übertragen. Das Gericht hat dabei festgestellt, dass das Grundgehalt der Beamten der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen im Jahr 2011 nicht amtsangemessen war. geschoben worden. Das ist aus Sicht der DSTG sehr gut! Positiv ist weiterhin, dass das Bundesverfassungsgericht seine in der R-Besoldungsentscheidung aufgestellten objektivierbaren Kriterien (drei Prüfstufen mit weiteren detaillierten Maßstäben) zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung auch auf die Landesbesoldungsordnungen A überträgt und damit bestätigt. Die neue Rechtsprechung des BundesverfasAusschlaggebend dafür war im Wesentlichen sungsgerichts zwingt deutsche Besoldungsgedie damalige Komplettstreichung der Sonder- setzgeber und Landesregierungen, künftig bezuwendung (Weihnachtsgeld) im sächsischen soldungsrechtliche Festlegungen genauer zu Landesbesoldungsrecht. Diese hat im Verhältnis begründen und dem Auftrag der Besoldungsgezu den auf der ersten Stufe des bundesverfas- staltung verantwortungsbewusster nachzukomsungsgerichtlichen Prüfschemas anzulegenden, men. Dazu gehört auch, dass mehr Augenmerk "#$ % %&'" "*+ /%&< Parametern zu einem deutlichen Zurückbleiben hinsichtlich der Angemessenheit von Besoldung hinter den verfassungsrechtlichen (Mindest-) zu legen ist. Vorgaben geführt. Besoldungsgesetzgeber und LandesregierunDemgegenüber wurde mit dem Beschluss auch gen müssen sich anstrengen und aktiv ihren festgestellt, dass im Land Nordrhein-Westfalen Prüf-, Gestaltungs- und Begründungsaufgaben die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe nachkommen. Es ist Vergangenheit, KürzungsA 9 in den Jahren 2003 und 2004 sowie der Be- maßnahmen oder ausbleibende Erhöhungen soldungsgruppen A 12 und A 13 im Jahr 2003 der Besoldung nur mit lapidaren Hinweisen auf ebenso verfassungskonform waren, wie die die Haushaltslage zu begründen, ohne genau Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 9 & $ % in Niedersachsen im Jahr 2005. Hier wurde die Entwicklung des Landes zu betrachten. Mehrheit der fünf auf der ersten Prüfstufe zu be5x1% wurde von der Landesregierung rücksichtigenden volkswirtschaftlichen Kriterien aufgegeben! für eine grundgesetzwidrige Besoldung jeweils nicht erfüllt. Diese grundlegenden Anforderungen des BunMit der alimentationsrechtlichen Entscheidung desverfassungsgerichts haben die Landesregieaus Karlsruhe (Urteil zur Richteralimentation) ist rung in Rheinland-Pfalz neben der beharrlichen der Besoldungswillkür zukünftig ein Riegel vor- Kritik der DSTG, anderer Fachgewerkschaften 4 und des dbb rheinland-pfalz bekanntlich dazu gebracht, die „5x1%“- Deckelung von Besoldungs- und Versorgungsanpassung für 2015 und 2016 zugunsten einer 1:1-Übernahme des 2015er TV-L-Ergebnisses zu verlassen. Nicht korrigiert wurde aber bisher die völlig unzureichende Besoldungsanpassung für die Jahre 2012, 2013 und 2014 von jeweils einem Prozent. Lasten des Landes herausstellen sollte. Die Opposition war stets gegen „5x1%“. Die Musterverfahren wurden mit Billigung der Verfahrensbeteiligten mit Blick auf die erwarteten Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen ausgesetzt. Da der von den Verwaltungsgerichten anzuwendende Prüfrahmen nunmehr nach den Karlsruher Entscheidungen zur R- und ABesoldung klar ist, kommt es zu einem Wiederanlaufen der Musterprozesse. Dies führt dazu, dass die Beamten in RheinlandPfalz im Bundesvergleich im unteren Drittel der Besoldungsskala gelandet sind. In den meisten Bundesländern ist die Arbeit mehr wert! Seitens des dbb werden die Argumentationsgrundlagen auf der Basis der neuerlichen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung mit ihren Konkretisierungen für den Bereich der LänderDas Bundesverfassungsgericht hat in seinem besoldungsordnungen A geschärft und verdich> C X& tet. auf einzelne Besoldungsbestandteile, die nicht dem Alimentationsgrundsatz unterliegen, nicht unbeschränkt zulässig sind. Vielmehr muss der Besoldungsgesetzgeber bei der Prüfung der Amtsangemessenheit eine Gesamtschau unter Vorhersagen zu den verwaltungsgerichtlichen Y& ["*$ Ergebnissen der Drei-Stufen-Prüfung in Rheinin der Beihilfe und in der Versorgung - vorneh- land-Pfalz sind anhand des Bundesverfassungsmen. gerichtsbeschlusses zur A-Besoldung in Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen In den meisten Bundesländern ist die Arbeit nicht möglich, da dort andere Bezugsjahre, anmehr wert! dere Besoldungsmaßnahmen und vor allem an |\} Außerdem wurde erneut bestätigt, dass eine waren (insbesondere die jeweiligen Nominal\ # ]% && %/ "* ^ Besoldungseinschnitte nicht ausreicht, sondern renden Basisjahren und Steigerungsraten). vielmehr höchstens eine Gesamteinbettung in ein (verfassungsmäßiges) Gesamtkonzept der Wir dürfen also auf den Fortgang der Verfahren Haushaltskonsolidierung ausreichend sein kann. gespannt sein! Was bewirken die Urteile nun für RheinlandPfalz? Was wird aus unseren Musterverfahren? Weitergehende gewerkschaftspolitische Positionierung In Rheinland-Pfalz sind drei Musterfälle mit Rechtschutz durch den dbb gegen die seinerzeitige „5x1%“-Regelung immer noch anhängig. ^" _`q{*> " $ Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen, noch einen Widerspruch einzulegen. Auf Rechtsmittelfristen kam es außerhalb der Musterfälle nicht an. Die Landesregierung und die Regierungskoalition hatten zugesichert, eine korrigierende Gesetzgebung auf den Weg zu bringen, wenn sich ein Grundgesetzverstoß zu Unabhängig davon, ob letztlich von den Verwaltungsgerichten die Mehrheit der bundesverfassungsgerichtlich gesetzten, volkswirtschaftlichen Prüfkriterien für eine grundgesetzwidrige Besoldung als erfüllt angesehen werden oder nicht, hat die DSTG angesichts der Landtagswahl die Forderung auf Ausgleich für gerissene Lücken in Besoldung/Versorgung an alle Fraktionen gestellt. Nach der Wahl wird diese Forderung mit Nachdruck an die zukünftige Regierung gerichtet. 5 Die gewerkschaftliche Erwartungshaltung ist dabei klar: Fairness und Angemessenheit ha >& Rheinland-Pfalz oberste Priorität. Insbesondere angesichts der aktuellen Aufgaben- und Belastungsentwicklung auf allen Dienstebenen dürfen Regierung und Politik nicht den unteren Rand des nach der Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung gerade noch rechtlich Zulässigen bei Besoldungs- und Versorgungsentscheidungen ausloten. Attraktive und wettbewerbsfähige Bezahlungsbedingungen sind aus Gewerkschaftssicht unverzichtbar für die Nachwuchsgewinnung. Wir müssen die Attraktivität steigern! Auch die Motivationssteigerung und damit verbundene Qualitätssicherung darf hier nicht vergessen werden! Stichwort Weihnachtsgeld Aufgrund der vorgenannten Entscheidung hinsichtlich Weihnachtsgeld in Sachsen kam es zu Rückfragen, ob es denkbar sei, dass auch in Rheinland-Pfalz wieder das volle Weihnachtsgeld gezahlt werden könne. Grds. kann es nur zu Gehaltsverbesserungen kommen, wenn unsere Klagen vom Gericht positiv entschieden werden. Wie ist der Status Weihnachtsgeld bei den Beamten in Rheinland-Pfalz? Im Jahr 2003 wurde das Weihnachtsgeld gekappt. Manche Bundesländer vollzogen dies zu 100%. Rheinland-Pfalz reduzierte damals auf 50%. In der Folge machten wir uns große Sorgen, dass diese Sondervergütung, ebenfalls wegfallen könnte. Im Jahr 2009 konnte die DSTG den damaligen Finanzminister davon überzeugen, die verbliebenen 50% des Weihnachtsgeldes als festen Gehaltsbestandteil umzuwandeln. Dies war eine sehr gute Maßnahme, denn zwei große Vorteile sind dadurch gegeben: 1. 2. Keine Möglichkeit der Streichung als Sondervergütung mehr. Teilnahme bei Gehaltsanpassungen – Dynamische Steigerung Zur Zeit bewegt sich die Höhe des Weihnachtsgeldes hochgerechnet bei ca. 60%. Vor der Umwandlung in das Gehalt war der Betrag der Sondervergütung festgeschrieben, eine Dynamisierung fand nicht statt. 6 Mitgliederversammlung beim OV Landau Am 10.12.2015 fand im vollbesetzten Sitzungssaal die Mitgliederversammlung des OV Landau statt. Anwesend waren 77 Mitglieder, die vom 1. Vorsitzenden Simon Foos begrüßt wurden. Besonders begrüßte er den neuen Vorsteher des Finanzamtes, Dr. Frank Klasing und den stellv. Landesvorsitzenden Achim Berscheid. Der Amtsvorsteher betonte in seinem Grußwort, dass die DSTG im Finanzamt Landau sehr stark verwurzelt sei. Der 1. Vorsitzende gab einen Überblick über die Veranstaltungen im Kalenderjahr 2015. Die vom Ortsverband durchgeführten Veranstaltungen und Aktionen wie Schlachtfest, Weinprobe und Besuch des Cannstatter Wasen fanden regen Zuspruch. Dies zeigt sich auch in der Mitgliederzahl des Ortsverbandes Landau, die stetig steigt. Aktuell verzeichnet der Ortsverband 155 Mitglieder. Abschließend wies Simon Foos darauf hin, dass der Ortsverband Landau bei allen Sitzungen oder Tagungen des DSTG-Landesverbandes Rheinland-Pfalz vertreten war. Die Gewerkschaftsarbeit wird immer wichtiger, da die Arbeitsverdichtung weiter zunimmt, aber nicht mehr Personal zur Verfügung steht. Die anschließenden Ehrungen wurden von Achim Berscheid vorgenommen. Für 25-jährige Mitgliedschaft wurden geehrt - Martina Öchsner - Thomas Burckgard Für 40-jährige Mitgliedschaft wurde geehrt: - Berthold Greiner In Abwesenheit wurden Harald Schwerdtfeger für 25-jährige und Franz Scharfenberger für 40-jährige Mitgliedschaft geehrt. Der stellvertretende Vorsitzende des OV Landau, Marcel Emnet, stellte die Vorteile der dbb-Vorteilswelt dar. Über die Internetseite www. dbb-vorteilswelt.de hat man Zugang zu den Onlineshops der Kooperationspartner aus allen möglichen Bereichen mit erheblichen Preisnachlässen. In seinem Vortrag zeigte sich Achim Berscheid erfreut über die Mitgliederentwicklung im Ortsverband Landau. Er ging zu Beginn auf die Be"&& & nigen 5x1%-Regelung stellt einen ordentlichen 7 und ehrlichen Arbeitssieg der Gewerkschaft dar. Er wurde erreicht durch die Demo vor dem Mainzer Landtag, die Musterklagen und nicht zuletzt durch die wiederholten Appelle bei jeder sich bietenden Gelegenheit und in der Zeitschrift Klartext. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Richterbesoldung dem Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht. Die Verfahren zur ABesoldung stehen jedoch noch aus. Neben der Besoldung sind Beförderungen wichtiger Bestandteil der Wertschätzung der Mitarbeiter. Hier zeigt sich für die Finanzverwaltung eine erfreuliche Entwicklung. Im Kalenderjahr 2015 wurden nahezu 450 Kolleginnen und Kollegen befördert. Im Haushaltsentwurf für das Kalenderjahr 2016 sind ebenfalls Beförderungen in der gleichen Größenordnung eingeplant. Außerdem sind 20 weitere Beförderungen von A 12 nach A 13 vorgesehen, wodurch sich zusätzliche Beförderungen für die darunter liegenden Besoldungsstufen ergeben. schaft überprüft. Weitere Forderungen an die Politik sind die Erhöhung der Zulagen im Bereich der Steuerverwaltung sowie die Aufstockung des Gesundheitsfonds im Hinblick auf die Erhöhung des Pensionsalters. Abschließend wies er darauf hin, dass die DSTG aufgrund der hohen Mitgliederzahl ein gefragter Gesprächspartner für die Politik ist. Aufgrund der Rechtsprechung zum Verbot der altersdiskriminierenden Besoldung hat der Ge& % & und Erfahrungsstufen eingeführt. Gegen diese Vorgehensweise sind Musterklagen anhängig. Ein erstes Urteil ist bereits ergangen. Dort wurde die Klage gegen das Gesetz abgewiesen. Die Klagebegründung wird zur Zeit von der Gewerk- Simon Foos bedankte sich zum Abschluss für die gelungene Veranstaltung und gab noch einen kurzen Ausblick auf die Aktivitäten des laufenden Jahres. Zum Ausklang der Veranstaltung wurde noch eine Tombola durchgeführt, die im Mitgliederkreis sehr gut ankam. Nach der Versammlung waren alle Anwesenden zu einem Imbiss eingeladen. v.l.n.r.: Achim Berscheid, Thomas Burckgard, Berthold Greiner, Martina Öchsner, Simon Foos 8 Wir begrüßen als neue Mitglieder in der DSTG-Familie: Dörr Röder Stühn Dörner Bourauel Grope Bogmann Mensch Peretz Karamuk Müller Materna Gründel Hulm Helwich Kehrt #$ Hartner Rabe Annika Robin Lennart Yannic Sophie Alina Mark Jochen Vanessa Larissa Alexander Roland OV Altenkirchen-Hachenburg OV Altenkirchen-Hachenburg OV Altenkirchen-Hachenburg OV Altenkirchen-Hachenburg OV Altenkirchen-Hachenburg OV Altenkirchen-Hachenburg OV Altenkirchen-Hachenburg OV Altenkirchen-Hachenburg OV Altenkirchen-Hachenburg OV Alzey OV Alzey " OV Alzey n e m Sabrina Johanna Evelin Dennis Saskia % Robin Bianca OV Bad Kreuznach OV Bad Kreuznach OV Bad Kreuznach OV Bad Kreuznach & ' OV Bad Kreuznach OV Bad Kreuznach Markus Felix Mark Pascal Mathieu Katja OV Bad Neuenahr-Ahrweiler OV Bad Neuenahr-Ahrweiler OV Bad Neuenahr-Ahrweiler OV Bad Neuenahr-Ahrweiler OV Bad Neuenahr-Ahrweiler OV Bad Neuenahr-Ahrweiler Dewans Müller Weirich Kremer Krötz Johanna Christian Laura Julia Bastian OV Bernkastel-Wittlich OV Bernkastel-Wittlich OV Bernkastel-Wittlich OV Bernkastel-Wittlich OV Bernkastel-Wittlich Keßler Losinski Beuter Schneider Henkel Michele Mike Victoria Nina Dana Lea OV Bingen OV Bingen OV Bingen OV Bingen OV Bingen Haljiti Kenan OV Bitburg Weber Rupp Nostadt Kopietz Heyd Hartmann ' Nicklas Schröck Petruska Mona Sebastian Dennis Sara Elisabeth Nicolas Sebastian " Carolin Lisa Carsten OV Kaiserslautern OV Kaiserslautern OV Kaiserslautern OV Kaiserslautern OV Kaiserslautern OV Kaiserslautern '%% OV Kaiserslautern OV Kaiserslautern OV Kaiserslautern m o k l l i er W d h n i c li j Fleischhauer Bell Mazurek Pohl Lebon Kahle - 9 Das neue Wüstenrot Wohnsparen. 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März in Weimar sein Amt als Bundesjugendleiter zur Verfügung. Als Nachfolgerin wurde Karin Woll vom Landesverband NRW bestimmt. Für die Nachbesetzung des freien Platzes in der Bundesjugendleitung bewarb sich Stefan Hübert vom Landesverband Rheinland-Pfalz. Krankheitsbedingt konnte er leider nicht persönlich an der Sitzung teilnehmen. Über Skype stellte er sich noch einmal vor und konnte die Wahl live verfolgen. Mit einem einstimmigen Wahlergebnis wurde Stefan Hübert in die Bundesjugendleitung gewählt. Der Landesverband Rheinland-Pfalz und die Landesjugendleitung gratulieren zu diesem Ergebnis und wünschen viel Erfolg bei den anstehenden Aufgaben. …Sicher haben Sie es bemerkt!... Zum 01.03.2016 erfolgte die zweite Stufe der Besoldungsanpassung für die Be% \ %%%%% (? Die Erhöhung betrug 2,3%, mindestens 75 Euro. Insgesamt beträgt die Erhöhung somit 4,61%. Diese Erhöhung verhindert ein weiteres Abdriften in der Besoldung nach unten. ;%^%%%_ \ %%%%`{`?;;#@%%: >| %% _ Besoldungsrückstand von der neuen Regierung ausgeglichen wird. Sterbefälle: 07.02.2016 Jünger, Franz Josef OV Landesämter Steuern + Finanzen 14 Mitgliederversammlung des OV Worms Ihre erste Mitgliederversammlung leitete die Ortsverbandsvorsitzende Simone FriedelBellavoine im Dezember 2015 und konnte den stellvertretenden Landesvorsitzenden Gerhard Bißbort, den Landesehrenvorsitzenden Detlev Stoltz, den Amtsvorsteher Edgar Leicht, sowie eine stattliche Zahl von Mitgliedern und die zu ehrenden Jubilare begrüßen. In ihrem Jahresbericht ging sie auf die gute Mitgliederentwicklung im OV Worms ein und bedankte sich bei den Teilnehmern der Demo in Mainz im März 2015. In diesem Zusammenhang hob sie den Erfolg des dbb bei der Tarifverhandlung und der Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft hervor. Außerdem erwähnte sie das gute Abschneiden der DSTG bei der Bezirkspersonalratswahl. Kassenwart Richard Kuhn berichtete über die Ein- und Ausgaben des OV und erntete Dank für die gute Kassenführung. Anschließend folgte ein Vortrag von Gerhard Bißbort. Er beleuchtete die Ereignisse des vergangenen Jahres aus der Sicht der DSTG-Landesleitung. Für 40-jährige Mitgliedschaft in der DSTG wurden die Kollegen Stefan Gehring, Hans-Jürgen Hulbert und Stephan Thomas sowie für 50-jährige Mitgliedschaft die Kollegen Peter Neuhaus und Manfred Wurmehl geehrt. Nach der Versammlung wurde in gemütlicher Runde noch die eine oder andere Diskussion geführt. v.l.n.r.: Gerhard Bißbort, Simone Friedel-Bellavoine, Manfred Wurmehl, Hans-Jürgen Hulbert, Peter Neuhaus, Stephan Thomas 15 w w w . d e b e k a . d e Versichern und Bausparen Traditioneller Partner des öffentlichen Dienstes Chancenorientierte Privatrente Garantie und Renditechancen Innovative Produkte für Ihre Altersvorsorge. 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Nein, diesmal sind wir an die Schaltstellen in der LBB-Zentrale herangetreten und haben im gemeinsamen Gespräch mit dem Geschäftsführer Holger Basten und seinem Spartenleiter für Organisation und Personal Michael Schreiber, aktuelle Themen und Entwicklungen diskutiert. Die DSTG war gleichfalls hochranging vertreten durch den Landesvorsitzenden Stefan Bayer, dem für den Tarifbereich zuständigen Vorstandsmitglied Jens Vernia sowie Manfred Hill als LBBVertreter im Landesverbandsvorstand. Man kennt sich - man schätzt sich! " # einordnen, denn es galt an bewährte Traditionen anzuknüpfen und das gemeinsame Gespräch zu suchen. Überraschend war den DSTG-Vertretern dennoch die Fülle der Informationen, die der GF Holger Basten mitzuteilen hatte. Schlagworte wie Auftragsboom, Evaluierung, Asylunterbrin&&C "&$& _&heit“ sind dabei nur exemplarisch aufgeführt und spiegeln thematisierte Inhalte des gemeinsamen Gesprächs dar. Es war schnell erkennbar, dass dabei Stolz und Besorgnis sicherlich momentan eng beieinander liegen. Der Aufwärtstrend bei den Bauvolumina ist ungebrochen und dieser wird nach heutiger Sicht im Jahr 2018 mit prognostizierten 650 Mio. € alle bisherigen Auftrags-Entwicklungen im Landesbetrieb LBB toppen. Sorgen der Vergangenheit hinsichtlich Auslastung und der zugehörigen personellen Betrachtungen sind obsolet und wurden durch die Entwicklung umgekehrt. Der Frage der DSTG-Vertreter folgend nach Ursa- chen für diesen Trendwechsel beantwortete Holger Basten für die Kundensegmente wie folgt: -Land/LBB: Infolge der Schuldenbremse angekündigte Reduzierungen schlagen nicht wie befürchtet durch, das Volumen wird nicht mehr aber auch nicht wesentlich weniger. Dort wo Gebäude mit Themen des Brandschutzes oder mit [" & C & $ den. Bei einem Gebäudebestand der in der Größenordnung von ca. 70% älter als 35 Jahre ist, kommen diesen Themen rasch zuwachsende Bedeutung zu und haben die zugehörigen Aufwendungen für den Bauunterhalt schon jetzt auf 73 Mio. € gesteigert. Der LBB hat auf diese Entwicklung organisatorisch reagiert und Zuständigkeiten verlagert. So werden wieder verstärkt Bauaufgaben im Bauunterhalt von den PM/FMAußengruppen in den Niederlassungen selbst abgewickelt. Dies führt so zu einer Entlastung des Baumanagement. Weiterhin wurden hierdurch prozessbelastend wirkende formelle Hürden durch das interne Auftragswesen reduziert. -Bund: In den Vorjahren hatte der Bund sein Auftragsvolumen komplett heruntergefahren, galt es doch zunächst bundesweite Standortfragen zu entscheiden. Als direkte Folge konnten personelle Ressourcen nicht optimal eingesetzt werden und wegen des betriebswirtschaftlich ausgerichteten Vergütungsmodus mit dem Bund entstanden hierdurch über die Zeit beim Landesbetrieb zugehörige Verluste von 10 bis 14 Mio. €. Dies ist ebenfalls Vergangenheit und 17 der Bund hat neben großen Einzelvorhaben ein komplettes ca. 500 Mio. € teures Bauprogramm gestartet. Als attraktiver Arbeitgeber sollen nunmehr auch adäquate Unterkunfts- und Arbeits &&$ der LBB in eigener Zuständigkeit und auch im Zusammenwirken mit der Auftraggeberseite re& [& Projektcontrollings, in der Zentrale angesiedelt und beispielsweise durch thematische Bündelung von gleichartigen Bauvorhaben bei einzelnen Niederlassungen. Im Verbund mit der Auftraggeberseite wurden beschleunigte Verfahren ins Leben gerufen und Abläufe verschlankt. Doch kann der Segen von Aufträgen auch wie eine Last wirken, denn alle Kunden wollen gleich gut behandelt und bedient werden. Dies sei aber momentan und auch in nächster Zeit nicht möglich, so Holger Basten und es müssen Prioritäten gesetzt werden. Was folgt ist eine steigende Zahl unzufriedener Kunden und ein hohes Beschwerdepotential. Als ein prägnantes Beispiel nannte Basten die Situation in der Niederlassung Mainz, wo sich im Bereich der Sparte Versorgungstechnik sechs Ingenieure einer Auftragssituation von derzeit 31 „großen Baumaßnahmen“ und 120 „kleinen Baumaßnahmen“ widmen müssen. Es ist unschwer erkennbar, dass dieses Mengenmodell nicht greifen kann. Gleichwohl besteht von der Kundenseite die Forderung nach Projektbesetzungen über alle Disziplinen. Da dies auch / $& $#& % den Büros gilt, wirken zugehörige delegierende Maßnahmen nur bedingt entlastend. Einen positiven Aspekt wollte Holger Basten aber nicht unerwähnt lassen, denn in 2015 durfte der LBB alle personellen Abgänge wieder ersetzen und seitens des Finanzministeriums wurden für Großprojekte des Bundes in einzelnen Niederlassungen sogar zweistelliger Höhe Zusatzstellen genehmigt. Nach Aussage von Basten %/ & }\ Y</ C diese Mehreinstellungen umgehend aufgezehrt wurden. Dieses Mal war es die Einbindung des [&" gungsmöglichkeiten von Asylsuchenden. Praktisch wie als Welle wirkend, waren zeitweise 150 Mitarbeiter in diese Aufgabenstellung eingebunden und haben im Ergebnis kurzfristig ca. 15.000 Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen. Eine bemerkenswerte Leistung, die nach Aussage Bastens auch Lob und Anerkennung unserer Finanzministerin Doris Ahnen im Beirat des Landesbetriebes erzeugt hat. Die zugehörige Bindung der Personalressourcen hat aber an anderer Stelle somit gefehlt. Auf die Frage nach möglichen Folgen angespro- v.l.n.r.: Michael Schreiber, Holger Basten, Stefan Bayer, Manfred Hill, Jens Vernia 18 chen, kann Holger Basten in der Beantwortung eine emotionale Regung nicht verbergen, da man sich nunmehr thematisch dem Schlagwort _&{ } C wenn wie beispielsweise bereits praktiziert, ein Ressort im Bereich der Bildung eigene Wege geht und große Baumaßnahmen in vereinfachten Verfahren mit funktionaler Leistungsbeschreibung und zugehörigen Vergabeverfahren an Generalplaner und Generalunternehmer selbst durchführen darf, während der Landesbetrieb selbst mittelstandsfördernd wirken und gewerkmäßig ausschreiben muss. Während der Bund schon diesen Engpass hinsichtlich Umsetzung von großen Bauvolumina erkannt hat und mit Erleichterungen reagierte, ist auf Landesseite mit Einführung der neuen RLBau eher eine weitere Beschränkung des selbstständigen Handelns im Landesbetrieb als zusätzliches Beschwernis eingeläutet worden. Gibt es noch Änderungen die für den LBB anstehen können? Auf diese Frage der DSTG-Vertreter reagierte Holger Basten mit Verweis auf die derzeitige Evaluierung des Landesbetriebes im Bereich des Vermietermodells. Hier erwartet die Geschäftsführung in ihrer Grunderwartung vor allem Transparenz im Verfahren und einen seriösen Umgang mit den Inhalten. Ob von den Ergebnissen eine neue Richtungsentscheidung ausgehen wird ist derzeit noch unklar. Wenn aber hieraus resultierend die Entscheidungsspielräume in der Führung des Landesbetriebes künftig weiter eingeschränkt werden, kann dieses Erfolgsmodell der letzten 20 Jahre so nicht weitergeführt werden. Der dann notwendige Spagat zwischen bisherigen betriebswirtschaftlichen Aspekten oder gestärkter verwaltungsmäßiger Steuerung/Einbindung führt dann unwei& X#"<#[ [ die jetzige Einbindung der Personalvertretung in den Prozess ein notwendiges und gewerkschaftlich unterstütztes Zwischenergebnis. Gleichfalls muss aus Sicht der DSTG auch die Geschäftsführung umfassend und gleichberechtigt in den Prozess eingebunden sein. Dies umso mehr, da die Evaluierung nicht aus dem Landesbetrieb heraus erarbeitet wird, sondern extern beauftragt an eine Beratungsgesellschaft. Wo sieht die Geschäftsleitung denn Unterstützungspotential bei den Gewerkschaften? Mit dieser Fragestellung wurde ein neues Thema mit neuen Problemen eingeläutet, das eng mit der derzeitigen Personalgewinnung einhergeht. Während die DSTG sicherlich nicht helfen kann, wenn es beispielsweise um die NL Weilerbach geht und den bislang vergeblichen Versuch dort die genehmigte Stellenzahl von 60 Mitarbeitern zu erreichen. Dort wo trotz besserer Vergütung und gewährten Zulagen das gesetzte Ziel nicht umgesetzt werden konnte und man sich die Frage stellen muss, ob das infrastrukturelle Umfeld oder die anspruchsvolle Aufgabenstellung im Zusammenwirken mit der US-Seite hier hemmend wirken. Helfen können die Gewerkschaften allgemein bei der Gestaltung künftiger Tarifverträge. Im Bereich des Landesbetriebes führen bisherige Regelungen des TV-L regelmäßig zu schwer vermittelbaren und demotivierenden Fallstellungen. Denn immer wenn es gilt Funktionsstellen zu besetzten (Übergang E11-E12) oder Mitarbeiter verantwortlich mit erweiterten Führungsaufgaben zu betrauen (Übergang E12E13), dämpft die einhergehende Vergütung die monetären Erwartungen einschneidend. Dort wo in regelmäßig auftretenden Konstellationen die Mehrvergütung auf einen Garantiebetrag reduziert wird und die greifende Änderung der Jahressonderzahlung zusätzlich reduzierend wirkt, kann Leistung und Engagement derzeit nicht belohnt werden. Gleiches gilt im Bereich der Techniker, wo der TV-L nur sehr restringiert monetäre Leistungsanreize zulässt. Hier hat der Landesbetrieb in Abstimmung mit dem Finanzministerium 2015 erstmalig wieder ein eingeschränktes Programm aufgelegt, um in den Niederlassungen solche leistungsstarken Techniker zu fördern. Dies wird aus Sicht der DSTG als erster Schritt ausdrücklich begrüßt, kann aber nur ein Anfang sein und muss kontinuierlich weitergeführt werden. Nach Einschätzung des Spartenleiters Personal führen derzeit eher „weiche Faktoren“ im LBB zu Einstellungsverhältnissen und nicht die Vergü&C % Dienst mit einer allgemeinen Eingangsvergütung des Ingenieurs in E 10, den speziellen Schlechterstellungen im TV-L wie aufgezeigt und dem zwischenzeitlich eingetretenen Auseinanderdriften gegenüber dem TVöD, ist der Landesbetrieb immer weniger am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig. An dieser Stelle wurde vom Vorsitzenden Stefan Bayer die gewerkschaftliche Unterstützungszusage erneuert und an dem Tarifexperten 19 ^ %/ %<&& }che und die nächste Tarifrunde mit auf den Weg gegeben. Nach Meinung von Michael Schreiber müssen angesichts der im erheblichen Umfang anstehenden altersbedingtern Abgänge in den nächsten Jahren alle mögliche Anstrengungen unternommen werden, den LBB einerseits für Neueinsteiger attraktiv zu machen und weiterhin für bereits im Landesbetrieb tätige leistungsstarke Ingenieure und auch Techniker eine ange < $#& "netär abzuwürgen. Ist die Wiederaufnahme der Ausbildung zum gehobenen technischen Verwaltungsdienst eine mögliche Alternative zur Gewinnung des notwendigen Nachwuchses? Diese Frage der DSTGVertreter konnte von Holger Basten nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden, denn zunächst müsste es nach Aussage Bastens gelingen, die %" ]&& hinsichtlich der personellen Betreuung an den Stand des letzten Ausbildungslehrgangs vor fast 20 Jahren anzuknüpfen. Die notwendige Zeit dieser Vorbereitung, verbunden mit der dann anschließenden Ausbildung, könne daher keine schnelle Entlastung in dieser Thematik bringen. Letztlich war es die Zeit, die der Unterredung zwischen der Geschäftsführung und der DSTG ein Ende machte, denn Themen und die Bereitschaft waren auf beiden Seiten noch vorhanden. PS: Ein Thema und eine Botschaft muss noch erwähnt werden! Auf die Frage nach dem Umsetzungsstand „Weiterentwicklung Zentrale Dienste, (WZD) angesprochen, erwiderte Holger Basten: „Wir sind im Plan!“ Trotz Überraschungen in der Dynamik bei personellen Abgängen und im Aufgabenzuwachs einzelner Bereiche, soll der Prozess wie vorgesehen zu einem geordneten Ende gebracht werden. Insbesondere die Folgeorganisationen vom ehemaligen Sachgebiet Recht & Verträge sind stärker von den ein& Y$#& "$ daher noch etwas nacheilen müssen. Im Jahr 2016 sind seitens der Geschäftsführung aber keine größeren Umorganisationsprojekte vorgesehen. Letztere Aussage wird seitens der DSTG ausdrücklich begrüßt, denn sie erspart den Beschäftigten im Landesbetrieb LBB in diesen ohnehin schwierigen Zeiten ein internes Auseinandersetzen mit selbst gesetzten Veränderungen. Fortsetzung folgt! (T;#@%_ LBB Niederlassung Koblenz Zur 25-jährigen Mitgliedschaft im Ortsverband wurde der Kollege Wolfgang Häb mit einer Urkunde, zugehöriger Anstecknadel und einem Präsent geehrt. Vorgenommen wurde die Ehrung durch Manfred Hill, Mitglied des Landesverbandsvorstandes. $ ein starkes Eintrittsjahr, denn es werden im Verlauf des Jahres 2016 noch weitere Ehrungen folgen. 20 " #$& April 2016 70. Geburtstag 14.04.1946 17.04.1946 Ochs, Reinhard Dworak, Roswitha OV Simmern OV Landau 80. Geburtstag 02.04.1936 08.04.1936 23.04.1936 Pesch, Helmut Wendt, Rudolf Hill, Leo Willi OV Trier OV Ludwigshafen OV Koblenz 90. Geburtstag 15.04.1926 Hillen, Helmut OV Neuwied 91. Geburtstag 02.04.1925 12.04.1925 Wagner, Ulrich Hammes, Hans OV Mayen OV Koblenz 92. Geburtstag 10.04.1924 Kallenbach, Reinhold OV Koblenz 93. Geburtstag 29.04.1923 Gielsdorf, Fritz OV Neuwied Wir gratulieren unserem ältesten Mitglied Helmut Schneider (OV Neustadt) zum 100-jährigen Wiegenfeste! ' ( & ')*#+ ,-" . "/# &$& / ( &0 # & 2 Hinweis Die nächste Ausgabe des DSTG Klartextes erscheint Ende April 2016.
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