NEWSLETTER Tarif Ausgabe 84/03.11.2015 Arbeitgeberverband der Schrott-Recycling-Wirtschaft informiert über den erzielten Tarifabschluss (Cos/Coh) Nachrichtlich geben wir den Tarifabschluss des Arbeitgeberverbandes der Schrott-Recycling-Wirtschaft an unsere Mitglieder weiter, der in der zweiten Verhandlungsrunde am 02.11.2015 in Düsseldorf zwischen der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes und der Verhandlungskommission der IG Metall erzielt wurde: • Für die Monate September und Oktober 2015 wurde eine Einmalzahlung von 100 € vereinbart. • Ab 01.11.2015 werden in den Lohn- und Gehaltstabellen alle Löhne und Gehälter um jeweils 40 € angehoben. • Ab 01.09.2015 werden die Ausbildungsvergütungen in allen Ausbildungsjahren um 15 € angehoben. • Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt 8 Monate und endet am 30.04.2016. Die Kommissionen haben eine Erklärungsfrist bis zum 11.11.2015 vereinbart. Mit einer Bestätigung beider Seiten ist zu rechnen. Zur Klarstellung: Diese Tariferhöhungen haben unmittelbare Rechtswirkung nur für die Mitglieder des Arbeitgeberverbands der Schrott-Recycling-Wirtschaft. Nur diese sind im Sinne des Tarifvertragsgesetzes tarifgebunden und müssen die Erhöhungen an ihre Mitarbeiter weitergeben. Dies schließt nicht aus, dass sich nicht-tarifgebundene Stahlrecyclingbetriebe auf freiwilliger Basis an dem Tarifabschluss orientieren. Ein Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf die Erhöhungen besteht nicht. Herausgeber: BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Dr. Rainer Cosson 1/1
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