Freistellungsaufträge ohne Steuer

Wichtig - Freistellungsaufträge ohne Steuer-Identifikationsnummer (TIN)
Wie bereits in den Medien kommuniziert, sind die Depotstellen aus gesetzlichen Gründen verpflichtet,
Freistellungsaufträge zum 1. Januar 2016 zu beenden, wenn die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) des Kunden fehlt.
Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen gilt das auch für den Fall, dass die TIN des Ehegatten fehlt.
Einmal beendet, muss der Kunde einen neuen Freistellungsauftrag mit gültiger TIN einreichen.
Die Übergangsfrist, in der die Freistellungsaufträge auch ohne diese Angaben berücksichtigt wurden, endet am
31.12.2015 mit der Folge, dass alle Freistellungsaufträge ohne St-ID ab dem 01.01.2016 automatisch ihre Gültigkeit
verlieren!
Die Kunden wurden oder werden gerade seitens der Depotstellen dazu angeschrieben. Hier sollte umgehend reagiert
werden (bitte beachten Sie, dass nur eine direkte Beratung mit einer gültigen Erlaubnis nach §34f GewO möglich ist).
Kunden können ihre Steuer-Identifikationsnummer (TIN) auf folgende Weise bei den angegebenen Depotstellen
mitteilen:
AAB
Telefon: 0821 50 15 0
Fax: 0821 50 15 278
Mail: [email protected]
Per Post
Mitteilung AAB
Damit wir den Freistellungsauftrag Ihrer Kunden ab 01.01.2016 fortführen können, ist die Angabe der persönlichen TIN
zwingend erforderlich. Daher werden wir die Kunden, die uns einen Freistellungs-auftrag ohne TIN erteilt haben, in den
nächsten Tagen anschreiben und bitten, die TIN bis zum 15.12.2015 auf einem vorbereiteten Auftrag (Rückseite des
beigefügten AAB Musterschreibens) einzureichen. Der Kunde kann uns die TIN per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch
mitteilen.
Erhalten wir von den jeweiligen Kunden bis zum genannten Datum keine Rückmeldung, werden wir den
Freistellungsauftrag zum 31.12.2015 beenden. Ab 2016 können wir die TIN nur in Verbindung mit einem neuen, vom
Kunden unterschriebenen Freistellungsauftrag entgegennehmen.
Falls Ihnen die persönliche TIN Ihrer Kunden vorliegt, können Sie uns diese ebenfalls bis 15.12.2015 unter Angabe der
Kontonummer und des/der Vor- und Nachnamen/s des/der Kunden zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass wir
bei gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen auch die persönliche TIN des Ehepartners benötigen.
Quelle: BCA
DWS
Fax: 069 910 19090
Per Post
Mitteilung DWS
Weiterhin hat der Gesetzgeber geregelt, dass ab dem 1. Januar 2016 alle Freistellungsaufträge ohne
Steueridentifikationsnummer ihre Gültigkeit verlieren. Hierauf hatten wir die Depotinhaber in der Jahresdepotaufstellung
2014 hingewiesen. Alle betreffenden Anlegerinnen und Anleger werden wir mit dem nachfolgenden Schreiben Ende
Oktober informieren und das Serviceformular Freistellungsauftrag beifügen.
Bitte sprechen auch Sie Ihre Kunden an, ob der ggf. bereits erteilte Freistellungsauftrag noch den Anforderungen
entspricht.
Den Vordruck zur Erteilung eines geänderten bzw. neuen Freistellungsauftrages finden Sie unter den folgenden Links:
DWS Musterschreiben
DWS Freistellungsauftrag
FoDB
Fax: 09281-7258 46118
Mail: [email protected]
Per Post
Für weitere Informationen zur Abwicklung steht Ihnen die jeweilige Depotstelle gerne zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihr mitwirken und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg!
Quelle: BCA