Erforderliche Unterlagen zum Einbürgerungsantrag

Landratsamt Esslingen
Erforderliche Unterlagen zum Einbürgerungsantrag
In der Regel sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen erforderlich:
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Ein aktuelles Passbild (kann, muss aber nicht biometrisch sein)
Kopie der Ausweispapiere mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
Aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
akzeptiert wird bei ausländischen Geburtsurkunden auch eine
vom Bürgermeisteramt angefertigte beglaubigte Kopie vom
Original und Übersetzung. Bei der ausländischen Geburtsurkunde
sollte es sich um eine mehrsprachige Geburtsurkunde handeln oder
aber um eine nationale Geburtsurkunde, versehen mit einer Apostille
oder einem Legalisationsvermerk
Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder (wie oben)
Eheurkunde (Original und Kopie)
Scheidungsurteil (Original und Kopie)
bei Scheidungen im Ausland Nachweis der Anerkennung für den deutschen
Rechtsbereich
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
Nachweise über Unterhaltsregelungen und Unterhaltszahlungen bei Ehescheidung und/oder für Kind/Kinder für die letzten 6 Monate
Gehalts- oder Lohnabrechnung der letzten 3 Monate
bei Selbständigen die letzten 3 Einkommenssteuerbescheide
- Nachweise über Kranken/Pflegeversicherung
- Nachweise über Altersabsicherung
Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (z. B. Hauptschulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung, Zertifikat Deutsch)
Einbürgerungstest (nähere Informationen erhalten Sie nach Eingang des Einbürgerungsantrages)
Schulbescheinigung des Kindes/der Kinder und Kopien der letzten 4 Versetzungszeugnisse
Erklärung über die Unterrichtung der sicherheitsmäßigen Überprüfung
Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Der Antrag darf nur bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung oder der Einbürgerungsbehörde unterschrieben werden.
22-228 (11/15)