Wichtig - Freistellungsaufträge ohne Steuer-Identifikationsnummer (TIN) Wie bereits in den Medien kommuniziert, sind die Depotstellen aus gesetzlichen Gründen verpflichtet, Freistellungsaufträge zum 1. Januar 2016 zu beenden, wenn die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) des Kunden fehlt. Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen gilt das auch für den Fall, dass die TIN des Ehegatten fehlt. Einmal beendet, muss der Kunde einen neuen Freistellungsauftrag mit gültiger TIN einreichen. Die Übergangsfrist, in der die Freistellungsaufträge auch ohne diese Angaben berücksichtigt wurden, endet am 31.12.2015 mit der Folge, dass alle Freistellungsaufträge ohne St-ID ab dem 01.01.2016 automatisch ihre Gültigkeit verlieren! Die Kunden wurden oder werden gerade seitens der Depotstellen dazu angeschrieben. Hier sollte umgehend reagiert werden (bitte beachten Sie, dass nur eine direkte Beratung mit einer gültigen Erlaubnis nach §34f GewO möglich ist). Kunden können ihre Steuer-Identifikationsnummer (TIN) auf folgende Weise bei den angegebenen Depotstellen mitteilen: AAB Telefon: 0821 50 15 0 Fax: 0821 50 15 278 Mail: [email protected] Per Post Mitteilung AAB Damit wir den Freistellungsauftrag Ihrer Kunden ab 01.01.2016 fortführen können, ist die Angabe der persönlichen TIN zwingend erforderlich. Daher werden wir die Kunden, die uns einen Freistellungs-auftrag ohne TIN erteilt haben, in den nächsten Tagen anschreiben und bitten, die TIN bis zum 15.12.2015 auf einem vorbereiteten Auftrag (Rückseite des beigefügten AAB Musterschreibens) einzureichen. Der Kunde kann uns die TIN per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch mitteilen. Erhalten wir von den jeweiligen Kunden bis zum genannten Datum keine Rückmeldung, werden wir den Freistellungsauftrag zum 31.12.2015 beenden. Ab 2016 können wir die TIN nur in Verbindung mit einem neuen, vom Kunden unterschriebenen Freistellungsauftrag entgegennehmen. Falls Ihnen die persönliche TIN Ihrer Kunden vorliegt, können Sie uns diese ebenfalls bis 15.12.2015 unter Angabe der Kontonummer und des/der Vor- und Nachnamen/s des/der Kunden zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass wir bei gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen auch die persönliche TIN des Ehepartners benötigen. Quelle: BCA DWS Fax: 069 910 19090 Per Post Mitteilung DWS Weiterhin hat der Gesetzgeber geregelt, dass ab dem 1. Januar 2016 alle Freistellungsaufträge ohne Steueridentifikationsnummer ihre Gültigkeit verlieren. Hierauf hatten wir die Depotinhaber in der Jahresdepotaufstellung 2014 hingewiesen. Alle betreffenden Anlegerinnen und Anleger werden wir mit dem nachfolgenden Schreiben Ende Oktober informieren und das Serviceformular Freistellungsauftrag beifügen. Bitte sprechen auch Sie Ihre Kunden an, ob der ggf. bereits erteilte Freistellungsauftrag noch den Anforderungen entspricht. Den Vordruck zur Erteilung eines geänderten bzw. neuen Freistellungsauftrages finden Sie unter den folgenden Links: DWS Musterschreiben DWS Freistellungsauftrag FoDB Fax: 09281-7258 46118 Mail: [email protected] Per Post Für weitere Informationen zur Abwicklung steht Ihnen die jeweilige Depotstelle gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihr mitwirken und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg! Quelle: BCA
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