Führerschein und Drogen Wie die Presse zuletzt berichtete, führt die hessische Polizei auch in diesem Jahr vermehrt Verkehrskontrollen durch, insbesondere durch Polizeibeamte, die auf die Erkennung von Drogenkonsum geschult sind. Durch die Polizei wird bei Vermutung des Drogenkonsums üblicherweise zum Urintest (auch Speichel- oder Schweißtests) noch am Straßenrand aufgefordert. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage und die Durchführung ist freiwillig! Da diese Tests sehr ungenau sind und beispielsweise auch den Verzehr von Mohnkuchen als Opiatmissbrauch anzeigen können, sollten diese niemals durchgeführt und immer unter Hinweis auf die Intimsphäre abgelehnt werden. Daneben sind im Urin manche Drogen sehr lange nachweisbar (Cannabis bis zu 3 Monate). Ergibt ein Urintest ein positives Ergebnis, geht es auf jeden Fall noch zur Blutabnahme. Diese darf die Polizei durch einen Arzt abnehmen lassen, wenn sie begründeten Verdacht auf eine Straftat hat. Dem Fahren unter Drogeneinfluss (Nachweis von Drogen im Blut, bis ca.12 Stunden nach Konsum möglich, z.T. auch länger) folgen nicht nur eine Geldbuße von 250,- €, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, sondern die Daten werden von der Polizei auch an die zuständige Führerscheinstelle weitergeleitet. Für diese ist dies Anlass, Zweifel an der Fahreignung zu vermuten und sie ordnet regelmäßig die Beibringung eines Medizinisch-Psychologischen-Gutachtens (MPU, sogenannter „Idiotentest“, ca. 600,-€) an. Wird ein solches mit positiver Beurteilung nicht vorgelegt, wird unweigerlich die Fahrerlaubnis entzogen. Auch bei nur positivem Urintestergebnis folgt Mitteilung und Überprüfung der Fahreignung! Alles insgesamt eine sehr teure Angelegenheit. Weitere Informationen gibt es beispielsweise im Internet unter der Rubrik „Hanf und Recht“ bei www.cannabislegal.de mit vielen weiteren Links. Eine Verantwortung hinsichtlich dortiger Informationen wird nicht übernommen. Die vorliegenden Informationen geben die Einschätzung des Verantwortlichen wieder und stellen keine rechtliche Beratung dar und können eine solche weder im konkreten noch abstrakten Fall ersetzen. Rechtsanwalt Tobias Brisch Julius-Reiber-Straße 38, 64293 Darmstadt Tel.: 06151-2791920, Fax.: 06151-2791921
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