Wirtschaft und Abrechnung KV-Blatt 09.2015 Ab sofort Grünes Rezept enthält nun Hinweis auf mögliche Erstattung Auf dem sogenannten „Grünen Rezept“ findet sich ab sofort ein Hinweis, dass viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel freiwillig erstatten. Dies meldet der Deutsche Apothekerverband (DAV). Das Grüne Rezept ist eine Empfehlung des Arztes, der die Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet. Das Grüne Rezept wurde 2004 eingeführt, als die sog. OTC-Arzneimittel (Over the Counter) aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen wurden. Das Formular ist eine Empfehlung des Arztes, wenn er die Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet. Anzeigen Der bisher geltende Satz „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen“ wird künftig ersetzt durch „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen“. Wir beraten und vertreten • niedergelassene Ärzte • MVZ • Krankenhausträger • andere Leistungserbringer im Gesundheitsmarkt • angestellte Ärzte • Chefärzte BAG • MVZ • Kooperation • Praxisnetze • Vertragsarztrecht • Integr. Versorgung • Strukturverträge • Abrechnung • Wirtschaftlichkeit • Berufsrecht • Nachfolgeregelung / Erbrecht • Arbeitsrecht • Steuern WMR Fiedler + Venetis Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Olivaer Platz 17 | 10707 Berlin fon 030/88716360 | fax 030/887163612 [email protected] | www.wmr-kanzlei.de | Ihre Ansprechpartner: | RA André Fiedler | Fachanwalt für SteuerR | Fachanwalt für MedizinR | RA F rank Venetis | TSP Arbeitsrecht ATAS & PARTNER RECHTSANWÄLTE Von Anfang an gut beraten Ihre Berater bei folgenden Themen: n Arbeitsrecht (Beratung bei Vertragsgestaltungen und Kündigungen) n Immobilienrecht (Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien) n Praxiskauf oder -verkauf (Laufende Beratung bis zur Abwicklung) n Erbrecht und Gesellschaftsrecht (Testamentserstellung und Verträge) ATAS & PARTNER Rechtsanwälte Nürnberger Straße 9-11 10787 Berlin (Am Tauentzien/Nahe KaDeWe) U-Bhf. Wittenbergplatz Kontaktdaten: Tel.: 030 – 236 200 90 Fax: 030 – 236 200 95 E-Mail: [email protected] www.atas-law.net Seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 dürfen Krankenkassen die Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel als Satzungsleistung anbieten. In erster Linie werden pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel erstattet. Der Patient kann sich nach Einreichen der Apotheken-Quittung und des Grünen Rezeptes das Geld von der Krankenkasse im Nachhinein erstatten lassen. DAV/red „Grüner Schein“ Keine Kopien akzeptieren Asylbewerber, die eine ärztliche Praxis aufsuchen, legen dabei einen sogenannten Grünen Schein vor, der ihnen pro Quartal vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ausgehändigt wird. Aktuell sind Kopien dieses Dokumentes im Umlauf, die entgegen anderslautender Behauptungen nicht vom LAGeSo herausgegeben wurden. Darauf weist der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hin. Arztpraxen sind gehalten, ausschließlich Originale des Grünen Scheines zur Abrechnung anzunehmen oder ausgestellte Überweisungsscheine von Kollegen. red 25
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