Drogenkunde in den Lehrplan: Cannabis

Drogenkunde Für ein Recht
in den Lehrplan: auf Rausch:
Drogenkunde im Unterricht wäre eine echte Alternative. Aufgeklärte Leute würden mal realistisch
über die verschiedenen Drogen aufklären. Über
Herkunft, Verwendung, Wirkung und Gefahren.
Über das was die alten Chinesen geschnieft haben
und was bei den Indianern in der Friedenspfeife war,
warum die Zigarette mit dem Kapitalismus kam und
wie der Kaffee entstand. Welche Alkoholdosierung
sich mit was verträgt. Wie man dosiert genießt, statt
in sich rein zu schütten, wie unsere Alten manchmal. Warum Crack oder Heroin Scheiße sind und
wie man wann drauf ist und dennoch die Gesundheit schützt.
Vor allem wäre dies die Chance nicht Generationen mit dem Schrott von wegen "irgendwann an
der Nadel hängen" und "Haschisch spritzen...“ zuzuschütten. Wo jeder sieht, dass das mit der Realität nichts zu tun hat.
Drogenkunde im Lehrplan erfordert ein wenig Mut,
aber der Aufwand lohnt sich.
Die Grünen und die Sozis sind auch bei dieser Forderung wieder umgefallen, also unterstützt die PDS
bei der Forderung nach Drogenkunde.
Cannabis:
Cannabis ist Arznei, zarte Droge und Nutzpflanze.
Cannabisprodukte werden aus der Hanfpflanze gewonnen. Hanf ist eine biologische Solarzelle mit
dem besten Energieoutput und Hanfklamotten halten fast ewig. Der Hauptwirkstoff der Cannabispflanzen ist THC (Tetrahydrocannabinol).
Verwendungsformen von Cannabis sind Marihuana (Blüten, Blätter, Stengel) und Haschisch (Harz).
Der THC-Gehalt ist bei den weiblichen Pflanzen
wesentlich größer als bei den männlichen. Die Wirkungen des Cannabiskonsums hängen im wesentlichen von der Situation und vom Zustand ab, in
welchem der Genuss erfolgt. THC bewirkt einen in
der Regel als angenehm empfunden Rauschzustand.
Dabei wird subjektiv die Gefühlsintensität beim
Hören von Musik, beim Betrachten von Bildern,
bei Essen und Trinken und bei sexueller Aktivität
gesteigert. Dieser Zustand dauert zwischen ein und
drei Stunden. Cannabis kann auch als Heil- und
Schmerzmittel z.B. bei Krebs, AIDS oder Malaria
eingesetzt werden.
Beim Konsum von Cannabisprodukten kommt es
kaum zu Toleranzbildungen, die Konsumenten
kommen über Jahre ohne Dosissteigerungen aus;
körperliche Abhängigkeiten entstehen nicht.
Cannabisprodukte sind nicht billig. In Hessen beispielsweise kostet ein Gramm Hasch/Grün oder
Gras/Indoor-Hydro DM 10 - 15 (Legalisiert würde
es den Geldbeutel weit weniger belasten).
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist das
Verbot von Cannabis von der Verfassung gedeckt.
Die Strafandrohung soll bei kleinen Mengen aber
nicht umgesetzt werden. Der Richter Neskovic ging
noch weiter. Er fordert für alt und jung das gleiche
Recht auf Rausch.
In Hessen soll die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einstellen, wenn bei konsumbezogener Begehungsweise der Beschuldigte mit
Mengen bis zu 30g Haschisch oder Marihuana
Umgang hatte.
Der Cannabiskonsum
ist also nicht erlaubt!
Und die Sauerei mit
dem Führerscheinentzug oder mit dem
Haarspitzentest gibt es
nicht nur bei Daum.
Dass ein Verbot kurzsichtig ist, liegt auf der
Hand. Ein Verbot bedeutet immer, dass
irgendetwas gefährlich sein soll. Wenn man nun
aber feststellt, dass es mit der Gefährlichkeit der
einen Droge nicht so weit her ist, kommt man möglicherweise auf die Idee, dass auch andere Drogen
nicht so gefährlich sind. Die Verbotspolitik produziert also die Probleme, die sie zu bekämpfen vorgibt.
Die relativ ungefährlichen Cannabisprodukte kann
man nur auf dem Schwarzmarkt erwerben, auf dem
es auch die sog. harten Drogen gibt. Dass da versucht wird, auch andere Drogen an den Mann zu
bringen, liegt auf der Hand.
Bei einem legalen Handel würde der Staat zumindest wegen der Umsatzsteuer partizipieren, Konsumenten würden nicht illegalisiert werden.
Ausserdem müssten sich Cannabis-Konsumenten
ihr Gras oder ihr Dope nicht auf dem Schwarzmarkt
bei Heroindealern oder anderen Gestalten holen.
Tips und Tricks:
n Der Anbau
Zu erst einmal besorge dir vernünftigen Samen.
Empfohlen wird Silver Haze oder Northern Lights.
Den Samen in einen Plastikbecher in eine Gemisch
aus Torf und Gartenerde einpflanzen. Später dann
umsteigen auf Blumentöpfe mit 10 bis 25 Liter Fassungsvermögen. In jeden Topf maximal drei Pflanzen geben. Der eingepflanzte Samen braucht gute
Beleuchtung, mindestens 150 W pro Quadratmeter
und dies 16-18 Stunden täglich. Die Lutfttemperatur
sollte zwischen 24 und 26 Grad Celsius liegen, die
Luftfeuchtigkeit 50-70%. Wenn du ein- bis zweimal die Woche gießt, ist dies völlig ausreichend.
n Kekse backen
Beim Backen immer
kleine Mengen Dope
verwenden. Gras ist
nicht so geeignet.
THC ist in Fett oder
Alkohl löslich und
muss ordentlich erhitzt werden.
Genug der Vorrede:
Zerbröselt etwas Dope
und erhitzt es mit wenig Butter. Das erhitzte Konglomerat, wenn es zu einer breiigen Substanz geworden ist, wird in den möglichst fetthaltigen Teig
gemischt. Dann ab in den Backofen. Bei 180 bis
200 Grad dort 30 Minuten (maximal) backen.
n Kakao
Zwei Teelöffel Kakao (kein Instantpulver) und zwei
bis drei Teelöffel Zucker in eine Tasse geben, verrühren und Kondesmilch dazu geben. Das ganze
zu einem dicken Brei verrühren. Dann etwas
zerbröseltes Dope in einem Löffel mit Öl oder Fett
ein paar Minuten lang erhitzen. Abkühlen und in
den Kakaobrei geben, gut verrühren. Heiße Milch
dazu geben und gut umrühren.
n Mehr Wissen
Für alle Internetnutzer empfiehlt sich u.a.:
n www.hanfwelt.de (was kostet das Gramm in
Eurer Region)
n www.hanfplantage.de (Kifferradio alle 14
Tage im Internet)
n www.cannabis-archiv.de (Wachstum und
Aufzucht von Hanf)
n www.kiffen.de (informative Site mit
psychedelischem Fraktal)
Für alle Bücherwürmer:
n Grinspoon/Bakalar: Marihuana, die verbotene
Medizin
n Herer: Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze
Hanf - Cannabis - Marihuana
n Rippchen (Hrsg.): Das Recht auf Rausch
n Benjamin: Über Haschisch
n Hai: Das definitive deutsche Hanf-Handbuch.
Die grüne Kraft
n Homan: Das Haschischverbot
Die Mär von der Unsere
Einstiegsdroge: Forderungen:
„Wer kifft, wird automatisch auch irgendwann einmal andere Drogen wie Heroin oder Kokain nehmen“, so die gängig Meinung. Alles Lüge! Die Fakten –im übrigen auch die Sachverständigen vom
Bundesverfassungsgericht- sagen etwas anderes:
Zunächst gibt es keinen medizinischen und biologischen Auslöser für die Behauptung, dass Konsumenten sogenannter weicher Drogen auf harte Drogen umsteigen. Es gibt ca. vier Millionen Cannabiskonsumenten und ca. 100.000 Heroinkonsumenten
in Deutschland. Ca. 95 Prozent der Heroinkonsumenten haben früher Cannabis geraucht, aber
lediglich 5 Prozent der Cannabiskonsumenten greifen irgendwann auf härtere Drogen zurück. Wahrscheinlich haben auch 95 Prozent der
Heroinkosumenten früher geraucht, Kaffee getrunken oder sind von Muttermilch genährt worden. Der
Cannabiskonsum hat in seiner Zielrichtung eine
mehr beruhigende Wirkung, die Drogen Kokain und
Heroin hingegen eine stark euphorisierende. Es handelt sich also um zwei völlig verschiedene Dinge.
Wer mit offenen Augen durch das Land geht stellt
fest, dass immer noch Alkohol und Nikotin die Drogen Nummer eins sind. Der Vater, der immer noch
lamentiert, hält seine Droge in der Hand.
Alles eine Frage
der Dosis:
Die körperliche Abhängigkeit von Cannabisprodukten ist ausgesprochen gering. Allerdings können bei dauerhaftem und exzessivem Konsum
Entzugserscheinungen in Form von Nervosität,
Reizbarkeit und Schlafstörung auftreten. Diese Erscheinungen verschwinden aber nach einigen Tagen wieder. Herz und Kreislauf werden durch
Cannabiskonsum nicht beeinträchtigt. Die zuweilen auch auftretende psychische Abhängigkeit äußert sich darin, dass nur noch der Joint ein Glücksgefühl erzeugt, andere Anstrengungen zur Erlangung eines solchen Gefühls unterbleiben. Medizinische Hinweise, dass der Cannabiskonsum orginär
Psychosen hervorruft gibt es keine.Im Vergleich
zum Alkohol ist Cannabis vergleichsweise harmlos. Alkohol führt zu psychischer und physischer
Abhängigkeit. Es gibt mehrere Millionen Alkoholiker und jedes Jahr ca. 40.000 Alkoholtote. Dagegen gibt es keinen Fall eines Toten, der an einer
Überdosis Cannabis gestorben ist, was auch unmöglich ist, weil es keine wissenschaftlich ermittelte
tödliche (letale) Dosis gibt. Nach dem Absetzen von
Alkohol treten bei Alkoholabhängigen schwere körperliche Entzugserscheinungen auf, während bei
Cannabisprodukten praktisch keine körperlichen
Entzugserscheinungen beobachtet werden.
n Entkriminalisierung des Gebrauchs
von Cannabisprodukten, d.h. Besitz und
Erwerb zum Eigenverbrauch sollen
straflos sein. Dazu muss gesetzlich festgeschrieben werden, welche Menge als
Eigenverbrauch gilt.
n Drogenkunde im Schulunterricht.
Dabei soll realistisch über die Sozialgeschichte der einzelnen Drogen, ihre
Wirkungen, angemesse Anwendung als
Haschisch
an die Schule:
KEINE
MACHT DEN
DOOFEN
Genußformen und über Gefahren des
Drogenkonsums informiert werden.
n Legalisierung von Cannabisprodukten
bei einem Abgabeverbot für Menschen
unter 16 Jahre. Abgabestellen sollen
gesetzlich verpflichtet werden, in Beipackzetteln ("Fragen sie ihren Arzt oder
Apotheker") über den THC-Gehalt und
mögliche Risiken zu informieren.
n Fahrverzicht beim Konsum von Cannabis. Genau so wie man nicht mit Alkohol Auto fahren sollte, ist ein Verzicht
auf das Autofahren beim Konsum von
Cannabisprodukten angebracht.
Herausgegeben vom
Landesvorstand der PDS Hessen
Kurfürstenstr. 8
60486 Frankfurt
Tel.: 069-706502
Fax: 069-7072783
Mail: [email protected]
Net: www.pds-hessen.de
Redaktion: Diether Dehm, Mark Seibert (ViSdP)
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