Hinter der Molkerei - Gemeinde Worpswede

GEMEINDE WORPSWEDE
Landkreis Osterholz
BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan Nr. 71 „Hinter der Molkerei“
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Worpswede hat in seiner Sitzung am
15.04.2015 dem Entwurf des Bebauungsplanes und der zugehörigen Begründung
zugestimmt und damit die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. §3
Abs.2 BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet schließt nördlich an die Osterweder Straße (Landesstraße 153) und
östlich an bebaute Flächen am Hans-am-Ende-Weg an und setzt sich zurzeit aus
bebauten und überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen zusammen. Die genaue Lage und die Plangebietsgrenzen sind dem abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Plangebiet soll künftig einer Wohnnutzung zugeführt werden und einer harmonischen Weiterendwicklung der vorhandenen Siedlungsstruktur dienen.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
 Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 71 „Hinter der Molkerei“, T&H Ingenieure, 30.06.2014
 Gutachten: Ermittlung der verkehrlichen Folgen, Büro VR, Juni 2015
Umweltbezogene Stellungnahmen:
1) Landkreis Osterholz (12.09.2014, 19.03.2007):
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege:
Wallhecke zum Erhalt festsetzen; Biotoptypen-, Brutvogel-, Fledermaus- und Heuschrecken-Kartierung; Berücksichtigung des Landschaftsrahmenplanes; Beschreibung der artenschutzrechtlichen Belange; Eingriffsregelung nach dem Modell des
NLWKN; Erhalt des vorhandenen Gehölzbestandes. Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen außerhalb von privaten Flächen.
Immissionsschutz: Aufgrund der vorhandenen Bahnlinie und des zu erwartenden
Anliegerverkehrs sollte ein schalltechnisches Gutachten erstellt werden. b Gegen
die Planung bestehen keine Bedenken, konkretere Auseinandersetzung mit den
immissionsschutzrechtlichen Belangen erfolgt im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplan- bzw. Baugenehmigungsverfahren
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Umweltbezogene Informationen: Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt.
Umweltbericht, Inhalt: Beschreibung des Bestands und der Umweltauswirkungen
auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/ Luft,
Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie Schutzgebiete und -objekte, Beschreibung der artenschutzrechtlichen Belange sowie der geplanten Maßnahmen
zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich bzw. Kompensation der nachteiligen
Auswirkungen. Es erfolgte eine Kartierung der Biotoptypen, der Brutvögel, der
Fledermäuse und der Heuschrecken.
Waldrechtliche Belange: Für den innerhalb des Plangebietes liegenden und überplanten Fichtenbestand wird eine Ersatzaufforstung vorgesehen. Der vorhandene
Birken-Mischwald an der Bahnlinie mit einem Abschnitt eines Gehölzstreifens
wird erhalten und als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 „Hinter
der Molkerei“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen, in der
Zeit vom 05.08.2015 bis einschließlich 11.09.2015 während der Öffnungszeiten
(montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis
18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Worpswede, Bauernreihe 1, 27726
Worpswede, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Nach vorheriger Terminabsprache können die Planunterlagen auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Ich weise darauf hin, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Worpswede, den 28.07.2015
DER BÜRGERMEISTER
(Schwenke)