Peter Cremer-Schaeffer: Cannabis. Was man weiß, was man wissen

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Buchankündigungen
KV-Blatt 03.2016
Peter Cremer-Schaeffer
Cannabis. Was man weiß,
was man wissen sollte
Impressum
Patienten freigegeben werden. Die
Diskussion um Cannabis als Medikament hat auch den Deutschen Bundestag erreicht. Ende 2015 lag ein Referentenentwurf für ein Gesetz vor, das
Ärzten die Verschreibung von Medizinalhanf ermöglichen, die Erstattung für
die Therapiekosten verbindlich regeln
und den Anbau der Pflanze zu medizinischen Zwecken in Deutschland erlauben soll. Vor diesem Hintergrund tut
eine sachliche Diskussion des Poten­
zials von Cannabis not.
Peter Cremer-­Schaeffer: Cannabis. Was
man weiß, was man wissen sollte,
Stuttgart 2016,
Hirzel, 122 Seiten, € 14,80
Für die einen ist ein Joint eine willkommene Abwechslung im Alltag, für
die anderen steht Kiffen am Beginn
einer Suchtkarriere mit Verelendung
und ­Kriminalität. Nach deutschem
Recht ist der Konsum von Haschisch
und Marihuana nicht strafbewehrt,
Erwerb, Besitz und Handel sind es
sehr wohl; anders als in den Niederlanden gibt es in Deutschland keine
legale Vertriebsstruktur. Der Inhaltsstoff Tetrahydrocannabinol (THC)
wirkt entspannend, krampflösend und
appetitanregend, er kann auf Antrag
des Arztes vom BfArM zur Behandlung etwa von Krebs-, MS- oder Aids-
Der Autor Dr. Peter Cremer-Schaeffer
ist Facharzt für Anästhesiologie, seit
2009 leitet er die Bundesopiumstelle.
Mit dem vorliegenden Buch unterscheidet er zwischen der Droge und
dem Medikament. Er rekonstruiert
den Weg der Pflanze nach Europa und
schildert ihre psychoaktiven Effekte. Er
vergleicht die kurz- und langfristigen
Folgen ihres Konsums mit den weitaus
gravierenderen des Nikotins, des Alkohols und des Heroins, dabei auch die
These der Einstiegsdroge nicht ausklammernd. Erste Hinweise auf Cannabis als Heilmittel lassen sich ins
3. vorchristliche Jahrtausend datieren,
im Mittel­alter bezog sich Hildegard
von Bingen auf Hanf als Heilpflanze.
Der Autor geht davon aus, dass die
Anwendung des THC in der Medizin ausgeweitet werden wird, entsprechende klinische Studien zur erwiesenen Wirkung vorausgesetzt. Mit der
Zulassung des Cannabis als verschreibungs- wie erstattungsfähiger ­Arznei
stünde Ärzten wie ­Patienten dann ein
geprüftes Präparat zur Verfügung, wo
andere Substanzen nicht (mehr) helfen.
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