3204 LG (16) 05. Änderungsbeschluss 2016 Aus Anlass der Überlastungsanzeige der Richterin am Landgericht Wiegand vom 26.05.2016, der bevorstehenden Ernennung des Richters am Amtsgericht Dr. Kemper zum Vorsitzenden Richter am Landgericht unter gleichzeitiger Rückabordnung mit 0,5 seiner Arbeitskraft an das Amtsgericht Hildesheim, der Zuweisung der Richterin Bunk mit 0,6 ihrer Arbeitskraft, des Ausscheidens des Vorsitzenden Richters am Landgericht Dr. Kumme und des Ausscheidens des Richters Petzold wird die richterliche Geschäftsverteilung wie folgt geändert: I. Mit Wirkung zum 07.06.2016: Richterin am Landgericht Wiegand scheidet mit 0,1 ihrer Arbeitskraft aus der Strafkammer 12 - Strafvollstreckungskammer - aus und wird insofern der Strafkammer 3 zugewiesen. II. Mit Wirkung zum 01.07.2016: 1. Richter am Amtsgericht Dr. Kemper übernimmt ab seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht mit 0,4 seiner Arbeitskraft den Vorsitz der 1. Kammer für Handelssachen und wird mit weiteren 0,1 seiner Arbeitskraft der Zivilkammer 6 zugewiesen; zugleich wird er als weiterer Güterichter nach § 278 V ZPO bzw. § 36 V FamFG bestellt. 2. Richterin Bunk wird zu jeweils 0,3 ihrer Arbeitskraft den Zivilkammern 3 und 4 zugewiesen. 3. Zur Vertreterin des Vorsitzenden in der Zivilkammer 6 wird Richterin am Landgericht Göttsch bestimmt. Hildesheim, 02.06.2016 Das Präsidium des Landgerichts
© Copyright 2024 ExpyDoc