Drogenkunde Für ein Recht in den Lehrplan: auf Rausch: Drogenkunde im Unterricht wäre eine echte Alternative. Aufgeklärte Leute würden mal realistisch über die verschiedenen Drogen aufklären. Über Herkunft, Verwendung, Wirkung und Gefahren. Über das was die alten Chinesen geschnieft haben und was bei den Indianern in der Friedenspfeife war, warum die Zigarette mit dem Kapitalismus kam und wie der Kaffee entstand. Welche Alkoholdosierung sich mit was verträgt. Wie man dosiert genießt, statt in sich rein zu schütten, wie unsere Alten manchmal. Warum Crack oder Heroin Scheiße sind und wie man wann drauf ist und dennoch die Gesundheit schützt. Vor allem wäre dies die Chance nicht Generationen mit dem Schrott von wegen "irgendwann an der Nadel hängen" und "Haschisch spritzen...“ zuzuschütten. Wo jeder sieht, dass das mit der Realität nichts zu tun hat. Drogenkunde im Lehrplan erfordert ein wenig Mut, aber der Aufwand lohnt sich. Die Grünen und die Sozis sind auch bei dieser Forderung wieder umgefallen, also unterstützt die PDS bei der Forderung nach Drogenkunde. Cannabis: Cannabis ist Arznei, zarte Droge und Nutzpflanze. Cannabisprodukte werden aus der Hanfpflanze gewonnen. Hanf ist eine biologische Solarzelle mit dem besten Energieoutput und Hanfklamotten halten fast ewig. Der Hauptwirkstoff der Cannabispflanzen ist THC (Tetrahydrocannabinol). Verwendungsformen von Cannabis sind Marihuana (Blüten, Blätter, Stengel) und Haschisch (Harz). Der THC-Gehalt ist bei den weiblichen Pflanzen wesentlich größer als bei den männlichen. Die Wirkungen des Cannabiskonsums hängen im wesentlichen von der Situation und vom Zustand ab, in welchem der Genuss erfolgt. THC bewirkt einen in der Regel als angenehm empfunden Rauschzustand. Dabei wird subjektiv die Gefühlsintensität beim Hören von Musik, beim Betrachten von Bildern, bei Essen und Trinken und bei sexueller Aktivität gesteigert. Dieser Zustand dauert zwischen ein und drei Stunden. Cannabis kann auch als Heil- und Schmerzmittel z.B. bei Krebs, AIDS oder Malaria eingesetzt werden. Beim Konsum von Cannabisprodukten kommt es kaum zu Toleranzbildungen, die Konsumenten kommen über Jahre ohne Dosissteigerungen aus; körperliche Abhängigkeiten entstehen nicht. Cannabisprodukte sind nicht billig. In Hessen beispielsweise kostet ein Gramm Hasch/Grün oder Gras/Indoor-Hydro DM 10 - 15 (Legalisiert würde es den Geldbeutel weit weniger belasten). Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist das Verbot von Cannabis von der Verfassung gedeckt. Die Strafandrohung soll bei kleinen Mengen aber nicht umgesetzt werden. Der Richter Neskovic ging noch weiter. Er fordert für alt und jung das gleiche Recht auf Rausch. In Hessen soll die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einstellen, wenn bei konsumbezogener Begehungsweise der Beschuldigte mit Mengen bis zu 30g Haschisch oder Marihuana Umgang hatte. Der Cannabiskonsum ist also nicht erlaubt! Und die Sauerei mit dem Führerscheinentzug oder mit dem Haarspitzentest gibt es nicht nur bei Daum. Dass ein Verbot kurzsichtig ist, liegt auf der Hand. Ein Verbot bedeutet immer, dass irgendetwas gefährlich sein soll. Wenn man nun aber feststellt, dass es mit der Gefährlichkeit der einen Droge nicht so weit her ist, kommt man möglicherweise auf die Idee, dass auch andere Drogen nicht so gefährlich sind. Die Verbotspolitik produziert also die Probleme, die sie zu bekämpfen vorgibt. Die relativ ungefährlichen Cannabisprodukte kann man nur auf dem Schwarzmarkt erwerben, auf dem es auch die sog. harten Drogen gibt. Dass da versucht wird, auch andere Drogen an den Mann zu bringen, liegt auf der Hand. Bei einem legalen Handel würde der Staat zumindest wegen der Umsatzsteuer partizipieren, Konsumenten würden nicht illegalisiert werden. Ausserdem müssten sich Cannabis-Konsumenten ihr Gras oder ihr Dope nicht auf dem Schwarzmarkt bei Heroindealern oder anderen Gestalten holen. Tips und Tricks: n Der Anbau Zu erst einmal besorge dir vernünftigen Samen. Empfohlen wird Silver Haze oder Northern Lights. Den Samen in einen Plastikbecher in eine Gemisch aus Torf und Gartenerde einpflanzen. Später dann umsteigen auf Blumentöpfe mit 10 bis 25 Liter Fassungsvermögen. In jeden Topf maximal drei Pflanzen geben. Der eingepflanzte Samen braucht gute Beleuchtung, mindestens 150 W pro Quadratmeter und dies 16-18 Stunden täglich. Die Lutfttemperatur sollte zwischen 24 und 26 Grad Celsius liegen, die Luftfeuchtigkeit 50-70%. Wenn du ein- bis zweimal die Woche gießt, ist dies völlig ausreichend. n Kekse backen Beim Backen immer kleine Mengen Dope verwenden. Gras ist nicht so geeignet. THC ist in Fett oder Alkohl löslich und muss ordentlich erhitzt werden. Genug der Vorrede: Zerbröselt etwas Dope und erhitzt es mit wenig Butter. Das erhitzte Konglomerat, wenn es zu einer breiigen Substanz geworden ist, wird in den möglichst fetthaltigen Teig gemischt. Dann ab in den Backofen. Bei 180 bis 200 Grad dort 30 Minuten (maximal) backen. n Kakao Zwei Teelöffel Kakao (kein Instantpulver) und zwei bis drei Teelöffel Zucker in eine Tasse geben, verrühren und Kondesmilch dazu geben. Das ganze zu einem dicken Brei verrühren. Dann etwas zerbröseltes Dope in einem Löffel mit Öl oder Fett ein paar Minuten lang erhitzen. Abkühlen und in den Kakaobrei geben, gut verrühren. Heiße Milch dazu geben und gut umrühren. n Mehr Wissen Für alle Internetnutzer empfiehlt sich u.a.: n www.hanfwelt.de (was kostet das Gramm in Eurer Region) n www.hanfplantage.de (Kifferradio alle 14 Tage im Internet) n www.cannabis-archiv.de (Wachstum und Aufzucht von Hanf) n www.kiffen.de (informative Site mit psychedelischem Fraktal) Für alle Bücherwürmer: n Grinspoon/Bakalar: Marihuana, die verbotene Medizin n Herer: Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf - Cannabis - Marihuana n Rippchen (Hrsg.): Das Recht auf Rausch n Benjamin: Über Haschisch n Hai: Das definitive deutsche Hanf-Handbuch. Die grüne Kraft n Homan: Das Haschischverbot Die Mär von der Unsere Einstiegsdroge: Forderungen: „Wer kifft, wird automatisch auch irgendwann einmal andere Drogen wie Heroin oder Kokain nehmen“, so die gängig Meinung. Alles Lüge! Die Fakten –im übrigen auch die Sachverständigen vom Bundesverfassungsgericht- sagen etwas anderes: Zunächst gibt es keinen medizinischen und biologischen Auslöser für die Behauptung, dass Konsumenten sogenannter weicher Drogen auf harte Drogen umsteigen. Es gibt ca. vier Millionen Cannabiskonsumenten und ca. 100.000 Heroinkonsumenten in Deutschland. Ca. 95 Prozent der Heroinkonsumenten haben früher Cannabis geraucht, aber lediglich 5 Prozent der Cannabiskonsumenten greifen irgendwann auf härtere Drogen zurück. Wahrscheinlich haben auch 95 Prozent der Heroinkosumenten früher geraucht, Kaffee getrunken oder sind von Muttermilch genährt worden. Der Cannabiskonsum hat in seiner Zielrichtung eine mehr beruhigende Wirkung, die Drogen Kokain und Heroin hingegen eine stark euphorisierende. Es handelt sich also um zwei völlig verschiedene Dinge. Wer mit offenen Augen durch das Land geht stellt fest, dass immer noch Alkohol und Nikotin die Drogen Nummer eins sind. Der Vater, der immer noch lamentiert, hält seine Droge in der Hand. Alles eine Frage der Dosis: Die körperliche Abhängigkeit von Cannabisprodukten ist ausgesprochen gering. Allerdings können bei dauerhaftem und exzessivem Konsum Entzugserscheinungen in Form von Nervosität, Reizbarkeit und Schlafstörung auftreten. Diese Erscheinungen verschwinden aber nach einigen Tagen wieder. Herz und Kreislauf werden durch Cannabiskonsum nicht beeinträchtigt. Die zuweilen auch auftretende psychische Abhängigkeit äußert sich darin, dass nur noch der Joint ein Glücksgefühl erzeugt, andere Anstrengungen zur Erlangung eines solchen Gefühls unterbleiben. Medizinische Hinweise, dass der Cannabiskonsum orginär Psychosen hervorruft gibt es keine.Im Vergleich zum Alkohol ist Cannabis vergleichsweise harmlos. Alkohol führt zu psychischer und physischer Abhängigkeit. Es gibt mehrere Millionen Alkoholiker und jedes Jahr ca. 40.000 Alkoholtote. Dagegen gibt es keinen Fall eines Toten, der an einer Überdosis Cannabis gestorben ist, was auch unmöglich ist, weil es keine wissenschaftlich ermittelte tödliche (letale) Dosis gibt. Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei Alkoholabhängigen schwere körperliche Entzugserscheinungen auf, während bei Cannabisprodukten praktisch keine körperlichen Entzugserscheinungen beobachtet werden. n Entkriminalisierung des Gebrauchs von Cannabisprodukten, d.h. Besitz und Erwerb zum Eigenverbrauch sollen straflos sein. Dazu muss gesetzlich festgeschrieben werden, welche Menge als Eigenverbrauch gilt. n Drogenkunde im Schulunterricht. Dabei soll realistisch über die Sozialgeschichte der einzelnen Drogen, ihre Wirkungen, angemesse Anwendung als Haschisch an die Schule: KEINE MACHT DEN DOOFEN Genußformen und über Gefahren des Drogenkonsums informiert werden. n Legalisierung von Cannabisprodukten bei einem Abgabeverbot für Menschen unter 16 Jahre. Abgabestellen sollen gesetzlich verpflichtet werden, in Beipackzetteln ("Fragen sie ihren Arzt oder Apotheker") über den THC-Gehalt und mögliche Risiken zu informieren. n Fahrverzicht beim Konsum von Cannabis. Genau so wie man nicht mit Alkohol Auto fahren sollte, ist ein Verzicht auf das Autofahren beim Konsum von Cannabisprodukten angebracht. Herausgegeben vom Landesvorstand der PDS Hessen Kurfürstenstr. 8 60486 Frankfurt Tel.: 069-706502 Fax: 069-7072783 Mail: [email protected] Net: www.pds-hessen.de Redaktion: Diether Dehm, Mark Seibert (ViSdP) H E S S E N
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