1 Landgericht Gera Pressestelle - Rudolf-Diener-Straße 2, 07545 Gera Tel: 0365/834-1207; Fax: 0365/8341235 Mail: [email protected] Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera im August 2016 anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine 1. Strafkammer (764 Js 16830/15 1 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, gewerbsmäßiger Menschenhandel, ausbeuterische Zuhälterei, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Waffen und Sprengstoffgesetz Hirschberg u.a. Juni 2015 bis Dezember 2015 Montag, den 01.08.2016 09:00 Uhr Haus 2 Raum 103 Der Angeklagte ist 35 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt ihm nachfolgende Tatvorwürfe zur Last. Der Angeklagte soll im Rotlichtmilieu tätig gewesen sein und sich als Zuhälter für verschiedene weibliche Geschädigte betätigt haben. Am 25.02.2015 soll er im Streit um den Verbleib eines Geldbetrages von 500 € zunächst einem männlichen Geschädigten Pfefferspray in das Gesicht gesprüht und ihn mit einem Baseballschläger auf den Rücken geschlagen haben. Dieser Geschädigte soll in Todesangst aus dem ersten Stock des Gebäudes gesprungen sein und sich den Knöchel gebrochen haben. Auch soll er durch die vorherige Behandlung Prellungen im Schädelbereich und an der Wirbelsäule sowie multiple Schürfwunden davongetragen haben. Im Anschluss soll der Angeklagte einer weiblichen Geschädigten, die für ihn als Prostituierte arbeitete, Tränengas in das Gesicht gesprüht haben und diese ebenfalls mit dem Baseballschläger verprügelt. Nachdem er ihr anschließend einen Elektroschocker im Herzbereich gegen die Brust gehalten haben soll, habe die Geschädigte der Wahrheit zuwider eingeräumt, sie hätte die 500 € genommen. Danach soll die Geschädigte eingesperrt worden sein und im Anschluss nach Plauen verbracht und dort eingeschlossen. Hier soll sie gezwungen worden sein, ihre Schulden von 500 € durch die Leistung von sexuellen Diensten für verschiedene Freier abzuarbeiten. Dieser Aufforderung soll sie in mindestens fünf Fällen nachgekommen sein, ohne für ihre Dienste Geld erhalten zu haben. Im Juni 2015 soll der Angeklagte eine weitere geschädigte Frau, eine gebürtige Tschechin mit leichter mentaler Retardation, nach Hirschberg geholt haben um sie der Prostitution zuzuführen und die erlangten Erlöse für eigene Zwecke zu verwenden. In dem Zimmer, welches die Geschädigte nutzen durfte, befand sich nur eine Matratze. Der Angeklagte soll 2 die Geschädigte über eine Internetplattform zu sexuellen Diensten angeboten haben, die Kundenkontakte organisiert ebenso wie die Fahrdienste zu den Treffen mit den Freiern. Obwohl der Angeklagte gegenüber den Freiern und anderen Personen angegeben habe, dass der Erlös zwischen der Geschädigten und ihm geteilt werde, soll er den gesamten Erlös an sich genommen haben und der Geschädigten nur gelegentlich 10 € für den Erwerb von Lebensmitteln gegeben haben. Am 09.11.2015 soll der Angeklagte einer weiteren Prostituierten in das Gesicht geschlagen und ihr mindestens sechs Faustschläge gegen den Kopf gegeben haben. Im Nachhinein soll er der am Boden liegenden Geschädigten auch mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf und in den Bauch getreten haben. Hintergrund der tätlichen Übergriffe des Angeklagten soll gewesen sein, dass sich die Frau telefonisch nicht rechtzeitig um die Anfrage eines Freiers bezüglich eines Termins gekümmert hatte. Am nächsten Tag soll der Angeklagte die Geschädigte abermals geschlagen haben. Am 08.12.2015 soll der Angeklagte in dem von ihm genutzten Anwesen in Hirschberg über Waffen und Sprengmittel verfügt haben, die unter das Waffengesetz oder das Sprengstoffgesetz fielen. Ebenso soll er im Besitz von Marihuana und Metamphetamin gewesen sein, die zum Eigengebrauch für ihn und die Prostituierten gedacht gewesen sein sollen. Der Angeklagte ist vorbestraft und befindet sich in Untersuchungshaft. 1. Strafkammer (210 Js 8285/15 1 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: schwerer räuberischer Diebstahl Altenburg September 2014 bis Juli 2015 Dienstag, den 09.08.2016 Mittwoch, den 10.08.2016 Mittwoch, den 17.08.2016 09:00 Uhr 09.00 Uhr 09.00 Uhr Haus 2 Raum 101 Haus 2 Raum 101 Haus 2 Raum 019 Der Angeklagte ist 29 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrere Diebstähle in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften, Hehlerei, unerlaubten Entzug von elektrischer Energie, unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und Sachbeschädigung vor. Am 10.03.2015 soll der Angeklagte durch einen Kaufhausdetektiv und einen Sicherheitsmitarbeiter eines Einzelhandelsgeschäfts in Altenburg dabei beobachtet worden sein, wie er eine Packung Druckerpatronen im Verkaufswert von 17,49 € in seiner Jacke versteckt hatte. Nachdem er den Kassenbereich unter Bezahlung der übrigen Einkäufe passiert hatte, wurde er auf die fehlende Druckerpatrone angesprochen. Der Angeklagte soll bestritten haben, die Druckerpatrone eingesteckt zu haben. Auf die Aufforderung seine Jacke zu öffnen soll der Angeklagte die Zeugen bei Seite gestoßen haben, um mit der noch in seinem Besitz befindlichen Druckerpatrone das Gebäude zu verlassen. Als die Zeugen ihn festhalten wollten, soll der Angeklagte dem einen Zeugen mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben und einen oberen Schneidezahn beschädigt, den anderen Zeugen soll er in die Hand gebissen haben. 3 Darüber hinaus soll er zu verschiedenen Zeiten zwei Tiefkühlpizzen, eine Adidas Sportbrille zum Verkaufspreis von 199 €, ein Damenfahrrad und einen Drehmomentschlüssel im Verkaufswert von 79,99 € gestohlen haben. Am 21.01.2015 soll er von einer dritten Person eine Jacke gekauft haben, die noch mit dem Originalpreisetikett von 49,99 € versehen war, zu einem erheblich geringeren Preis als dem ausgezeichneten Verkaufspreis. Zudem soll er, nachdem ihm wegen Nichtzahlung seiner Stromrechnung der Strom abgestellt war, ein Überbrückungskabel in die Wohnung seines Nachbarn gelegt haben, um in der Zukunft elektrischen Strom zu beziehen, ohne dafür Kosten aufzuwenden. Aus Verärgerung über seinen Vermieter soll er absichtlich ein Stromkabel aus der Gastherme gerissen haben. Auch über Betäubungsmittel soll er verfügt haben. Der Angeklagte ist mehrfach, auch einschlägig vorbestraft. Einen Teil der Taten soll er unter laufender Bewährung begangen haben. 1. Strafkammer (654 Js 5071/16 1 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: erpresserischer Menschenraub Bad Blankenburg 10.02.2016 Donnerstag, den 11.08.2016 Freitag, den 12.08.2016 Montag, den 15.08.2016 11:30 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 101 Der Angeklagte ist 28 Jahre alt und ungarischer Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe am 10.02.2016 in einer Suchtklinik in Bad Blankenburg im Krankenschwesterbüro die für ihn zuständige Krankenschwester als Geisel genommen haben und ihr ein Taschenmesser an den Hals gehalten. Hierbei soll er der Krankenschwester zu verstehen gegeben haben, dass er wisse, wie man die Zeugin mit diesem Messer sicher töten könnte und dass sie sterben würde, wenn er sterben müsste. Er soll der Zeugin mitgeteilt haben, dass er die Polizei unter Druck setzen wolle, um seine Forderungen stellen und durchsetzen zu können. Anschließend soll er die Zeugin mit einem mitgebrachten Kabel an den Stuhl gefesselt und ihr hierbei durch die eng gebundene Fessel Schmerzen zugefügt haben. Anschließend solle die Zeugin gezwungen haben die Notrufnummer der Polizei anzurufen und der am Telefon befindlichen Polizeikommissarin die Situation zu schildern. Dann soll er selber den Telefonhörer in die Hand genommen und die Polizistin aufgefordert haben, ihm Zigaretten und Bier zu verschaffen. Der Angeklagte soll die Krankenschwester über einen Zeitraum von 2 Stunden im Büro gefangen gehalten haben und in dieser Zeitspanne noch dreimal bei der Polizei angerufen und seine Forderungen immer drängender wiederholt . Nachdem ihm ein Polizeibeamter zwei einzelne Zigaretten unter der Tür hindurch geschoben hatte, soll er die Fesseln der Krankenschwester gelöst haben und ihr abermals das Messer an den Hals gehalten. Eine weitere halbe Stunde später hätten sich zwei weitere Polizeibeamte Zutritt zu dem Krankenschwesterbüro verschafft haben und den Angeklagten überwältigt. Der Angeklagte ist vorbestraft. 4 1.Strafkammer (830 Js 34946/15 1 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: schwere räuberische Erpressung u.a. Gera u.a. 15.07.2015 bis 31.10.2015 Montag, den 16.08.2016 Donnerstag, den 18.08.2016 Freitag, den 19.08.2016 Montag, den 22.08.2016 Mittwoch, den 24.08.2016 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 103 Haus 6 Raum 019 Haus 2 Raum 101 Weitere Fortsetzungstermine sind für September 2016 angesetzt. Die Angeklagten sind 31 bzw. 28 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sie hätten zusammen am 04.10.2015 zwei Männer und eine Frau überfallen und von diesen unter Vorhalt eines Messers und einer Gasdruckpistole die Herausgabe von Bargeld und Mobiltelefonen erzwungen. Hierbei habe derjenige Angeklagte, der das Messer bei sich führte, einem männlichen Geschädigten einen Faustschlag in das Gesicht versetzt. Der Geschädigte ging dadurch zu Boden und verlor sein Mobiltelefon, welches die Angeklagten an sich genommen haben sollen. Unter dem Eindruck dieser Handlung übergab der weitere männliche Geschädigte sein Portemonnaie und sein Mobiltelefon sowie 60 € Bargeld aus den Hosentaschen des zu Boden gegangen Geschädigten. Die weibliche Geschädigte übergab ihre Handtasche. Der jüngere Angeklagte soll sich am 15.07.2015 seiner Festnahme aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gera widersetzt haben. Am 29.10.2015 soll er von einem anderen Geschädigten einen Pkw VW Golf als Pfand für dessen vorgebliche Verbindlichkeiten verlangt haben. Dieser Forderung soll er Nachdruck verliehen haben, indem er dem Geschädigten eine Pistole zeigte, welche er im Hosenbund bei sich trug. Unter dem Eindruck dieser Drohung soll der Geschädigte dem Angeklagten die Autoschlüssel übergeben haben. Anschließend soll der Angeklagte den Tatort mit dem Fahrzeug verlassen haben. In der Folgezeit soll er von einem anderen geparkten PKW die Kennzeichentafeln abgeschraubt haben und sie an den nicht zugelassenen zuvor erbeuteten PKW VW Golf angebracht. Anschließend soll das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen geführt haben, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Im Kofferraum soll er eine Gasdruckpistole mitgeführt haben, ohne im Besitz einer Erlaubnis zu sein. Die beiden Angeklagten sind massiv vorbestraft und befinden sich in Untersuchungshaft. 2. Strafkammer (460 Js 18291/15 2 KLs jug) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes Milda 27. 03/28.03.2015 5 Mittwoch, den 10.08.2016 Montag, den 22.08.2016 09:00 Uhr 09:00 Uhr Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 103 Der Angeklagte ist 35 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, in der Nacht vom 27. März auf den 28. März 2015 mit seiner leiblichen Tochter, die am 21.10.2001 geboren ist, den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. 2. Strafkammer (440 Js 2749/16 2 KLs jug) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes Zeulenroda-Triebes Herbst 2015 bis 20.01.2016 Montag, den 15.08.2016 Mittwoch, den 24.08.2016 09:00 Uhr 09:00 Uhr Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 103 Der Angeklagte ist 69 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe im Herbst 2015 und am 20.01.2016 in drei Fällen eine Geschädigte sexuell missbraucht zu haben. Die Geschädigte soll die Tochter der Schwiegertochter des Angeklagten gewesen sein, die der Angeklagte in der Wohnung seiner Schwiegertochter betreuen sollte. Die Geschädigte ist am 09.02.2008 geboren. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. 3. Strafkammer (850 Js 13865/16 3 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: schwerer Raub Zeitz und Jena 20.09.2015 bis 04.11.2016 Dienstag, den 16.08.2016 Montag, den 22.08.2016 Donnerstag, den 25.08.2016 09:30 Uhr 09:30 Uhr 09:30 Uhr Haus 2 Raum 101 Haus 2 Raum 003 Haus 2 Raum 003 Die Angeklagte ist 30 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige. Die Staatsanwaltschaft legt ihr zur Last, sie habe sich mit zwei weiteren männlichen Personen zusammengeschlossen, um in Jena und Umgebung von ihnen bekannten 6 Betäubungsmittel Konsumenten unter Gewaltanwendung, Betäubungsmittel, Bargeld und stehlenswerte Gegenstände zu entwenden, um diese für sich zu verwenden oder selber zu konsumieren. In der Nacht vom 20.09.2015 auf den 21.09.2015 soll sich die Angeklagte mit einem Geschädigten, der kurz zuvor von einer dritten Person Metamphetamin erworben hatte, in einer Gartenanlage verabredet haben. Der Geschädigte nahm die Verabredung mit seinem Fahrzeug war. Die beiden männlichen Mittäter der Angeklagten sollen sich ebenfalls absprachegemäß zu der Gartenanlage begeben haben. Hier soll einer der beiden Mittäter den Geschädigten aufgefordert haben, aus dem Auto aussteigen und soll anschließend mehrfach mit einem mitgebrachten Tischbein auf den Kopf des Geschädigten und dessen Rippen eingeschlagen haben. Der weitere männliche Mittäter und die Angeklagte sollen die Tasche des Geschädigten mit den darin befindlichen Papieren und Betäubungsmitteln an sich genommen haben und seien weggerannt. Die so erbeuteten Betäubungsmittel sollen sich die Mittäter und die Angeklagte geteilt haben. Zu einem nicht mehr genau bestimmbaren Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 15.10.2015 bis zum 04.11.2015 soll die Angeklagte im Besitz eines Wohnungsschlüssels eines Zeugen gewesen sein. In dieser Wohnung befand sich jedoch nicht der Zeuge, sondern ein anderer Geschädigter. Nachdem die Angeklagte und die beiden Mittäter sich mittels des Originalschlüssels Zugang zur Wohnung verschafft haben solle, habe einer der beiden Mittäter den in der Wohnung befindlichen Geschädigten unter Vorhalt einer Schere zur Herausgabe von Betäubungsmitteln und Geld aufgefordert. Nachdem dieser gesagt habe, dass weder Geld noch Betäubungsmittel in der Wohnung sein, sollen die Angeklagte und ihre Mittäter die Wohnung durchsucht haben. Dabei nahmen sie ein Ladekabel, einen DVDPlayer, einige Speicherkarten, einen Glasbierkrug und ein schwarzes Handy der Marke Samsung mit, um diese Gegenstände zu behalten. Der in der Wohnung befindliche Geschädigte soll aus Furcht vor den zahlenmäßig überlegenen Eindringlingen keinen Widerstand geleistet haben. Die Angeklagte ist einmal einschlägig vorbestraft. 2. Strafkammer (450 Js 5520/16 2 KLs jug) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes Altenburg Oktober 2015 bis 24.02.2016 Donnerstag, den 18.08.2016 Montag, den 29.08.2016 09:00 Uhr 09:00 Uhr Haus 2 Raum 101 Haus 2 Raum 103 Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29- jährigen Angeklagten vor, als Mitarbeiter in einer Kinder- und Jugendbibliothek in Berlin über ein Online - Spiel Kontakt mit der am 07.06.2003 geborenen Geschädigten in Altenburg aufgenommen zu haben. Im Oktober 2015 soll er der Geschädigten, deren Alter von 12 Jahren ihm bekannt war, über WhatsApp Bilder von sich im unbekleideten Zustand geschickt haben sowie ein Video, in dem er sich selbst manuell befriedigt. Am 14.11.2015 und 04.12.2015 soll er sich mit der Geschädigten in einem Hotel in Altenburg getroffen und mit dem Kind den Geschlechtsverkehr vollzogen. 7 Mitte bis Ende Dezember 2015 solle dem Kind wiederum Nacktbilder und Videos, bei denen er sich selbst manuell befriedigt, geschickt haben. Am 23.01.2016 soll er sich abermals mit dem Kind in demselben Hotel in Altenburg getroffen haben und den Geschlechtsverkehr vollzogen. Am 24.02.2016 sollen sich auf einem Notebook und zwei Mobiltelefonen, die in seiner Wohnung aufgefunden worden, insgesamt 740 kinderpornographische und zwei jugendpornographische Dateien befunden haben. Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und ist einmal wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften vorbestraft. Fortgesetzt werden nachfolgende Prozesse: 9. Strafkammer (440 Js 38596/14 9 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: Montag, den schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes Gernewitz Herbst/Winter 1999 bis Februar 2000 01.08.2016 09:15 Uhr Haus 6 Raum 019 Die Staatsanwaltschaft legt dem 54 - jährigen Angeklagten zur Last, im Herbst/Winter 1999 eine Liebesbeziehung zu der am 30.04.1986 geborenen Geschädigten aufgenommen zu haben. Der Angeklagte war diesem Zeitpunkt ihr Trainer in einer Akrobatik AG einer Schule in Jena. Bis Februar 2000 soll er mit der damals 13-jährigen Geschädigten in vier Fällen den Geschlechtsverkehr vollzogen haben, obwohl ihm das Alter der Geschädigten bekannt war. Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und nicht vorbestraft. 11. Strafkammer (140 Js 5404/16 11 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: schwere räuberische Erpressung Jena 12.02.2016 Montag, den 01.08.2016 Donnerstag, den 04.08.2016 09:00 Uhr 09:00 Uhr Haus 2 Raum 101 Haus 2 Raum 101 8 Der Angeklagte ist 33 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, er habe am 12.02.2016 gegen 23:30 Uhr maskiert von dem Geschädigten mit einer geladenen Schreckschusspistole die Herausgabe von Geld verlangt. Nachdem der Geschädigte zunächst gesagt haben soll, dass er kein Geld habe, habe der Angeklagte die Schreckschusspistole durchgeladen und in Bauchhöhe gegen den Körper des Geschädigten gerichtet. Hierbei soll er die Worte "Geld her" geäußert haben. Der Geschädigte soll daraufhin seine Geldbörse aus der Gürteltasche geholt haben und dem Angeklagten hingehalten. Der Angeklagte soll die Geldbörse samt Inhalt an sich genommen haben, wobei er die Waffe immer auf den Geschädigten gerichtet hatte. In der Geldbörse sollen sich 60 € Bargeld, die EC - Karte und verschiedene Personaldokumente des Geschädigten befunden haben. Nach 20 Metern soll sich der Angeklagte nochmals umgedreht haben und unter Weiterverwendung der Waffe die Herausgabe des Handys des Geschädigten verlangt. Der Geschädigte soll sich jedoch in ein Café geflüchtet haben. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft und befindet sich in Untersuchungshaft. 3. Strafkammer (820 Js 27920/15 3 KLs) Tatvorwurf: schwerer Bandendiebstahl Tatorte: verschiedene Orte innerhalb und außerhalb von Thüringen Tatzeit: 07.07.2015 bis 29.10.2015 Dienstag, den Dienstag, den Mittwoch, den Montag, den Dienstag, den 02.08.2016 23.08.2016 24.08.2016 29.08.2016 30.08.2016 09:30 Uhr 09:30 Uhr 09:30 Uhr 09:30 Uhr 09:30 Uhr Haus 2 Raum 101 Haus 2 Raum 101 Haus 6 Raum 019 Haus 6 Raum 019 Haus 2 Raum 101 Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten vor, zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt vor dem 25.06.2013 mit weiteren bislang unbekannten Straftätern den Entschluss gefasst zu haben, arbeitsteilig in Deutschland hochwertige Kraftfahrzeuge, insbesondere der Marken Audi und VW, zu entwenden, diese sodann nach Polen zu verbringen und dort entweder komplett oder in Einzelteile zerlegt, gewinnbringend zu veräußern. Zur Tatausführung sollen die Angeklagten mittels unbekannter Werkzeuge die Türschlösser der angegriffenen Fahrzeuge überwunden haben. Nach Entfernen der Abdeckung des Sicherungskastens sollen sie über die Sicherung des Bremslichtes ein unbekanntes elektronisches Gerät angeschlossen haben, mit dessen Hilfe sie einen Transponder zur Überwindung der elektronischen Wegfahrsperre anlernten. Mit diesem Gerät und einem weiteren Überdrehwerkzeug sollen sie sodann die Fahrzeuge gestartet und nach Polen verbracht haben, wo sie an andere Bandenmitglieder zur weiteren Verwertung übergeben werden sollten. An die gestohlenen Fahrzeuge sollen für den Transport Kennzeichendubletten mit gefälschten Zulassung und Tüv Plaketten angebracht worden sein. 9 Insgesamt sollen die Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung im Tatzeitraum 29 Kraftfahrzeuge überwiegend der Marken Audi A4 und Audi A6 an unterschiedlichen Orten entwendet haben, um diese nach Polen zu verbringen und dort zu verwerten. In weiteren Fällen soll es nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beim Versuch geblieben sein, da die Täter entweder durch Zeugen entdeckt wurden, die Wegfahrsperren nicht überwunden werden konnten oder der Transponder versagte. Bei der Entwendung eines Pkw Audi A6 im Raum Göttingen sollen die Angeklagten, nachdem sie bereits die gefälschten Kennzeichen angebracht hatten, auf der Autobahn in eine Polizeikontrolle geraten sein. Einer der Angeklagten soll dann mit einer Geschwindigkeit von über 250 km/h vor den Polizeibeamten zunächst auf der Autobahn geflohen sein. Bei der anschließenden Flucht auf einer Bundestrasse soll er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und sich aus dem noch fahrenden Auto fallen gelassen haben um die Flucht vergeblich zu Fuß fortzusetzen. Das führerlose Fahrzeug kollidierte mit einem Baum, geriet in Brand und wurde vollständig zerstört. Ein anderer Mittäter soll bei dem Versuch auf einer Landtrasse vor einem Streifenwagen zu fliehen, einen Schwertransport überholt haben. Einer der Angeklagten soll mit einem weiteren Fahrzeug dann den zum Überholen ansetzenden Streifenwagen ausgebremst haben. Die Angeklagten sind zwischen 29 und 35 Jahre alt. Drei der Angeklagten haben die polnische Staatsangehörigkeit, ein Angeklagter ist deutscher Staatsangehöriger. Die Angeklagten sind vorbestraft, einer der Angeklagten ist in Polen straffällig geworden, ein anderer in Italien. 11. Strafkammer (466 Js 42106/14 11 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: Dienstag, den schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes Jena 21.10.2004 bis Januar 2007 02.08.2016 13:00 Uhr Haus 2 Raum 101 Die Staatsanwaltschaft legt dem 44-jährigen Angeklagten nachfolgende Taten zur Last. Der Angeklagte lebte nachdem seine Ehe geschieden worden war, mit seiner am 20.10.1994 geborenen Tochter und deren zwei jüngeren Brüdern seit 2003/2004 allein in einer Wohnung in Jena. In der Zeit vom 21.10.2004 bis zum 19.10.2005 soll er von der Geschädigten, die damals zehn Jahre alt war, in 104 Fällen verlangt haben sich nackt vor seinen Augen zu waschen und habe ihr dabei zugesehen. Ab dem 20.10.2005 bis Januar 2007 soll er die Geschädigte in 126 Fällen sexuell missbraucht haben. Im Januar 2007 wurde die Geschädigte in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und nicht vorbestraft. 10 11. Strafkammer (753 Js 10000/14 11 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: Mittwoch, den Freitag, den Mittwoch, den Montag, den banden- und gewerbsmäßiger Betrug Jena u.a. November 2013 bis Ende Februar 2014 03.08.2016 05.08.2016 10.08.2016 15.08.2016 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr Haus 6 Raum 019 Haus 6 Raum 019 Haus 6 Raum 019 Haus 6 Raum 019 Fortsetzungstermine sind für September 2016 angesetzt. Die fünf Angeklagten sind zwischen 40 und 70 Jahre alt. Vier der fünf Angeklagten sind deutsche Staatsangehörige, ein Angeklagter hat die irakische Staatsangehörigkeit. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sich zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben und unter Ausnutzung der Bonität eines Firmenmantels versucht zu haben, Waren und Dienstleistungen im Gesamtwert von 1.152.737,47 € zu erhalten, ohne die Absicht diese zu bezahlen. Hierfür sollen die Angeklagten unter Aliasnamen die Aktien einer Aktiengesellschaft erworben haben, die keinen Geschäftsbetrieb mehr ausübte. Unter Ausnutzung der guten Bonität dieser Aktiengesellschaft sollen die Angeklagten Gewerberäume angemietet, Dienstleistungs-, Kauf- und Leasingverträge geschlossen und sich in ein Einkaufsportal eingeschleust haben. Auch hierbei sollen die Angeklagten Aliasnamen verwendet haben. Vier der fünf Angeklagten sollen als Täter gehandelt haben, dem fünften Angeklagten wird Beihilfe vorgeworfen. 3. Strafkammer (710 Js 38095/15 3 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel Greiz 23.11.2015 Donnerstag, den 04.08.2016 14:00 Uhr Haus 2 Raum 003 Der Angeklagte ist 30 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, am 23.11.2015 in seinem, von ihm auch als Wohnung genutzten, Gartenhaus in einer Gartenanlage in Greiz Methamphetamin in nicht 11 geringer Menge aufbewahrt zu haben. Daneben soll er in derselben Kommode, in der sich auch die Betäubungsmittel befunden haben sollen, einen Teleskopschlagstock und ein Einhandmesser verwahrt haben. Hierbei soll in der Absicht gehandelt haben, sich durch den fortlaufenden gewinnbringenden Verkauf der Betäubungsmittel eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen. Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft und befindet sich in Untersuchungshaft. 4. Strafkammer (110 Js 29175/14 4 Ks) Tatvorwurf: Totschlag, sexueller Missbrauch von Kindern, Misshandlung von Schutzbefohlenen und unterlassene Hilfeleistung Tatort: Tatzeit: Jena 01.08. bis 04.09.2014 Montag, den 10.08.2016 Montag, den 15.08.2016 Mittwoch, den 17.08.2016 Mittwoch, den 24.08.2016 Dienstag, den 30.08.2016 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr Haus 2 Raum 003 Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 003 Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 003 Weitere Fortsetzungstermine sind für September 2016 anberaumt. Der männliche Angeklagte ist 24 Jahre alt und irakischer Staatsangehöriger. Die weiblichen Angeklagten sind 23 und 49 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige. Das getötete Kind war im Tatzeitpunkt neun Jahre alt. Die ältere der beiden weiblichen Angeklagten ist die Großmutter des getöteten Kindes, die jüngere dessen Tante. Der männliche Angeklagte lebte mit der jüngeren weiblichen Angeklagten sowie dem Urgroßvater des getöteten Kindes in einer Wohnung. Bei der Wohnung soll es sich auch um die mutmaßlichen Tatorte handeln. Die Staatsanwaltschaft wirft dem männlichen Angeklagten vor im Zeitraum vom 01.08.2014 bis 03.09.2014, mit dem Kind in mindestens drei Fällen ungeschützten Vaginal- und Analverkehr durchgeführt zu haben. Das Kind soll sich hierbei Verletzungen zugezogen haben. In den späten Abendstunden des 03.09.2014 soll der Angeklagte dem auf einer Matratze am Boden liegenden Kind mehrmals mit den Füßen mit großer Kraft in den Bauch getreten haben. Das Kind soll durch diese Misshandlung eine Bauchspeicheldrüsenruptur erlitten haben, die zu langsamen inneren Blutungen in den Bauchraum führte. Das Kind ist am 04.09.2014 in den frühen Morgenstunden aufgrund von inneren Blutungen verstorben. Bei der Obduktion wurden Hämatome im Gesichtsbereich und am gesamten Körper des Kindes festgestellt. Die Mutter des Kindes, die in Bayern lebt, hatte das Kind für die Sommerferien ihrer Mutter, der älteren weiblichen Angeklagten zur Obhut anvertraut. Diese übertrug die Obhut für Teile der Tatzeiträume an die jüngere weibliche Angeklagte, die Schwester der Mutter und Tante des Kindes. 12 2. Strafkammer (312 Js 30430/14 2 KLs jug) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: Freitag, den Freitag, den Dienstag, den schwerer Bandendiebstahl Rudolstadt u.a. Mai 2014 bis März 2015 12.08.2016 19.08.2016 27.08.2016 09.00 Uhr 09.00 Uhr 09.00 Uhr Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 103 Das Verfahren richtet sich gegen sieben Angeklagte im Alter von 20 und 29 Jahren. Die Angeklagten sind deutsche Staatsangehörige. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, sich vor Mai 2014 zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, mit dem Ziel in der Zukunft unter arbeitsteiligem Zusammenwirken mit wechselnder Besetzung Einbrüche in Firmen und Wohnungen zu begehen, um sich durch die Entwendung und Verwertung der aufgefundenen Beute eine nicht nur vorübergehende und nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle zu erschließen. In Umsetzung dieser Abrede sollen die Angeklagten sich im Zeitraum zwischen dem 20.05.2014 und dem 06.03.2015 während der Abwesenheit der Berechtigten Zutritt zu Firmen, Tankstellen, Bibliotheken und einem Wohnhaus im Raum Saalfeld/Rudolstadt verschafft haben, indem sie Fenster und/oder Türen gewaltsam aufbrachen. Hierbei sollen die Angeklagten, insbesondere Schmuck, technische Geräte und Bargeld entwendet haben, um diese zu verwerten. Sie sollen aber auch größere Mengen an Zigaretten mitgenommen und mit erbeuteten EC Karten Geld an Geldautomaten abgehoben. In einem Tatkomplex sollen zwei der Angeklagten einen Radlader und einen Pritschenwagen entwendet haben. Mit dem Radlader sollen sie einen Geldautomaten aus der Verankerung gerissen haben und diesen auf den Pritschenwagen verladen. Anschließend sollen sie mit einem ebenfalls entwendeten Flexgerät in einem Waldstück den Geldautomaten aufgebrochen haben und hierbei 36.890,00 € erbeutet. Zusätzlich sollen sie bei diesem Tatkomplex einen Sachschaden an den Fahrzeugen, dem Geldautomaten, den Gebäudefassaden, Türen und Zäunen in Höhe von ca. 45.000,00 € angerichtet haben. Die Anklageschrift beinhaltet 39 Tatkomplexe. Insgesamt sollen die Angeklagten durch die Taten Bargeld und Gegenstände im Wert von 112.880,57 € erbeutet haben. Der bei den Einbrüchen angerichtete Sachschaden soll sich auf mindestens 92.869 € belaufen. Vier der sieben Angeklagten sind vorbestraft, zwei Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft. 13 Hinweis Für die Medienberichterstattung wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des Justizzentrums Gera außerhalb der Sitzungen Bild- und Tonaufnahmen grundsätzlich möglich sind. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude steht dies jedoch unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Anzeige durch den / die Medienvertreter. Diese soll möglichst enthalten: • • • Medium und / oder Produktionsfirma, das betroffene Gerichtsverfahren (ggf. mit Angabe des Aktenzeichens) Art und Umfang der geplanten Aufnahmen (zum Beispiel Foto- oder Filmaufnahmen, Interviews). Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Behördenleiter in besonders gelagerten Ausnahmefällen unter Ausübung seines Hausrechts einschränkende Regelungen treffen kann. Für die Frage von Bild und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und dessen Eingangsbereich ist der/die jeweilige Vorsitzende Richter/in zuständig. Während der Hauptverhandlung (mit deren Beginn durch den Aufruf der Sache) sind Bild- und Tonaufnahmen nicht erlaubt. Eine Dreh- und Fotogenehmigung kann – wie bisher – schriftlich oder auch per e-mail [email protected] beim Landgericht Gera beantragt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mediensprecherin Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Böttcher-Grewe (0365/834 – 1207) oder deren Vertreterin Frau Richterin am Landgericht Hollandmoritz (0365/ 834 - 1213)
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