Befahrbarkeit Kreisel

Verkehr und Infrastruktur (vif)
731.504.1 Merkblatt Nachweis Befahrbarkeit Kreisel
Grundlagen
- SN 640 263 "Knoten - Knoten mit Kreisverkehr"
- SN 640 271a "Kontrolle der Befahrbarkeit" für Schleppkurven von Anhängerzügen
- vif Fachordner für weitere Schleppkurven
- Ausnahmetransportrouten-Netz
Nachweis der Befahrbarkeit
Die problemlose Durchfahrt für folgende Fahrzeuge ist mit Schleppkurven nachzuweisen:
- Lastwagenverkehr: Sattelschlepper mit ungelenktem Auflieger (16.50 m) und Anhängerzüge
(18.75 m)
- Linienbusse (Dimensionen und Linienführung) gemäss Angaben des VVL bzw. des Betreibers
- Reisecars und Linienbusse mit 15 m Länge und mit gelenkter Nachlaufachse
- Langholztransporter/Langmaterialtransporte (Zulässige Länge inkl. Last 30 m (VRV 79.2) gemäss Normal) sowie Ausnahmetransporte gemäss nachgewiesenem Bedarf
Bei den Schleppkurvennachweisen sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Linienbusse sollen den Innenring im Linienverkehr nicht befahren müssen.
- Bei Abbiegemanövern in respektive bei Einmündemanöver in untergeordnete Strassen ist ein
Überfahren des Innenrings durch Reisecars zulässig.
- Für Lastwagen ist das Überfahren des Innenrings zulässig.
- Mit Ausnahme der Schleppkurven für Langholz- und Ausnahmetransporte ist bei allen
Schleppkurven eine Fahrgeschwindigkeit von 15 km/h anzunehmen. Gerade bei Minikreiseln
und spitzwinkligen Abbiegemanövern sind tiefere Fahrgeschwindigkeiten unumgänglich. Diese sind für die jeweilige Fahrzeugkategorie und Fahrbeziehung explizit auszuweisen.
- Bei den Schleppkurven ist beidseitig ein Zuschlag von 50 cm vorzusehen. Hierbei ist zu beachten, ob dadurch der für Lastwagen befahrbare Bereich oder der überstrichene Bereich sowie die Signalstandorte entsprechend angepasst werden muss.
- Nach allfälliger Optimierungen der Kreiselgeometrie sind insbesondere die Ablenkwinkel α
und β, die Breiten der Einfahrten und Ausfahrten sowie der Kreiselfahrbahn erneut auf ihre
Normgerechtigkeit zu überprüfen. Bei einer massgebenden Abweichung zur Norm und der
einhergehenden Verschlechterung der Verkehrssicherheit ist der Kreisel zwingend neu zu
planen (Anpassungen Durchmesser, Lage etc.).
Hindernisse im und um den Kreisel
Wo Langholztransporter/Langmaterialtransporte (siehe Normal 720.106) zu erwarten sind, ist
zusätzlich folgendes zu beachten:
- Der durch die Last überstrichene Bereich zwischen Lastwagen und Anhänger darf keine Hindernisse höher 80 cm aufweisen (Innenseite bei Kreisfahrt)
- Der durch den hinteren Last-Überhang bestrichene Bereich soll absolut hindernisfrei sein, also keine Verkehrszeichen, Wegweiser, Pfosten, Kandelaber etc. aufweisen (Aussenseite bei
Kreisfahrt).
STRASSEN
Ausgabe
Projektierungs- und Ausführungs- Freigabedatum
grundlagen
731.504.1
2015
22.06.2015
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Hinweis
Die Randsteinhöhe insbesondere bei den Ein- und Ausfahrbereichen sollten eine Höhe von
mindestens 10 cm aufweisen. Baulich sind diese Randsteine auf vereinzeltes seitliches Anfahren durch den Schwerverkehr auszulegen und entsprechend zu verankern.
Kreiseleinfahrt
Damit Anhängerzüge bei der Einfahrt in den Kreisel genügend nach links ausholen können, soll
die rechte Kante der Insel bei der Kreiseleinfahrt nach Möglichkeit parallel zu Achse der zum
Kreisel führenden Strasse verlaufen.
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