Landgericht Gera

1
Landgericht Gera
Pressestelle - Rudolf-Diener-Straße 2, 07545 Gera
Tel: 0365/834-1207; Fax: 0365/8341235
Mail: [email protected]
Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera
im August 2016
anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine
1. Strafkammer (764 Js 16830/15 1 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
schwere räuberische Erpressung, gefährliche
Körperverletzung, gewerbsmäßiger Menschenhandel,
ausbeuterische Zuhälterei, unerlaubter Besitz von
Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Waffen und
Sprengstoffgesetz
Hirschberg u.a.
Juni 2015 bis Dezember 2015
Montag, den 01.08.2016
09:00 Uhr
Haus 2 Raum 103
Der Angeklagte ist 35 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm nachfolgende Tatvorwürfe zur Last.
Der Angeklagte soll im Rotlichtmilieu tätig gewesen sein und sich als Zuhälter für
verschiedene weibliche Geschädigte betätigt haben.
Am 25.02.2015 soll er im Streit um den Verbleib eines Geldbetrages von 500 € zunächst
einem männlichen Geschädigten Pfefferspray in das Gesicht gesprüht und ihn mit einem
Baseballschläger auf den Rücken geschlagen haben. Dieser Geschädigte soll in Todesangst
aus dem ersten Stock des Gebäudes gesprungen sein und sich den Knöchel gebrochen
haben. Auch soll er durch die vorherige Behandlung Prellungen im Schädelbereich und an
der Wirbelsäule sowie multiple Schürfwunden davongetragen haben. Im Anschluss soll der
Angeklagte einer weiblichen Geschädigten, die für ihn als Prostituierte arbeitete, Tränengas
in das Gesicht gesprüht haben und diese ebenfalls mit dem Baseballschläger verprügelt.
Nachdem er ihr anschließend einen Elektroschocker im Herzbereich gegen die Brust
gehalten haben soll, habe die Geschädigte der Wahrheit zuwider eingeräumt, sie hätte die
500 € genommen. Danach soll die Geschädigte eingesperrt worden sein und im Anschluss
nach Plauen verbracht und dort eingeschlossen. Hier soll sie gezwungen worden sein, ihre
Schulden von 500 € durch die Leistung von sexuellen Diensten für verschiedene Freier
abzuarbeiten. Dieser Aufforderung soll sie in mindestens fünf Fällen nachgekommen sein,
ohne für ihre Dienste Geld erhalten zu haben.
Im Juni 2015 soll der Angeklagte eine weitere geschädigte Frau, eine gebürtige Tschechin
mit leichter mentaler Retardation, nach Hirschberg geholt haben um sie der Prostitution
zuzuführen und die erlangten Erlöse für eigene Zwecke zu verwenden. In dem Zimmer,
welches die Geschädigte nutzen durfte, befand sich nur eine Matratze. Der Angeklagte soll
2
die Geschädigte über eine Internetplattform zu sexuellen Diensten angeboten haben, die
Kundenkontakte organisiert ebenso wie die Fahrdienste zu den Treffen mit den Freiern.
Obwohl der Angeklagte gegenüber den Freiern und anderen Personen angegeben habe,
dass der Erlös zwischen der Geschädigten und ihm geteilt werde, soll er den gesamten Erlös
an sich genommen haben und der Geschädigten nur gelegentlich 10 € für den Erwerb von
Lebensmitteln gegeben haben.
Am 09.11.2015 soll der Angeklagte einer weiteren Prostituierten in das Gesicht geschlagen
und ihr mindestens sechs Faustschläge gegen den Kopf gegeben haben. Im Nachhinein soll
er der am Boden liegenden Geschädigten auch mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf
und in den Bauch getreten haben. Hintergrund der tätlichen Übergriffe des Angeklagten soll
gewesen sein, dass sich die Frau telefonisch nicht rechtzeitig um die Anfrage eines Freiers
bezüglich eines Termins gekümmert hatte. Am nächsten Tag soll der Angeklagte die
Geschädigte abermals geschlagen haben.
Am 08.12.2015 soll der Angeklagte in dem von ihm genutzten Anwesen in Hirschberg über
Waffen und Sprengmittel verfügt haben, die unter das Waffengesetz oder das
Sprengstoffgesetz fielen. Ebenso soll er im Besitz von Marihuana und Metamphetamin
gewesen sein, die zum Eigengebrauch für ihn und die Prostituierten gedacht gewesen sein
sollen.
Der Angeklagte ist vorbestraft und befindet sich in Untersuchungshaft.
1. Strafkammer (210 Js 8285/15 1 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
schwerer räuberischer Diebstahl
Altenburg
September 2014 bis Juli 2015
Dienstag, den 09.08.2016
Mittwoch, den 10.08.2016
Mittwoch, den 17.08.2016
09:00 Uhr
09.00 Uhr
09.00 Uhr
Haus 2 Raum 101
Haus 2 Raum 101
Haus 2 Raum 019
Der Angeklagte ist 29 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrere Diebstähle in verschiedenen
Einzelhandelsgeschäften, Hehlerei, unerlaubten Entzug von elektrischer Energie,
unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und Sachbeschädigung vor.
Am 10.03.2015 soll der Angeklagte durch einen Kaufhausdetektiv und einen
Sicherheitsmitarbeiter eines Einzelhandelsgeschäfts in Altenburg dabei beobachtet worden
sein, wie er eine Packung Druckerpatronen im Verkaufswert von 17,49 € in seiner Jacke
versteckt hatte. Nachdem er den Kassenbereich unter Bezahlung der übrigen Einkäufe
passiert hatte, wurde er auf die fehlende Druckerpatrone angesprochen. Der Angeklagte soll
bestritten haben, die Druckerpatrone eingesteckt zu haben. Auf die Aufforderung seine
Jacke zu öffnen soll der Angeklagte die Zeugen bei Seite gestoßen haben, um mit der noch
in seinem Besitz befindlichen Druckerpatrone das Gebäude zu verlassen. Als die Zeugen ihn
festhalten wollten, soll der Angeklagte dem einen Zeugen mit der Faust in das Gesicht
geschlagen haben und einen oberen Schneidezahn beschädigt, den anderen Zeugen soll er
in die Hand gebissen haben.
3
Darüber hinaus soll er zu verschiedenen Zeiten zwei Tiefkühlpizzen, eine Adidas Sportbrille
zum Verkaufspreis von 199 €, ein Damenfahrrad und einen Drehmomentschlüssel im
Verkaufswert von 79,99 € gestohlen haben.
Am 21.01.2015 soll er von einer dritten Person eine Jacke gekauft haben, die noch mit dem
Originalpreisetikett von 49,99 € versehen war, zu einem erheblich geringeren Preis als dem
ausgezeichneten Verkaufspreis.
Zudem soll er, nachdem ihm wegen Nichtzahlung seiner Stromrechnung der Strom
abgestellt war, ein Überbrückungskabel in die Wohnung seines Nachbarn gelegt haben, um
in der Zukunft elektrischen Strom zu beziehen, ohne dafür Kosten aufzuwenden. Aus
Verärgerung über seinen Vermieter soll er absichtlich ein Stromkabel aus der Gastherme
gerissen haben. Auch über Betäubungsmittel soll er verfügt haben.
Der Angeklagte ist mehrfach, auch einschlägig vorbestraft. Einen Teil der Taten soll er unter
laufender Bewährung begangen haben.
1. Strafkammer (654 Js 5071/16 1 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
erpresserischer Menschenraub
Bad Blankenburg
10.02.2016
Donnerstag, den 11.08.2016
Freitag,
den 12.08.2016
Montag,
den 15.08.2016
11:30 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 101
Der Angeklagte ist 28 Jahre alt und ungarischer Staatsangehöriger.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe am 10.02.2016 in einer Suchtklinik in Bad
Blankenburg im Krankenschwesterbüro die für ihn zuständige Krankenschwester als Geisel
genommen haben und ihr ein Taschenmesser an den Hals gehalten. Hierbei soll er der
Krankenschwester zu verstehen gegeben haben, dass er wisse, wie man die Zeugin mit
diesem Messer sicher töten könnte und dass sie sterben würde, wenn er sterben müsste. Er
soll der Zeugin mitgeteilt haben, dass er die Polizei unter Druck setzen wolle, um seine
Forderungen stellen und durchsetzen zu können. Anschließend soll er die Zeugin mit einem
mitgebrachten Kabel an den Stuhl gefesselt und ihr hierbei durch die eng gebundene Fessel
Schmerzen zugefügt haben. Anschließend solle die Zeugin gezwungen haben die
Notrufnummer der Polizei anzurufen und der am Telefon befindlichen Polizeikommissarin die
Situation zu schildern. Dann soll er selber den Telefonhörer in die Hand genommen und die
Polizistin aufgefordert haben, ihm Zigaretten und Bier zu verschaffen. Der Angeklagte soll
die Krankenschwester über einen Zeitraum von 2 Stunden im Büro gefangen gehalten haben
und in dieser Zeitspanne noch dreimal bei der Polizei angerufen und seine Forderungen
immer drängender wiederholt . Nachdem ihm ein Polizeibeamter zwei einzelne Zigaretten
unter der Tür hindurch geschoben hatte, soll er die Fesseln der Krankenschwester gelöst
haben und ihr abermals das Messer an den Hals gehalten. Eine weitere halbe Stunde später
hätten sich zwei weitere Polizeibeamte Zutritt zu dem Krankenschwesterbüro verschafft
haben und den Angeklagten überwältigt.
Der Angeklagte ist vorbestraft.
4
1.Strafkammer (830 Js 34946/15 1 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
schwere räuberische Erpressung u.a.
Gera u.a.
15.07.2015 bis 31.10.2015
Montag,
den 16.08.2016
Donnerstag, den 18.08.2016
Freitag,
den 19.08.2016
Montag,
den 22.08.2016
Mittwoch,
den 24.08.2016
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 103
Haus 6 Raum 019
Haus 2 Raum 101
Weitere Fortsetzungstermine sind für September 2016 angesetzt.
Die Angeklagten sind 31 bzw. 28 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor,
sie hätten zusammen am 04.10.2015 zwei Männer und eine Frau überfallen und von diesen
unter Vorhalt eines Messers und einer Gasdruckpistole die Herausgabe von Bargeld und
Mobiltelefonen erzwungen. Hierbei habe derjenige Angeklagte, der das Messer bei sich
führte, einem männlichen Geschädigten einen Faustschlag in das Gesicht versetzt. Der
Geschädigte ging dadurch zu Boden und verlor sein Mobiltelefon, welches die Angeklagten
an sich genommen haben sollen. Unter dem Eindruck dieser Handlung übergab der weitere
männliche Geschädigte sein Portemonnaie und sein Mobiltelefon sowie 60 € Bargeld aus
den Hosentaschen des zu Boden gegangen Geschädigten. Die weibliche Geschädigte
übergab ihre Handtasche.
Der jüngere Angeklagte soll sich am 15.07.2015 seiner Festnahme aufgrund eines
Haftbefehls des Amtsgerichts Gera widersetzt haben. Am 29.10.2015 soll er von einem
anderen Geschädigten einen Pkw VW Golf als Pfand für dessen vorgebliche
Verbindlichkeiten verlangt haben. Dieser Forderung soll er Nachdruck verliehen haben,
indem er dem Geschädigten eine Pistole zeigte, welche er im Hosenbund bei sich trug. Unter
dem Eindruck dieser Drohung soll der Geschädigte dem Angeklagten die Autoschlüssel
übergeben haben. Anschließend soll der Angeklagte den Tatort mit dem Fahrzeug verlassen
haben. In der Folgezeit soll er von einem anderen geparkten PKW die Kennzeichentafeln abgeschraubt haben und sie an den nicht zugelassenen zuvor erbeuteten PKW VW Golf
angebracht. Anschließend soll das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen geführt haben, obwohl
er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Im Kofferraum soll er eine Gasdruckpistole
mitgeführt haben, ohne im Besitz einer Erlaubnis zu sein.
Die beiden Angeklagten sind massiv vorbestraft und befinden sich in Untersuchungshaft.
2. Strafkammer (460 Js 18291/15 2 KLs jug)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
Milda
27. 03/28.03.2015
5
Mittwoch, den 10.08.2016
Montag, den 22.08.2016
09:00 Uhr
09:00 Uhr
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 103
Der Angeklagte ist 35 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, in der Nacht vom 27. März auf den 28. März 2015
mit seiner leiblichen Tochter, die am 21.10.2001 geboren ist, den Geschlechtsverkehr
vollzogen zu haben.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.
2. Strafkammer (440 Js 2749/16 2 KLs jug)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
Zeulenroda-Triebes
Herbst 2015 bis 20.01.2016
Montag, den 15.08.2016
Mittwoch, den 24.08.2016
09:00 Uhr
09:00 Uhr
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 103
Der Angeklagte ist 69 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe im Herbst 2015 und am 20.01.2016 in drei
Fällen eine Geschädigte sexuell missbraucht zu haben. Die Geschädigte soll die Tochter der
Schwiegertochter des Angeklagten gewesen sein, die der Angeklagte in der Wohnung seiner
Schwiegertochter betreuen sollte.
Die Geschädigte ist am 09.02.2008 geboren.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.
3. Strafkammer (850 Js 13865/16 3 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
schwerer Raub
Zeitz und Jena
20.09.2015 bis 04.11.2016
Dienstag, den 16.08.2016
Montag,
den 22.08.2016
Donnerstag, den 25.08.2016
09:30 Uhr
09:30 Uhr
09:30 Uhr
Haus 2 Raum 101
Haus 2 Raum 003
Haus 2 Raum 003
Die Angeklagte ist 30 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige.
Die Staatsanwaltschaft legt ihr zur Last, sie habe sich mit zwei weiteren männlichen
Personen zusammengeschlossen, um in Jena und Umgebung von ihnen bekannten
6
Betäubungsmittel Konsumenten unter Gewaltanwendung, Betäubungsmittel, Bargeld und
stehlenswerte Gegenstände zu entwenden, um diese für sich zu verwenden oder selber zu
konsumieren.
In der Nacht vom 20.09.2015 auf den 21.09.2015 soll sich die Angeklagte mit einem
Geschädigten, der kurz zuvor von einer dritten Person Metamphetamin erworben hatte, in
einer Gartenanlage verabredet haben. Der Geschädigte nahm die Verabredung mit seinem
Fahrzeug war.
Die beiden männlichen Mittäter der Angeklagten sollen sich ebenfalls absprachegemäß zu
der Gartenanlage begeben haben. Hier soll einer der beiden Mittäter den Geschädigten
aufgefordert haben, aus dem Auto aussteigen und soll anschließend mehrfach mit einem
mitgebrachten Tischbein auf den Kopf des Geschädigten und dessen Rippen eingeschlagen
haben. Der weitere männliche Mittäter und die Angeklagte sollen die Tasche des
Geschädigten mit den darin befindlichen Papieren und Betäubungsmitteln an sich
genommen haben und seien weggerannt. Die so erbeuteten Betäubungsmittel sollen sich die
Mittäter und die Angeklagte geteilt haben.
Zu einem nicht mehr genau bestimmbaren Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 15.10.2015
bis zum 04.11.2015 soll die Angeklagte im Besitz eines Wohnungsschlüssels eines Zeugen
gewesen sein. In dieser Wohnung befand sich jedoch nicht der Zeuge, sondern ein anderer
Geschädigter. Nachdem die Angeklagte und die beiden Mittäter sich mittels des
Originalschlüssels Zugang zur Wohnung verschafft haben solle, habe einer der beiden
Mittäter den in der Wohnung befindlichen Geschädigten unter Vorhalt einer Schere zur
Herausgabe von Betäubungsmitteln und Geld aufgefordert. Nachdem dieser gesagt habe,
dass weder Geld noch Betäubungsmittel in der Wohnung sein, sollen die Angeklagte und
ihre Mittäter die Wohnung durchsucht haben. Dabei nahmen sie ein Ladekabel, einen DVDPlayer, einige Speicherkarten, einen Glasbierkrug und ein schwarzes Handy der Marke
Samsung mit, um diese Gegenstände zu behalten. Der in der Wohnung befindliche
Geschädigte soll aus Furcht vor den zahlenmäßig überlegenen Eindringlingen keinen
Widerstand geleistet haben.
Die Angeklagte ist einmal einschlägig vorbestraft.
2. Strafkammer (450 Js 5520/16 2 KLs jug)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
Altenburg
Oktober 2015 bis 24.02.2016
Donnerstag, den 18.08.2016
Montag, den
29.08.2016
09:00 Uhr
09:00 Uhr
Haus 2 Raum 101
Haus 2 Raum 103
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29- jährigen Angeklagten vor, als Mitarbeiter in einer
Kinder- und Jugendbibliothek in Berlin über ein Online - Spiel Kontakt mit der am 07.06.2003
geborenen Geschädigten in Altenburg aufgenommen zu haben.
Im Oktober 2015 soll er der Geschädigten, deren Alter von 12 Jahren ihm bekannt war, über
WhatsApp Bilder von sich im unbekleideten Zustand geschickt haben sowie ein Video, in
dem er sich selbst manuell befriedigt.
Am 14.11.2015 und 04.12.2015 soll er sich mit der Geschädigten in einem Hotel in Altenburg
getroffen und mit dem Kind den Geschlechtsverkehr vollzogen.
7
Mitte bis Ende Dezember 2015 solle dem Kind wiederum Nacktbilder und Videos, bei denen
er sich selbst manuell befriedigt, geschickt haben.
Am 23.01.2016 soll er sich abermals mit dem Kind in demselben Hotel in Altenburg getroffen
haben und den Geschlechtsverkehr vollzogen.
Am 24.02.2016 sollen sich auf einem Notebook und zwei Mobiltelefonen, die in seiner
Wohnung aufgefunden worden, insgesamt 740 kinderpornographische und zwei
jugendpornographische Dateien befunden haben.
Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und ist einmal wegen Besitzes
kinderpornographischer Schriften vorbestraft.
Fortgesetzt werden nachfolgende Prozesse:
9. Strafkammer (440 Js 38596/14 9 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
Montag, den
schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
Gernewitz
Herbst/Winter 1999 bis Februar 2000
01.08.2016
09:15 Uhr
Haus 6 Raum 019
Die Staatsanwaltschaft legt dem 54 - jährigen Angeklagten zur Last, im Herbst/Winter 1999
eine Liebesbeziehung zu der am 30.04.1986 geborenen Geschädigten aufgenommen zu
haben.
Der Angeklagte war diesem Zeitpunkt ihr Trainer in einer Akrobatik AG einer Schule in Jena.
Bis Februar 2000 soll er mit der damals 13-jährigen Geschädigten in vier Fällen den
Geschlechtsverkehr vollzogen haben, obwohl ihm das Alter der Geschädigten bekannt war.
Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und nicht vorbestraft.
11. Strafkammer (140 Js 5404/16 11 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
schwere räuberische Erpressung
Jena
12.02.2016
Montag,
den 01.08.2016
Donnerstag, den 04.08.2016
09:00 Uhr
09:00 Uhr
Haus 2 Raum 101
Haus 2 Raum 101
8
Der Angeklagte ist 33 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, er habe am 12.02.2016 gegen 23:30 Uhr maskiert
von dem Geschädigten mit einer geladenen Schreckschusspistole die Herausgabe von Geld
verlangt. Nachdem der Geschädigte zunächst gesagt haben soll, dass er kein Geld habe,
habe der Angeklagte die Schreckschusspistole durchgeladen und in Bauchhöhe gegen den
Körper des Geschädigten gerichtet. Hierbei soll er die Worte "Geld her" geäußert haben.
Der Geschädigte soll daraufhin seine Geldbörse aus der Gürteltasche geholt haben und dem
Angeklagten hingehalten. Der Angeklagte soll die Geldbörse samt Inhalt an sich genommen
haben, wobei er die Waffe immer auf den Geschädigten gerichtet hatte.
In der Geldbörse sollen sich 60 € Bargeld, die EC - Karte und verschiedene
Personaldokumente des Geschädigten befunden haben.
Nach 20 Metern soll sich der Angeklagte nochmals umgedreht haben und unter
Weiterverwendung der Waffe die Herausgabe des Handys des Geschädigten verlangt. Der
Geschädigte soll sich jedoch in ein Café geflüchtet haben.
Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft und befindet sich in Untersuchungshaft.
3. Strafkammer (820 Js 27920/15 3 KLs)
Tatvorwurf: schwerer Bandendiebstahl
Tatorte:
verschiedene Orte innerhalb und außerhalb von Thüringen
Tatzeit:
07.07.2015 bis 29.10.2015
Dienstag, den
Dienstag, den
Mittwoch, den
Montag, den
Dienstag, den
02.08.2016
23.08.2016
24.08.2016
29.08.2016
30.08.2016
09:30 Uhr
09:30 Uhr
09:30 Uhr
09:30 Uhr
09:30 Uhr
Haus 2 Raum 101
Haus 2 Raum 101
Haus 6 Raum 019
Haus 6 Raum 019
Haus 2 Raum 101
Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten vor, zu einem nicht mehr genau
feststellbaren Zeitpunkt vor dem 25.06.2013 mit weiteren bislang unbekannten Straftätern
den Entschluss gefasst zu haben, arbeitsteilig in Deutschland hochwertige Kraftfahrzeuge,
insbesondere der Marken Audi und VW, zu entwenden, diese sodann nach Polen zu
verbringen und dort entweder komplett oder in Einzelteile zerlegt, gewinnbringend zu
veräußern.
Zur Tatausführung sollen die Angeklagten mittels unbekannter Werkzeuge die Türschlösser
der angegriffenen Fahrzeuge überwunden haben. Nach Entfernen der Abdeckung des
Sicherungskastens sollen sie über die Sicherung des Bremslichtes ein unbekanntes
elektronisches Gerät angeschlossen haben, mit dessen Hilfe sie einen Transponder zur
Überwindung der elektronischen Wegfahrsperre anlernten. Mit diesem Gerät und einem
weiteren Überdrehwerkzeug sollen sie sodann die Fahrzeuge gestartet und nach Polen
verbracht haben, wo sie an andere Bandenmitglieder zur weiteren Verwertung übergeben
werden sollten. An die gestohlenen Fahrzeuge sollen für den Transport
Kennzeichendubletten mit gefälschten Zulassung und Tüv Plaketten angebracht worden
sein.
9
Insgesamt sollen die Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung im Tatzeitraum 29
Kraftfahrzeuge überwiegend der Marken Audi A4 und Audi A6 an unterschiedlichen Orten
entwendet haben, um diese nach Polen zu verbringen und dort zu verwerten. In weiteren
Fällen soll es nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beim Versuch geblieben sein,
da die Täter entweder durch Zeugen entdeckt wurden, die Wegfahrsperren nicht
überwunden werden konnten oder der Transponder versagte.
Bei der Entwendung eines Pkw Audi A6 im Raum Göttingen sollen die Angeklagten,
nachdem sie bereits die gefälschten Kennzeichen angebracht hatten, auf der Autobahn in
eine Polizeikontrolle geraten sein. Einer der Angeklagten soll dann mit einer Geschwindigkeit
von über 250 km/h vor den Polizeibeamten zunächst auf der Autobahn geflohen sein. Bei der
anschließenden Flucht auf einer Bundestrasse soll er die Kontrolle über das Fahrzeug
verloren und sich aus dem noch fahrenden Auto fallen gelassen haben um die Flucht
vergeblich zu Fuß fortzusetzen. Das führerlose Fahrzeug kollidierte mit einem Baum, geriet
in Brand und wurde vollständig zerstört.
Ein anderer Mittäter soll bei dem Versuch auf einer Landtrasse vor einem Streifenwagen zu
fliehen, einen Schwertransport überholt haben. Einer der Angeklagten soll mit einem
weiteren Fahrzeug dann den zum Überholen ansetzenden Streifenwagen ausgebremst
haben.
Die Angeklagten sind zwischen 29 und 35 Jahre alt. Drei der Angeklagten haben die
polnische Staatsangehörigkeit, ein Angeklagter ist deutscher Staatsangehöriger.
Die Angeklagten sind vorbestraft, einer der Angeklagten ist in Polen straffällig geworden, ein
anderer in Italien.
11. Strafkammer (466 Js 42106/14 11 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
Dienstag, den
schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
Jena
21.10.2004 bis Januar 2007
02.08.2016
13:00 Uhr
Haus 2 Raum 101
Die Staatsanwaltschaft legt dem 44-jährigen Angeklagten nachfolgende Taten zur Last.
Der Angeklagte lebte nachdem seine Ehe geschieden worden war, mit seiner am 20.10.1994
geborenen Tochter und deren zwei jüngeren Brüdern seit 2003/2004 allein in einer Wohnung
in Jena.
In der Zeit vom 21.10.2004 bis zum 19.10.2005 soll er von der Geschädigten, die damals
zehn Jahre alt war, in 104 Fällen verlangt haben sich nackt vor seinen Augen zu waschen
und habe ihr dabei zugesehen.
Ab dem 20.10.2005 bis Januar 2007 soll er die Geschädigte in 126 Fällen sexuell
missbraucht haben. Im Januar 2007 wurde die Geschädigte in ein psychiatrisches
Krankenhaus eingewiesen.
Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und nicht vorbestraft.
10
11. Strafkammer (753 Js 10000/14 11 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
Mittwoch, den
Freitag, den
Mittwoch, den
Montag, den
banden- und gewerbsmäßiger Betrug
Jena u.a.
November 2013 bis Ende Februar 2014
03.08.2016
05.08.2016
10.08.2016
15.08.2016
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
Haus 6 Raum 019
Haus 6 Raum 019
Haus 6 Raum 019
Haus 6 Raum 019
Fortsetzungstermine sind für September 2016 angesetzt.
Die fünf Angeklagten sind zwischen 40 und 70 Jahre alt. Vier der fünf Angeklagten sind
deutsche Staatsangehörige, ein Angeklagter hat die irakische Staatsangehörigkeit.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sich zu einer Bande
zusammengeschlossen zu haben und unter Ausnutzung der Bonität eines Firmenmantels
versucht zu haben, Waren und Dienstleistungen im Gesamtwert von 1.152.737,47 € zu
erhalten, ohne die Absicht diese zu bezahlen. Hierfür sollen die Angeklagten unter
Aliasnamen die Aktien einer Aktiengesellschaft erworben haben, die keinen Geschäftsbetrieb
mehr ausübte. Unter Ausnutzung der guten Bonität dieser Aktiengesellschaft sollen die
Angeklagten Gewerberäume angemietet, Dienstleistungs-, Kauf- und Leasingverträge
geschlossen und sich in ein Einkaufsportal eingeschleust haben. Auch hierbei sollen die
Angeklagten Aliasnamen verwendet haben.
Vier der fünf Angeklagten sollen als Täter gehandelt haben, dem fünften Angeklagten wird
Beihilfe vorgeworfen.
3. Strafkammer (710 Js 38095/15 3 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel
Greiz
23.11.2015
Donnerstag, den 04.08.2016
14:00 Uhr
Haus 2 Raum 003
Der Angeklagte ist 30 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, am 23.11.2015 in seinem, von ihm auch als
Wohnung genutzten, Gartenhaus in einer Gartenanlage in Greiz Methamphetamin in nicht
11
geringer Menge aufbewahrt zu haben. Daneben soll er in derselben Kommode, in der sich
auch die Betäubungsmittel befunden haben sollen, einen Teleskopschlagstock und ein
Einhandmesser verwahrt haben. Hierbei soll in der Absicht gehandelt haben, sich durch den
fortlaufenden gewinnbringenden Verkauf der Betäubungsmittel eine nicht nur
vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen.
Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft und befindet sich in Untersuchungshaft.
4. Strafkammer (110 Js 29175/14 4 Ks)
Tatvorwurf:
Totschlag, sexueller Missbrauch von Kindern, Misshandlung
von Schutzbefohlenen und unterlassene Hilfeleistung
Tatort:
Tatzeit:
Jena
01.08. bis 04.09.2014
Montag, den 10.08.2016
Montag, den 15.08.2016
Mittwoch, den 17.08.2016
Mittwoch, den 24.08.2016
Dienstag, den 30.08.2016
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
Haus 2 Raum 003
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 003
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 003
Weitere Fortsetzungstermine sind für September 2016 anberaumt.
Der männliche Angeklagte ist 24 Jahre alt und irakischer Staatsangehöriger. Die weiblichen
Angeklagten sind 23 und 49 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige. Das getötete Kind
war im Tatzeitpunkt neun Jahre alt. Die ältere der beiden weiblichen Angeklagten ist die
Großmutter des getöteten Kindes, die jüngere dessen Tante. Der männliche Angeklagte
lebte mit der jüngeren weiblichen Angeklagten sowie dem Urgroßvater des getöteten Kindes
in einer Wohnung. Bei der Wohnung soll es sich auch um die mutmaßlichen Tatorte handeln.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem männlichen Angeklagten vor im Zeitraum vom 01.08.2014
bis 03.09.2014, mit dem Kind in mindestens drei Fällen ungeschützten Vaginal- und
Analverkehr durchgeführt zu haben. Das Kind soll sich hierbei Verletzungen zugezogen
haben.
In den späten Abendstunden des 03.09.2014 soll der Angeklagte dem auf einer Matratze am
Boden liegenden Kind mehrmals mit den Füßen mit großer Kraft in den Bauch getreten
haben. Das Kind soll durch diese Misshandlung eine Bauchspeicheldrüsenruptur erlitten
haben, die zu langsamen inneren Blutungen in den Bauchraum führte. Das Kind ist am
04.09.2014 in den frühen Morgenstunden aufgrund von inneren Blutungen verstorben. Bei
der Obduktion wurden Hämatome im Gesichtsbereich und am gesamten Körper des Kindes
festgestellt.
Die Mutter des Kindes, die in Bayern lebt, hatte das Kind für die Sommerferien ihrer Mutter,
der älteren weiblichen Angeklagten zur Obhut anvertraut. Diese übertrug die Obhut für Teile
der Tatzeiträume an die jüngere weibliche Angeklagte, die Schwester der Mutter und Tante
des Kindes.
12
2. Strafkammer (312 Js 30430/14 2 KLs jug)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
Freitag, den
Freitag, den
Dienstag, den
schwerer Bandendiebstahl
Rudolstadt u.a.
Mai 2014 bis März 2015
12.08.2016
19.08.2016
27.08.2016
09.00 Uhr
09.00 Uhr
09.00 Uhr
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 103
Das Verfahren richtet sich gegen sieben Angeklagte im Alter von 20 und 29 Jahren. Die
Angeklagten sind deutsche Staatsangehörige.
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, sich vor Mai 2014 zu einer Bande
zusammengeschlossen zu haben, mit dem Ziel in der Zukunft unter arbeitsteiligem
Zusammenwirken mit wechselnder Besetzung Einbrüche in Firmen und Wohnungen zu
begehen, um sich durch die Entwendung und Verwertung der aufgefundenen Beute eine
nicht nur vorübergehende und nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle zu erschließen. In
Umsetzung dieser Abrede sollen die Angeklagten sich im Zeitraum zwischen dem
20.05.2014 und dem 06.03.2015 während der Abwesenheit der Berechtigten Zutritt zu
Firmen, Tankstellen, Bibliotheken und einem Wohnhaus im Raum Saalfeld/Rudolstadt
verschafft haben, indem sie Fenster und/oder Türen gewaltsam aufbrachen. Hierbei sollen
die Angeklagten, insbesondere Schmuck, technische Geräte und Bargeld entwendet haben,
um diese zu verwerten. Sie sollen aber auch größere Mengen an Zigaretten mitgenommen
und mit erbeuteten EC Karten Geld an Geldautomaten abgehoben. In einem Tatkomplex
sollen zwei der Angeklagten einen Radlader und einen Pritschenwagen entwendet haben.
Mit dem Radlader sollen sie einen Geldautomaten aus der Verankerung gerissen haben und
diesen auf den Pritschenwagen verladen. Anschließend sollen sie mit einem ebenfalls
entwendeten Flexgerät in einem Waldstück den Geldautomaten aufgebrochen haben und
hierbei 36.890,00 € erbeutet. Zusätzlich sollen sie bei diesem Tatkomplex einen
Sachschaden an den Fahrzeugen, dem Geldautomaten, den Gebäudefassaden, Türen und
Zäunen in Höhe von ca. 45.000,00 € angerichtet haben.
Die Anklageschrift beinhaltet 39 Tatkomplexe.
Insgesamt sollen die Angeklagten durch die Taten Bargeld und Gegenstände im Wert von
112.880,57 € erbeutet haben. Der bei den Einbrüchen angerichtete Sachschaden soll sich
auf mindestens 92.869 € belaufen.
Vier der sieben Angeklagten sind vorbestraft, zwei Angeklagte befinden sich in
Untersuchungshaft.
13
Hinweis
Für die Medienberichterstattung wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des
Justizzentrums Gera außerhalb der Sitzungen Bild- und Tonaufnahmen grundsätzlich
möglich sind. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude steht dies
jedoch unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Anzeige durch den / die
Medienvertreter. Diese soll möglichst enthalten:
•
•
•
Medium und / oder Produktionsfirma,
das betroffene Gerichtsverfahren (ggf. mit Angabe des Aktenzeichens)
Art und Umfang der geplanten Aufnahmen (zum Beispiel Foto- oder Filmaufnahmen,
Interviews).
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Behördenleiter in besonders gelagerten
Ausnahmefällen unter Ausübung seines Hausrechts einschränkende Regelungen treffen
kann.
Für die Frage von Bild und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und dessen
Eingangsbereich ist der/die jeweilige Vorsitzende Richter/in zuständig. Während der
Hauptverhandlung (mit deren Beginn durch den Aufruf der Sache) sind Bild- und
Tonaufnahmen nicht erlaubt.
Eine Dreh- und Fotogenehmigung kann – wie bisher – schriftlich oder auch per e-mail
[email protected] beim Landgericht Gera beantragt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mediensprecherin Frau Vorsitzende Richterin
am Landgericht Böttcher-Grewe (0365/834 – 1207) oder deren Vertreterin Frau Richterin am
Landgericht Hollandmoritz (0365/ 834 - 1213)