3. Beschluss vom 29.02.2016

Landgericht Oldenburg
Oldenburg, den 29.02.2016
Das Präsidium
Geschäftsnummer:
320 LG 2016
3. Beschluss zur Änderung des Geschäftsverteilungsplans für das Jahr 2016
Vorbemerkung
I.
Vorsitzender Richter am Landgericht Kramarz tritt mit Wirkung zum 01.03.2016 in den
Ruhestand.
Richter am Landgericht Weigmann wird ab dem 01.03.2016 zur Rechtserprobung an das
Oberlandesgericht Oldenburg abgeordnet.
Die Abordnung von Richterin am Landgericht Tute an das Oberlandesgericht Oldenburg
endet mit Wirkung zum 01.03.2016.
Richterin Hahn verlässt das Landgericht Oldenburg mit Wirkung zum 01.03.2016.
II.
Richter am Landgericht Hempel geht mit Wirkung zum 04.03.2016 in Elternzeit.
III.
Richterin am Landgericht Spingat tritt nach Ablauf der Elternzeit mit Wirkung zum 01.04.2016
ihren Dienst - mit 0,5 richterlichen Arbeitskraftanteilen - an.
Die Abordnung von Richterin am Landgericht Schöneborn an das Landesjustizprüfungsamt
endet mit Wirkung zum 01.04.2016 (0,5 richterliche Arbeitskraftanteile).
Richterin Friedrich ist nach Ablauf der Entlastungszeit für Proberichterinnen und -richter nach
dem Allgemeinen Personalentwicklungskonzept mit Wirkung zum 01.04.2016 mit 1,0
richterlichen Arbeitskraftanteilen am Landgericht Oldenburg tätig.
A.
Aus diesen Anlässen wird die Geschäftsverteilung zum 01.03.2016 wie folgt geändert:
I. Personelle Veränderungen
Vorsitzender Richter am Landgericht Kramarz scheidet aus der 5. und 14. Zivilkammer aus.
Richter am Landgericht Klattenhoff scheidet aus der 5. und 14. Zivilkammer (insgesamt 0,25
richterliche Arbeitskraftanteile) aus und wird insoweit der 16. Zivilkammer zugewiesen.
Richter am Landgericht Weigmann scheidet aus der 6. Strafkammer (1. große
Jugendkammer) sowie der 1. großen und 2. kleinen Strafvollstreckungskammer aus.
Richter am Landgericht Dr. Stolz wird ohne Anrechnung der 6. Strafkammer (1. große
Jugendkammer) zugewiesen.
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Richterin Hahn scheidet aus der 5. großen Strafkammer und der 16. Zivilkammer aus.
Richter Riethmüller scheidet aus der 2. großen Strafkammer (0,5 richterliche
Arbeitskraftanteile) aus und wird insoweit der 5. großen Strafkammer zugewiesen.
Richterin Friedrich scheidet aus der 8. Strafkammer (2. große Jugendkammer) (0,25
richterliche Arbeitskraftanteile) aus und wird insoweit der 4. Zivilkammer zugewiesen.
Richterin am Landgericht Tute wird mit 0,5 richterlichen Arbeitskraftanteilen der 2. großen
Strafkammer, mit 0,25 richterlichen Arbeitskraftanteile der 8. Strafkammer (2. große
Jugendkammer) sowie mit jeweils 0,125 richterlichen Arbeitskraftanteilen der 1. großen und
2. großen Strafvollstreckungskammer zugewiesen.
Richter Behrens (AG Vechta) wird der 3. Strafvollstreckungskammer zugewiesen.
II. Änderungen der Kammerzuständigkeiten
Zu Vertreterinnen des Vorsitzenden der 5. Zivilkammer werden Richterin am Landgericht
Bredemeier für die Endziffern 0, 1, 4, 6, 7 und Richterin am Landgericht Schölkes für die
Endziffern 2, 3, 5, 8, 9 bestimmt.
Zum Vertreter des Vorsitzenden der 14. Zivilkammer wird Richter am Landgericht Dumas
bestimmt.
Zur Vertreterin des Vorsitzenden der 6. Strafkammer (1. große Jugendkammer) wird
Richterin am Landgericht Dr. Hilker bestimmt.
Die 4. Zivilkammer nimmt mit 14 Durchgängen an den Turnuskreisen „O“, „S“, „T“ und „EXO“
teil. Die 5. Zivilkammer nimmt mit 12 Durchgängen an den Turnuskreisen „O“, „S“, „T“ und
„EXO“ teil. Die Berücksichtigung im einzelnen Durchgang ergibt sich aus folgender
Übersicht:
B.
Zum 04.03.2016 wird die Geschäftsverteilung folgt geändert:
I. Personelle Veränderungen
Richter am Landgericht Hempel scheidet aus der 4. Zivilkammer aus.
II. Änderungen der Kammerzuständigkeiten
Zum Vertreter des Vorsitzenden der 4. Zivilkammer wird Richter am Landgericht
Wachtendorf bestimmt.
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C.
Zum 01.04.2016 wird die Geschäftsverteilung folgt geändert:
I. Personelle Veränderungen
Richterin am Landgericht Schöneborn (0,5 richterliche Arbeitskraftanteile) wird der
4. Zivilkammer zugewiesen.
Richterin Friedrich wird mit weiteren 0,25 richterlichen Arbeitskraftanteilen der 4. Zivilkammer
zugwiesen, in der sie dann mit 1,0 richterlichen Arbeitskraftanteilen tätig ist.
Richter am Landgericht Dr. Stolz scheidet aus der 6. Strafkammer (1. große Jugendkammer)
aus.
Richterin am Landgericht Spingat (0,5 richterliche
6. Strafkammer (1. große Jugendkammer) zugewiesen.
Arbeitskraftanteile)
wird
der
II. Änderungen der Kammerzuständigkeiten
Die 4. Zivilkammer nimmt mit 20 Durchgängen an den Turnuskreisen „O“, „S“, „T“ und „EXO“
teil. Die Berücksichtigung im einzelnen Durchgang ergibt sich aus folgender Übersicht:
Dr. Rieckhoff
Keil
Schmidt-Lauber
König
Bührmann
Müller
Dr. Reuter
Sprenger
Blohm