Führerschein und Drogen Wie die Presse zuletzt berichtete, führt die

Führerschein und Drogen
Wie die Presse zuletzt berichtete, führt die hessische Polizei auch in diesem
Jahr vermehrt Verkehrskontrollen durch, insbesondere durch Polizeibeamte,
die auf die Erkennung von Drogenkonsum geschult sind.
Durch die Polizei wird bei Vermutung des Drogenkonsums üblicherweise zum
Urintest (auch Speichel- oder Schweißtests) noch am Straßenrand
aufgefordert. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage und die
Durchführung ist freiwillig! Da diese Tests sehr ungenau sind und
beispielsweise auch den Verzehr von Mohnkuchen als Opiatmissbrauch
anzeigen können, sollten diese niemals durchgeführt und immer unter Hinweis
auf die Intimsphäre abgelehnt werden. Daneben sind im Urin manche Drogen
sehr lange nachweisbar (Cannabis bis zu 3 Monate). Ergibt ein Urintest ein
positives Ergebnis, geht es auf jeden Fall noch zur Blutabnahme. Diese darf
die Polizei durch einen Arzt abnehmen lassen, wenn sie begründeten
Verdacht auf eine Straftat hat.
Dem Fahren unter Drogeneinfluss (Nachweis von Drogen im Blut, bis ca.12
Stunden nach Konsum möglich, z.T. auch länger) folgen nicht nur eine
Geldbuße von 250,- €, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot,
sondern die Daten werden von der Polizei auch an die zuständige
Führerscheinstelle weitergeleitet. Für diese ist dies Anlass, Zweifel an der
Fahreignung zu vermuten und sie ordnet regelmäßig die Beibringung eines
Medizinisch-Psychologischen-Gutachtens (MPU, sogenannter „Idiotentest“,
ca. 600,-€) an. Wird ein solches mit positiver Beurteilung nicht vorgelegt, wird
unweigerlich die Fahrerlaubnis entzogen. Auch bei nur positivem
Urintestergebnis folgt Mitteilung und Überprüfung der Fahreignung! Alles
insgesamt eine sehr teure Angelegenheit.
Weitere Informationen gibt es beispielsweise im Internet unter der Rubrik
„Hanf und Recht“ bei www.cannabislegal.de mit vielen weiteren Links. Eine
Verantwortung hinsichtlich dortiger Informationen wird nicht übernommen.
Die vorliegenden Informationen geben die Einschätzung des Verantwortlichen
wieder und stellen keine rechtliche Beratung dar und können eine solche
weder im konkreten noch abstrakten Fall ersetzen.
Rechtsanwalt Tobias Brisch
Julius-Reiber-Straße 38, 64293 Darmstadt
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