Zahn abgebrochen

Zahn abgebrochen
21.04.2016 21:20 Uhr
Pfaffenhofen (em) Für einen Faustschlag ins Gesicht, bei dem ein Schneidezahn abbrach, muss ein 20-jähriger
Vohburger 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Im volltrunkenen Zustand geriet er mit dem Geschädigten am 6. Februar auf dem Festplatz in Münchsmünster nach
einem Faschingsumzug aneinander. Hinterher stellte die Polizei bei einem Alkoholtest bei dem einem 2,14 Promille fest,
bei dem anderen 2,3. "Das ist schon ein gerütteltes Maß," stellte der Amtsrichter Ulrich Klose im Pfaffenhofener
Amtsgericht bei der Hauptverhandlung gegen Sven C. (Name geändert) fest.
Entsprechend schilderte der Angeklagte seinen Zustand mit den Worten, dass er schon gemerkt habe, dass "ich
sturzbetrunken war". Laut Anklageschrift verletzte Sven C. den Geschädigten gegen 22 Uhr, indem er ihm mit der
rechten Faust ins Gesicht schlug. "Hierdurch erlitt der Geschädigte, wie von dem Angeschuldigten zumindest
vorhergesehen und billigend in Kauf genommen, nicht unerhebliche Kopfschmerzen und verlor einen Schneidenzahn."
Der Angeklagte, der die Realschule mit Erfolg absolvierte, gestand die Tat ohne Umschweife ein. Er habe sich hinterher
bei dem Geschädigten entschuldigt und bereue sein Vorgehen. Zu einer Schmerzensgeldzahlung kam es nicht, da der
Geschädigte bisher keinerlei Forderungen stellte. Der Staatsanwaltschaft war der Vorfall dennoch so wichtig, dass sie
"wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten"
hielt.
Der Angeklagte war bereits auffällig geworden, 2014 lief ein Verfahren wegen Beleidigung. Damals war er mit der
Reaktion eines Polizisten nicht einverstanden gewesen und sagte ein Schimpfwort, allerdings nicht zum Beamten,
sondern nach hinten zu einem Bekannten gewandt. Dieses Verfahren wurde seinerzeit eingestellt. Auch das
"Schneidezahn"-Verfahren wurde vorläufig eingestellt. Allerdings muss Sven C. 1500 Euro an eine Kinder- und
Jugendhilfsorganisation als Buße innerhalb der nächste vier Monate zahlen. Wenn er zahlt, stellt das Gericht das
Verfahren endgültig ein.
Von Manfred Eibisch
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