Landratsamt Esslingen Erforderliche Unterlagen zum Einbürgerungsantrag In der Regel sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen erforderlich: Ein aktuelles Passbild (kann, muss aber nicht biometrisch sein) Kopie der Ausweispapiere mit gültiger Aufenthaltserlaubnis Aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate) akzeptiert wird bei ausländischen Geburtsurkunden auch eine vom Bürgermeisteramt angefertigte beglaubigte Kopie vom Original und Übersetzung. Bei der ausländischen Geburtsurkunde sollte es sich um eine mehrsprachige Geburtsurkunde handeln oder aber um eine nationale Geburtsurkunde, versehen mit einer Apostille oder einem Legalisationsvermerk Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder (wie oben) Eheurkunde (Original und Kopie) Scheidungsurteil (Original und Kopie) bei Scheidungen im Ausland Nachweis der Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten Nachweise über Unterhaltsregelungen und Unterhaltszahlungen bei Ehescheidung und/oder für Kind/Kinder für die letzten 6 Monate Gehalts- oder Lohnabrechnung der letzten 3 Monate bei Selbständigen die letzten 3 Einkommenssteuerbescheide - Nachweise über Kranken/Pflegeversicherung - Nachweise über Altersabsicherung Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (z. B. Hauptschulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung, Zertifikat Deutsch) Einbürgerungstest (nähere Informationen erhalten Sie nach Eingang des Einbürgerungsantrages) Schulbescheinigung des Kindes/der Kinder und Kopien der letzten 4 Versetzungszeugnisse Erklärung über die Unterrichtung der sicherheitsmäßigen Überprüfung Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Antrag darf nur bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung oder der Einbürgerungsbehörde unterschrieben werden. 22-228 (11/15)
© Copyright 2024 ExpyDoc