Arbeitgeberverband der Schrott-Recycling-Wirtschaft informiert

NEWSLETTER
Tarif
Ausgabe 84/03.11.2015
Arbeitgeberverband der Schrott-Recycling-Wirtschaft informiert über
den erzielten Tarifabschluss
(Cos/Coh) Nachrichtlich geben wir den Tarifabschluss des Arbeitgeberverbandes der
Schrott-Recycling-Wirtschaft an unsere Mitglieder weiter, der in der zweiten Verhandlungsrunde am 02.11.2015 in Düsseldorf
zwischen der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes und der Verhandlungskommission der IG Metall erzielt wurde:
• Für die Monate September und Oktober
2015 wurde eine Einmalzahlung von
100 € vereinbart.
• Ab 01.11.2015 werden in den Lohn- und
Gehaltstabellen alle Löhne und Gehälter
um jeweils 40 € angehoben.
• Ab 01.09.2015 werden die Ausbildungsvergütungen in allen Ausbildungsjahren
um 15 € angehoben.
• Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt 8 Monate und endet am 30.04.2016.
Die Kommissionen haben eine Erklärungsfrist bis zum 11.11.2015 vereinbart. Mit einer
Bestätigung beider Seiten ist zu rechnen.
Zur Klarstellung: Diese Tariferhöhungen
haben unmittelbare Rechtswirkung nur für
die Mitglieder des Arbeitgeberverbands der
Schrott-Recycling-Wirtschaft. Nur diese sind
im Sinne des Tarifvertragsgesetzes tarifgebunden und müssen die Erhöhungen an ihre
Mitarbeiter weitergeben. Dies schließt nicht
aus, dass sich nicht-tarifgebundene Stahlrecyclingbetriebe auf freiwilliger Basis an dem
Tarifabschluss orientieren. Ein Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf die Erhöhungen
besteht nicht.
Herausgeber: BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V.
Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Dr. Rainer Cosson
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